Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

"Das Leiden, nicht den Leidenden beseitigen"

Beitrag von Lutz Barth » 02.07.2011, 17:31

Autorin: Daphne Grathwohl
Redaktion: Nicole Scherschun

Quelle: Deutsche Welle v. 02.07.11 >>> http://www.dw-world.de/dw/article/0,,15199981,00.html <<< (html)
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Assistierter Suizid

Beitrag von Lutz Barth » 02.07.2011, 18:17

Assistierter Suizid
Bundesärztekammer: Beihilfe zur Selbsttötung ist verboten

v. Timo Sauer,
in Die Schwester/Der Pfleger 07/11, S. 672-673


Kurze Anmerkung (L. Barth, 02.07.11):

„Es ist legitim, wenn Ärzte es ablehnen, Menschen beim Suizid zu begleiten. Es ist auch legitim, wenn die verfasste Ärzteschaft sich kollektiv verpflichtet, dies nicht zu tun.“, so der Autor in seinem Beitrag.

In der Tat bleibt es der individuellen Gewissenentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte überantwortet, sich ggf. für oder gegen eine ärztliche Suizidassistenz auszusprechen. Indes ist es allerdings mehr als fraglich, ob die Ärzteschaft sich hierzu „kollektiv“ verpflichten kann und zwar insbesondere unter dem Aspekt, dass nunmehr das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz Eingang in das geltende Berufsrecht der Ärzteschaft finden soll.

Der Autor lasst in seinem Beitrag die ganz entscheidende Frage offen, woraus sich die „Legitimität“ eines „kollektiven“ verabschiedeten Verbots ergeben soll, mal ganz davon abgesehen, dass aus materiell-rechtlicher Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Verbotsnorm erhoben werden.

Die Debatte um die ärztliche Suizidassistenz ist entgegen den Vorstellungen führender Ärztefunktionäre und namhafter Medizinethiker nicht (!) beendet, sondern sie wird dort entschieden, wo es eben nicht darauf ankommt, Philosophie und Ethik mit Verfassungsinterpretation gleichzusetzen resp. zu verwechseln!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Dignitas will gegen Ärztekammern klagen

Beitrag von Presse » 11.07.2011, 06:37

Dignitas will gegen Ärztekammern klagen
Der Ärztetag in Kiel hatte es beschlossen: Ärzte dürfen nicht beim Suizid helfen. Nun sind die Kammern an der Reihe, die Neuregelung umsetzen. Doch es gibt Gegenwind: Der Sterbehilfeverein Dignitas will notfalls gegen die Kammern klagen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=662 ... ung&n=1215

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Ärztliche Suizidhilfe - Verbieten erlaubt?

Beitrag von Lutz Barth » 17.07.2011, 06:02

Nach Jahren endloser Grundsatzdebatten scheint nunmehr der Diskurs über die Frage, ob Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten Hilfe zum Suizid leisten dürfen, entschieden zu sein. Auch der Mannheimer Medizinrechtlicher Prof. Dr. Jochen Taupitz, u.a. Mitglied im Deutschen Ethikrat und der bei der BÄK eingerichteten Ständigen Ethikkommission, hat sich positioniert >>> weiter

Ein Kurzbeitrag v. L. Barth im
BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

>>> http://aerztliche-assistenz-beim-suizid ... rufsrecht/ <<< (html)
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Beihilfe zum Suizid - ja, in Ausnahmefällen

Beitrag von Presse » 31.03.2012, 06:43

Ärzte können Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten

Generelles Sterbehilfeverbot für Ärzte gekippt / Anwaltskanzlei Wollmann & Partner in Berlin erzielt Ausnahmeentscheidung

Das von der Bundesärztekammer in ihrer Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, "Hilfe zur Selbsttötung zu leisten", ist heute in einem von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner in Berlin geführten Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin (VG 9 K 63/09) gekippt worden. Nach dieser heutigen Entscheidung ist ein derartiges generelles und ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Es muss Ärzten gestattet sein, in Ausnahmefällen eine ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht zu verstoßen.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.03.2012 Wollmann & Partner GbR
Pressekontakt:Rechtsanwalt Dieter Graefe
Wollmann & Partner GbR
Rechtsanwälte und Notare
Meinekestraße 22, 10719 Berlin
Telefon: +49 30/88 41 09-95
Telefax: +49 30/88 41 09-90
http://www.wollmann.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Suizidhilfeverbot für Ärzte auf der Kippe

Beitrag von Presse » 31.03.2012, 06:58

Suizidhilfeverbot für Ärzte auf der Kippe – Verwaltungsgerichtsentscheid von heute - 30. März 2012

1. Berliner Verwaltungsgericht kippt generelles Suizidverbot durch Standesrecht
2. Humanistischer Verband erfreut über Niederlage des BÄK-Präsidenten
3. Auch in der Ärzteschaft organisiert sich Widerstand gegen Suizidverbot
• Stellungnahme von Dr. M. Strätling und jüngstes Vorgehen LÄK Schleswig-Holstein
• Humanistischer Verband leistet praktische Unterstützung (Musterbrief an LÄK für Ärzte)


1. Suizidhilfeverbot für Ärzte auf der Kippe – Verwaltungsgerichtsentscheid von heute
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Entscheid von heute, 30.3.2012, das generelle Suizidhilfeverbot für Ärzte durch eine Landesärztekammer für unzulässig erklärt. Der Fall eines Arztes, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin die genannte Ausnahmeregelung erstritt, wurde von Rechtsanwalt Dieter Gräfe von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner vertreten.
Gegen den betroffenen Arzt hatte die Berliner Ärztekammer wegen Suizidhilfeaktivitäten Sanktionen (Verbot) verhängen wollen, wogegen er beim Verwaltungsgericht (Aktenzeichen VG 9 K 63.09) nunmehr erfolgreich Einspruch erhob. Die folgende Presseerklärung der Rechtsanwaltskanzlei wurde von ihm eben an den pv-newsletter übermittelt:
„Das von der Bundesärztekammer in ihrer Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, „Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“, ist heute in einem von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner in Berlin geführten Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin gekippt worden.
Nach dieser heutigen Entscheidung ist ein derartiges generelles und ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Es muss Ärzten gestattet sein, in Ausnahmefällen eine ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht zu verstoßen.“
Ansprechpartner für die Presse: RA Dieter Gräfe, Wollmann & Partner GbR, Meinekestr. 22, 10719 Berlin, Tel. 030 884109-95, Mobil: 0171 9553210, http://www.wollmann.de

2. Kommentar: Humanistischer Verband erfreut über Niederlage von Bundesärztekammerpräsident
Die Beauftragte des HVD-Bund, Gita Neumann, sieht damit Weichen für die Zukunft gestellt:
„Grundlegende Bedingung für eine standesrechtliche Zulässigkeit wäre somit, dass der helfende Arzt zum Patienten bzw. Suizidwilligen vorher ein gutes Bekanntschafts- bzw. ein Freundschafts- oder gar Verwandtschaftsverhältnis hat. Das geht in eine ähnliche Richtung wie der vorgelegte Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung. Dieser will klarstellen, dass in Zukunft die „gewerbsmäßige“ Suizidhilfe in Zukunft strafbar sein soll. Die altruistische, d.h. nicht selbstsüchtige Hilfe zum Suizid von Freiwillensfähigen, auch wenn sie von Ärzten mehrfach (und damit quasi durchaus „geschäftsmäßig“, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht) geleistet würde, ist demnach sowohl straf- als auch standesrechtlich zulässig. Darüber hinaus wünschenwert und erforderlich wäre allerdings die ausdrückliche Klarstellung im Strafrecht, dass die Hilfe und anschließende Nicht-Rettung bei freiwillensfähigem und nachdrücklichem Suizidbegehren eines Volljährigen nicht rechtswidrig ist. Immerhin erfreulich: Durch das Berliner Verwaltungsrechtsurteil hat der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Hauptverfechter eines generellen Suizidverbots für Ärzte, eine wohlverdiente herbe Niederlage erlitten.“

3) In der Ärzteschaft organisiert sich Widerstand gegen Verbot der Suizidbeihilfe auch bei schwerem Leid
Die Deutsche Bundesärztekammer (BÄK) betreibt derzeit bekanntlich eine Initiative, den (ärztlich) „assistierten Suizid“ im Wege des Berufsrechts verbieten zu lassen: Gemäß § 16 der neuen „Muster-Berufsordnung“ drohen Ärzten zukünftig erhebliche, potenziell existenzgefährdende Sanktionen, falls sie Patienten - selbst bei schwersten Leidenszuständen am Lebensende - Suizidbeihilfe leisten. Ansonsten ist der „assistierte Suizid“ in Deutschland aus guten Gründen generell straffrei. Auch berufsrechtlich wurde er bisher stets toleriert. Die breite Mehrheit der Öffentlichkeit und der Ärzteschaft stehen dem Phänomen ebenfalls eher positiv oder zumindest duldsam gegenüber.
Vor diesem Hintergrund haben in der jüngeren Vergangenheit bereits zwei der größten Deutschen Landesärztekammern (Bayern und Westfalen-Lippe) der Bundesärztekammer unter ihrem Präsidenten Dr. Frank Ulrich Montgomery die Gefolgschaft versagt und deren Empfehlung gar nicht (in Bayern) oder nur in abgeschwächter Form (als „Soll-Nicht-Formulierung“ in NRW) ins Berufsrecht aufgenommen. Bislang haben nur die Landesärztekammern Sachsen und Niedersachsen die vom BÄK vorgeschlagenen Restriktionen in ihre Berufsordnungen wörtlich übernommen. Dabei kann allein die Einschränkung in ihrer jeweiligen Landes-Berufsordnung für Ärzte zu Sanktionen führen - die Bundesärztekammer vermag nur Empfehlungen auszusprechen.

Stellungnahme von Dr. M. Strätling – jüngstes erfreuliches Beispiel Schleswig-Holstein
Ein weiteres, erfreuliches Beispiel für einen differenzierten Umgang mit dieser Problematik hat nun in dieser Woche auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein gesetzt:
Während der Kammerversammlung am Mittwoch, den 28. März 2012 in Bad Segeberg, wurde praktisch einstimmig beschlossen, eine ursprünglich geplante Abstimmung über ein berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe von der Tagungsordnung zu nehmen.
Ausschlaggebend hierfür war u.a. ein von einigen Ärzten bereits im Vorfeld formell eingereichter Widerspruch bei der Kammer und der Landesregierung gegen eine entsprechende Berufsrechtsänderung. Auch die Einlegung weiterer Rechtsmittel wurde vorbehalten.
Zur sachlichen Begründung dieses Widerspruchs wurde v.a. auf eine umfangreiche wissenschaftliche Stellungnahme eines ebenfalls aus Schleswig-Holstein stammenden Anästhesisten und Medizin-Ethikers, Dr. Meinolfus Strätling, verwiesen. Der Autor führt darin den Nachweis, dass die angestrebte, drastische Verschärfung des ärztlichen Berufsrechts in Bezug auf den assistierten Suizid schon aus ethischer und medizinischer Sicht objektiv unbegründet ist. Auch ihre (verfassungs)rechtliche Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit sowie ihre praktische Durchsetzbarkeit wird in Frage gestellt.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass auch die breite Mehrheit der weiteren Stellungnahmen während der Kammerversammlung einem kategorischen „Verbot“ der ärztlichen Suizidbeihilfe eher ablehnend gegenüber standen, wie dem pv-newsletter aus dem Kreis der Diskussionsteilnehmer berichtet wurde. Nach deren Einschätzung zeichnet sich ab, dass wahrscheinlich auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein und ihre Mitglieder für einen deutlich differenzierteren Umgang mit dieser Frage votieren werden, als derzeit von der Bundesärztekammer empfohlen. Der genaue Inhalt und Wortlaut ihrer Empfehlungen wird in den kommenden Wochen Gegenstand weiterer Konsultationen sein. Auf deren Grundlage sollen Kompromissvorschläge ausgearbeitet werden sollen, die dem in dieser Frage bestehenden Pluralismus ausreichend Rechnung tragen.

Humanistische Verband Deutschlands unterstützt ärztliches Engagement gegen LÄK u. a. durch Musterbrief
In den nächsten Wochen und Monaten werden auch noch andere Landesärztekammern und ihre Mitglieder entscheiden müssen, wie sie sich zukünftig grundsätzlich zur Frage des begleiteten Freitods im Rahmen einer ärztlichen Gewissensentscheidung positionieren. Die erwähnte Stellungnahme von Strätling, mit der einem undifferenzierten Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe auf wissenschaftlicher Grundlage widersprochen wird, kann kostenfrei von der Bundeszentralstelle Patientenverfügung des HVD heruntergeladen werden:
http://www.patientenverfuegung.de/info- ... rechtliche
Es handelt sich um die vorläufige Kurzversion eines Beitrags, der im September erscheinen wird unter:
Strätling M., Assistierter Suizid – Grundsätzlich „keine ärztliche Aufgabe“ ?
In: Gita Neumann (Hrsg.), Suizidhilfe als Herausforderung,
Aschaffenburg: Alibri Verlag 2012 (Schriftenreihe der Humanistischen Akademie Berlin, Bd. 5), ISBN 978-3-86569-084-5.
Zum Vormerken: PD Dr. Meinolfus Strätling wird das Grundsatzreferat bei der Suizidhilfe-Tagung der Humanistischen Akademie (in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung) am 12. Oktober 2012, 18 Uhr in Berlin halten. Am zweiten Tagungstag, dem 13, Oktober, wird es eine Debatte mit einer Vertreterin / einem Vertreter der Bundesärztekammer geben.
Für Ärzte, die sich zudem mit dem Gedanken tragen, sich ebenfalls in ihrem Kammerbezirk gegen ein geplantes (oder ggf. bereits beschlossenes) berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe zu engagieren, kann zudem, als erster Schritt, eine „Mustervorlage“ zur formellen Einreichung eines Widerspruchs bei ihrer Kammer und den zuständigen Landesbehörden verfügbar gemacht werden:
http://www.patientenverfuegung.de/info- ... hme-des-16

Quelle: Mitteilung vom 30.03.2012
http://www.patientenverfuegung.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Gericht kippt Sterbehilfe-Verbot

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2012, 07:00

Gericht kippt Sterbehilfe-Verbot
Das generelle Verbot für dem ärztlich assistierten Suizid steht auf der Kippe: Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht die einschlägige Regelung als verfassungswidrig eingestuft. Juristen sprechen von einem Durchbruch. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=809 ... ung&n=1807
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Sterbehilfe-Urteil ist kein Freibrief

Beitrag von Presse » 05.04.2012, 06:53

BÄK-Präsident: Sterbehilfe-Urteil ist kein Freibrief
Das Verbot zur Suizidbeihilfe in den ärztlichen Berufsordnungen ist verfassungswidrig - so hatten es jüngst Berliner Richter entschieden. BÄK-Präsident Montgomery glaubt aber nicht, dass das letzte Wort gesprochen ist. Das sehen Medizinethiker anders. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=809 ... ung&n=1815

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Auch Hannelore Kohl starb nicht an Schokoladenpudding

Beitrag von Presse » 05.04.2012, 06:56

Auch Hannelore Kohl starb nicht an Schokoladenpudding

1. Kippt Suizidverbot für Ärzte? - Großes Medienecho - Montgomery wiegelt ab
2. Streit um Gesetzentwurf zum Verbot „gewerblicher“ Suizidhilfe
3. Hinweis auf Fernsehfilm an Donnerstag
4. Leichtfertigkeit der Sterbehelfer vom Verein SterbehilfeDeurschland?
5. Raddatz gegen Doppelmoral: Auch Hannelore Kohl starb nicht an Schokoladenpudding


1.) Kippt Suizidverbot für Ärzte ? – großes Medienecho
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, wiegelt ab: Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes würde „stark überhöht interpretiert“. Von Bedeutung sei für ihn auch die Feststellung des Gerichts, dass „gewerbsmäßige Sterbehilfe nicht erlaubt sei“, vor allem nicht bei Menschen, die sich noch nicht im finalen Sterbeprozess befinden.
Medizinrechtler Taupitz, der dem Deutschen Ethikrat angehört, sagte hingegen, aus seiner Sicht sei die verfasste Ärzteschaft nicht gut beraten, wenn sie das Verbot der Beihilfe zum Suizid standesrechtlich festschreibe. Denn es spreche viel dafür, dass gerade Ärzte diese Aufgabe übernehmen sollten. Obwohl das Berliner Urteil nur in dem konkreten Fall ergangen ist, gehen Juristen davon aus, dass es auch auf die Berufsordnungen der anderen Ärztekammern und die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer übertragbar ist.
Der 114. Ärztetag in Kiel hatte vor knapp einem Jahr die einschlägigen Bestimmungen in Paragraf 16 der Musterberufsordnung verschärft.
Quellen:
http://www.aerztezeitung.de/news/articl ... spalt.html
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49743
Nach der Erstveröffentlichung „Verwaltungsgericht kippt Suizidhilfeverbot für Ärzte“ in diesem pv-newsletter (unsere Abonnenten können ihn gern weiterempfehlen!) am Freitagabend gab es ab Wochenbeginn ein großes Echo in Zeitungen und Magazinen dazu. Hier nur ein Beispiel mit Foto und Namen des Arztes (wobei auch Berliner Politiker/innen und Prominente gezeigt werden, die sich für humane Sterbehilfe ausgesprochen haben):
berliner-kurier.de/polizei-prozesse/nach-dem-urteil-kippt--jetzt-das-sterbehilfe-verbot

2.) Streit über "gewerbsmäßige" Angebote
Die Suizid-Assistenz – auch wenn sie rein kommerziell ausgerichtet wäre - ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten. Union und FDP hatten kürzlich im Koalitionsausschuss vereinbart, ein Gesetz zum Verbot "gewerbsmäßiger" Suizid-Beihilfe auf den Weg zu bringen. Würde der Terminus "gewerbsmäßig" auf die landläufige Bedeutung der Gewinnerzielung beschränkt, so wäre zwar künftig die Suizid-Beihilfe aus kommerziellem Interesse verboten - aberdie Beihilfe zur Selbsttötung ohne finanzielle Zielsetzung könnte damit faktisch erlaubt sein. Doch es gibt weitere Haken dabei, was zum Streit zwischen Union und FDP geführt hat: Vor allem der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) will ein Verbot nicht bloß auf kommerzielle Organisationen beschränken. Seine Befürchtung: Leicht lasse sich verschleiern, dass es den Organisationen darum gehe, Geld zu verdienen. Sie setzten einfach hohe Verwaltungskosten und Gehälter an.
Demgegenüber ist die FDP fest entschlossen, Gruppen ohne finanzielle Interessen vom Verbot auszuschließen. Der Bundestagsabgeordnete und Experte für Palliativmedizin, Michael Kauch (FDP) befürchtet, dass eine zu enge gesetzliche Regelung auch Mitarbeiter in der Palliativmedizin oder von Konfliktberatungsstellen in Schwierigkeiten bringen könnte:

"Wir sind als Koalition der Auffassung, dass es ethisch nicht richtig ist, wenn man aus dem Leid von Menschen Profit zieht. Auf der anderen Seite ist die FDP der Auffassung, dass man hier auch verhältnismäßig sein muss und dass man insbesondere Organisationen, die aus altruistischen Motiven den Menschen helfen wollen, nicht mit Strafe bedrohen darf. Wenn jeder, der einen sterbenden Patienten berät und auf die Frage nach assistiertem Suizid nicht gleich die Antwort verweigert, wenn der von Strafe bedroht wäre, dann ist eine offene Beratung nicht möglich."
Zu welcher Kategorie der Verein SterbehilfeDeutschland von Dr. Roger Kusch oder Dignitas Deutschland gehören, ist unklar.
Erst kürzlich hat SterbehilfeDeutschland das "Weißbuch 2012" veröffentlicht. Von den 27 Menschen im Jahr 2011, denen Kuschs Verein in Deutschland beim Suizid assistiert hat, waren nur wenige unheilbar krank, einige psychisch labil, andere sogar kerngesund.
Siehe: www.dradio.de/dlf/sendungen/tagfuertag

3,) Hinweis auf einen Fernsehfilm am Donnerstag
Die fiktive Handlung spilet in nicht allzu ferner Zukunft: Komm schöner Tod, ZDF, Donnerstag, 5. April, 22.15 Uhr, nach dem Buch „Die Erlöser AG“ von Björn Kern.
Über den Film: badische-zeitung.de/nachrichten/kultur/literatur/der-film-ist-unglaublich-schraeg und sueddeutsche.de/High-End.html

4.) Welt-Redakteur Matthias Kamann greift SterbehilfeDeutschland massiv an. Der Vorwurf: Leichtfertigkeit.
Obwohl – oder weil? – der Verein SterbehilfeDeutschland öffentlich macht, dass es bei ihm keine einzige Suizidhilfe ohne ein Gutachten (des Psychiaters Dr. Johann-Friedrich Spittler) zur Freiwillensfähigkeit gibt, ist er unter Beschuss geraten. Scharfe Kritik wird von Matthias Kamann in Welt online an dieser Praxis geübt, die in einem jüngst veröffentlichten Weißbuch http://www.amazon.de/Weißbuch-2012-Roge ... 3844823352 von Kusch und Spittler detailliert dokumentiert ist. Und das, obwohl Kamann – etwa ähnlich wie der Arzt und Autor Dr. de Ridder - zu den leidenschaftlichen Befürwortern der Patientenautonomie gehört, die sich etwa eine Regelung des ärztlichen Suizids wie im US-Bundesstaat Oregon vorstellen können. Offenbar ist diese Position mit einer besonders scharfen Ablehnung von Suizidhilfeorganisationen wie Dignitas oder eben SterbehilfeDeutschland verbunden – egal wie diese sich auch entwickelt oder was sie tun.
Kamann fragt sich in seiner Rezension des Weißbuches 2012 von Kusch und Spittler vor allem,
<< ob der unbedingte Wunsch nach Suizidbeihilfe nicht schon beim Gutachter selbst zum erkenntnisleitenden Interesse wurde. So fällt auf, welch große Bedeutung am Ende jedes Gutachtens der „entschiedenen Willensäußerung“ und „Selbstbestimmung“ der Patienten beigemessen wird. >>
Die mögliche Aussicht auf Anerkennung, wenn nun SterbehilfeDeutschland die eigenen Sorgfaltskriterien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, ist zumindest bei Kamann genau ins Gegenteil umgeschlagen. Für ihn gibt es nur eine einzige Erkenntnis nach der Lektüre des Weißbuches: Dass es so gerade nicht sein darf.
welt.de/politik/deutschland/Die-Leichtfertigkeit-der-Sterbehelfer-um-Roger-Kusch
Was aber, wenn genau die gleichen Fälle sich im Verborgenen einer länger währenden Arzt-Patient-Beziehung abgespielt hätten? Gäbe es dann auch den Vorwurf der Leichtfertigkeit, den Kamann SuizidhilfeDeutschland gegenüber erhebt? Man wird das Gefühl nicht los, dass es um irgendetwas Anderes, Unausgesprochenes geht. Das kann nach Lage der Dinge eigentlich nur sein: Dass Suizidhilfe von Außenstehenden (Fremden) angeboten wird und nicht, wie es sein sollte, vom Patienten seinem eigenen Arzt gegenüber erbeten wird, der alle bisherigen Behandlungsbemühungen seit langem kennt und nun seinem Gewissen zu folgen hätte. Fremdgutachten – mal abgesehen von damit verbundenen Honorarfrage – wird demgegenüber immer etwas Unbehagliches anhaften, selbst wenn es ein Zweitgutachten geben sollte. Insofern geht es wohl weniger um (noch strengere) Sorgfaltsmaßstäbe oder rationale Nachvollziehbarkeit, sondern um Gefühle, Intuitionen oder Sympathien, welche über Akzeptanz oder Nicht-Akzeptanz einer Suizidhilfe entscheiden. Vor allem aber: Um einzelne Gewissensentscheidungen, Verantwortung und Vertrauen zwischen Menschen, die vorher schon einen längeren Weg miteinander gegangen sind. In einem Gutachten sollte jedenfalls nicht die „Entschiedenheit“, mit dem die Suizidhilfeforderung vorgetragen wird, zum herausragenden Kriterium werden, einem Menschen dazu Hilfe anzubieten. Ein anderer Missstand, den leider selbst Kamann nicht zur Kenntnis nimmt, liegt bei den beiden genannten Suizidhilfeorganisationen im folgenden: Keine bietet auch nur annähernd akzeptable Patientenverfügungen an, die etwas die mögliche „passive“ Sterbehilfe als vorrangigen Schritt auszuschöpfen hätten. Einem Empörungsduktus unterliegend schießt Kamann selbst übers Ziel hinaus.

5,) Entgegnung auf Kamann. Von Fritz J. Raddatz
Aus einer Entgegnung von Fritz J. Raddatz auf den Artikel "Die Leichtfertigkeit der Sterbehelfer" des von ihm „ansonsten geschätzten Kollegen Matthias Kamann“:
„ Er ist nicht nur leichthin gedacht - also oberflächlich -, sondern seinerseits leichtfertig; zu Teilen denunziatorisch… Die auch von Matthias Kamann vorgeführte, ja anempfohlene Doppelmoral ist zutiefst verstörend. Als der bedeutende Literaturwissenschaftler Hans Mayer mit dem Satz "Es ist genug" beschloss zu sterben, wurde ihm - er verweigerte Nahrung und Flüssigkeit - selbstverständlich geholfen; alle Eingeweihten wissen, wer ihm nobel zur Seite stand. Auch Hannelore Kohl starb nicht an Schokoladenpudding - vermutlich hatte auch sie einen "Sterbehelfer", der ihr die Präparate besorgte und sie einwies, wie sie das tödliche Mittel per Strohhalm zu sich nehmen musste. All diesen, von mir ob ihres letzten Mutes bewunderten Menschen zollte die Öffentlichkeit verdienten Respekt. … Als der dieser Tage anlässlich seines 85. Geburtstags zu Recht hochgepriesene Martin Walser jüngst öffentlich eingestand, er werde sich "wenn es so weit ist, in Zürich einen anständigen Tod besorgen" (recte: kaufen) - da erhob sich keineswegs ein Sturm der Entrüstung.
Da haben wir also nicht nur eine Zweiklassenmedizin, sondern sollen uns offenbar an einen Zweiklassentod gewöhnen. Der Millionär von Brauchitsch "darf" sich in der Schweiz sein freiwilliges Ende "kaufen" wie die "Bundesliga-Legende" Timo Konietzka; diese Sterbehilfe wird - bedauernd - akzeptiert. Es gilt offensichtlich eine stillschweigende gesellschaftliche Übereinkunft. Aber muss man ein reicher Industrieller, ein bekannter Fußballsportler, eine Politikergattin, ein berühmter Schriftsteller sein, um die ansonsten inkriminierte aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu dürfen? Die dürfen - sie müssen nicht Aids noch Krebs noch multiple Sklerose haben - nach freiem Entschluss ihrem Leben ein Ende setzen? Und der Briefträger, der Kfz-Schlosser, der Maurer - die haben sich gefälligst von der Brücke zu stürzen?
…Wer bestimmt da, was jemand wann und auf welche Weise "darf"? Der Staat? Ich spreche dem Staat rundweg jegliches Recht dazu ab. Ich bin niemandes Eigentum. Der Staat hat mir mein Leben nicht gegeben, er hat von mir keinen Auftrag, über das Ende zu wachen. Es ist das alte deutsche Missverständnis, Staat und seine Vollzugsbeamten seien höhere Wesen. Die Wahrheit ist umgekehrt: Bis hinauf ins höchste Amt sind sie meine Angestellten (und die von 80 Millionen Bürgern), wir bezahlen sie. Ob Bundeskanzler(in), Minister oder, Gott bewahre, die spesengefütterten EU-Beamten in Brüssel - sie haben in meinem Leben, auch meinem Lebensende, nichts zu suchen. Ich bin kein Untertan. Doch nach wie vor herrscht da eine Verducktheit. Mühelos könnte ich ein Dutzend mir bekannte Menschen nennen - "Prominente" wie sogenannte "Normalbürger" -, die sagen: "Wenn es so weit ist, finde ich hoffentlich einen verständnisvollen Arzt, der ..."
Mehr: welt.de/print/die_welt/mein-Tod-gehoert-mir.html

Quelle: Mitteilung vom 05.04.2012
http://www.patientenverfuegung.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Mensch am Ende des Lebens

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2012, 05:46

16.04.2012, 21.00 - 22.15 Uhr, "hart aber fair", live aus Köln

Moderation: Frank Plasberg

Thema:

Die letzte Aufgabe - Mensch bleiben am Ende des Lebens!

Die Gäste:

Margot Käßmann (evangelische Pastorin und Buchautorin, ehem.
Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland) Jürgen Domian (Journalist und Buchautor "Interview mit dem Tod", Moderator des Telefontalks "Domian" WDR) Thomas M. Stein (Musikmanager, seine Ehefrau und Ex-Frau starben an Krebs) Werner Hansch (Sportreporter, enger Freund des demenzkranken Rudi Assauer) Dr. Matthias Thöns (Facharzt für Anästhesiologie, Palliativmediziner)

In unserer Gesellschaft ist der Tod Tabu geworden - verdrängt aus Angst vorm Sterben. Bei "hart aber fair" wird trotzdem darüber
geredet: wie viel Hilfe gut ist beim Sterben, was Trost bringt und warum Verdrängung nicht hilft. Ein Gespräch über die letzten Tage im Leben und einen menschlichen Tod.

Interessierte können sich auch während der Sendung per Telefon und Fax an der Diskussion beteiligen und schon jetzt über die aktuelle Internet-Seite (www.hart-aber-fair.de) ihre Meinung, Fragen, Ängste und Sorgen an die Redaktion übermitteln. "hart aber fair" ist immer erreichbar unter Tel.: 0800/5678-678, Fax: 0800/5678-679, E-Mail:
hart-aber-fair@wdr.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.04.2012 ARD Das Erste
Pressekontakt: Redaktion: Matthias Radner
Pressekontakt: Dr. Lars Jacob
Presse und Information Das Erste
Tel.: 089/5900-2898
Fax: 089/5501259
E-Mail: lars.jacob@DasErste.de

Weitere Informationen unter:
http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendung/index.php5

Wiederholungen
Haben Sie die aktuelle Sendung verpasst?
"hart aber fair" wird mehrmals wiederholt:
17.04.2012
Das Erste, 02:40 Uhr
WDR, 08:45 Uhr
3sat, 10:15 Uhr
EinsExtra, 20:15 Uhr
18.04.2012
EinsExtra, 07:45 Uhr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Beitrag von Presse » 02.08.2012, 17:37

Stellungnahme der Bayerischen Landesärztekammer zur Regelung der Sterbehilfe in der Berufsordnung

München (ots) - Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist der Auffassung, dass Beihilfe zur Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist und insbesondere nicht mit der Aufgabe, Leben zu erhalten, vereinbar ist, wie sie bereits in § 1 Abs. 2 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, so wie gleichlautend in der Muster-Berufsordnung, beschrieben ist.

"Aufgaben des Arztes"

§ 1 Abs. 2 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns lautet:
"Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken."

Die BLÄK war und ist ferner der Auffassung, dass eine Regelung zur Suizidbeihilfe - unabhängig von ihrem materiellen Gehalt - unter der Überschrift "Beistand für Sterbende" fehlplatziert ist, denn der Sterbende verlangt nicht nach einer Hilfe zur Selbsttötung. § 16 der Muster-Berufsordnung lautet nach der Beschlussfassung des 114.
Deutschen Ärztetages:

"Beistand für Sterbende"

"Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."

§ 16 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns lautet nach der Beschlussfassung des 70. Bayerischen Ärztetages:

"Beistand für den Sterbenden"

"Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen."

Die Paragrafen 1 und 16 sind im Kontext zu sehen. Anderslautende veröffentlichte Interpretationen, wonach die BLÄK den oben genannten Paragrafen der Muster-Berufsordnung nicht umgesetzt habe, sind falsch.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.08.2012 Bayerische Landesärztekammer
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
http://www.blaek.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Sterbehilfeprozess Arnold - ÄK nimmt Berufung zurück

Beitrag von Presse » 22.09.2012, 07:13

Berliner Ärztekammer nimmt Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes im Sterbehilfeprozess zurück

Berlin (ots) - Die Landesärztekammer Berlin hatte dem Arzt Uwe-Christian Arnold die Durchführung einer Suizid-Unterstützung untersagt. Gegen diese Anordnung hatte der Arzt Klage zum Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Daraufhin entschied das Verwaltungsgericht (VG 9 K 63.09) durch Urteil vom 30. März 2012, die Verfügung der Landesärztekammer Berlin sei rechtswidrig. Zugleich ordnete das Gericht die Aufhebung dieser Verfügung an.

Gegen dieses von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner für ihren Mandanten Arnold erwirkte Urteil des Verwaltungsgerichts legte die Landesärztekammer als unterlegene Partei Berufung ein.

Wie ein Sprecher der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner dazu mitteilt, nahm die Landesärztekammer jetzt die Berufung aufgrund ihrer evidenten Aussichtslosigkeit zurück. Zur Rücknahmebegründung erklärte die Landesärztekammer, das gerichtliche Urteil sei für sie in der Gesamtschau nicht wesentlich. "Es ist bedauerlich" - so der Sprecher der Anwaltskanzlei -, "dass die Landesärztekammer nicht bereit ist, ihre im gerichtlichen Verfahren erlittene Niederlage, die sie mit großem Aufwand zu vermeiden versucht hatte, als solche anzuerkennen".

Quellet: Pressemitteilung vom 21.09.2012 Wollmann & Partner GbR
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dieter Graefe
Wollmann & Partner GbR
Rechtsanwälte und Notare
Meinekestraße 22, 10719 Berlin
Telefon: +49 30/88 41 09-95
Telefax: +49 30/88 41 09-90
http://www.wollmann.de

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Ärztekammer Berlin hat Berufungsrücknahme erklärt!

Beitrag von Lutz Barth » 22.09.2012, 17:07

Ärztlich assistierter Suizid
Ärztekammer Berlin hat Berufungsrücknahme erklärt


Auf Anfrage des IQB – Internetportal hat die Ärztekammer Berlin im Nachgang zur erstinstanzlichen Entscheidung des VG Berlin (>>> Urteil der 9. Kammer vom 30. März 2012, VG 9 K 63.09 <<< pdf.) in Sachen „ärztliche Suizidbeihilfe“ erklärt:

„Nach eingehender Prüfung hat sich die Ärztekammer Berlin dazu entschlossen, die Berufung im Verwaltungsgerichtsverfahren zum ärztlich assistierten Suizid nicht durchzuführen.
Die Ärztekammer Berlin ist in dem Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin faktisch nur in einem marginalen Punkt unterlegen: Weil die Ärztekammer Berlin die Untersagung des ärztlich assistierten Suizids umfassend formuliert hat, sind davon auch diejenigen extremen Ausnahmefälle umfasst, für die das Gericht eine Ausnahmeregelung im Bescheid für erforderlich gehalten hätte. Aus diesem Grund hat das Gericht den gesamten Bescheid als rechtwidrig angesehen.
Auch die Ärztekammer Berlin würde bei den vom Gericht definierten extremen Ausnahmefällen keine berufsrechtlichen Maßnahmen gegen die betreffenden Ärztinnen und Ärzte ergreifen. Nach dem vorliegenden Sachverhalt bestand die Gefahr einer Berufspflichtverletzung ausschließlich bezüglich rechtlich eindeutig unzulässiger Fälle der Suizidbeihilfe, d.h. bei im Wesentlichen gesunden Menschen bzw. bei Menschen, zu denen kein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses bestand. Wegen solcher Fälle könnte die Ärztekammer Berlin, nach der Auffassung des Gerichts, jederzeit erneut eine Untersagungsverfügung aussprechen. Abgesehen von der Formulierung des Bescheids hat das Gericht der Ärztekammer Berlin in allen wesentlichen, die Problematik des ärztlich assistierten Suizids betreffenden Wertungen, Recht gegeben. Das Urteil stellt insofern keinen Freifahrtschein für den ärztlich assistierten Suizid dar.“
[/i] (Mitteilung der ÄK Berlin, Pressestelle v. 18.09.12).

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das ausnahmslose berufsrechtliche Verbot in der Untersagungsverfügung, eine ärztliche Beihilfe zum Suizid durch Überlassen von Medikamenten zu begehen, im konkreten Fall für zu weitgehend gefunden und es deshalb aufgehoben.
Die Entscheidung des VG Berlins hat seinerzeit zu erheblichen Reaktionen sowohl bei Ärzten als auch Juristen und vor allem auch den Medien geführt.

Dass die Ärztekammer Berlin nunmehr eine Berufungsrücknahme erklärt hat, ist zu begrüßen. Mit ihrer Entscheidung trägt die ÄK Berlin durchaus zur Rechtsicherheit bei, zumal es nicht darum geht, in der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung einen „Freifahrtschein für den ärztlich assistierten Suizid“ zu sehen.

Zugleich offenbart sich unausgesprochen in der Erklärung der ÄK Berlin ein bedeutendes Bekenntnis auch zur Gewissensfreiheit der Ärzteschaft, wenn es darum geht, die vom „Gericht definierten extremen Ausnahmefälle“ einer ethischen und rechtlichen Bewertung zu unterziehen. Die Mitwirkung des Arztes bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten und sterbenden Patienten mag zwar keine ärztliche Aufgabe sein, wenngleich hierin nicht in jedem Falle ein Verstoß gegen das Arztethos erblickt werden kann, der zwangsläufig eine berufsrechtliche Sanktion nach sich ziehen könnte.

Es bleibt abzuwarten, ob die Rücknahme der Berufung gegen das Urteil des VG Berlin zugleich auch Wirkungen in der aktuellen Debatte um die „kommerzielle Sterbehilfe“ zeitigt.

Der Präsident der ÄK Berlin jedenfalls begrüßt den Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium.

„Denn die Rolle des Arztes sei weitgespannt, sagte Jonitz dem Tagesspiegel. Es sei zwar richtig, dass Ärzte keine Sterbehelfer seien, „aber in begründeten Einzelfällen muss es dem Arzt möglich sein, Patienten, zu denen sie eine gewachsene und vertrauensvolle Beziehung haben, im Rahmen einer Gewissensentscheidung von ihrem Leid zu befreien“. Schon heute würden Ärzte in vielfältiger Weise ihren Patienten am Lebensende beistehen, da könnten auch Situationen entstehen, in denen sie ein „stillschweigendes Einvernehmen“ mit den Patienten, die unheilbar krank sind, getroffen haben. „Das ist eine Grauzone, die aber dann funktioniert, wenn das Verhältnis zwischen Patient und Arzt stabil ist“, sagte Jonitz. Der Arzt, der eine solche Entscheidung treffe, dürfe nicht kriminalisiert werden. „Mit dem, was heutzutage sogenannte Sterbehilfeorganisationen anbieten, hat dies nichts zu tun.“ Organisierte Sterbehilfe müsse unter Strafe gestellt werden. Es sei insofern richtig, für weitere Rechtssicherheit zu sorgen. Insgesamt spricht sich Jonitz, der auch Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer ist, für eine breitere gesellschaftspolitische Debatte beim Thema Sterbehilfe aus. „Die Sterbehilfe darf nicht länger ein Tabuthema sein und allein den Ärzten und Juristen überlassen werden, sondern wir müssen in der Gesellschaft darüber diskutieren, wie man sterben will.“ (Quelle: Sterbehilfe Der folgenreiche Beistand, v. Sabine Beikler, Christian Tretbar und Hartmut Wewetzer, in Der Tagesspiegel v. 02.08.12 >>> http://www.tagesspiegel.de/politik/ster ... 048-2.html <<< html)

Indes muss es allerdings darum gehen, dass „stillschweigende Einvernehmen“ zwischen dem Arzt nd seinem Patienten aus der „Grauzone“ heraus zu holen, ohne dass der Arzt kriminalisiert und (!) standesrechtlich sanktioniert wird.

Insofern bleibt die BÄK aufgerufen, ihre Werthaltung zur ärztlichen Suizidassistenz zu überdenken und hieran anlehnend die strikte Verbotsnorm in der ärztlichen Musterberufsordnung entsprechend abzuändern, zumal kein Zweifel daran besteht, dass die „Sterbehilfe“ jedenfalls aus der Sicht der Bevölkerung eben kein Tabuthema ist. Die Bevölkerungsumfragen sind insoweit eindeutig, wie nicht zuletzt auch die von der DGHS in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage (vgl. dazu DGHS v. 10.09.12, 77 Prozent der Bevölkerung befürworten Möglichkeit der ärztlichen Freitodhilfe >>> http://www.dghs.de/presse/pressemitteil ... hilfe.html <<<) dokumentiert.

Es bleibt insofern zu hoffen, dass der Präsident der Bundesärztekammer von der aktuell anberaumten Plenarsitzung des Deutschen Ethikrats am 27.09.12 zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe einige Impulse für die intraprofessionelle Ethikdiskussion erhält.

Die Anberaumung der Plenarsitzung speziell zu diesem Thema erscheint nur allzu konsequent, hatte doch der Deutsche Ethikrat bereits Anfang 2009 signalisiert, den Wertediskurs zur „Sterbehilfe-Problematik“ auf die Agenda setzen zu wollen, zumal die seinerzeitigen Äußerungen eines Mitglieds im Deutschen Ethikrat, dem Medizinrechtler Jochen Taupitz, zur ärztlichen Suizidbeihilfe erhebliche Irritationen insbesondere in der Ärzteschaft ausgelöst haben.

Die Debatte um das Verbot der kommerziellen Suizidbeihilfe scheint nochmals die Dringlichkeit des Problems befördert zu haben und es ist von daher nachhaltig zu begrüßen, dass der Deutsche Ethikrat sich in seinen Plenarsitzungen auch gleichsam aktuellen Fragen zuwendet, die zu problematisieren nicht nur Sinn machen, sondern vor allem auch im Interesse unserer Gesellschaft erkennbar einer ethischen Orientierung bedürfen. Letzteres vornehmlich deshalb, weil die Fragen am Ende eines sich neigenden Lebens von größter existentieller Bedeutung sind und Grundrechte von höchstem Rang betroffen sind und die berechtigte Hoffnung gehegt werden kann, dass der Deutsche Ethikrat sich seiner Verantwortung in einem der vielleicht bedeutendsten Wertediskurse der letzten Jahrzehnte bewusst sein wird.

Gleiches darf mit Blick auf die eingeladenen Referenten geäußert werden, auch wenn es im Vorfeld der angekündigten Plenarsitzung es sich wohl nicht schickt, stille Vorbehalte und damit ein gewisses Unbehagen zum Ausdruck zu bringen. Ob die Wahl des einen oder anderen Referenten so „glücklich“ war, wird sich sicherlich noch herausstellen müssen, aber angesichts der Bedeutung des Wertediskurses und Tatsache, dass der Deutsche Ethikrat sich einer höchst aktuellen Streitfrage angenommen hat, mag es legitim sein, insbesondere an den Präsidenten der Bundesärztekammer den Appell zu richten, keine seiner bisher üblichen „Sonntagsreden“ zur Sterbehilfe-Problematik zu halten, sondern endlich – wie wir Norddeutsche zu sagen pflegen – „Butter bei die Fische zu bringen“.

Auch dem Präsidenten der BÄK wird nicht entgangen sein, dass sich innerhalb der Ärzteschaft und vor allem auch bei renommierten Medizinethikern Unmut über das kategorische Verbot der ärztlichen Suizidassistenz regt und das einige Landesärztekammern bewusst davon Abstand genommen, die Regelung des § 16 der ärztlichen Musterberufsordnung in das jeweilige ärztliche Landesberufsrecht zu übernehmen. Hier hat sich ein Klärungsbedarf eingestellt, der seitens der BÄK nicht unkommentiert bleiben sollte, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf das „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“, welches offensichtlich in einigen Kammerbezirken anders interpretiert wird. Auch wenn etwa die Bayerische Landesärztekammer erst kürzlich sich dazu veranlasst sah, in einer Pressemitteilung ein Statement zur ärztlichen Suizidbeihilfe und damit zur bayerischen Norm im landesspezifischen ärztlichen Berufsrecht abzugeben, dürfte es unübersehbar sein, dass in einigen Bundesländern aufgrund des ärztlichen Berufsrechts die Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen den dort praktizierenden Ärzten expressis verbis nicht verboten ist.

Es ist ein „berufsrechtlicher“ und damit „ethischer Flickenteppich“ gestrickt worden, bei dem ein einheitlicher Konsens jedenfalls im Sinne eines „wir Ärzte…“ mit Blick auf die Sterbehilfe-Problematik nicht unterstellt werden kann. Eher das Gegenteil ist anzunehmen und dies verwundert keinesfalls, steht doch zu vermuten an, dass jenseits eines strikten Verbots sich so manche Landesärztekammer vielmehr an der ethischen und moralischen Integrität ihrer Kolleginnen und Kollegen orientiert und so die Entscheidung über eine etwaige Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid dort belassen, wo diese letztlich auch getroffen wird: in einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung, in der sich der Arzt nicht seiner individuellen Gewissensentscheidung zu begeben hat, sondern letztlich treffen darf!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Rauel Kombüchen
phpBB God
Beiträge: 542
Registriert: 15.11.2005, 15:04

Ärztekammer Berlin hat Berufungsrücknahme erklärt!

Beitrag von Rauel Kombüchen » 23.09.2012, 08:04

Lutz Barth hat geschrieben: ... Insofern bleibt die BÄK aufgerufen, ihre Werthaltung zur ärztlichen Suizidassistenz zu überdenken und hieran anlehnend die strikte Verbotsnorm in der ärztlichen Musterberufsordnung entsprechend abzuändern, zumal kein Zweifel daran besteht, dass die „Sterbehilfe“ jedenfalls aus der Sicht der Bevölkerung eben kein Tabuthema ist. Die Bevölkerungsumfragen sind insoweit eindeutig, wie nicht zuletzt auch die von der DGHS in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage (vgl. dazu DGHS v. 10.09.12, 77 Prozent der Bevölkerung befürworten Möglichkeit der ärztlichen Freitodhilfe >>> http://www.dghs.de/presse/pressemitteil ... hilfe.html <<<) dokumentiert.
Es bleibt insofern zu hoffen, dass der Präsident der Bundesärztekammer von der aktuell anberaumten Plenarsitzung des Deutschen Ethikrats am 27.09.12 zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe einige Impulse für die intraprofessionelle Ethikdiskussion erhält. ....


Ein gutes Statement, dem ich mich voll inhaltlich anschließe. Die Ärzte müssen sich bewegen. Die Bevölkerung sieht Unterstützungsbedarf. Das darf nicht auf Dauer ignoriert werden.

Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Suizid-Beihilfe: Ethikrat kritisiert Haltung der Ärzte

Beitrag von Presse » 27.09.2012, 17:48

Suizid-Beihilfe: Ethikrat kritisiert Haltung der Ärzte
Über die Rolle der Ärzte bei der Beihilfe zum Suizid hat der Deutsche Ethikrat heute diskutiert - und zwar kontrovers.
Mehrmals angeprangert wurde die Haltung der Ärzte.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=822 ... ung&n=2233

Antworten