Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:55

Wir brauchen Hilfe

Hallo zusammen!
Es geht um meinen Schwager, der vor 5 Jahren durch Krankheit schwerbehindert wurde. Verheiratet und Vater von 4 Kindern im Alter von 6-21 Jahren.
Leider klappt das Zusammenleben unter einem Dach nicht mehr -- da er nicht mehr beachtet wird, weder von seiner Frau (die ihn auch entmündigt hat) noch von seinen Kindern. Er soll jetzt abgeschoben werden nach seiner Mutter (wo er jetzt auch ist), "weil sich so alles im finanziellen Rahmen hält." Wir, seine Geschwister und Mutter, wollen jedoch erreichen, dass er in ein spezielles Wohnheim kommt. Letztendlich wird dieses auch von seiner Ehefrau in Erwägung gezogen... doch die finanziellen Mittel lassen dies nicht zu ...so die Ehefrau. Doch Geld ist eigentlich genug da. Rente, Berufsunfähigkeitsrente und Pflegegeld der Stufe 2.
Frage: Wer kann uns helfen mit Tipps und Ratschlägen, wie wir alle einen vernünftigen Ausweg finden können.
Danke Uli

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:55

Hallo Uli,
Dein Schwager kann nicht entmündigt sein, weil es keine Entmündigung mehr gibt. Wahrscheinlich ist er vom Vormundschaftsgericht unter Betreuung gestellt. Wer ist denn er Betreuer, die Ehefrau? Der Betreuer muss das Wohl des Betroffenen im Auge haben und daher eine optimale Regelung finden. Ein Abschieben zur Mutter müsste ggf. allein daran scheitern, dass die Mutter von einer solchen Regelung weniger erfreut ist und eine anderweitige Unterbringung für besser hält. Wenn der Betreuer nicht dem Wohle des Betroffenen entsprechend verfährt, müsste man das Vormundschaftsgericht informieren und ggf. auf eine Veränderung in der Betreuerbestellung hinwirken. Wenn genügend Geld auf Seiten des Schwagers vorhanden ist, muss es im Zweifel auch für ihn eingesetzt werden.
Vielleicht ist es ratsam, insoweit den Fragetext ein wenig zu präzisieren. Dann könnte weiter diskutiert werden.
Siehe übrigens das Buch von Schell, Werner „Betreuungsrecht & Unterbringungsrecht“. Kunz Verlag (Schlütersche Buchreihe – Nähere Infos in der Rubrik „Publikationen“ dieser Homepage).
Gruß Berti

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:56

Ich schließe mich zunächst Berti an.
Beratungshilfe kann auch bei der örtlichen Betreuungsbehörde eingeholt. Wenn es dort nicht klappt, würde ich in der Tat das Vormundschaftsgericht einschalten. Einziges Kriterium für Entscheidungen ist das Wohl des Betroffenen. Sein finanzielle Basis kann und muss für seine angemessene Versorgung eingesetzt werden.
Mike

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:56

Hallo Berti,
danke für Deine Infos,all das ist uns neu gewesen!
Um mehr ins Detail zu gehen sollte noch folgendes gesagt werden.
Das ganze beruht eigendlich darauf das die Ehefrau nicht weiß wer sie finanziell unterstüzt nachdem ihr Mann nicht mehr zu Hause ist.
Denn das Einkommen meines Schwagers wird wohl für das Wohnheim schon nicht reichen.So wurde dann von Ihrer Seite auch direkt gesagt(Ehefrau),ich muß zum Sozialamt und ihr die Geschwister müßt für euren Bruder bezahlen.
Weiterhin müßte man erwähnen das mein Schwager
z.Z.in einer Behindertenwerkstatt arbeitet ihm aber weder sein Lohn noch Taschengeld zur Verfügung steht.Wie gesagt wurde er jetzt für ca.5 Wochen nach seiner Mutter "abgeschoben"
mit keinem Cent Geld in der Tasche.
Was passiert eigentlich mit dem Pflegegeld?
All diese Dinge regen uns Wahnsinnig auf.
MFG Uli

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:57

Hallo Uli,
das Pflegegeld (an Stelle der Sachleistung) kommt dem Pflegebedürftigen zugute. Er kann es beliebig verwenden. Wenn eine Betreuung eingerichtet ist, entscheidet letztlich der Betreuer darüber, was mit dem Pflegegeld geschieht, z.B. kann es den Pflegenden übergeben werden, als eine Art Vergütung.
Gruß Berti

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:57

Hallo Berti,
kannst du vieleicht auch etwas zu den Unterbrinungskosten sagen bzw.wie die Frau und Kinder versorgt werden--Sozialamt?oder teil der Rente?
Gruß Uli

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:57

Hallo Uli,
hinsichtlich der Kosten ist eine Äußerung schwierig. Dazu müsste man die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennen. Allgemein ist es so, dass die Einkünfte der Familie für die gesamten Aufwendungen des Familienverbandes Verwendung finden müssen. Bleiben dabei Kostenanteile offen, muss ggf. anhand des Bürgerliches Rechtes über andere Quellen nachgedacht werden (Vermögen, weitere unterhaltspflichtige Angehörige). Sind diese Quellen unergiebig, wird die Notlagenhilfe des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen sein. Ich denke, dass hier der Betreuer gefordert ist, für die notwendige Abklärung zu sorgen, ggf. die Beratung der Betreuungsbehörde in Anspruch nehmen. Ggf. auch bei Sozialamt nachfragen. Gruß Berti

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:58

Hallo Berti,
Folgendes szenario:
Mein Schwager weigert sich wieder nach Hause zu gehen und will erst mal bei seiner Mutter bleiben.Dann müßten wir uns an das Vormundschaftsgericht wenden und einen neuen Betreuer bestellen oder den jetzigen anzweifeln?
Kann er eigentlich gezwungen werden wieder nach Hause zu seiner Frau (Betreuer)zu gehen?
Weil leider sieht es nun so aus das es dazu kommen könnte das er sich weigert.
Gruß Uli

Gast

Re: Rechtliche Betreuung - Wir brauchen Hilfe!

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 22:58

Hallo Uli,
die Angelegenheit ist ja wirklich sehr kompliziert. Natürlich sind auch bestimmte Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen möglich. Das ist alles im Betreuungsrecht geregelt (siehe unter anderem §§ 1904 und 1906 BGB). Entscheidend für alle Überlegungen und Maßnahmen ist das WOHL des Betroffenen. Daran muss man sich orientieren. Dabei ist natürlich auch immer die Frage der Finanzierbarkeit zu bedenken.
Ich denke, in der Angelegenheit besteht umfangreicher Beratungs- und Entscheidungsbedarf. Daher möchte ich noch einmal auf die Betreuungsbehörde vor Ort aufmerksam machen. Dort könnte alles diskutiert und dann nach allseits befriegenden Lösungen gesucht werden.
Ich möchte noch einmal auf das Buch von Schell, Werner „Betreuungsrecht & Unterbringungsrecht“. Kunz Verlag (Schlütersche Buchreihe – Nähere Infos in der Rubrik „Publikationen“ dieser Homepage) aufmerksam machen. Darin sind die Vorschriften des Betreuungsrechtes einfach und übersichtlich dargestellt.
Gruß Berti

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