Neuregelung der Organspende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenverfügung: Organspende thematisieren

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2016, 07:30

Ärzte Zeitung vom 09.11.2016:
Patientenverfügung: Organspende thematisieren
Seit Jahren mangelt es an Organspendern. Das jüngste BGH-Urteil zur Patientenverfügung birgt Chancen, das zu ändern.
Ärzte könnten dabei ein Schlüssel sein – aber nur mit entsprechender Vergütung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=923 ... nde&n=5364

+++
In den Vortragsveranstaltung zur "Patientenautonomie am Lebensende" mache ich regelmäßig auf eine mögliche Organspende aufmerksam. Die üblichen Texte von Patientenverfügungen sind aber mit solchen Organspendeerklärungen meist nicht vereinbar. Daher muss man im Zweifel bestimmen, was Vorrang haben soll: Patientenverfügung mit einschränkenden Festlegungen oder Organspendeerklärung. Insoweit ist mehr Aufklärungsarbeit geboten. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann Sinn machen. - Werner Schell
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Zahl der Organspender weiter niedrig

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2017, 13:29

Zahl der Organspender weiter niedrig
Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Organspender bewegt sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/10854 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/108/1810854.pdf ) über die Entwicklung in der Transplantationsmedizin hervorgeht, wurden 2015 insgesamt 877 postmortale Organspender registriert im Vergleich zu 864 im Jahr davor. Das entspricht einem Zuwachs um 1,5 Prozent.
In den ersten drei Quartalen 2016 war die Tendenz hingegen wieder rückläufig, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Hier wurden 637 postmortale Organspender registriert, das entspricht einem Rückgang von 5,2 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die Zahl der gespendeten Organe lag 2015 bei 2.901, das ist ein Rückgang um 2,9 Prozent gegenüber 2014. Mit weitem Abstand am häufigsten gespendet wurden Nieren (1.521), gefolgt von Leber (730), Herz (278) und Lunge (270).
In den ersten drei Quartalen 2016 wurden 2.138 Organe gespendet verglichen mit 2.245 Organen im selben Vorjahreszeitraum.
Nach Angaben von Eurotransplant (ET) standen Ende August 2016 in Deutschland noch 10.193 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Vorjahr waren es 10.243 Menschen. Die meisten Patienten warten auf eine Nierentransplantation.
Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft wird der Organspendeskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. So waren an mehreren Kliniken in Deutschland Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück.
Im Juli 2016 hat der Bundestag die Einrichtung eines Transplantationsregisters beschlossen, um die Organspendenpraxis effizienter und transparenter zu machen. Dies soll nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten auch neues Vertrauen schaffen. In dem Register werden Angaben über Organspender, Spenderorgan, Organempfänger, und das Vermittlungsverfahren zentral gespeichert.

Quelle: Mitteilung vom 19.01.2017
Deutscher Bundestag
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Mehr als 80 Prozent sind bereit zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2017, 08:04

Krankenkassen-Studie: Mehr als 80 Prozent sind bereit zur Organspende
In Deutschland werden weniger Organe gespendet als in anderen europäischen Ländern.
Dabei wären die meisten Menschen dazu bereit.
Quelle: Rheinische Post
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6854678
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Manipulationen und Richtlinienverstöße bei Organvergabe

Beitrag von WernerSchell » 17.06.2017, 08:29

Manipulationen und Richtlinienverstöße bei Organvergabe müssen schonungslos aufgeklärt werden

Die Bundesärztekammer hat gestern Abend den „Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Lebertransplantationsprogrammes des Universitätsklinikums Essen“ veröffentlicht. Anbei z.K. unsere Erklärung, die wir dazu herausgegeben haben. Eventuelle Fragen zum Prüfbericht richten Sie bitte direkt an die zuständige Bundesärztekammer. (Hinweis: Diesen und alle weiteren veröffentlichten Prüfberichte der Kommission finden Sie unter http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte ... nsmedizin/)

16.06.2017 | Gesundheit: Ministerin Steffens: Manipulationen und Richtlinienverstöße bei Organvergabe müssen schonungslos aufgeklärt werden

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium begrüßt uneingeschränkt die regelmäßigen und detaillierten Prüfungen aller Transplantationszentren in Deutschland durch die Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer. „Manipulationen und Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Organen müssen schonungslos aufgeklärt werden. Nur so kann ein Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende entstehen“, erklärte Ministerin Steffens anlässlich des heute in Berlin veröffentlichten Berichts der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer. „Die ohnehin schon knappen Transplantationsorgane müssen richtlinienkonform zugeordnet werden, damit genau diejenigen Patientinnen und Patienten lebensnotwendige Spenderorgane erhalten, die sie am dringendsten benötigen und wo die Aussicht auf eine erfolgreiche Transplantation am größten ist. Die Richtlinien sind gerade deswegen geschaffen worden, um unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden knappen Organe zu gewährleisten“, so Steffens weiter.
Aufgrund der in der Universitätsklinik Essen festgestellten Regelverstöße bei der Transplantation von Lebern in den Jahren 2012 - 2015 wurde bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ihr obliegt jetzt die Bewertung aus strafrechtlicher Sicht. Die Verantwortlichen des Klinikums Essen sind nach Vorlage des Berichts der Prüfungskommission gefordert, kurzfristig zu prüfen, ob über bereits erste ergriffene Maßnahmen hinaus weitere – organisatorische und/oder personelle - Konsequenzen zu ziehen sind.
Hintergrund:
• In Umsetzung des Transplantationsgesetzes und aufgrund des besonderen Informationsinteresses veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission sämtliche Stellungnahmen zu den bisher stattgefunden Prüfungen in anonymisierter Form. Alle Transplantationszentren in Deutschland werden mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft.
• Regelverstöße gegen die Vorgaben des Transplantationsgesetzes und der Richtlinien der Bundesärztekammer können nicht nur zu straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen führen. Auch der Entzug der Approbation der an den Verstößen beteiligten Ärztinnen bzw. Ärzten ist möglich.
• Die Rechtsaufsicht über das Universitätsklinikum Essen liegt beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2017
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
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Ärzte sollen über Organspenden aufklären

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2017, 12:59

Ärzte sollen über Organspenden aufklären
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Mit der nach wie vor geringen Zahl an Organspendern hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch befasst. Grundlage waren die zurückliegenden drei Berichte der Bundesregierung "über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin".
Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) berichtete, die Zahl der Organspenden sei "niedrig, aber stabil" und bewege sich weiter unter dem Niveau des Jahres 2012, als der Organspendenskandal bekannt wurde. Damals waren an mehreren Kliniken in Deutschland Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück.
Nach Angaben Fischbachs kommt es vereinzelt immer noch zu Unregelmäßigkeiten an Transplantationszentren. Die große Mehrheit halte sich aber an die Regeln, fügte sie hinzu. Das System der Organspende sei durch die seit 2012 eingeleiteten Reformen gestärkt worden und biete heute mehr Transparenz. So wurden 2012 mit einer Neuregelung des Transplantationsgesetzes (TPG) die Kontrollen verbessert. Ferner wurde eine Vertrauensstelle eingerichtet, um Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachzugehen.
Gleichwohl müsse der Reformprozess weitergehen, sagte die Staatssekretärin in Anspielung auf die viel zu wenigen verfügbaren Spenderorgane und die lange Liste an Patienten, die auf eine Spende warten. So wäre es auch wünschenswert, wenn die Klinikärzte stärker über Organspenden aufklären würden. Ein "positiver Blick" auf die Organspende könne allerdings nur mit Hilfe aller gesellschaftlichen Gruppen gelingen, sagte Fischbach.
Wie aus dem jüngsten Regierungsbericht (18/10854 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/108/1810854.pdf ) über die Entwicklung in der Transplantationsmedizin hervorgeht, wurden 2015 insgesamt 877 postmortale Organspender registriert. Die Zahl der gespendeten Organe lag 2015 bei 2.901, das ist ein Rückgang um 2,9 Prozent gegenüber 2014. Mit weitem Abstand am häufigsten gespendet wurden Nieren (1.521), gefolgt von Leber (730), Herz (278) und Lunge (270).
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, standen nach Angaben von Eurotransplant (ET) Ende August 2016 in Deutschland noch 10.193 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
2016 hat der Bundestag die Einrichtung eines Transplantationsregisters beschlossen, um die Organspendenpraxis effizienter und transparenter zu machen. Dies soll nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten auch neues Vertrauen schaffen. In dem Register werden Angaben über Organspender, Spenderorgan, Organempfänger, und das Vermittlungsverfahren zentral gespeichert.

Quelle: Mitteilung vom 28.06.2017
Deutscher Bundestag
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Göttinger Leberallokationsskandal - Freispruch

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2017, 16:34

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle Nr. 098/2017 vom 28.06.2017

_______________________________________________________________________________________
Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Juni 2017 – 5 StR 20/16

Das Landgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, im Zuge von in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführten Lebertransplantationen durch Verletzung von Regeln zur Verteilung von postmortal gespendeten Lebern versuchten Totschlag in elf Fällen und aufgrund nicht gegebener medizinischer Indikation Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen begangen zu haben. Mit ihrer gegen das Urteil gerichteten und auf die Sachrüge gestützten Revision beanstandete die Staatsanwaltschaft die Freisprechung des Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlages in acht Fällen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte in sechs dieser Fälle falsche Angaben gegenüber Eurotransplant veranlasst, um die Aussichten seiner Patienten auf eine Organzuteilung zu erhöhen ("Manipulationsfälle"). Jeweils der Wahrheit zuwider war mitgeteilt worden, es seien kurz vor der Meldung zwei Nierenersatztherapien durchgeführt worden. Das führte dazu, dass ein für die Chance auf Erlangung von Organen entscheidender Blutwert zu hoch bemessen wurde. Die Patienten des Angeklagten nahmen deshalb an den zum Organangebot führenden ("Match-")Verfahren auf einem ihnen an sich nicht gebührenden höheren Listenplatz teil. Deswegen wurden ihnen Organe zugeteilt und übertragen, die sie ohne die Falschangaben nicht erhalten hätten.

In zwei weiteren Fällen liegt dem Angeklagten nach den Feststellungen ausschließlich zur Last, die Aufnahme von Patientinnen in die Warteliste bewirkt zu haben, obwohl dem eine Bestimmung in den zur Tatzeit geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer zwingend entgegengestanden hatte ("Wartelistenfälle"). Danach durften Patienten mit alkoholinduzierter Leberzirrhose erst nach Ablauf einer Alkoholabstinenzzeit von sechs Monaten in die Warteliste aufgenommen werden. Wie der Angeklagte wusste, war diese Voraussetzung bei beiden Patientinnen nicht erfüllt. Diese hätten die vorgeschriebene Abstinenzzeit ohne Transplantation allerdings nicht überlebt.

In allen Fällen waren die Lebertransplantationen wegen des lebensbedrohlichen Zustandes der Patienten dringlich. Sie wurden zu Heilzwecken und nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt. Es waren keine Anhaltspunkte vorhanden, dass der Angeklagte für die regelwidrige Verschaffung von Spenderlebern von seinen Patienten oder Dritten ungebührliche Gegenleistungen erhielt.

Das Landgericht hatte den Angeklagten aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen freigesprochen. Namentlich habe der Angeklagte nicht mit Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz gehandelt. Er habe begründet darauf vertraut, dass etwa "übersprungene" Patienten keinen gesundheitlichen Schaden erleiden oder gar versterben würden. Zudem sei unter anderem die Bestimmung zur Alkoholkarenzzeit verfassungswidrig.

Der 5. ("Leipziger") Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das freisprechende Urteil bestätigt, die Revision der Staatsanwaltschaft also verworfen.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung hat zur Ablehnung eines Tatentschlusses keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben. Die Annahme des Tatentschlusses würde voraussetzen, dass der Angeklagte in der Vorstellung gehandelt hat, ein wegen der "Manipulation" benachteiligter Patient würde bei ordnungsgemäßem Verlauf und Zuteilung sowie Übertragung der konkreten Leber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überleben und ohne die Transplantation versterben (Totschlag) bzw. eine Verschlimmerung oder Verlängerung seiner Leiden erfahren (Körperverletzung). Von einem solchen Vorstellungsbild des im Transplantationswesen versierten Angeklagten könne jedoch nicht ausgegangen werden. Dies gelte schon im Blick auf das mit 5 bis 10 % hohe Risiko, in oder unmittelbar nach der Transplantation zu versterben. Hinzu kämen die jeweils nicht fernliegenden Möglichkeiten der Nichteignung des Organs für den oder die "übersprungenen" Patienten, aktuell fehlender Operationsmöglichkeiten im jeweiligen Transplantationszentrum, eines stabilen Zustands der Patienten oder der Notwendigkeit einer Retransplantation wegen Abstoßung der übertragenen Leber. Selbst die Aussicht, dass es Patienten ohne Vornahme der Transplantation besser gehen könne, habe das Landgericht als nicht nur theoretisch bezeichnet.

In Bezug auf die "Wartelistenfälle" ist der Bundesgerichtshof darüber hinaus der Auffassung der Schwurgerichtskammer im Ergebnis gefolgt, dass eine Verletzung der Richtlinienbestimmung zur sechsmonatigen Alkoholabstinenzzeit nicht strafrechtsbegründend wirken könne. Da es insoweit an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung im Transplantationsgesetz fehlt, würde eine Bestrafung des Angeklagten wegen Totschlags oder Körperverletzung gegen das Gesetzlichkeitsprinzip (Art. 103 Abs. 2 GG) verstoßen. Überdies erscheint die Transplantation nach den Darlegungen des umfassend sachverständig beratenen Landgerichts auch bei Alkoholkranken erfolgversprechend, die die Abstinenzzeit nicht eingehalten haben. Die Bestimmung ist deshalb jedenfalls insoweit strafrechtlich unbeachtlich, als sie Alkoholkranke von der Transplantation selbst dann ausschließt, wenn diese die Abstinenzzeit nicht überlebt hätten.

Vorinstanz:
Landgericht Göttingen – Urteil vom 6. Mai 2015 – 6 Ks 4/13

Quelle: Pressemitteilung vom 28. Juni 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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BGH bestätigt Freispruch für Chirurgen

Beitrag von WernerSchell » 29.06.2017, 06:25

Ärzte Zeitung vom 29.06.2017.
Transplantationsskandal
BGH bestätigt Freispruch für Chirurgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Freispruch für den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum bestätigt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=938 ... fpuryyqrde
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Bereitschaft zur Organspende im Sinkflug

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2017, 06:38

Ärzte Zeitung vom 01.08.2017:
Transplantationen
Bereitschaft zur Organspende im Sinkflug

Aktuelle Daten zeigen: Die Zahl der Organspender geht ein weiteres Mal zurück.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation plädiert für Transparenz - und leistet
mit neuen Detailberichten einen eigenen Beitrag.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=940 ... fpuryyqrde
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Niederlande pro Widerspruchslösung bei Organspende

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2018, 08:05

Ärzte Zeitung vom 14.02.2018:
Transplantation
Niederlande pro Widerspruchslösung bei Organspende

Ähnlich wie in Deutschland galt in den Niederlanden für die Organspende eine Zustimmungslösung. Das wird sich nach einer aktuellen Abstimmung am Dienstag wohl ändern. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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Organspende - Widerspruchslösung wäre verfassungswidrig!

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2018, 18:30

Die Ärzte-Zeitung schreibt am 31.08.2018:
Gesetzentwürfe am Fließband aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers. Druckfrisch ist der Entwurf für das "Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende" (GZSO). Der sperrige Titel verrät, worum es geht: um Organisation, Logistik, bessere Steuerung, den Aufbau personeller Kapazitäten - und vor allem ums Geld.
Das ist wichtig und richtig, weil es eine Antwort auf die Probleme in Kliniken gibt, für die die Explantation ein Zuschussgeschäft ist. Für jeden einzelnen Patienten auf der Warteliste ist dieser Zustand ein Schlag ins Gesicht. Doch nun endlich bewegt sich wenigstens etwas!
Aber was ist mit dem Thema, das in den vergangenen Monaten die Menschen zunehmend bewegt hat? Bleiben wir bei der Zustimmungslösung oder diskutieren wir endlich die Widerspruchslösung? Länder wie die Niederlande, Österreich, Italien oder Spanien haben sich klar positioniert. Fürwahr: Das Thema ist ein heißes Eisen, doch es ist Teil des Problems.

+++
In einem Beitrag wird zum Thema ausgeführt:
Transplantationen
Organspendegesetz - Das steht im Entwurf

Die Reform des Organspendegesetzes nimmt konkrete Formen an. Heute hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf veröffentlicht. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr

+++
Ärzte Zeitung vom 03.09.2018:
Transplantation
Millionen Euro für mehr Organe

Gesundheitsminister Spahn hat sich beim Thema Organspende klar für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Er will rund 35 Millionen Euro pro Jahr mehr in die Strukturen der Organentnahme in Kliniken investieren. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr

Anmerkung der Moderation:
Transplantation: Millionen Euro für mehr Organe! - Eine Verbesserung der Organentnahme in den Krankenhäusern ist zu begrüßen. Sie wurde in der Vergangenheit mehrfach eingefordert. Die von Jens Spahn geplante Widerspruchslösung muss aber - auch bei einer Interessenabwägung - aus verfassungsrechtlichen Gründen außer Betracht bleiben. Das Selbstbestimmungsrecht muss klar Vorrang haben. Dies ist auch deshalb zwingend, weil im Zusammenhang mit einer Organentnahme wichtige Fragestellungen, v.a. im Zusammenhang mit der Hirntodfeststellung, zu beurteilen sind. Solche Erwägungen dürfen nicht ausgeblendet werden. Daher muss eine Widerspruchslösung ausscheiden. Im Übrigen ist es so: Wenn die auf freiwilliger Basis möglichen Organspenden durch verbesserte Entnahmebedingungen in den Krankenhäusern erleichtert und finanziert werden, sind weitere Maßnahmen ohnehin entbehrlich.

+++
Patientenautonomie am Lebensende - Vorsorgliche Verfügungen … Vortrag mit Diskussion am 17.09.2018, 17.30 - 19.00 Uhr, Volkshochschule Neuss, Romaneum, Brückstraße 1. - Referent: Werner Schell. - Eintritt frei.
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wie ist die Rechtslage? Welche Möglichkeiten bestehen konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Ungeachtet der insoweit geltenden Vorschriften mangelt es oft an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Daher sind zeitgerechte Informationen über die vorsorglichen Verfügungen im Zusammenhang mit der Patientenautonomie am Lebensende mehr als sinnvoll.
Näheres unter > viewtopic.php?f=7&t=22756
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Widerspruch zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2018, 06:14

Ärzte Zeitung vom 04.09.2018:

Transplantation
Millionen Euro mehr für mehr Organe

Bundesgesundheitsminister Spahn hat sich beim Thema Organspende klar für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Um den Abwärtstrend bei den Spenderzahlen zu stoppen, will er rund 35 Millionen Euro pro Jahr mehr in die Strukturen der Organentnahme in Kliniken investieren. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr

Organspende
Spahn befeuert Debatte über die Widerspruchslösung

Gesundheitsminister Spahn fordert den Bundestag zu einer Debatte über das System der Organspende in Deutschland auf. Das kommt nicht bei jedem gut an. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr

Rheinische Post vom 04.09.2018:

Organspende:
Widerspruch zur Organentnahme

Berlin Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine neue Debatte zur Organspende angeschoben. Jeder Bürger soll sich künftig Gedanken machen müssen: Wer nicht aktiv Nein sagt, soll automatisch Organspender sein.
Von Eva Quadbeck
Wer sich bisher im Leben nie Gedanken über das Thema Organspende gemacht hat, dem sind im Fall eines plötzlichen Tods auch keine Organe entnommen worden. Das soll sich nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ändern. Er strebt eine Widerspruchslösung an, bei der jeder Bürger möglicher Organspender ist, es sei denn er widerspricht dem aktiv.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-32385339

Widerspruchslösung gefordert:
SPD-Fraktionsvize Lauterbach begrüßt Spahns Vorstoß zur Organspende

... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-32323777

Anmerkung der Moderation:
Die Organentnahme in den Krankenhäusern erfordert eine verbesserte Finanzierung. Insoweit sind die aktuellen Planungen richtig. Aber die Organentnahme selbst kann nicht mit einer Widerspruchslösung verknüpft werden. Dem stehen rechtliche und tatsächliche Argumente entgegen.
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Netzwerk Organspende informierte auf dem NRW Tag in Essen

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2018, 11:56

Netzwerk Organspende informierte auf dem NRW Tag in Essen

Zahlreiche Gäste präsentierten sich am Stand des Netzwerkes und setzten sich für mehr Organspende und für die Widerspruchslösung ein. Dazu gehörten Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW Klaus Brink und der Präsident der Ärztekammer Nordrhein Rudolf Henke. Moderator Hartmut Glittenberg sprach auch mit Dr. Ulrike Wirges von der DSO NRW und Claudia Middendorf, Patientenbeauftragte der Landesregierung. Allen gemeinsam war wichtig, dass die Aufklärung der Bevölkerung verstärkt werden müsse.
„Dies hat sich das Netzwerk Organspende zur Aufgabe gemacht,“ so Konstanze Birkner, Projektleiterin des Netzwerkes. „ bei unseren Informationsveranstaltungen bitten wir die Menschen, sich zu informieren, eine Entscheidung zu treffen und diese dann zu dokumentieren – u.a. auf einem Organspendeausweis.“

Besonders beeindruckt waren die Besucherinnen und Besucher von einer Videobotschaft des Hagener Ballettchefs Alfonso Palencia. Die aktuelle Aufführung des Balletts am Hagener Stadttheater befasst sich mit dem Thema Organspende. Das Interview und Teile der Ballett-Aufführung wurden auf der Bühne des Info-Trucks auf dem NRW Tag präsentiert. Zu sehen ist das Video unter: https://www.lebensritter.de/menschen/ta ... interview/

Weitere Informationen finden sich unter: www.netzwerk-organspende-nrw.de Dort können auch Referentinnen und Referenten für Veranstaltungen angefragt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.09.2028
Bärbel Brünger
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung NRW
Referentin für Grundsatzfragen, Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Kampstr. 42
44137 Dortmund
Tel.: 0231/ 91771-20
mobil: 0173/ 7383 758
und
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 38410-27
baerbel.bruenger@vdek.com
www.vdek.com
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Aktuelle Organspende-Debatte geht am Problem vorbei

Beitrag von WernerSchell » 12.09.2018, 06:19

Ärzte Zeitung vom 12.09.2018:
Transplantationen
Aktuelle Organspende-Debatte geht am Problem vorbei

Jens Spahn will sich am Organspende-Weltmeister Spanien orintieren und die Widerspruchslösung einführen. Der Erfolg der Iberer hängt mit besonderen Faktoren zusammen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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ZdK-Präsident Sternberg: Keine Widerspruchslösung bei Organspende

Beitrag von WernerSchell » 14.09.2018, 18:06

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
Hochkreuzallee 246 - 53175 Bonn

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ZdK-Präsident Sternberg: Keine Widerspruchslösung bei Organspende

Den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn, die Organspende gesetzlich so zu regeln, dass zunächst jeder Mensch nach seinem Tod als Organspender in Frage kommt, es sei denn, er oder seine Angehörigen haben ausdrücklich einer Organspende widersprochen, verlangt ausführliche ethische Beratungen. Dafür hat sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, ausgesprochen.

„Eine solche Widerspruchslösung ist nur schwer mit unseren Vorstellungen von der Würde der Person zu vereinbaren“, so der ZdK- Präsident vor dem Hauptausschuss des ZdK in Bamberg. „Das Ziel, die Organspendebereitschaft und so auch die Zahl der tatsächlichen Organspenden zu erhöhen, ist ehrenwert und unstrittig. Es kann aber nach meiner Überzeugung keine moralische oder rechtliche Pflicht zur Organspende geben. Ebenso wenig gibt es einen Rechtsanspruch auf Erhalt eines fremden Organs. Eine Organentnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen ist in meinen Augen ein nicht zu rechtfertigender Eingriff, der letzten Endes auf eine Verzweckung und Verfügbarmachung des menschlichen Körpers hinausläuft.“

Darüber hinaus begrüßte Sternberg den bereits vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Organspendegesetz. „Es ist der richtige Weg, die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern zu verbessern, damit mehr Organspenden und -transplantationen möglich werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 14.09.2018
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WernerSchell
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DKG fordert die Organspende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzunehmen

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2018, 09:12

DKG-Positionen zur Förderung der Organspende in Deutschland
DKG fordert die Organspende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzunehmen


Der vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Organspende in Deutschland und die gleichzeitige Debatte um die Frage der Widerspruchslösung machen nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) deutlich, dass die Organspende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verankert werden muss. "Richtig ist es, die Rahmenbedingungen, beispielsweise die Finanzierungsreglungen oder die Freistellung der Transplantationsbeauftragten, in den Kliniken zu verbessern. Dies ist seit Langem eine Forderung der Kliniken gewesen. Um tatsächlich die Zahlen der Organspenden zu erhöhen, bedarf es jedoch einer gesamtgesellschaftlichen Debatte und einer stärkeren Präsenz des Themas in der Gesellschaft. Nur wenn die Menschen sich frühzeitig und umfassend mit dieser Fragestellung auseinandersetzen, kann dauerhaft die Zahl der Organspenden erhöht werden", erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.
Die Förderung der Organspende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die zahlreichen Handlungsoptionen zur Förderung der Organspende müssen künftig besser genutzt werden. "Die Krankenhäuser engagieren sich seit Jahren aktiv und leisten ihren Beitrag zur Förderung der Organspende. Deshalb haben wir auch vor einigen Monaten mit Fachexperten ein neues Positionspapier zur Förderung der Organspende in Deutschland erarbeitet. Es ist erfreulich, dass wir schon im Prozess der Gesetzgebung die Fragen zu Finanzierung und Freistellung einbringen konnten. Nun bedarf es aber noch weitergehender Schritte. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Entscheidungen zur Organspende, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmachten rechtssicher und tatsächlich zugänglich dokumentiert sein müssen. Aber noch wichtiger ist die gesellschaftliche Akzeptanz. Deshalb begrüßen wir sehr, dass die Debatte über das Für und Wider einer freiwilligen Entscheidungslösung, einer verpflichtenden Entscheidungslösung oder Widerspruchslösung jetzt intensiv geführt wird", so Gaß weiter.
In Deutschland sind die Spenderzahlen in den vergangenen Jahren besorgniserregend zurückgegangen. Im Jahre 2017 lag die Zahl der postmortalen Organspender bei 797. Dies entspricht etwa 9,7 Spendern pro einer Million Einwohner. Gleichzeitig warten derzeit mehr als 10.000 Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan.
"Diese Zahlen machen deutlich, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Dazu gehört auch eine offene Aufklärungs- und Informationskampagne, die die Bürgerinnen und Bürger umfassend und ehrlich zum Thema Organspende informiert. Dabei ist auch wesentlich, dass die Akzeptanz der Organspenden nur dann erhöht werden kann, wenn schwierige ethische Fragen nicht ausgegrenzt werden. Dazu gehören auch Debatten über alternative Verfahren wie beispielsweise die Erzeugung von Organen aus Stammzellen. In erster Linie geht es aber darum, dass das Thema Organspende künftig einen breiteren Raum in der öffentlichen Wahrnehmung einnimmt. Wir müssen einen tiefgreifenden Diskussionsprozess starten", forderte Gaß.
"Wir haben mit dem Positionspapier unabhängig und schon deutlich vor der neuen Gesetzgebung begonnen. Und natürlich haben wir auch den Blick auf die Bereiche geworfen, die uns direkt betreffen, für die wir selber Verantwortung tragen oder auf die wir Einfluss nehmen können, um Verbesserungen herbeizuführen. Wir haben das Ziel, alle Beteiligten in den Kliniken für das Thema noch weitergehender zu sensibilisieren.", so Gaß. So wird es Aufgabe sein, das Thema Organspende als Teil der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals sowie des gesamten an der Gesundheitsversorgung beteiligten Personals zu verankern. "Wir müssen auch der psychologischen Belastung der Menschen gerecht werden, die an diesem Prozess beteiligt sind. Insgesamt muss man feststellen, dass Fragen der Spende und Vermittlung von Organen fundamentale medizinische, ethische und rechtliche Facetten des gesellschaftlichen Zusammenlebens berühren. Die Krankenhäuser suchen nach geeigneten Strategien, um den andauernden Organmangel zu verringern. Wir bekennen uns dazu, unseren Beitrag zur Förderung der Organspende zu leisten und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen in den Kliniken sicherzustellen", erklärte der DKG-Präsident.

Die "Positionen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Förderung der Organspende in Deutschland" sind als Anlage beigefügt.
Dateien
• 2018-09-21_PM_DKG Organspende. (docx, 64 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/96371.2 ... pende.docx
• 2018-09-21_PM_DKG Organspende (pdf, 195 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/96381.2 ... spende.pdf
• 2018-09-21_PM-Anlage DKG-Positionen_zur_Förderung_der_Organspende (pdf, 332 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/96391.2 ... spende.pdf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.09.2018
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