Palliativmediziner gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Palliativmediziner gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid

Beitrag von Presse » 13.12.2010, 07:44

Forum fuer Palliativmedizin: Palliativmediziner gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid

Berlin (ALfA). Experten aus Praxis und Wissenschaft haben das vierte Forum fuer Palliativmedizin in Berlin zum Anlass genommen, sich erneut fuer eine qualitativ hochwertige, flaechendeckende Versorgung am Lebensende und gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid auszusprechen. Der palliativmedizinische Ansatz ist an Lebensqualitaet, Lebenssinn und Lebenswert orientiert und soll den Schwerstkranken die Moeglichkeit geben, selbstbestimmt und in Wuerde vom Leben Abschied zu nehmen. Die Frage des wuerdigen Sterbens als medizinische Herausforderung anzunehmen sei ein Grundanliegen der modernen Palliativmedizin. Die Palliativmediziner lehnen Sterbehilfe und assistierten Suizid grundsaetzlich ab. "Der Tod ist keine Therapieoption. Ueber das Sterben zu entscheiden, ist nicht Teil und Verantwortung der Palliativmedizin", heisst es in einer Pressemitteilung der Veranstalter am 9. Dezember. Das Forum fuer Palliativmedizin fand in diesem Jahr zum vierten Mal vom 12. bis 13. November in Berlin mit ueber 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von der Aesculap Akademie und der Universitaetsmedizin Goettingen ausgerichtet und von der Gesellschaft fuer Palliativmedizin unterstuetzt.

Die Beitraege der zweitaegigen wissenschaftlichen Fortbildung befassten sich mit Themen wie Weltanschauung, Spiritualitaet, Selbstsorge, aber auch den Ansatz der patientenorientierten Schmerztherapie sowie Herausforderungen im Bereich der Krankenpflege und zukuenftiger Versorgungsstrukturen. "Gerade in Zeiten, in denen die Diskussion ueber die Finanzierung von Palliativversorgung im Vordergrund steht, halten wir die im diesjaehrigen Forum zur Geltung kommenden Themen in ihrer multiprofessionellen und multidisziplinaeren Darstellung zu Inhalten und Qualitaet von Palliative Care fuer ausgesprochen wichtig", beschreibt der wissenschaftliche Leiter des Symposiums, Professor Friedemann Nauck - seit September auch Praesident der Deutschen Gesellschaft fuer Palliativmedizin - seinen Programmansatz. "Die Diskussion um aktive Sterbehilfe, Beschleunigung des Todes und das Verhaeltnis der Palliativmedizin zu diesen Fragen wird immer wieder diskutiert", sagte Nauck bei der Einfuehrung zu diesem Themenblock.

Seiner Meinung nach beschreibe es die schwierige Situation, die sich im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen ergebe. Ausserdem lege es offen, dass die Oeffentlichkeit immer noch nicht genau wisse, welche Moeglichkeiten Palliativmedizin in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen haben koenne. Untersuchungen zeigten, dass der Wunsch zu sterben, vielfach einher gehe mit dem Verlust von Selbstbestimmung und Wuerde sowie mangelnder Symptomkontrolle. Gerade die Symptombehandlung sei aber ein wesentlicher Teil der taeglichen Arbeit immer mit Blick auf die Lebensqualitaet. Palliativmedizinische Behandlung sei nicht auf Lebensverlaengerung um jeden Preis ausgerichtet. Das fuehre immer wieder in der oeffentlichen Diskussion zu Fehlinterpretationen. Dabei habe eine aktuelle amerikanische Studie gerade gezeigt: Patienten mit fortgeschrittenem Lungenkrebs, die begleitend palliativmedizinisch betreut wurden, hatten eine hoehere Lebensqualitaet, weniger depressive Episoden, erhielten weniger Therapieinterventionen und lebten durchschnittlich drei Monate laenger, betonte Nauck.

Auch der ehemalige Praesident der Deutschen Gesellschaft fuer Palliativmedizin, Professor Christof Mueller-Busch, verwies in seinem Vortrag auf die Moeglichkeiten, die Palliativmedizin biete. Allerdings muessten auch die Palliativmediziner sich der standesethischen Diskussion und der unterschiedlichen Herangehensweise in Europa stellen. Mueller-Busch warnte vor dem Glauben, eine erweiterte rechtliche Regelung zum aerztlich assistierten Suizid als Garant fuer ein wuerdigeres Sterben anzusehen. Einer Nachfrage nach Beihilfe zum Suizid sei mit ungeheurem Respekt zu begegnen. Das gesellschaftliche Ziel muesse in der Suizidpraevention liegen. "Gespraeche mit dem Patienten ueber sein Sterben und Tod sind unerlaesslich, um Patienten die Angst zu nehmen, vor dem, was passiert", betonte er. Diese Form der Begleitung muesse finanziell auch in der Hausarztversorgung abgesichert werden.

Der Begriff Palliativmedizin beinhaltet die qualitaetsorientierte Versorgung Schwerkranker und Sterbender. Es schliesst eine besondere Haltung gegenueber den Patienten sowie ihren Angehoerigen ein. Im Mittelpunkt stehen der Mensch mit seinen Wuenschen und die gemeinsam mit dem Behandlungsteam zu treffenden Behandlungsziele. Die bei sehr schweren Krankheitsverlaeufen besonders bedeutsamen, ethischen Fragestellungen - wie Fragen zur aktiven Sterbehilfe oder dem assistierten Suizid - fordern Kranke, Angehoerige und das Betreuungsteam gleichermassen heraus.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.12.2010
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Ehrliche Debatte ist einzufordern!

Beitrag von Lutz Barth » 14.12.2010, 17:40

Ehrliche Debatte ist einzufordern!

„Der schwerstkranke und sterbende Mensch darf niemals zum Objekt der Versorgung oder des Helfens werden“, so ein bedeutsamer Hinweis in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland (Charta, S. 9)

Ein Satz, den ich nur allzu gerne unterstreichen und um den Hinweis ergänzen möchte, dass dies freilich auch für eine Sonderethik der Palliativmedizin (!) gilt. Entscheidend ist allein das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und jedweder Versuch, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern, an dem dann jeweils der Erfolg des dialogischen Gesprächs mit dem schwererkrankten und sterbenden Menschen gemessen wird, kann für sich genommen mit einer Instrumentalisierung des Patienten gleichgesetzt werden, die sich ebenfalls strikt verbietet.

Der ethische Sonderweg, den die Initiatoren der Charta beschritten haben, führt in ein Dilemmata, dass insbesondere dadurch entsteht, in dem die Initiatoren eher unreflektiert den Fürsorgeanspruch in einem direkten Widerspruch zu den Entscheidungsalternativen aus der Innenperspektive des Patienten setzen und so zumindest den nachhaltigen Sterbewunsch im Sinne eines ärztlichen begleiteten Suizids bewusst ausblenden.

Die Palliativmedizin versagt in letzter Konsequenz dem schwersterkrankten und sterbenden Menschen ein letzten humanitären Akt und es fragt sich, warum dies so ist?

Per definitionem resp. vom Selbstverständnis der Palliativmedizin her erscheint es ausgeschlossen zu sein, für die Liberalisierung der Sterbehilfe (und im Zweifel für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen) einzutreten, während demgegenüber zugleich betont wird:

„Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen einen besonderen Schutz ihrer Menschenrechte. Die Gewährleistung von menschenwürdigen Rahmenbedingungen für schwerstkranke und sterbende Menschen, die Garantie sozialer Rechte und einer angemessenen Begleitung gehören ebenso wie die Sicherung von Autonomie und Selbstbestimmung zu den Merkmalen einer Gesellschaft, die die Rechte Schwerstkranker und Sterbender als hohes Gut ansieht und verteidigt.“ (Charta, aaO., S. 9)

Wie aber soll die Sicherung der Autonomie und der Selbstbestimmung gelingen, wenn von vornherein in einer im Zweifel begrenzten Zahl von Einzelfällen die Handlungsoption, ggf. qua (aktiver) ärztlicher Suizidbeihilfe aus dem Leben zu scheiden, nicht eröffnet wird?

Dies gelingt augenscheinlich „nur“ dadurch, in dem der Autonomiebegriff und vor allem der Grund und die Reichweite des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts fehlgedeutet wird – ein Umstand, der zum besonderen Nachdenken anregen muss und es bleibt zu hoffen, dass die Initiatoren der Charta sich an die grundrechtlich verbürgten Freiheiten auch des schwersterkrankten und sterbenden Menschen erinnern.

Hierüber kann auch nicht hinweggetäuscht werden, in dem letztlich betont wird, dass einer Nachfrage nach einer (ärztlichen) Suizidbeihilfe mit ungeheurem Respekt zu begegnen sei. Es ist keine Frage, auch Palliativmediziner haben sich einer ethischen Grundsatzdebatte zu stellen und vor allem zur Erkenntnis zu gelangen, dass Sterbehilfe und Palliativmedizin nicht diametral entgegengesetzte Ziele und Anliegen verfolgen. Palliativmediziner haben schlicht in erster Linie den Willen der Patienten zu respektieren und sofern dann die Palliativmedizin per definitionem sich nicht in der Lage sieht, ggf. in Ausnahmefällen Suizidbeihilfe zu leisten, dann würde diese Aufgabe der kurativen Medizin wieder zurück überantwortet werden müssen, damit letztlich der letzte Wille des Patienten gewahrt wird.

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Aktive Sterbehilfe: Gibt es einen Paradigmenwechsel?

Beitrag von Presse » 22.12.2010, 07:54

Aktive Sterbehilfe: Gibt es einen Paradigmenwechsel?

Vier von fünf Ärzten in Deutschland lehnen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab.

Das Allensbach-Institut hat in diesem Jahr in einer viel beachteten Befragung im Auftrag der Bundesärztekammer bemerkenswerte Ergebnisse mit Blick auf Einstellungen von Ärzten zur Sterbehilfe ermittelt.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/panorama/de ... sid=634298

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Entlasst die Ärzteschaft in die Freiheit!

Beitrag von Lutz Barth » 22.12.2010, 08:19

Entlasst die Ärzteschaft in die Freiheit!

In der Tat ist ein Paradigmenwechsel zu verzeichnen und dieser ist insofern begrüßenswert, weil es u.a. gilt, in der Debatte der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, aber auch die Grundrechte der Ärzteschaft in den Vordergrund zu stellen. Eine „Berufs- resp. Standesethik“ vermag diesen individuellen Rechten nur in einem beschränkten Maße Grenzen ziehen, wobei der Maßstab sich im Einzelnen aus der Verfassung ergibt.

Die verfasste Ärzteschaft sollte darauf drängen, vom „ethischen Zwangskorsett“ der Kammern und etwaiger Arbeitsgemeinschaften befreit zu werden, da die Frage nach der ärztlichen Suizidassistenz eine höchst individuelle Gewissensentscheidung ist, die nicht nur durch einen „demokratisch“ initiierten „Konsens“ ersetzt werden kann.

Die Befragung des Allensbach-Instituts mag zwar belegen, dass die Bundesärztekammer mit ihrer ablehnenden Haltung zur Liberalisierung der Suizidbeihilfe die „große Mehrheit“ der Ärzteschaft hinter sich weiß, wenngleich es hierauf eben nicht ankommt. Entscheidend ist und bleibt die individuelle Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte und nicht die ethischen Botschaften der BÄK oder der Landesärztekammern. Ich denke, dass die Ärzteschaft jedenfalls in dieser Frage nicht den Rat von Oberethikern bedarf und durchaus selbst in der Lage ist, hierzu eine eigene Gewissensentscheidung zu treffen, die dann in der Folge zu akzeptieren und zu tolerieren ist.

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Palliativmedizin und Suizidhilfe im Dialog

Beitrag von valenta » 24.12.2010, 23:51

Daran dürfte kein Weg vorbeigehen, dass Ärzte untereinander ins Gespräch kommen bzw. wohl gebracht werden müssen:

Palliativmedizin und Suizidhilfe im Dialog:

http://www.patientenverfuegung.de/info- ... ir-sterben


Die Diskussionsbeiträge sind als Tondokument aufgezeichnet und können bestellt werden.

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Ein "Evangelium" der Palliativmediziner?

Beitrag von Lutz Barth » 27.12.2010, 09:06

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen – ein „Evangelium“ der Palliativmediziner (?)

Am 23.12.10 haben mehr als 250 Institutionen und 150 Einzelpersonen die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen unterzeichnet und in der Tat ist hierüber die Freude groß: Die frohe Botschaft der Palliativmediziner scheint angekommen zu sein und da könnte es dann auch Sinn machen, an dieser Stelle kritisch zu hinterfragen, wer eigentlich für das „Evangelium“ für die Schwersterkrankten und Sterbenden maßgeblich die Verantwortung zeichnet, geht es doch auch darum, die Palliativmedizin mit einem zeitgemäßen ethischen Grundsatzprogramm zu versehen, dass auf einen zweiten Blick nicht ohne weiteres mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht übereinstimmen dürfte, wenn und soweit wir uns von einem liberalen und toleranten Verfassungsverständnis leiten lassen. >>> weiter

Der Kurzbeitrag v. L. Barth (27.12.10) ist im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
>>> http://aerztliche-assistenz-beim-suizid ... mediziner/
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Suizidbeihilfe

Beitrag von Presse » 27.12.2010, 18:19

Neue Regeln für Suizidbeihilfe
Die deutsche Ärzteschaft will mit Blick auf das derzeit geltende Berufsrecht Widersprüche bei der Regelung für Beihilfe zum Suizid auflösen. Das hat Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe angekündigt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=634 ... tung&n=803

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Ein richtiger Schritt!

Beitrag von Lutz Barth » 28.12.2010, 05:45

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nun sollte es auch den Palliativmedizinern daran gelegen sein, ihren ethischen Sonderweg, den diese u.a. mit der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen eingeschlagen haben, zu überdenken: Die ärztliche Suizidhilfe (und nach diesseitiger Auffassung in Einzelfällen auch die aktive Sterbehilfe) ist ein humanitärer Akt, der moralisch und ethisch zu akzeptieren ist. Ansonsten läuft die ethische Werthaltung führender Palliativmediziner Gefahr, das unsägliche Leiden mancher schwerkranker und sterbender Patienten zu negieren und so einer Machbarkeitsideologie zu erliegen, nach der gleichsam unerträgliches Leid aus der Innenperspektive des Patienten um der Palliativmedizin willen zu tragen sei, in dem diese ganz auf die weitere palliativmedizinische Forschung zu setzen haben.

Es bedarf nicht der moralischen und ethischen Ächtung des frei verantwortlichen Suizids eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen, um daran zu erinnern, dass die Palliativmedizin dringend auszubauen sei und dass hierdurch ein Beitrag zum „Sterben in Würde“ geleistet werde. In dem die Initiatoren der Charta und ihnen erkennbar folgend Institutionen und Einzelpersonen die Suizidbeihilfe nicht zu akzeptieren bereit sind, leisten diese der Palliativmedizin, aber auch der Hospizidee einen Bärendienst, der ihnen mehr schadet denn nützt.

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Tötungsindustrie ?

Beitrag von johannes » 29.12.2010, 06:03

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Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Es ist immer wieder interessant, daß Einzelne, die gleichrangig neben anderen stehen, für sich das Recht beanspruchen, zu sagen, was wohl die richtige Richtung ist.

Erst, wenn der Mensch in der Lage ist, Leben zu schaffen, hat er auch das Recht, Leben zu nehmen. Solange dies jedoch nicht möglich ist, ist es vermessen, ein solches Recht zu reklamieren. Erst recht hat kein Mensch das Recht, andere vor seinen Karren zu spannen.

Gleichwohl bin ich mir sicher, daß von der Politik zunächst ein Recht auf aktive Tötung - vorgeblich im Interesse der Menschlichkeit - geschaffen wird. Genau so sicher wird im zweiten Schritt hieraus eine Pflicht gemacht werden, wenn es einigen maßgeblichen Persönlichkeiten geboten scheint, "lebensunwertes Leben" zu vernichten.

Wie sagte doch der Berater eines französischen Präsidenten vor einigen Jahren? "Euthanasie wird das Mittel der Zukunft sein, die sozialen Probleme unserer Gesellschaft zu lösen." Kommen uns diese Worte, in etwas anderem Zusammenhang nicht bekannt vor? Ich geb mich gewiss nicht der Illusion hin, daß in der Zukunft Leben erhaltenswert bleiben wird.

Wir müssen uns aber dann nicht wundern, wenn das, was die Befürworter einer staatlich verordneten Tötungsindustrie als so überaus bedeutsam erachtet haben, eines Tages sie selbst erreicht.
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Zulassen der ärztlichen Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 29.12.2010, 10:18

Ärzte Zeitung online, 28.12.2010

Deutsche Hospiz Stiftung warnt vor offener Tür für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung

KÖLN (iss). Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung wendet sich gegen ein Zulassen der ärztlichen Sterbehilfe im ärztlichen Standesrecht. Eine solcher Schritt würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen, warnt der Geschäftführende Vorstand der Hospiz Stiftung Eugen Brysch. ....
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=635065

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Unsägliche Kritik der Deutsche Hospiz Stiftung

Beitrag von Lutz Barth » 29.12.2010, 19:20

Unsägliche Kritik der Deutsche Hospiz Stiftung

Mag auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vor offenen Türen für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung warnen, so ist indes der nunmehr von der BÄK eingeschlagene Weg der einzig verfassungskonforme!

Nicht vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts ist zu warnen, sondern vielmehr vor den unsäglichen Botschaften des geschäftsführenden Vorstands der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, zumal dieser meint, die Praxis in der Schweiz rügen zu müssen.

Um es deutlich zu sagen: Wir benötigen keine Predigten von namhaften Oberethikern, die da meinen, uns ihre Visionen von einem vermeintlich würdevollen Sterben nahe bringen zu wollen, mal ganz davon abgesehen, dass schwersterkrankte und sterbende Menschen geradezu dazu genötigt werden, bei Aufrechterhaltung des moralisch inspirierten Widerstandes ins europäische Ausland zu reisen, um dort selbstbestimmt sterben zu können.

Es geht zuvörderst um den Schutz des Selbstbestimmungsrechts und nicht um die Verfolgung einer Leitidee, die sich kaum durch Toleranz auszeichnet und im Übrigen einer Machbarkeitsideologie Vorschub leistet, die weder die Hospizidee noch die Palliativmedizin einzulösen vermag. Punkt um!

Die Bundesärztekammer sollte sich nicht von den Botschaften der Deutschen Hospiz Stiftung beirren lassen; die Zeit ist vielmehr reif für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und nicht für die Zementierung einer verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Position, nach der das Selbstbestimmungsrecht nachhaltig verkannt wird.
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Suizid-Beihilfe - Streit in der Ärztekammer

Beitrag von Presse » 31.12.2010, 08:17

Streit in der Ärztekammer über Suizid-Beihilfe
Der Vorsitzende der Ärzteorganisation Marburger Bund, Rudolf Henke, hat der Ankündigung der Bundesärztekammer widersprochen, das Berufsrecht beim Thema Sterbehilfe zu liberalisieren. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=635 ... tung&n=811

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Was folgt aus dem Statement Henkes?

Beitrag von Lutz Barth » 31.12.2010, 09:26

Was folgt aus dem Statement Henkes?

Nun - das sich der Vorsitzende des Marburger Bundes in einer ethischen Grundsatzdebatte zu Wort gemeldet hat, ist für sich betrachtet unverdächtig. Es erscheint mir allerdings wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, dass uns Herr Henke an seiner Gewissensentscheidung teilhaben lässt - ein solches ehrt ihn, darf allerdings nicht zu der Annahme verleiten, als käme dieser eine Verfassungsrelevanz in dem Sinne zu, als seien die Kammer oder sonstige Privatrechtsvereine dazu berufen, eine ethische Gewissensentscheidung verbindlich zu verkünden.

Das ärztliche Berufs- und Standesrecht ist zwingend zu liberalisieren; dieses folgt aus dem Verfassungsrecht und hieran ist freilich auch ein Herr Henke gebunden. Punkt um!

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Hilfe bei schwerster Krankheit und unerträglichen Schmerzen

Beitrag von Anja Jansen » 01.01.2011, 12:51

Ich denke, dass im politischen Bereich ernsthaft über Angebote für Menschen nachgedacht werden muss, denen mit Palliaitivmedizin und Hospizarbeit keine wirkliche Hilfe geboten werden kann. Dies auch deshalb, weil wir in Deutschland anhaltend keine gute Palliativversorgung haben. Es mangelt an den entsprechenden Verträgen, Strukturen, Geld, guten Willen ... und was sonst noch?
In geeigneten Ausnahmesituationen kann eine begleitete Sterbehilfe eine menschenwürdige Lösung - immer nur als Angebot! - sein. Die Diskussion dazu muss geführt werden. Die Problematik wird nicht geringer. Denn die demografische Entwicklung und die Möglichkeiten der Medizin lassen die Menschen immer älter werden. Dies bedeutet aber nicht selten aussichtsloser Kampf mit Krankheit und Schmerz.

Lb. Grüße
Anja Jansen
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Leben ist Bestimmung des Menschen

Beitrag von johannes » 03.01.2011, 12:41

Sehr geehrter Herr Barth, Sie schreiben

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Wir benötigen keine Predigten von namhaften Oberethikern, die da meinen, uns ihre Visionen von einem vermeintlich würdevollen Sterben nahe bringen zu wollen,
Warum dann predigen Sie "wie ein Oberethiker" Ihre Version eines vermeintlich würdevollen Sterbens? Es ist erstaunlich, mit welcher Vehemenz Dritte vor den Karren einzelner gespannt, auch noch gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen.

Wenn ich sehe, daß jedes Jahr rund 10 % der möglichen Kinder - das sind 100.000 Kinder! - bereits vor ihrer Geburt getötet werden, bevor sie selbstbestimmt und würdevoll Leben leben können, dann mutet die Diskussion um ein vermeintlich würdevolles Sterben schon makaber an. Uns gehen die Menschen aus - laut Statistik müßte jede Frau 2,2 Kinder zur Welt bringen, es sind in Deutschland allerdings nur 1,6 Kinder - und dann wird über ein vermeintlich würdevolles Sterben diskutiert. Wie menschenverachtend muß eine Gesellschaft werden, bevor solchen Entwicklungen Einhalt geboten wird?

Sterben war nie menschenwürdig - die Würde des Menschen liegt im Leben.
Sterben wird nie menschenwürdig werden, weil die Bestimmung des Menschen Leben ist.
Der Mensch hat sich die menschenunwürdigen Lebensbedingungen durch seine Entscheidungen selbst aufgeladen und will nun einen Teil davon nicht mehr akzeptieren. Warum geht er nicht einfach hin, und kehrt zu seinen Wurzeln zurück? Warum beginnt er nicht einfach neu und läßt diese Vergänglichkeit mit all ihren Einschränkungen und Unwürdigkeiten hinter sich?
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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