Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2011, 07:08

Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen
Infoblatt der Hessischen Heimaufsicht vom 11.07.2011 hier (PDF)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 7_2011.pdf
Siehe dazu auch die Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 12.07.2011 mit der Titelung
Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen = Regelleistung der Heimträger
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... suchen.php

Siehe auch die weiteren Forumsbeiträge, u.a. unter:
viewtopic.php?t=15512&highlight=begleitung
Zuletzt geändert von WernerSchell am 07.08.2012, 16:50, insgesamt 3-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen = Regelleistung

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2011, 06:55

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände“


Pressemitteilung vom 20.07.2011

Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen = Regelleistung der Heimträger

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk konnte in einer Pressemitteilung vom 17.02.2011 darauf aufmerksam machen, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 13.01.2011 - 4 K 3702/10 - in einem Klageverfahren einer Pflegeeinrichtung gegen die Heimaufsicht entschieden hat, dass die Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, eine Regelleistung der Pflegeheime ist.

Damit hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eindrucksvoll bestätigt, dass die Heimbetreiber für ihre Bewohner bei notwendigen Arztbesuchen außerhalb der Einrichtung auch die Begleitung als Regelleistung sicher zu stellen haben und die finanziellen Aufwendungen hierfür nicht als Zusatzleistung oder sonstige Leistung abgerechnet werden dürfen. Vielmehr sind solche Leistungen Teil der allgemeinen Pflegeleistungen, die durch den entsprechenden Pflegesatz abgegolten werden.

Mit der seinerzeit bekannt gewordenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung wurde eine von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit längerer Zeit vertretene Auffassung als zutreffend eingestuft.

Die Rechtsmeinung zur Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen hat die Hessische Heimaufsicht in einem Rundschreiben vom 11.07.2011 – bekräftigt und u.a. ausgeführt:

„Bei der Begleitung zu Arztbesuchen handelt es sich um eine Regelleistung, wenn die betreffenden Bewohner bzw. Bewohnerinnen nicht in der Lage sind, den Arztbesuch selbstständig wahrzunehmen (ggfs. durch Hilfe von Angehörigen) und der Arzt oder die Ärztin nicht verpflichtet ist, den Bewohner/die Bewohnerin im Heim aufzusuchen.

Der Heimträger ist verpflichtet, den Bewohnerinnen und Bewohnern eine nach Art und Umfang ihrer Betreuungsbedürftigkeit angemessene Lebensgestaltung zu ermöglichen und die erforderlichen Hilfen zu gewähren bzw. die ärztliche Betreuung zu sichern. (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 3 und 5 HeimG). Somit kann es sich bei der (notwendigen) Begleitung zu Arztbesuchen nur um eine Regelleistung handeln.

Diese Ansicht korrespondiert auch mit der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 13.01.2011, Az.: 4 K 3702/10).

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk begrüßt die ergänzende Klarstellung durch die Hessische Heimaufsicht.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openpr.de/news/556147.html
http://www.openbroadcast.de/article/122 ... aeger.html
http://www.presseanzeiger.de/infothek/g ... 504561.php
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=18978
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung griff die Mitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 23.07.2011 und berichtete.
http://www.deutsche-pflegeauskunft.de/c ... s%5D=10330
http://www.sos-pflege.de/Arzt-Begleitung/index.html

Stand: 31.10.2011
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Begleitung zu Arztbesuchen

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2012, 08:32

Aus gegebenem Anlass wurden die Heime im Rhein-Kreis Neuss wie folgt informiert:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".


20.06.2012

An die
Stationären Pflegeeinrichtungen
im Rhein-Kreis Neuss


Nachrichtlich (zur Mitwirkung):

An den
Rhein-Kreis Neuss
Heimaufsicht mit Pflegekonferenz / Gesundheitsdezernat mit Gesundheitskonferenz und Arbeitskreise „Medizinische Versorgung in Heimen“, „Demenz“ und „Gesundheitsförderung im Alter“
Kreishaus Lindenstraße 2- 16
41515 Grevenbroich


Medizinische und pflegerische Versorgung der pflegebedürftigen Menschen einschließlich medikamentöse Versorgung und freiheitseinschränkende Maßnahmen (Fixierungen) ….

Sehr geehrte Damen und Herren,

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist regional und bundesweit aktiv und besonders durch die regelmäßigen Pflegetreffs mit hochkarätigen Referenten gut bekannt geworden. Zugenommen haben auch die Hilferufe von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Es melden sich auch immer wieder Pflegekräfte und Leitungskräfte mit vielfältigen Fragestellungen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daher die stationären Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss mit Schreiben vom 05.03.2012 auf verschiedene Mangelsituationen aufmerksam gemacht und konkrete Verbesserungen eingefordert.

Da es insoweit von der Trägerseite noch keine hilfreichen Gestaltungsvorschläge gibt, sieht sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk veranlasst, nochmals auf die Handlungsnotwendigkeiten aufmerksam zu machen und um entsprechende Rückmeldungen zu bitten. Es geht konkret um folgende Themenbereiche:

• ärztliche Versorgung in den Heimen (mit Vermeidung von unnötigen Krankenhauseinweisungen),
• medikamentöse Versorgung der älteren und pflegebedürftigen Menschen,
• freiheitseinschränkende Maßnahmen (einschließlich Psychopharmaka zur Ruhigstellung) und
• Fort- und Weiterbildung der Krankenpflegekräfte zum Thema Demenz (offensichtlich gibt es Defizite – aktuell dazu eine Studie der Universität Witten-Herdecke vom 19.06.2012).


Das Thema palliative Versorgung in den Pflegeeinrichtungen kann wegen der aktuellen Erörterungen anlässlich der umstrittenen Palliativstationen im Johanna-Etienne Krankenhaus und im Kreiskrankenhaus Dormagen hinzugefügt werden mit der Anregung, die diesbezügliche Pflege und Versorgung auch in den stationären Pflegeeinrichtungen (weiter) auszubauen. Die Palliativ- und Hospizversorgung im Rhein-Kreis Neuss muss nach hiesiger Überzeugung einer ganzheitlichen Betrachtung zugeführt werden.

Brandaktuell geht es in einigen Streitsituationen um die Begleitung von HeimbewohnerInnen zu notwendigen Arztbesuchen. Nicht selten wird von der Heimträgerseite die Auffassung vertreten, HeimbewohnerInnen müssten notwendige Arztbesuche selbst organisieren und insoweit auch immer für die entstehenden Kosten einstehen. Diese Auffassung ist aber unzutreffend und benachteiligt die HeimbewohnerInnen in unzumutbarer Weise. Daher verweist Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk auf die nochmals angefügte Pressemitteilung vom 17.02.2012, mit der die Rechtssituation und die Pflichten der Heimträger beschrieben wurden.

Aus gegebenem Anlass wird noch einmal präzisiert:

Zur Regelung des § 2 Abs. 2 im Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen gehört die Begleitung von BewohnerInnen zu Arztbesuchen zu den Regelleistungen stationärer Pflegeeinrichtungen. Zu den allgemeinen Pflegeleistungen (Grundpflege) gehören hiernach, je nach Einzelfall, auch Hilfen bei der Mobilität. Diese umfasst auch das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung bei Maßnahmen außerhalb des Pflegeheims zur Aufrechterhaltung der Lebensführung, die ein persönliches Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern. Hierunter können auch Arztbesuche fallen. Diese Leistungen sind daher mit den nach SGB XI vereinbarten Vergütungssätzen abgegolten und können daher nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Hiervon abzugrenzen ist jedoch eine Begleitung lediglich auf Wunsch des Bewohners. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch auf Krankentransportleistungen nach dem SGB V.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich die Pflegeeinrichtungen zu den angesprochenen Handlungsnotwendigkeiten positionieren und Rückmeldungen geben könnten. Es ist vorgesehen, die angesprochenen Problembereiche im nächsten Pflegetreff am 14.11.2012 in Neuss-Erfttal anzusprechen.

Hinsichtlich der Fixierungsproblematik hat inzwischen auch das Gesundheits- und Pflegeministerium NRW Regelungen angekündigt, mit denen die Heimträger und die sonst Beteiligten verpflichtet werden (sollen), freiheitseinschränkende Maßnahmen durch geeignete Maßnahmen auf das zwingend notwendige Maß zurückzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 17.02.2011

Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen = Regelleistung der Heimträger

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 13.01.2011 - 4 K 3702/10 - in einem Klageverfahren einer Pflegeeinrichtung gegen die Heimaufsicht entschieden, dass die Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, eine Regelleistung der Pflegeheimen ist.

Damit steht fest, dass die Heimbetreiber für ihre Bewohner bei notwendigen Arztbesuchen außerhalb der Einrichtung auch die Begleitung als Regelleistung sicher zu stellen haben, und die finanziellen Aufwendungen hierfür nicht als Zusatzleistung oder sonstige Leistung abgerechnet werden dürfen. Vielmehr sind solche Leistungen Teil der allgemeinen Pflegeleistungen, die durch den entsprechenden Pflegesatz abgegolten werden. Mit der jetzt bekannt gewordenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung wurde eine von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit längerer Zeit vertretene Auffassung bestätigt.

In den Entscheidungsgründen führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus: Grundsätzlich dürften keine zusätzlichen Entgelte für solche Leistungen von den Heimbewohnern verlangt werden, die die Einrichtung als Regelleistung zu erbringen habe und die Teil der allgemeinen Pflegeleistungen seien, die durch den von den Pflegekassen hierfür geleisteten entsprechenden Pflegesatz abgegolten würden. Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehörten nach dem zwischen den überörtlichen Trägern der Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen geschlossenen Rahmenvertrag u.a. Hilfen bei der Mobilität. Die Mobilität umfasse u.a. auch das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung. Nach dem Rahmenvertrag seien dabei solche Verrichtungen außerhalb des Pflegeheims zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig seien und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erforderten. Zu den Hilfen bei Mobilität sei jedenfalls für den Fall, dass ein Arztbesuch zwingend außerhalb der Einrichtung der Klägerin notwendig und eine notwendige Begleitung durch Dritte nicht möglich sei, auch die Begleitung durch den Heimbetreiber für die Bewohner sicherzustellen, indem dieser Beschäftigte des Heims einsetze oder sonstige Personen damit beauftrage. Die sicherzustellende Begleitung als Teil der Regelleistung sei daher weder eine Zusatzleistung noch eine sonstige Leistung, für die ein gesonderter Zuschlag von den Heimbewohnern zu entrichten sei.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Quelle: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... suchen.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Begleitung zu Arztbesuchen

Beitrag von johannes » 20.06.2012, 20:13

Zunächst sollte vielleicht auch von den Befürwortern des VG-Urteils von Stuttgart mitgeteilt werden, daß das Urteil nicht rechtskräftig ist und damit lediglich die Auffassung der Richter in Stuttgart wiedergibt.

Des weiteren gilt es zu bedenken, daß bereits heute zu wenig Pflegekräfte zur Verfügung stehen - und zu deren Aufgaben gehört auch die soziale Betreuung - hier die Begleitung zum Arzt.

Es ist schon erstaunlich, daß wieder einmal die Heimbetreiber in die Verantwortung genommen werden sollen, obwohl die Kostenträger (so bezeichnen sich die selbsternannten Schützer der Pflegebedürftigen) Sozialamt und Pflegekassen nicht bereit sind, die für die ständige Ausweitung von Aufgaben erforderlichen Personalschlüssel zu genehmigen.

Das Pflegepersonal ist heute bereits so sehr überlastet, daß eine geregelte Versorgung - auch wenn der MDK nur Einsen (1) vergibt - überhaupt nicht mehr möglich ist. Die Folge sind Krankheitsausfälle von fast 10 %, rd. 40 % mehr als in anderen Berufssparten, und eine wachsende Zahl von Burn Out-Geschädigten. Viele Pflegekräfte verlassen den Beruf, weil sie nicht mehr können und sind hierfür für immer verloren. Immer weniger sind bereit, in diesen Beruf einzusteigen, weil sie dessen Anforderungsprofil kennen.

Gleichzeitig sollen - wie das in Baden-Württemberg proklamiert wird - die Pflegekosten nicht steigen!

Wie dumm muß man sein, auf diesem Hintergrund immer weitere Forderungen zu stellen?

Liebe Pflegebedürftige, es kommt der Tag, an dem ihr euch selbst pflegen dürft, weil es keine Pflegekräfte mehr gibt! Da hilft auch der Versuch mit den Schleckerfrauen nichts.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Begleitung zu Arztbesuchen - Pflicht der Heime

Beitrag von WernerSchell » 21.06.2012, 06:49

johannes hat geschrieben:Zunächst sollte vielleicht auch von den Befürwortern des VG-Urteils von Stuttgart mitgeteilt werden, daß das Urteil nicht rechtskräftig ist und damit lediglich die Auffassung der Richter in Stuttgart wiedergibt.
Des weiteren gilt es zu bedenken, daß bereits heute zu wenig Pflegekräfte zur Verfügung stehen - und zu deren Aufgaben gehört auch die soziale Betreuung - hier die Begleitung zum Arzt. ....
Guten Morgen,
im Pflegesystem gibt es unterschiedliche Interessenlagen. Ein Interesse besteht auf Seiten der BewohnerInnen u.a. darin, neben den erheblichen Zuzahlungen für die Heimunterbringung weitere Aufwendungen zu vermeiden. Dazu gehören z.B. die Kosten für die Begleitung zum Arzt. Nach dem geltenden Rahmenvertrag Nordrhein sind diesbezügliche Begleitungsmaßnahmen und -kosten von der Heimträgerseite zu tragen. Dies hat nach Rückfrage die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse ausdrücklich bestätigt. Daher war, weil es hier immer wieder ganz konkrete Beschwerden gibt, eine Klarstellung geboten. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als Interessenvertretung für pflegebedürftige Menschen.
Neben der angesprochenen Verwaltungsgerichtsentscheidung, die bekanntermaßnahmen noch nicht rechtskräftig ist, gibt es auch eine zivilgerichtliche Entscheidung, die die Rechtslage beschreibt viewtopic.php?t=17145&highlight=begleitung .
Richtig ist allerdings auch, dass im Pflegesystem zu wenig Personal angestellt ist und daher zwangsläufig vielfältige Aufgaben nicht so ausgeführt werden können, wie das notwendig wäre. Dies wird seit Jahren von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in aller Deutlichkeit angesprochen. Wir sehen die Stellenschlüssel für die Altenpflege als nicht auskömmlich an und fordern erhebliche Verbesserungen. Offensichtlich gibt es aber auf Seiten der Politiker und auch Heimträger wenig Neigung, solchen Forderungen nachzugeben. Man fürchtet eine Kostenausweitung. Dem ist entgegen zu halten, dass wirklich gute Pflege auch mehr Geld erfordert.
Zum Pflegenotstandt siehe auch meine Ausführungen unter > viewtopic.php?p=67036#67036

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

Siehe auch unter:
Arbeitsbedingungen im Altenheim ... Pflegenotstand ....
viewtopic.php?t=16644
Personalsituation in der Altenpflege verbessern !
viewtopic.php?t=17386
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Begleitung zu Arztbesuchen - Pflicht der Heime

Beitrag von johannes » 22.06.2012, 07:19

Sehr geehrter Herr Schell,

ich schätze Ihr Engagement für die Pflege sehr und kann mich vielen Ihren Aussagen anschließen. Hier allerdings habe ich den Eindruck, daß Sie die Realitäten sehr anders einschätzen als ich.

Ein Interesse besteht auf Seiten der BewohnerInnen u.a. darin, neben den erheblichen Zuzahlungen für die Heimunterbringung weitere Aufwendungen zu vermeiden.
Diese Aussage verkennt die wahren Gegebenheiten.

Solange ich nur sehe, daß die Gesamtaufwendungen eines Heimes den Betrag X ausmachen, aber völlig ausblende, daß meine Aufwendungen in der Wohnung Y auf der Straße Z ebenfalls vorhanden sind (weil ich sie ja nicht mehr wahrnehme, sie wurden schließlich schon ewig lange per Abbuchung von meinem Konto bezahlt), handelt es sich um einen Vergleich von Himbeeren mit Äpfeln.

Solange ich eine 24-Stunden-zu-jeder-Zeit-verfügbar-Versorgung mit einer evtl. Stipvisite eines Pflegedienstes oder Nachbarn vergleiche, handelt es sich wohl ebenfalls um einen Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Für Ihre Aussage sollte der Ehrlichkeit halber doch schon einmal ein realistischer Vergleich angestellt werden, um das Schreckgespenst Heim einmal ins rechte Licht zu rücken, bevor wieder einmal - mit Sicherheit zu unrecht - von außergewöhnlichen Kosten und einer ungerechtfertigten zusätzlichen Belastung gesprochen wird.

Zu einem ehrlichen Vergleich für Personen, die nicht mehr eigenständig die Aktivitäten des täglichen Lebens ausführen können, gehören als Mindestvoraussetzung:

1 - Warmmiete (Kaltmiete, Heizung, Wasser/Abwasser, Strom, Umlagen des Vermieters wie Müllabfuhr, Steuern, Versicherungen, usw.) für eine 35 - 50 m² Wohnung (in dieser Größenordnung bewegt sich die gesetzliche Vorgabe pro Person im Pflegeheim)
2 - Speisenversorgung einschließlich der Zubereitungskosten
3 - Reinigung der Wohnung
4 - Wäschepflege
5 - ggf. Telefon
6 - Hilfen für Besorgungen
7 - Körperpflegemittel
8 - Kleidung

Selbstverständlich sind die Kosten für die pflegerische Versorgung getrennt zu behandeln, da diese ja auch im häuslichen Bereich getrennt behandelt werden. Hier hinein gehört selbstverständlich die medizinische Versorgung, die unabdingbar auch mit den Wegen zum Arzt und deren Kosten verbunden ist.

Bisher habe ich nur von Forderungen gelesen, die alle - selbstverständlich ohne finanzielle Belastung des Pflegebedürftigen - erfüllt werden sollen. Ich würde mich daher wirklich freuen, wenn endlich einmal eine echte Gegenüberstellung veröffentlicht würde, damit ein wirklicher Vergleich angestellt werden kann. Aber ich kann mir denken, daß solche Gegenüberstellungen tunlichst vermieden werden, weil sonst das Absurde der weit verbreiteten Forderungen zutage träte.

Dazu gehören z.B. die Kosten für die Begleitung zum Arzt. Nach dem geltenden Rahmenvertrag Nordrhein sind diesbezügliche Begleitungsmaßnahmen und -kosten von der Heimträgerseite zu tragen. Dies hat nach Rückfrage die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse ausdrücklich bestätigt.
Daß die Kranken- bzw. Pflegekasse das bestätigt, ist wohl keine Frage, wälzt sie doch damit die eigentlich ihr zufallenden Kosten auf andere ab. Sollte es wirklich noch immer unbekannt sein, daß die Durchführung von Leistungen nach SGB V im häuslichen Bereich von den Krankenkassen bezahlt werden, durch Verordnung im Heim aber den Heimen unentgeltlich aufs Auge gedrückt wurden? Diese Leistungen generieren nachweislich ca. 10 % der Personalkosten, die aber im Heimentgelt nicht berücksichtigt werden!

Sie sagen sehr richtig

Man fürchtet eine Kostenausweitung.

Es ist schon erstaunlich, daß sich in der Öffentlichkeit hartnäckig das Gerücht hält, daß die Pflegesätze üppige Gewinne bescheren. Niemand will wahr haben, daß gerade die Kostenträger, die den Heimbetreibern vorwerfen, sich zu bereichern, keine Pflegesätze akzeptieren, die die untere Grenze der Sozialhilfe überschreiten.

Reich machen nicht die Pflegesätze - wenn wir die Gewinne der Unternehmen betrachten - sondern bestimmte Praktiken, die von der Preispolitik der Kostenträger provoziert werden!

Schließlich ist es kein Problem, die zweckentsprechende Verwendung der im Heimentgelt enthaltenen Lohnbestandteile zu überprüfen, z. B. durch unangemeldeten Abgleich von Dienstplan und anwesenden Pflegekräften.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Beitrag von johannes » 22.06.2012, 07:37

Noch eine kurze Anmerkung zur Begleitung zum Arzt.

Gängige Praxis ist, daß 3 Pflegekräfte für ca. 20 - 25 Pflegebedürftige zur Verfügung stehen. Mehr wird von den Kostenträgern nicht genehmigt! Soll nun eine Pflegekraft einen Pflegebedürftigen zum Arzt begleiten - einen Zeitrahmen von rd. 2 - 3 Stunden kennt wohl jeder aus eigener Erfahrung - verbleiben noch 2 Pflegekräfte für die verbliebenen 19 - 24 Pflegebedürftigen. Schließlich werden zusätzliche Pflege- oder Betreuungskräfte nicht finanziert!

Na danke, das nennt sich dann menschenwürdige Pflege - in Bezug auf die Pflegekräfte ebenso wie in Bezug auf die Pflegebedürftigen.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

Nursing-Neuss
Full Member
Beiträge: 126
Registriert: 27.09.2008, 12:28

Pflege-Stellenschlüssel verbessern

Beitrag von Nursing-Neuss » 23.06.2012, 08:39

johannes hat geschrieben: ... Gängige Praxis ist, daß 3 Pflegekräfte für ca. 20 - 25 Pflegebedürftige zur Verfügung stehen. Mehr wird von den Kostenträgern nicht genehmigt! Soll nun eine Pflegekraft einen Pflegebedürftigen zum Arzt begleiten - einen Zeitrahmen von rd. 2 - 3 Stunden kennt wohl jeder aus eigener Erfahrung - verbleiben noch 2 Pflegekräfte für die verbliebenen 19 - 24 Pflegebedürftigen. Schließlich werden zusätzliche Pflege- oder Betreuungskräfte nicht finanziert!
Na danke, das nennt sich dann menschenwürdige Pflege - in Bezug auf die Pflegekräfte ebenso wie in Bezug auf die Pflegebedürftigen.
Hallo Johannes,
es mangelt in den Pflegeeinrichtungen an Pflegepersonal. Die Stellenschlüssel sind völlig unzureichend. Dies wird ja auch hier im Forum immwer wieder verdeutlich. Herr Schell hat übrigens beim letzten Pflegetreff am 15.05.2012 deutlich und eindrucksvoll herausgestellt, dass ohne mehr Personal keine bessere Pflege möglich ist. Dem wurde vom Podium nicht widersprochen.
Es gibt aber offensichtlich in der Gesellschaft wenig Interesse daran, das Thema Pflege mit seinen Schwachpunkten zu diskutieren. Erst wenn es konkrete Probleme gibt, werden die Leute hellwach.
Richtig ist aber auch, dass jeder Heimbewohner seine vertraglichen Rechte in Anspruch nehmen darf. Und dazu gehört, und das wurde doch sauber abgeklärt, die Begleitung zu einem notwendigen Arztbesuch, wenn es andere Möglichkeiten nicht gibt. Diesbezüglich gibt es eine Grundlage im maßgeblichen Rahmenvertrag. Wenn die Heimträger diesen Pflichten nicht gerecht werden können, dürfen sie nicht einfach Leistungen zurück halten, sondern sie müssen sich dann um höhere Entgelte bemühen, ggf. auch die Politikverantwortlichen mit dem Problem befassen. Und da kommt nichts. Die Heimträger bzw. deren Verbände agieren eher zurückhaltend und wollen den Status quo offensichtlich nicht gefährden.
Die Pflege muss aber in einigen Punkten Verbesserungen erfahren. Vor allen Dingen müssen die Stellenschlüssel klar verbessert werden. Und das wird teurer! Das wissen die Menschen auch, und sie sind zu höheren Aufwendungen auch bereit. Nur die Arbeitgeberverbände sperren sich. Herrn Hundt sind sogar unzureichende 0,1% Beitragssteigerung zuviel.
Wir alle müssen mit den wirklichen Problemen mehr in die Offensive gehen!
Es grüßt Nursing-Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Unmenschliche Pflegebedingungen ändern !

Beitrag von johannes » 24.06.2012, 18:04

Hallo Nursing-Neuss
Richtig ist aber auch, dass jeder Heimbewohner seine vertraglichen Rechte in Anspruch nehmen darf.
Dagegen habe ich wirklich nichts. Nur ist bei Einführung der Pflegeversicherung und des Rahmenvertrages gerade die Begleitung zum Arzt keine Regelleistung gewesen, genau so wenig wie die Behandlungspflege. Diese wurden nachträglich auf kaltem Wege eingeführt, die Behandlungspflege durch eine probeweise Eingliederung und die Begleitung zum Arzt durch eine modernisierte Rechtsprechung.

Gleichzeitig brüsten sich die Sozialminister damit, daß die Pflegekosten nicht steigen werden! Für wie dumm hält man uns?

Wenn der Pflegesatz von 2003 bis 2013 um 0,5 % pro Jahr angehoben wird bei einer gleichzeitigen Inflationsrate von 1,6 % pro Jahr im Gesamtdurchschnitt, dann ist das eine bodenlose Frechheit der Kostenträger, die sich zum Anwalt der Pflegebedürftigen aufschwingen. Schließlich muß das Heim mit rd. 10 % weniger finanziellen Mittel als im Jahre 2003 bei gestiegenen Preisen und einem gestiegenen Qualitätsanspruch auskommen.

Auf diesem Hintergrund habe ich den DPR angeschrieben - mehrmals - und aufgefordert, daß die Vertreter der Pflegenden und Pflegebedürftigen sich endlich hinter die Pflegenden stellen und dafür Sorge tragen, daß die Pflegenden gerade mal eine Woche Dienst nach SGB XI, § 28, Abs. 4 machen und alles liegen lassen, was dabei nicht erledigt werden kann. Nur dann, wenn diesen Sesselp.... die Realität vor Augen geführt wird, werden sie begreifen, daß in der Pflege unmenschliche Bedingungen herrschen! Unmenschlich für die Pflegenden und in der Folge unmenschlich für die Pflegebedürftigen!

Ich grüße Sie aus dem schönen Odenwald
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Begleitung zum Arzt darf in Rechnung gestellt werden

Beitrag von johannes » 16.07.2012, 21:17

Der VGH Stuttgart hat gesprochen am 9.7.2012 - siehe dazu unter
http://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-me ... -werden-1/
Offensichtlich gibt es noch Menschen mit Augenmaß.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Begleitung zum Arzt darf in Rechnung gestellt werden

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2012, 07:21

johannes hat geschrieben:Der VGH Stuttgart hat gesprochen am 9.7.2012 - siehe dazu unter
http://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-me ... -werden-1/
Offensichtlich gibt es noch Menschen mit Augenmaß.
Guten Morgen,
wir danken für den interessanten Hinweis. Da es sich zunächst nur um eine Entscheidung anhand der baden-württembergischen Rechtslage handelt, sind weitere Abklärungen notwendig. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat diese veranlasst und wird demnächst erneut Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt im Streit

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2012, 08:53

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".


17.07.2012

Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt im Streit - Wer ist verantwortlich, wird trägt ggf. die Kosten?

Der VGH Mannheim hat in einem Urteil vom 09.07.2012 - 6 S 773/11 - anhand der baden-württembergischen Rechtslage über den Transport und die Begleitung der Heimbewohner zum Arzt entschieden. Siehe dazu die ersten Hinweise unter:
http://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-me ... -werden-1/ - Dort ist u.a. ausgeführt: "Pflegeheime in Baden Württemberg dürfen die Begleitung von Bewohnern zum Arzt in Rechnung stellen; zugleich ist die Heimaufsicht nicht befugt, den entsprechenden Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI oder den Heimvertrag zu interpretieren bzw. auszulegen."

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vertritt die Auffassung, dass die Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt in bestimmten Fallkonstellationen sehr wohl in die Zuständigkeit des Heimträgers fällt und in aller Regel auf den jeweiligen Rahmenvertrag gestützt werden kann. In diesem Sinne wurde zuletzt mittels einer Pressemitteilung vom 17.02.2012 Stellung genommen. Die Heime im Rhein-Kreis Neuss wurden am 20.06.2012 nochmals entsprechend informiert. Die rechtliche Beurteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stützte sich (musterhaft) vornehmlich auf den für Nordrhein-Westfalen geltenden Rahmenvertrag und wurde mit der Heimaufsicht bzw. die AOK Rheinland / Hamburg abgestimmt.

Im hiesigen Forum wird das Thema näher ausgeführt:
viewtopic.php?t=17145&highlight=begleitung
viewtopic.php?t=16097

Nun stellt sich die Frage, wie die angesprochene Rechtsfrage im Lichte der Entscheidung des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 09.07.2012 - 6 S 773/11 - zu beurteilen ist. Im Interesse der HeimbewohnerInnen, die immer wieder mit Transport- und Begleitungsfragen in Berührung kommen, sollte alsbald ein klärendes Wort gesprochen werden. In diesem Zusammenhang kann auch die Forderung an die Ärzteschaft, die ärztliche Versorgung in den Heimen durch Hausbesuche umfassend sicherzustellen, eine neue Bedeutung gewinnen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat vorgesehen, die jetzt aufgekommene Streitfrage beim Pflegetreff am 14.11.2012 in Neuss-Erfttal, 15.00 – 17.00 Uhr, aufzugreifen. Themen des Treffs: Medizinische Versorgung (Arztbesuche zu Hause und im Heim), Medikamente für ältere pflegebedürftige Menschen (zuviele, Wechselwirkungen?), Fixierungen (auch mittels Psychopharmaka), Weiterbildung zur Krankheit Demenz und Palliativversorgung. Auf dem Podium werden hochkarätige Referenten sitzen. U.a. haben Frau Prof. Dr. Dr. Ursula Lehr, ehemalige Bundesfamilien- und Gesundheitsministerin, und Uwe Brucker, Fachbereichsleiter des MDS, zugesagt. Zugesagt hat auch ein Hausarzt aus Neuss, Dr. med. Verfürth, u.a. als Vertreter der Ärztekammer Nordrhein aktiv (war bereits 2011 als Referent bei einem Pflegetreff). Näheres hier: viewtopic.php?t=17341

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat die Heimaufsicht im Rhein-Kreis Neuss, die AOK Rheinland / Hamburg bzw. das Gesundheits- und Pflegeministerium NRW auf die Thematik aufmerksam gemacht und eine rechtliche Beurteilung erbeten.

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/219 ... treit.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Begleit ... eit-608390
http://www.openpr.de/news/648930/Beglei ... treit.html

Stand: 19.07.2012
Zuletzt geändert von WernerSchell am 19.07.2012, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Beitrag von johannes » 17.07.2012, 15:48

Code: Alles auswählen

... wurde mit der Heimaufsicht bzw. die AOK Rheinland / Hamburg abgestimmt. 
Die große und entscheidende Frage ist nicht, ob die Begleitung zum Arzt mit den Staatsorganen abgestimmt wird, sondern wer das hierfür erforderliche Personal finanziert! Ich vermisse die Abstimmung mit den Leistungserbringern, die wohl vorsätzlich bei solchen Entscheidungen übergangen werden, wie die Praxis immer wieder beweist.

Ansonsten muß ich wohl wiederholen:

Code: Alles auswählen

Gängige Praxis ist, daß 3 Pflegekräfte für ca. 20 - 25 Pflegebedürftige zur Verfügung stehen. Mehr wird von den Kostenträgern nicht genehmigt! [b]Soll nun eine Pflegekraft einen Pflegebedürftigen zum Arzt begleiten[/b] - einen Zeitrahmen von rd. 2 - 3 Stunden kennt wohl jeder aus eigener Erfahrung - [b]verbleiben noch 2 Pflegekräfte für die verbliebenen 19 - 24 Pflegebedürftigen[/b]. Schließlich werden zusätzliche Pflege- oder Betreuungskräfte nicht finanziert! 
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Begleitung zum Arzt muss u.U. sein, mehr Personal fällig

Beitrag von Herbert Kunst » 17.07.2012, 18:25

johannes hat geschrieben: Die große und entscheidende Frage ist nicht, ob die Begleitung zum Arzt mit den Staatsorganen abgestimmt wird, sondern wer das hierfür erforderliche Personal finanziert! Ich vermisse die Abstimmung mit den Leistungserbringern, die wohl vorsätzlich bei solchen Entscheidungen übergangen werden, wie die Praxis immer wieder beweist.
Ansonsten muß ich wohl wiederholen:

Code: Alles auswählen

Gängige Praxis ist, daß 3 Pflegekräfte für ca. 20 - 25 Pflegebedürftige zur Verfügung stehen. Mehr wird von den Kostenträgern nicht genehmigt! [b]Soll nun eine Pflegekraft einen Pflegebedürftigen zum Arzt begleiten[/b] - einen Zeitrahmen von rd. 2 - 3 Stunden kennt wohl jeder aus eigener Erfahrung - [b]verbleiben noch 2 Pflegekräfte für die verbliebenen 19 - 24 Pflegebedürftigen[/b]. Schließlich werden zusätzliche Pflege- oder Betreuungskräfte nicht finanziert! 
Hallo und guten Abend!
Aus der Sicht der betroffenen HeimbewohnerInnen ist es korrekt, in bestimmten Fällen Begleitung zum Arzt und Kostenübernahme des Trägers zu erwarten bzw. zu verlangen. Diesrd Verlangen kann m.E. auf die vertraglichen Grundlagen gestützt werden. Das dies zulässig und korrekt ist, hat nach den o.a. Texten die AOK Rheinland / Hamburg als Teil der Vertragsseite Pflegeversicherung bestätigt. Insoweit darf man gespannt sein, wie die Rechtslage nun nach dem Urteil aus Baden-Württemberg eingeschätzt wird.
Dass es in den Heimen nicht genügend Personal gibt, die Stellenschlüssel völlig unzureichend sind, wird hier seit Jahren deutlich herausgestellt. Insoweit müssen sich aber die Heimträger - Verbände mit ihren Vertragspartnern auseinandersetzen und Verbesserungen und damit die Abrechnungsmöglichkeit einfordern. Ich höre sehr viel von den Trägerverbänden, aber hinsichtlich der Notwendigkeit, die Stellenschlüssel deutlich zu verbessern, vernehme ich nahezu nichts. Stattdessen wird aktuell sehr viel über den Fachkräftemangel lamentiert. Der Hintergrund ist insoweit wohl vornehmlich, möglichst viele billige Arbeitskräfte aus dem Ausland einwerben zu können. Andere basteln am Berufsbild der Pflege herum und verlangen sogar für die Pflegeausbildung Abitur. Alles Nebenkriegsschauplätze, die im Zweifel keine Probleme in der Pflege lösen helfen.
Es sind also bei der hier anstehenden Frage mehrere Interessenbereiche berührt. Zusammenfassend meine Meinung: Begleitungsanspruch ja, mehr Pflegepersonal und entsprechende Entgelte für Heimträger ebenfalls ja.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Beitrag von johannes » 17.07.2012, 20:59

@ Herbert Kunst

Sollte in den NRW-Pflegesatzvereinbarungen tatsächlich Personalressourcen für die vorgebliche Grundleistung "Begleitung zum Arzt" vereinbart sein, wäre ich tatsächlich mehr als erstaunt, da doch die Personalausstattung durch das Diktat der Kostenträgerseite gerade in NRW erheblich niedriger genehmigt wird als in BW. Es ist eine Farce, wenn jene, die sich als Anwälte der Pflegebedürftigen aufschwingen, die Personalausstattung so niedrig ansiedeln, daß eine gesetzeskonforme Pflege nach SGB XI, § 28, Abs. 4 absolut unmöglich ist.

Ich wiederhole mich gern:

Sowohl die Behandlungspflege als auch die Begleitung zum Arzt sind nach der Formulierung des § 75 auf kaltem Wege implementiert worden ohne Abstimmung mit den Leistungserbringern. Ich habe den Eindruck, daß sowohl die Bevölkerung als auch die Sachkundigen auf diesem Auge blind sind - sein wollen!

Ich plädiere nach wie vor dafür, daß Pflegekräfte einmal für eine Woche Dienst nach Gesetz machen (SGB XI, § 28, Abs. 4). Danach möchte ich gern die Reaktionen der selbstherrlichen Verantwortlichen erleben. Nein, ich bin nicht für Streik, also die Einstellung des Dienstes für eine gewisse Zeit, wie so mancher andere. Viel effektiver ist mein vorgeschlagener Weg, weil damit gezeigt wird, wie dumm doch die Verantwortlichen sind, die nicht sehen wollen, was sie anrichten.

Außerdem würden die Pflegebedürftigen, die zumeist Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen für ihre 24-Stunden-Versorgung endlich erkennen, auf wessen Rücken sie Maximalforderungen als Selbstverständlichkeit erwarten.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

Antworten