Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)" zugestimmt.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.
Gesetz zur Organspende wird Leben retten
Statement 01,23 Minuten mit Jens Spahn
https://www.youtube.com/watch?v=srBOmte6KXM
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Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendebereitschaft. Die hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Da setzen wir jetzt ganz konkret an. Losgelöst von der grundsätzlichen Debatte zur Widerspruchslösung sollten wir das Gesetz zügig beraten und beschließen. Denn es wird Leben retten. Das sind wir den zehntausend Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Regelungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen
Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben
Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:
- Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten.
- Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden.
- Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Die korrekte Mittelverwendung muss durch die Entnahmekrankenhäuser nachgewiesen werden.
Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt
- Transplantationsbeauftragte müssen auf den Intensivstationen künftig regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.
- Sie erhalten durch das Gesetz ein Zugangsrecht zu den Intensivstationen.
- Darüber hinaus sollen sie uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten zur Auswertung des Spenderpotenzials nehmen können.
- Sie können für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden. Die Kosten dafür trägt die Klinik.
Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser
- Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet
- sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen;
- Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird;
- die Höhe dieses Zuschlags beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.
Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt
- Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
- Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Damit werden insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser unterstützt.
- Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2019 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.
Potenzielle Organspender besser erkennen und melden
- Mit der Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems wird die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen.
- Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
- Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet, die Ergebnisse den jeweiligen Entnahmekrankenhäuser und den zuständigen Landesbehörden zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden.
Abläufe und Zuständigkeiten müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden
- Künftig müssen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.
- Angehörige sollen besser betreut werden
- Insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben wird verbindlich geregelt. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.
Downloads
Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (Kabinett, 31.10.2018) PDF-Datei: 262 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... spende.pdf
Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 31.10.2018
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... inett.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html
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Ärzte Zeitung vom 31.10.2018
Bundeskabinett
Neuregelungen zur Organspende besiegelt
Die Organspende in Deutschland wird auf neue Füße gestellt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Spahn durchgewunken. mehr »
https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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In den sozialen Netzwerken wurde folgende Mitteilung gepostet:
Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende. Bundeskabinett hat am 31.10.2019 den Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" beschlossen. Derartige Verbesserungen waren überfällig und können im Wesentlichen positiv bewertet werden. Die vielfach kritisierte "Widerspruchslösung" ist nicht Gegenstand der aktuellen Planungen.
Es versteht sich, dass beim gesamten Transplantationsgeschehen die Grundsätze der Patientenselbstbestimmung zu beachten sind. Diesbezüglich können konkrete Regelungen in einer Patientenverfügung näher ausgeführt sein. Darüber wird regelmäßig in der Volkshochschule Neuss informiert. Der nächste Vortrag findet am 26.11.2018, 17,30 Uhr, statt. Thema: Patientenrechte (> viewtopic.php?f=7&t=22754 ).