Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Presse
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Heimaufsicht darf Serviceverträge nicht auslegen

Beitrag von Presse » 18.07.2012, 06:44

Heimaufsicht darf Serviceverträge nicht auslegen
Eine Heimaufsicht darf nicht eigenmächtig in bestehende Rahmenverträge eingreifen und Dienstleister dazu drängen,
für begleitete Arztbesuche der Heimbewohner auf ein Entgelt zu verzichten.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... cht&n=2055

Marlene Böttinger
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Begleitung zum Arzt - bei vielen Heimbewohnern notwendig!

Beitrag von Marlene Böttinger » 20.07.2012, 09:05

Begleitung zum Arzt - bei vielen Heimbewohnern notwendig!

Bewohner, die nicht mehr selbst einen Arzt aufsuchen können, keine Unterstützung durch Angehörige oder Betreuer erfahren, müssen doch vom Heimträger unterstützt werden. Von wem denn sonst? Das ergibt sich m.E. auch aus den einschlägigen Vorschriften im SGB XI. Daher dürfen auch keine Entgelte für die Begleitung in Rechnung gestellt werden.
M.E. sollten die sonst so klugen Politiker schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Begleitungsfrage klar geregelt wird. Streitfälle an der "Pflegefront" gibt es genug. Wir müssen uns endlich dazu aufraffen, solche Streitpunkte im Interesse der pflegebedürftigen Menschen abzuräumen.

Marlene Böttinger
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Dieter Radke
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Begleitung zum Arzt - bei vielen Heimbewohnern notwendig!

Beitrag von Dieter Radke » 20.07.2012, 13:22

Marlene Böttinger hat geschrieben: .... Bewohner, die nicht mehr selbst einen Arzt aufsuchen können, keine Unterstützung durch Angehörige oder Betreuer erfahren, müssen doch vom Heimträger unterstützt werden. Von wem denn sonst? Das ergibt sich m.E. auch aus den einschlägigen Vorschriften im SGB XI. Daher dürfen auch keine Entgelte für die Begleitung in Rechnung gestellt werden.
M.E. sollten die sonst so klugen Politiker schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Begleitungsfrage klar geregelt wird. Streitfälle an der "Pflegefront" gibt es genug. Wir müssen uns endlich dazu aufraffen, solche Streitpunkte im Interesse der pflegebedürftigen Menschen abzuräumen.
Ich sehe das ähnlich. Allerdings muss auch sichergestellt werden, dass die Heimträger das notwendige Personal zur Verfügung haben und finanzieren können. Daher sind die Stellenschlüssel in den Blick zu nehmen und zu verbessern. Wo es notwendig ist, wie möglicherweise in Baden-Württemberg, müssen die jeweiligen Rahmenverträge geändert werden. Noch besser wäre, der Gesetzgeber würde für klare Regelungen im SGB XI sorgen.

Dieter Radke
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

WernerSchell
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Begleitung zum Arzt - Heime in der Pflicht

Beitrag von WernerSchell » 30.07.2012, 06:24

Die Zeitschrift "CAREkonkret", Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege, berichtet in ihrer Ausgabe vom 27.07.2012 in einem Interview mit Prof. Dr. Klie über die "Begleitung zum Arzt" und titelt:
Interview mit Prof. Dr. Thomas Klie zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim - Konflikte um den Heimvertrag sind kein Fall für die Heimaufsicht".
Dazu gibt es ergänzend einen Kommentar Heime sind auch nach dem Urteil des VGH weiter in der Pflicht von Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Hildegard Kaiser
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Begleitung zum Arzt - Heime in der Pflicht

Beitrag von Hildegard Kaiser » 01.08.2012, 06:22

WernerSchell hat geschrieben: .... Kommentar Heime sind auch nach dem Urteil des VGH weiter in der Pflicht von Werner Schell
Das sehe ich auch so und hoffe, dass alsbald eine bundesweite Klarstellung zu dieser immer wieder diskutieren Frage erfolgt. Ich denke, die Pflegekassen sind insoweit vorrangig gefordert. Sie sind ja schließlich für die Sicherstellung der Pflege nach dem SGB XI hauptsächlich in der Verantwortung.

Hilde
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johannes
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Beitrag von johannes » 02.08.2012, 12:10

Herr Schell hat geschrieben

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Heime sind auch nach dem Urteil des VGH weiter in der Pflicht von 
Wer die Heime in dieser Frage in die Pflicht nehmen will, sollte doch endlich mal ehrlich sein und mitteilen, woher die Personalressourcen und in diesem Zusammenhang die finanziellen Ressourcen kommen sollen.

Eine Forderung aufstellen ist ganz einfach. Diese konkret umzusetzen ist eine andere Sache.
Zuletzt geändert von johannes am 02.08.2012, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
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WernerSchell
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Begleitung zum Arztbesuch

Beitrag von WernerSchell » 02.08.2012, 13:13

johannes hat geschrieben: Wer die Heime in dieser Frage in die Pflicht nehmen will, sollte doch endlich mal ehrlich sein und mitteilen, woher die Personalressourcen und in diesem Zusammenhang die finanziellen Ressourcen kommen sollen. Alles andere ist Dummschwätzerei.
Eine Forderung aufstellen ist ganz einfach. Diese konkret umzusetzen ist eine andere Sache. Also mal Butter bei die Fisch ...
Sehr geehrter Herr Johannes,
ich denke, dass wir auch sprachlich pfleglich miteinander umgehen sollten. Der Ausdruck "Dummschwätzerei" liegt nun wirklich völlig daneben.
Nochmals: Die Ansprüche der HeimbewohnerInnen ergeben sich vornehmlich aus dem SGB XI in Verbindung mit dem Vertragsrecht. In den Rahmenverträgen ist sicherzustellen, dass das notwendige Personal zur Verfügung steht. U.a. nach einer Auskunft der hiesigen AOK ergibt sich die kostenfreie Begleitungspflicht aus dem Rahmenvertrag. Wenn der Vertrag dafür nicht genügend Personal bzw. Abrechnungsmöglichkeiten zugesteht, müssen die Heimträger-Verbände für eine Klarstellung in den Rahmenverträgen Sorge tragen. Ich habe eigentlich bisher nichts davon gehört, dass sich Herr Meurer und andere Verbandsvertreter über unzureichende Stellenschlüssel deutlich geäußert haben. Da wird neuerdings immer nur der Fachkräftemangel bemüht und im Hintergrund sind die billigen ausländischen Pflegekräfte im Blickfeld.
Sie haben ja auch sicherlich zur Kenntnis genommen, dass ich durchaus die ungenügenden Personalausstattungen anspreche und auch gegenüber dem Bundestag entsprechend votiert habe. Leider ist insoweit die Unterstützung begrenzt.
Das alles ändert aber nichts daran, dass die pflegebedürftigen Menschen Ansprüche auf gute Pflege - und auch notfalls Begleitung zum Arzt - einfordern können und müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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johannes
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Pferde durchgegangen - Text korrigiert

Beitrag von johannes » 02.08.2012, 21:28

Sehr geehrter Herr Schell,

da sind mir wohl die Pferde durchgegangen. Hab es korrigiert.

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Wenn der Vertrag dafür nicht genügend Personal bzw. Abrechnungsmöglichkeiten zugesteht, müssen die Heimträger-Verbände für eine Klarstellung in den Rahmenverträgen Sorge tragen. Ich habe eigentlich bisher nichts davon gehört, dass sich Herr Meurer und andere Verbandsvertreter über unzureichende Stellenschlüssel deutlich geäußert haben. Da wird neuerdings immer nur der Fachkräftemangel bemüht und im Hintergrund sind die billigen ausländischen Pflegekräfte im Blickfeld. 
Wie Sie richtig feststellen, ist von den Verbänden nichts wirklich Hilfreiches zu erwarten. Ob es sich nun um den DPR oder die Heimträger-Verbände handelt. Daher sehe ich keine andere Möglichkeit, der Forderung nach mehr Personal dadurch Nachdruck zu verleihen, daß die Pflegekräfte sich aufraffen und Dienst nach Gesetz/Vorschrift machen.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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Pflegenotstand immer wieder argumentierend ansprechen

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2012, 06:18

johannes hat geschrieben: ... Wie Sie richtig feststellen, ist von den Verbänden nichts wirklich Hilfreiches zu erwarten. Ob es sich nun um den DPR oder die Heimträger-Verbände handelt. Daher sehe ich keine andere Möglichkeit, der Forderung nach mehr Personal dadurch Nachdruck zu verleihen, daß die Pflegekräfte sich aufraffen und Dienst nach Gesetz/Vorschrift machen.
Sehr geehrter Herr Johannes,
ich habe für viele Aktivitäten Verständnis, die darauf abzielen, auf den Pflegenotstand aufmerksam zu machen und so Änderungen zu bewirken.
Allerdings habe ich persönlich immer Bedenken damit, die einzelnen Pflegekräfte an die "Front" zu beordern. Sie handeln sich bei "Dienst nach Vorschrift" natürlich sofort den Unmut des Arbeitgebers ein und sind dann schnell "draußen". Meine Vorstellung ist eher, Argumente bündeln und die Entscheidungsträger entsprechend traktieren. Dabei sind alle herzlich eingeladen, mitzutun bzw. Hilfe zu leisten.
MfG Werner Schell
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Sabrina Merck
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Pflegenotstand - Überlastung - Anzeigen schreiben

Beitrag von Sabrina Merck » 03.08.2012, 10:47

johannes hat geschrieben: ... Daher sehe ich keine andere Möglichkeit, der Forderung nach mehr Personal dadurch Nachdruck zu verleihen, daß die Pflegekräfte sich aufraffen und Dienst nach Gesetz/Vorschrift machen.
Hallo,

"Dienst nach Vorschrift" würde bedeuten, dass die Pflegekräfte all das umsetzen, was im SGB XI an Anforderungen beschrieben ist. Siehe z.B.
"Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." (§ 11 SGB XI)
Dem können Sie aber nicht gerecht werden, weil die fehlenden Personalkapazitäten eine gute Pflege im Sinne der o.a. Vorschrift nicht zulassen. Pflegekräfte müssen dann, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, ihren Arbeitgeber informieren, d.h. eine Überlastungsanzeige schreiben. Nur so kann es gehen. Und darauf wurde ja bereits unzählige Male hingewiesen. Siehe auch
viewtopic.php?t=15865

Es grüßt Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
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Beitrag von johannes » 03.08.2012, 16:53

Herr Schell hat Folgendes geschrieben

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ich habe für viele Aktivitäten Verständnis, die darauf abzielen, auf den Pflegenotstand aufmerksam zu machen und so Änderungen zu bewirken. 
Seit Jahren wird mit unwirksamen Mitteln auf den Pflegenotstand aufmerksam gemacht. Warum? Weil die Politiker das sehr wohl zur Kenntnis genommen haben, aber nicht handeln wollen. Sie haben das in einem Ihrer Beiträge selbst kund getan. Dieses aufmerksam machen hat keine Änderungen bewirkt. Das sind die Fakten.

Für mich geht es nicht mehr um ein aufmersam machen, sondern darum, Entscheidungen herbei zu führen. Die Zeit des Redens und des Bittens muß vorbei sein, es muß gehandelt werden - jetzt!

Wenn, wie jetzt in MeckVopo 2.700 Pflegekräfte auf die Straße gehen und die Krankenkassen das immer noch ignorieren, dann muß m. E. zu anderen Mitteln gegriffen werden. Gehen in jedem Bundesland nur 2.700 Pflegekräfte auf die Straße, könnte das Aufsehen erregen - mehr aber auch nicht.

Wenn 2.700 Pflege in jedem Bundesland aber Dienst nach Vorschrift machen (SGB XI, §§ 11; 28, Abs. 4), alles, was dabei in der verfügbaren (bezahlten) Zeit nicht gemacht werden kann, liegen lassen, wird das kein Aufsehen erregen, sondern eine Veränderung mit sich bringen.

Sabrina Merck hat Folgendes geschrieben

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"Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." (§ 11 SGB XI)
Dem können Sie aber nicht gerecht werden, weil die fehlenden Personalkapazitäten eine gute Pflege im Sinne der o.a. Vorschrift nicht zulassen. Pflegekräfte müssen dann, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, ihren Arbeitgeber informieren, d.h. eine Überlastungsanzeige schreiben. 
Jeder Arbeitgeber weiß, daß seine Mitarbeiter überlastet sind, dazu braucht es keiner Überlastungsanzeige. Ich denke, die sind das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben werden. Das zeigen tausende Überlastungsanzeigen, die bisher ignoriert wurden.

1. Da derzeit der Arbeitsmarkt restlos leer gefegt ist von Pflegefachkräften, wird sich jeder Arbeitgeber das gut überlegen müssen, ob er verdiente Mitarbeiter auf die Straße setzt, wenn sie Dienst nach Vorschrift machen.

2. Kein Arbeitsgericht wird auf der Seite des Arbeitgebers stehen, denke ich mir, wenn der Arbeitnehmer seinen Dienst innerhalb seiner Dienstzeit korrekt erfüllt hat (vielleicht sogar noch mit realen Uhrzeiten dokumentiert, die nachweisen, daß mehr einfach nicht drin war).

Ich denke, in der heutigen Situation haben die Arbeitnehmer das Ruder in der Hand. Sie bestimmen, ob der Karren weiter in den Dreck fährt oder endlich raus kommt. Ich glaube, ein klein wenig Mut zur Verantwortung tut jedem gut und wird unendlich vielen Menschen helfen - Pflegekräften genau so wie Pflegebedürftigen.

Packen wir es an

Johannes
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Pflegeprotest

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2012, 17:34

johannes hat geschrieben: .... Ich denke, in der heutigen Situation haben die Arbeitnehmer das Ruder in der Hand. Sie bestimmen, ob der Karren weiter in den Dreck fährt oder endlich raus kommt. Ich glaube, ein klein wenig Mut zur Verantwortung tut jedem gut und wird unendlich vielen Menschen helfen - Pflegekräften genau so wie Pflegebedürftigen.
Packen wir es an
Sehr geehrter Herr Johannes,
ich will überhaupt nicht großartig widersprechen, sehe aber leider noch nicht so recht, wie wir die Pfegekräfte und andere mobilisieren können. Ich lade seit Jahren auch die Pflegekräfte zu den Pflegetreffs ein und mache darauf aufmerksam, dass damit auch ein Protest verbunden werden kann. Sie kommen aber nur in geringer Zahl, haben - darauf angesprochen - tausend Ausreden.
Wenn es ein vernünftiges Protestkonzept geben sollte: Ich bin dabei und werde es mit meinen Möglichkeiten kraftvoll unterstützen.
MfG Werner Schell
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WernerSchell
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Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2012, 16:50

Das Thema: "Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen"
wird in diesem Forum bereits umfänglich behandelt. Die Beiträge sind nachlesbar unter:
viewtopic.php?t=16097
viewtopic.php?t=17145
Dort kann auch weiter diskutiert werden!

Nun liegt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 09.07.2012 - 6 S 773/11 - vollständig vor. Es wurde mit den nachfolgenden Leitsätzen vorgestellt:

1. Die zuständige Heimaufsichtsbehörde darf anordnen, dass ein Heimbetreiber die Heimbewohner zum Arzt begleiten lässt; sie kann nicht anordnen, dass dies als allgemeine Pflegeleistung, also ohne Erhebung eines gesonderten Entgelts, zu geschehen hat.
2. Der Landesgesetzgeber kann die Heimaufsichtsbehörden nicht ermächtigen, Verpflichtungen von Heimbetreibern gegenüber Heimbewohnern aus Heimverträgen, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unterliegen, im Wege einer heimaufsichtsrechtlichen Verfügung durchzusetzen.
3. Die zuständige Heimaufsichtsbehörde darf Verpflichtungen von Heimbetreibern gegenüber Heimbewohnern, die sich aus pflegeversicherungsrechtlichen Rahmenverträgen ergeben, grundsätzlich zum Gegenstand einer heimaufsichtsrechtlichen Verfügung machen. Der Landesgesetzgeber kann die Heimaufsichtsbehörden aber nicht ermächtigen, Verpflichtungen, die im Rahmenvertrag nicht ausdrücklich geregelt sind und zu denen auch keine Gemeinsame Empfehlung der Vertragsparteien zustande gekommen ist, durch heimaufsichtsrechtliche Verfügung festzusetzen.
4. Der Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege für das Land Baden-Württemberg zählt die vom Heimbetreiber zu gewährleistende Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt nicht zu den allgemeinen Pflegeleistungen.

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält an seiner Auffassung fest, dass die Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufgabe des Heimträgers sein muss und nicht extra in Rechnung gestellt werden darf. Die o.a. Entscheidung bezieht sich nur auf die vertraglichen Verhältnisse in Baden-Württemberg und ist damit für andere Regionen keineswegs bindend. Die Urteilsbegründung zeigt im Übrigen auf, dass das Kernproblem in der seinerzeit durchgeführten Föderalismusreform begründet liegt. Die Länder sind für das Ordnungsrecht und der Bund ist weiterhin für das Vertragsrecht zuständig. Der VGH hat daher im Wesentlichen auch ausgeführt, dass die Heimaufsicht nicht für Vertragsauslegungen zuständig ist, sondern ihre Aufgaben im Ordnungsrecht begründet liegen.
Es wird für erforderlich gehalten, die Rahmenverträge, die in der o.a. Unterstützungsangelegenheit nicht eindeutig sind, entsprechend neu zu fassen!
Werner Schell
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WernerSchell
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Begleitung zum Arzt

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2013, 07:35

Zu dem unten angefügten Bericht ergibt sich:
Wegen der Begleitung von HeimbewohnerInnen zum Arzt hält Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk daran fest, dass dies, zumindest in NRW, Aufgabe des Heimträgers als Vertragspartner ist. Dies ergibt sich aus den hiesigen Regelungen des Rahmenvertrages. Die zitierte Gerichtsentscheidung stützt sich auf das Vertragsrecht in Baden-Württemberg. Daraus in anderen Ländern irgendwelche Schlüsse zu ziehen, halte ich nicht für vertretbar. Im Übrigen kann man auch noch darüber diskutierten, ob der VGH mit seiner Beurteilung richtig liegt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird mit dem zuständigen NRW-Ministerium in Verbindung setzen.


NRW: Nicht mehr Aufgabe des Heimes
25.10.2013
In Nordrhein-Westfalen müssen stationäre Pflegeeinrichtungen die Begleitung ihrer Bewohner zum Arzt nicht mehr sicherstellen.
Das Ministerium hatte bisher seine Behörden angewiesen, nach dem Rahmenvertrag NRW davon auszugehen, dass die Einrichtungen die Begleitung zum Arzt durch eigenes Personal sicherzustellen haben. Nach der nun mehr rechtskräftigen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg ändert das Ministerium seine Rechtsauffassung. Nach dem Rahmenvertrag muss die Einrichtung nicht mehr Begleiten, sondern nur bei der Organisation der Termine behilflich sein.
Quelle: http://www.altenheim.net/Altenheim/Home ... des-Heimes
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Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2016, 07:42

Was sollten Pflegekräfte tun, wenn sie merken, dass die Pflege nicht mehr optimal gewährleistet werden kann? Welche Möglichkeiten bestehen,
um korrekt auf Mängel aufmerksam zu machen, ohne dabei persönliche Nachteile (z.B. Rüge, Abmahnung, Kündigung) erfahren zu müssen? Das Buch
"100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" informiert zur Rechtslage. Weil es hier in jüngster Zeit hier zahlreiche Anfragen
(per Telefon bzw. E-Mail) von Pflegekräften gegeben hat, wird auf die Veröffentlichung aufmerksam gemacht wird
> viewtopic.php?f=5&t=21519
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