Patientenrechtegesetz kodifiziert bereits geltendes Recht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Eckpunkte zum Patienten­rechte­gesetz

Beitrag von Presse » 19.11.2011, 07:06

Bundesländer präsentieren Eckpunkte zum Patienten­rechte­gesetz

Berlin – Die Gesundheitsminister von zehn hauptsächlich oppositionsgeführten Bundes­ländern haben eigene Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Damit wollen sie Druck auf die Regierung ausüben, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Patienten­rechtegesetz umzusetzen.

„Seit zwei Jahren warten wir auf den ange­kündigten Gesetzentwurf der Bundes­re­gierung“, sagte Hamburgs Gesundheits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) heute bei der Präsentation der Eckpunkte in Berlin.
.... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... gesetz.htm

Bettina Olbing
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Patientenrechtegesetz - wo bleibt der Referentenentwurf

Beitrag von Bettina Olbing » 20.11.2011, 12:12

Der Patientenbeauftragte wollte doch im September 2011 den Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz vorlegen. Wieso kommt da nichts ? Dass die Opposition jetzt mit einem eigenen Papier reagiert, ist sehr verständlich, entlastet aber die Regierung nicht von ihren Pflichten.

B.O.
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mehr Schutz für Patienten - aber wie umsetzen?

Beitrag von Presse » 21.11.2011, 07:32

Länder fordern mehr Schutz für Patienten - aber wie umsetzen?
Zehn Bundesländer haben Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Der Schwerpunkt: Patienten sollen künftig mehr Schutz vor Behandlungsfehlern erhalten. Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller hat Zweifel an der Umsetzbarkeit. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=679 ... tik&n=1500

KPHNeuss
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Patientenrechte verbessern durch mehr Personal

Beitrag von KPHNeuss » 21.11.2011, 09:13

Ich habe nichts gegen ein Patientenrechtegesetz. Meine Leidenschaft, dafür einzutreten bzw. zu werben, hält sich aber in engen Grenzen.
Ich würde mir eher wünschen, dass im Interesse der Patienten die Strukturen verändert werden, damit umfassend gute und gefahrenfreie Patientenversorgung
und Pflege gewährleistet werden kann.
Was nutzt ein Patientenrechtegesetz, wenn die darin beschriebenen Rechte mangels Personal nicht konsequent umgesetzt werden können?
Darüber darf auch einmal nachgedacht werden.

KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Misstrauen zwischen Ärzten und Patienten

Beitrag von Presse » 23.11.2011, 10:01

Reinhardt warnt vor „neuer Kultur des Misstrauens“ zwischen Ärzten und Patienten

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat die politische Diskussion um das geplante Patientenrechtegesetz kritisiert und vor Kollateralschäden für das Arzt-Patienten-Verhältnis gewarnt: "Gerade mit Blick auf die jüngsten Forderungen der sogenannten A-Länder hat man das Gefühl, die Politik fühlt sich berufen, Patienten vor Ärzten zu beschützen. Das ist völlig absurd! Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist gerade durch die besondere Vertrauenssituation gekennzeichnet“. Darüber hinaus gewährleisteten die ärztliche Berufsordnung sowie die geltende Rechtsprechung bereits jetzt einen umfänglichen Schutz der Interessen und Rechte von Patienten. "Bei aller Offenheit dafür, die eine oder andere notwendige Präzisierung von Patientenrechten vorzunehmen, dürfen wir nicht zulassen, dass die Politik nun eine neue Misstrauenskultur zwischen Ärzten und ihren Patienten befördert", sagte Reinhardt heute in Berlin.

Besonders scharf weist Reinhardt Forderungen nach einer prozessualen Beweislastumkehr zurück. „Die damit einhergehenden massiven Auswirkungen würden einen grundlegenden Paradigmenwechsel im Arzthaftungsrecht nach sich ziehen“, warnte der Hartmannbund-Vorsitzende. Zwangsläufige Konsequenzen wären erhebliche Steigerungen der Schadenshaftpflichtprämien bis hin zu Risiko-Ausschlüssen. Reinhardt: „Dies hätte fatale Folgen für die tatsächliche Versorgung, wie bereits jetzt im Bereich der Geburtshilfe“. Alarmierendes Beispiel für eine solche gefährliche Fehlentwicklung sei die USA, wo inzwischen medizinisch mögliche Behandlungen aus Angst vor dem entsprechenden finanziellen Risiko für den behandelnden Arzt nicht mehr durchgeführt würden.

Als Zumutung für den behandelnden Arzt bezeichnete Reinhardt Vorschläge der A-Länder für gesetzliche Normierungen im Rahmen eines Behandlungsvertrages, die eine unzureichende Aufklärung des Patienten durch seinen Arzt und die nachträgliche Manipulation von Dokumentationen gewissermaßen als Norm unterstellten.

Reinhardt appellierte an den Gesetzgeber, beim Patientenrechtegesetz Augenmaß walten zu lassen. Am Ende sei niemandem damit gedient, wenn Patienten das Gefühl hätten, sie müssten künftig mit dem Gesetzbuch unter dem Arm ins Behandlungszimmer kommen. "Wir drücken uns nicht vor einer konstruktiven Diskussion darüber, wie wir Patientenautonomie stärken können. Das Arzt-Patienten-Verhältnis auf Augenhöhe ist im Sinne einer selbstbewussten Berufsauffassung für mich eine Selbstverständlichkeit“, stellte Reinhardt abschließend klar.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.11.2011
Petra Schröter
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung/
Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Schützenstraße 6a
10117 Berlin
Telefon 030 206208-11
Telefax 030 206208-14
petra.schroeter@hartmannbund.de
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Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten

Beitrag von Presse » 24.11.2011, 08:24

Gesundheit: Ministerin Steffens fordert mehr Rechte für Patientinnen und Patienten

Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten forderten heute (18. November 2011) Gesundheitsministerin Barbara Steffens zusammen mit Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und acht weiteren Bundesländern. Die Länder stellten hierzu ein Eckpunktepapier mit konkreten Vorschlägen vor.

"Wir brauchen ein Patientenrechtssystem, bei dem die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen. Die Rechte von Patientinnen und Patienten müssen gestärkt, der Anspruch auf unabhängige Beratung sicher gestellt und Instrumente zur Fehlervermeidung und -analyse in Krankenhäusern verpflichtend werden. Opfer von Behandlungsfehlern haben bisher große Probleme, wenn sie Entschädigungsansprüche durchsetzen wollen. Auch hier muss das Patientenrechtegesetz so gestaltet werden, dass es den betroffenen Patientinnen und Patienten hilft", sagte Ministerin Steffens.

Eine Studie des Instituts für Patientensicherheit der Universität Bonn zeigt, dass lediglich 48 Prozent der Krankenhäuser ein Berichtssystem haben, um aus Fehlern und unerwünschten Ereignissen zu lernen. "Wir müssen nicht nur die anderen 52 Prozent erreichen, sondern auch für den ambulanten Bereich Fehlervermeidungsstrukturen entwickeln", so Steffens weiter.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Grundlagenpapier für ein Patientenrechtegesetz ist bisher nicht mehr als eine Bündelung bisheriger Rechte. Deshalb haben Senatorin Prüfer-Storcks und Ministerin Steffens heute im Namen der Gesundheitsministerinnen und -minister von zehn Bundesländern ein Eckpunktepapier mit weitergehenden Forderungen vorgestellt. Dieses sowie die unter Federführung des Hamburger Senats erstellte Presseerklärung, an der sich auch Nordrhein-Westfalen beteiligt hat, finden Sie unter http://www.mgepa.nrw.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.11.2011

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Hartmannbund gegen neues Patienten­rechtegesetz

Beitrag von Presse » 24.11.2011, 08:34

Hartmannbund gegen neues Patienten­rechtegesetz

Berlin – Gegen ein zusätzliches „Patientenrechtegesetz“ hat sich der Hartmannbund (HB) ausgesprochen. Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei „durch eine besondere Vertrauenssituation gekennzeichnet“, sagte der HB-Vorsitzende Klaus Reinhardt.Darüber hinaus gewährleisteten die ärztliche [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=42834

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Was dürfen IGeL kosten?

Beitrag von Presse » 29.11.2011, 07:50

Ärzte Zeitung, 28.11.2011
Gastbeitrag
Was dürfen IGeL kosten?
SPD und Grüne sind besorgt um das Arzt-Patienten-Verhältnis. Deshalb wollen sie Individuelle Gesundheitsleistungen stärker reglementieren und der Preisgestaltung enge Grenzen setzen.
Von Ingo Pflugmacher
BONN. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer fordern in ihrem gerade vorgelegten Eckpunktepapier zum Patientenrechtegesetz http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... etzen.html eine gesetzliche Regelung für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=680837

Siehe auch die Beiträge zum Thema IGel in diesem Forum:
viewtopic.php?t=15199

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Keine Angst vor der Beweislastumkehr

Beitrag von Presse » 12.12.2011, 17:05

Keine Angst vor der Beweislastumkehr
Kommt mit dem Patientenrechtegesetz die Umkehr der Beweislast? Die Eckpunkte der Länder haben diese Befürchtungen der Ärzte geschürt. Doch ein Blick auf die Details bringt einige Überraschungen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=683 ... cht&n=1546

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Patientenrechte konsequent ausbauen und umsetzen

Beitrag von Presse » 27.12.2011, 13:08

vdek-Mitgliederversammlung: Patientenrechte konsequent ausbauen und umsetzen
Positionspapier zu Patientenrechten einstimmig verabschiedet


Berlin, 22.12.2011 – Die Ersatzkassengemeinschaft fordert, dass Patientenrechte konsequent auszubauen und umzusetzen sind. Auf der heutigen Sitzung der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) verabschiedeten die ehrenamtlichen Selbstverwalter der Ersatzkassen einstimmig ein Positionspapier zu Patientenrechten. Der Vorsitzende des vdek, Christian Zahn, erklärte: „Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, im kommenden Jahr ein Patientenrechtegesetz aufzulegen.“ Wichtig dabei ist aus Sicht der Ersatzkassen, dass es gelingt, die in verschiedenen Gesetzen, Richtlinien, Verträgen und Berufsordnungen beschriebenen Rechte und Pflichten sinnvoll und übersichtlich zu bündeln. „Für die Patienten ist die derzeitige Rechtslage hochgradig intransparent, da ihre Rechte bislang weder abschließend noch zentral geregelt sind. Eine Kodifizierung über die Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch könnte Transparenz über das Rechte- und Pflichtengefüge herstellen, zur Rechtssicherheit beitragen und die Wahrnehmung von zustehenden Rechten fördern“, betonte Zahn.

Stärkung der Patientenrechte bedeutet auch, den Patientenschutz auszubauen. Wirksamster Patientenschutz ist dabei eine hohe Versorgungsqualität. Dazu gehört die Sicherung einer fachgerechten Behandlung auf hohem Niveau. Alter, Geschlecht, Herkunft, sozialer Status, ökonomische Situation, Weltanschauung oder sexuelle Identität dürfen dabei keine Rolle spielen. Vielmehr gilt es, Schnittstellenprobleme in Versorgung und Versicherung konsequent zu beseitigen. „Die zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, aber auch zwischen Rehabilitation und Pflege bestehenden Schnittstellenprobleme müssen beseitigt werden“, so Zahn. Erste gute Ansätze würden mit dem kürzlich verabschiedeten GKV-Versorgungsstrukturgesetz sichtbar, mit dem insbesondere das Entlassmanagement der Krankenhäuser verbessert werden soll.

Darüber hinaus müssen Patienten vor nicht-evidenzbasierten Leistungen, deren Nutzen nicht wissenschaftlich erwiesen ist, geschützt werden. Solche Leistungen werden heute in zunehmendem Umfang in Arztpraxen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) verkauft. Die Politik sollte auf eine strikte Begrenzung des Angebots von IGeL-Leistungen hinwirken. „Neben einer umfassenden Aufklärung brauchen die Patienten auch eine hinreichende Bedenkzeit, bevor sie auf solche Angebote eingehen“, ergänzte Zahn.

Auch der Ausbau und die Finanzierung der Selbsthilfe stärken die Patienten. Die Ersatzkassen bekennen sich klar zur Selbsthilfe und förderten 2011 Selbsthilfegruppen mit 14 Millionen Euro, insgesamt wurden 40 Millionen Euro innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt. Die Unterstützung der Selbsthilfegruppen kann jedoch nicht alleinige Aufgabe der GKV sein. Vielmehr ist dies eine Gemeinschaftsaufgabe. „Die Politik muss den Gemeinschaftscharakter der Selbsthilfe auch rechtlich fassen und die anderen Sozialleistungsträger, die private Krankenversicherung und die öffentliche Hand verpflichten, die Selbsthilfe in einem angemessenen Rahmen zu fördern und die Förderung transparenter zu machen“, appellierte Zahn.

Download
Pressemitteilung (PDF)
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... _final.pdf
Positionspapier Patientenrechte (PDF)
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... pier_2.pdf
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Quelle: Pressemitteilung vom 22.12.2011
Kontakt Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
E-Mail: presse@vdek.com

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Bayern hat Rechte für Patienten

Beitrag von Presse » 29.12.2011, 07:36

Bayern hat Rechte für Patienten

Das Ringen um ein Patientenrechtegesetz ist im vollen Gange. Jetzt prescht Bayern vor: Der Freistaat serviert Vorschläge, die es in sich haben - und könnte damit den Patientenbeauftragten der Bundesregierung in Bedrängnis bringen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=684 ... tik&n=1581

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Mehr Patientenrechte - nicht gegen die Ärzte

Beitrag von Presse » 07.01.2012, 07:43

Mehr Patientenrechte - nicht gegen die Ärzte

Das Patientenrechtegesetz lässt auf sich warten. Kassen sollen künftig strenger in die Pflicht genommen werden.
Sie müssen über Kur-Anträge schneller als heute entscheiden. Ärzte müssen nichts befürchten:
Eine generelle Beweislastumkehr wird es nicht geben. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=683 ... 011&n=1599

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Patientenrechtegesetz - Entwurf

Beitrag von Herbert Kunst » 16.01.2012, 07:09

Heute berichten die Medien über den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz - siehe u.a.:
Neuer Entwurf der Bundesregierung
Mehr Rechtsschutz bei Ärztepfusch

zuletzt aktualisiert: 14.01.2012
Berlin (RPO). Die Bundesregierung will Patienten bei Behandlungsfehlern mehr Rechte einräumen. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor. Danach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen.
.... (mehr)
http://www.rp-online.de/gesundheit/news ... -1.2673114
Anhand der bis jetzt bekannt gewordenen Inhalte bringen die Vorschriften nichts Neues. Aufklärungsnotwendigkeiten und Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern gibt es seit vielen Jahren, durch die Rechtsprechung klar bestätigt. Allein die bereits geltenden Grundsätze in einem Gesetz nieder zu legen, reicht nicht. Ich bin auf den gesamten Text gespannt. Dann wird sich zeigen, wo es u.U. Fortentwicklungen gibt.
Der Referentenentwurf ist bis jetzt, 16.01.2012, 07.10 Uhr, nicht auf der Internetseite des Patientenbeauftragten der Bundesregierung nachlesbar.

Herbert Kunst

Siehe auch unter
Patientenrechtegesetz wird nur GKV-Patienten nützen
Am Montag will die Regierung den Entwurf eines Patientenrechtegesetzes vorlegen. Es soll im Bürgerlichen Gesetzbuch gebündelt werden, aber nur für GKV-Versicherte gelten. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=801 ... aft&n=1618
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Patientenrechte werden greifbar

Beitrag von Presse » 16.01.2012, 12:15

Patientenrechte werden greifbar

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben heute in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.

„Die Patientenrechte werden greifbar“, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. „Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit. Bald können die wichtigsten Rechte und Pflichten im Gesetz selbst nachgelesen werden. Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir regeln, was alles in die Patientenakte gehört, und stellen sicher, dass Patienten dort Einsicht nehmen können. Die sinnvollen Beweiserleichterungen, die für Patienten von der Rechtsprechung entwickelt wurden, sichern wir gesetzlich ab und machen sie für jeden nachvollziehbar. Zum Beispiel muss bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre.“

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: „Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert.“

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller sagte: „Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament.

Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.“

Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit haben gemeinsam ein Patientenrechtegesetz vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:

• Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.

• Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht.

• Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.

• Für Haftungsfälle wird es mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss. Bei sogenannten „einfachen“ Behandlungsfehler verbleibt es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nachweisen muss. Für bestimmte Fallgruppen wie den „groben“ Behandlungsfehler sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Hierbei handelt es sich um gravierende Fälle, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verständlich erscheinen. Dann muss sich der Behandelnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen. Weitere Beweiserleichterungen betreffen etwa das sogenannte voll beherrschbare Risiko. So wird die Vermutung für einen Behandlungsfehler angenommen, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht – führt z.B. ein defektes Narkosegerät während einer Operation des Patienten zu einer Sauerstoffunterversorgung und dadurch bedingt zu Hirnschädigungen, so wird die Verantwortlichkeit des Behandelnden für diesen Fehler vermutet.

• Es werden Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise einer nicht fristgemäßen Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt: Die Versicherten können sich die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des MDK eingeholt wird, entscheiden.

• Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.

• Im Gesetzentwurf ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung vorgesehen: Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität. Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich umfasst zukünftig verpflichtend auch ein Be-schwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist.

• Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen.

• Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.

Ab heute haben Länder und Verbände Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf steht Ihnen hier zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2012
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... ifbar.html
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de

Downloads
Referentenentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnenund Patienten (PDF, 327 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile

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Patientenrechtegesetz

Beitrag von Presse » 16.01.2012, 12:19

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Weitere Beiträge zum Thema unter
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