IGel - Ärzte verdienen prächtig an Zusatzleistungen

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Ultraschall der Prostata zur Krebsfrüherkennung ohne Nutzen

Beitrag von WernerSchell » 08.09.2017, 09:33

Ultraschall der Prostata zur Krebsfrüherkennung ohne Nutzen

Zur Früherkennung von Prostatakrebs wird neben dem PSA-Test auch eine Ultraschall-Untersuchung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Der IGeL-Monitor hat keine wissenschaftlichen Studien zu Nutzen und Schaden der Untersuchung gefunden. Weil solche Untersuchungen jedoch immer schaden können, wird diese IGeL mit „tendenziell negativ“ bewertet.

Wissenschaftler des IGeL-Monitors wollten herausfinden, welchen Nutzen und Schaden beschwerdefreie Männer erwarten können, wenn sie ihre Prostata zur Früherkennung von Krebs mit Ultraschall untersuchen lassen. Es ging nicht darum, den Wert des Ultraschalls zur Abklärung von Prostatabeschwerden oder von auffälligen Befunden, zur Diagnose von Prostatakrebs oder zur Kontrolle einer Prostatatherapie zu bewerten. Die Wissenschaftler fanden keine passenden Studien zur Früherkennung von Prostatakrebs mit Ultraschall. Sie sehen deshalb keine Hinweise auf einen Nutzen. Man weiß jedoch von anderen Studien, dass solche Untersuchungen auch Krebs finden, der nie auffällig geworden wäre. Das führt zu unnötigen Untersuchungen und Behandlungen. Der Nutzen überwiegt also den Schaden, was zur Bewertung „tendenziell negativ“ führt.

Für die Früherkennung von Prostatakrebs werden vor allem drei Verfahren angeboten: Abtasten, Ultraschall und PSA-Test. Wenn eine der Untersuchungen einen auffälligen Befund ergibt und die Ärztin oder der Arzt diesen Verdacht abklären möchte, sind die Untersuchungen Kassenleistung. Zur Früherkennung selbst ist nur das Abtasten Kassenleistung, Ultraschall und PSA-Test müssen zur Früherkennung selbst bezahlt werden. Für die Ultraschall-Untersuchung der Prostata schiebt der Arzt eine etwa fingerdicke, stabförmige Ultraschallsonde über das Rektum bis zur Prostata, weshalb diese Form der Untersuchung „transrektaler Ultraschall“, kurz TRUS, genannt wird. Eine transrektale Ultraschall-Untersuchung der Prostata kostet in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.

Ergibt eine Früherkennungsuntersuchung mit Ultraschall einen Verdacht, wird der Arzt wahrscheinlich zu einem PSA-Test raten, und er wird empfehlen, eine Gewebeprobe aus der Prostata zu entnehmen. Dafür werden aus der Prostata Gewebezylinder herausgestanzt und unter dem Mikroskop auf Krebszellen untersucht. Bestätigt die Gewebeprobe den Krebsverdacht, gibt es je nach Größe und Aggressivität des Tumors mehrere Möglichkeiten: Man kann abwarten, wie sich der Krebs weiter entwickelt, man kann die komplette Prostata operativ entfernen, man kann den Krebs bestrahlen oder auch mit Hormonen behandeln.

Prostatakrebs ist weit verbreitet. Er ist mit 14.000 Todesfällen nach dem Lungenkrebs die zweithäufigste Krebstodesursache der Männer. Prostatakrebs betrifft vor allem ältere Männer: Er wird im Durchschnitt mit 71 Jahren festgestellt. Da er zudem meist langsam wächst, sterben viele Prostatakrebs-Patienten nicht an ihrem Krebs, sondern an etwas anderem. So kommt der Prostatakrebs bei Männern unter 65 Jahren bei der Häufigkeit der Todesursachen erst an 24. Stelle.

Das Team des IGeL-Monitors fand keine Studien, die einen Nutzen oder Schaden des Ultraschalls zur Prostatakrebs-Früherkennung untersucht haben. Auch wenn eine Ultraschall-Untersuchung selbst nicht schädlich ist, sind aus anderen Studien indirekte Schäden bekannt, die höchstwahrscheinlich auch beim transrektalen Ultraschall zur Prostatakrebs-Früherkennung auftreten:

• Die Untersuchung kann, wie jede Früherkennungsmaßnahme, Fehlalarme auslösen. Um einen Alarm als Fehlalarm zu erkennen, ist unter Umständen eine Gewebeprobe nötig. Das kann zu Komplikationen wie Infektionen, Blutungen und Schmerzen führen.
• Ein weiterer möglicher Schaden kann dadurch entstehen, dass bei der Untersuchung Tumore übersehen werden. So besteht nach einem unauffälligen Ultraschallbefund die Gefahr, dass Patienten Warnzeichen des Körpers nicht ernst nehmen und deshalb unnötig spät mit einer Behandlung beginnen.
• Der größte Schaden entsteht vermutlich durch die so genannten Überdiagnosen und Übertherapien: Der Ultraschall findet auch Tumore, die zeitlebens nicht auffällig geworden wären, wenn man nicht nach ihnen gesucht hätte. Sie werden aber behandelt, was zum Teil gravierende Nebenwirkungen mit sich bringen kann: Hormonbehandlungen können den Knochenabbau beschleunigen und zu Impotenz führen, Operationen und die Bestrahlung können ebenfalls zu Impotenz sowie zu Inkontinenz führen.

Im direkten Vergleich ist der PSA-Test dem Ultraschall vorzuziehen, auch wenn beide im IGeL-Monitor mit „tendenziell negativ“ bewertet werden. Der PSA-Test hat im Gegensatz zum Ultraschall in Studien gezeigt, dass ein Teil der Männer davor bewahrt werden kann, an Prostatakrebs zu sterben. Das Team des IGeL-Monitors bewertet den PSA-Test dennoch mit „tendenziell negativ“, weil seiner Ansicht nach die möglichen Schäden den Nutzen überwiegen.
Auch die ärztlichen Fachgesellschaften sehen den Ultraschall deutlich kritischer als den PSA-Test. Die aktuelle Leitlinie zur Früherkennung, Diagnose und Therapie des Prostatakarzinoms vom Dezember 2016 empfiehlt, dass Männern, die eine Früherkennung wünschen, der PSA-Test angeboten werden soll. Von einer Früherkennung mithilfe „bildgebender Verfahren“, zu denen auch der Ultraschall gehört, rät die Leitlinie dagegen ab.

Hintergrund:

Unter http://www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Ultraschall zur Früherkennung von Prostatakrebs“ ist die 44. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen:

positiv 0
tendenziell positiv 3
unklar 16
tendenziell negativ 19
negativ 4
in Überarbeitung 2

Vier weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Zur Bewertung der IGeL „Ultraschall zur Früherkennung von Prostatakrebs“ im IGeL-Monitor: https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/ig ... krebs.html

Quelle: Pressemitteilung vom 08.09.2017
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IGeL-Leistungen mit Augenmaß

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2017, 07:14

Ärzte Zeitung vom 10.11.2017:
"Ärzte Zeitungs"-Umfrage
IGeL-Leistungen mit Augenmaß

Hausärzte setzen aufs Labor, Orthopäden auf alternative Medizin - und bei Selbstzahlerleistungen hat jede Fachgruppe ihren eigenen Schwerpunkt.
Die "Ärzte Zeitung" hat Ärzte zu ihrem IGeL-Einsatz in Praxen befragt.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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Ärzte wollen Gegengewicht zum IGeL-Monitor

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2017, 07:15

Ärzte Zeitung vom 22.11.2017:
Selbstzahlerleistungen
Ärzte wollen Gegengewicht zum IGeL-Monitor

Selbstzahlerleistungen werden öffentlich oft in ein schlechtes Licht gestellt. Wenn es nach Ärzten geht, soll das nicht so bleiben.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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Keine Studien zu Alzheimer-Test gefunden

Beitrag von WernerSchell » 05.12.2017, 12:12

Igel Monitor.JPG
Igel Monitor.JPG (17.42 KiB) 5786 mal betrachtet

Keine Studien zu Alzheimer-Test gefunden

Um frühe Anzeichen einer Demenz zu erkennen, werden diverse Tests etwa als „Brain-Check” angeboten. Nur bei deutlichem geistigen Abbau oder bei geriatrischen Untersuchungen können solche Tests Kassenleistung sein, ansonsten müssen sie als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Der IGeL-Monitor fand keine wissenschaftlichen Studien zum Nutzen der Tests. Da Schäden aber möglich sind, lautet die Bewertung „tendenziell negativ“.

Für ihre aktuelle Bewertung wollten Wissenschaftler des IGeL-Monitors herausfinden, welchen Nutzen und Schaden Menschen erwarten können, wenn sie ihre geistige Leistungsfähigkeit mit einem sogenannten Hirnleistungs-Check abklären lassen. Die Wissenschaftler fanden keine Studien dazu. Dennoch gibt es gute Gründe anzunehmen, dass kein Nutzen zu erwarten ist: Studien zeigen, dass Patienten keine Vorteile von einem frühen Therapiebeginn haben. Folglich ist es unnötig, eine Demenz möglichst früh zu erkennen. Schäden durch unnötige Beunruhigung und unnötige Therapien sind dagegen unausweichlich, da sich jede zweite leichte Demenz ohnehin nicht zu einer schweren Demenz weiter entwickelt. Insgesamt fällt die Bewertung des Hirnleistungs-Checks zur Früherkennung einer Demenz bei Menschen ohne Symptome deshalb „tendenziell negativ“ aus.

Unter Demenz versteht man eine krankhafte geistige Einschränkung, die durch eine Schädigung des Gehirns verursacht wird. Betroffenen fällt es zunehmend schwer, sich zu erinnern und zu orientieren, zu denken, Neues zu lernen, zu sprechen, und vernünftig zu urteilen. Dabei sind die Grenzen unscharf, wo der altersübliche geistige Abbau endet und der krankhafte Abbau beginnt. In der Praxis kann man deshalb nicht leicht zwischen beiden Zuständen unterscheiden. Ein deutliches Merkmal der Demenz ist, dass Betroffene im Laufe der Zeit ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können.

In Deutschland leben rund eine Million Menschen mit einer Demenz. Pro Jahr erkranken etwa 200.000 Menschen neu daran. Die häufigste Form in Deutschland ist der direkte Abbau des Gehirns, die so genannte Demenz vom Alzheimer Typ, die zweithäufigste eine Demenz aufgrund von Durchblutungsstörungen. Die Häufigkeit der beiden Demenzen steigt mit dem Alter stark an: Im Alter zwischen 65 und 69 Jahren ist einer von 50 Menschen betroffen, bei den über 90-Jährigen einer von dreien. Obwohl intensiv über Demenz geforscht wird, weiß man bis heute nicht wirklich, wie sie entsteht. Auch gibt es keine Heilung. Medikamente und andere Therapien können bestenfalls die Entwicklung einzelner Aspekte der Krankheit verlangsamen.

Zur Diagnose einer Demenz kommen mehrere Verfahren zum Einsatz, darunter auch Hirnleistungs-Tests, die verschiedene geistige Fähigkeiten mit Aufgaben überprüfen. Darüber hinaus werden Hirnleistungs-Tests auch als IGeL-Leistung angeboten, und zwar mit dem Versprechen, bislang unbemerkte, frühe Anzeichen einer Demenz erkennen zu können. So ein Test kostet in der Regel zwischen 7 und 21 Euro.

Die aktuelle ärztliche Leitlinie „Demenzen“ spricht sich gegen eine Untersuchung von Personen ohne Beschwerden oder Symptome aus, da es „zu einer hohen Anzahl an falsch positiven Diagnosen bzw. Verdachtsdiagnosen kommen“ würde.

Zu einem ähnlich kritischen Schluss kommt der IGeL-Monitor. Studien zu der Frage, ob der Test und anschließende frühe Therapien Menschen davor bewahren können, schwere Formen der Demenz zu entwickeln, fanden die Wissenschaftler des IGeL-Monitors nicht. Es fand sich aber eine Übersichtsarbeit, die zu dem Ergebnis kommt, dass die derzeit verfügbaren Arzneimittel in einer frühen Phase der Krankheit die geistigen, körperlichen und Verhaltens-Einschränkungen der Patienten nicht aufhalten können. Es scheint demnach keinen Vorteil zu bringen, die Behandlung möglichst früh zu beginnen. Es bringt folglich auch keinen Vorteil, früh danach zu suchen. Auch wenn es zu möglichen Schäden ebenso keine direkten Studiendaten gibt, sind Belastungen durch das Wissen um die Krankheit und durch die Nebenwirkungen der Therapien zu erwarten. Zudem werden in der Hälfte der Fälle diese Schäden unnötigerweise in Kauf genommen, da sich jede zweite frühe Demenz ohnehin nicht zu einer schweren Form weiter entwickelt.

Fazit: Wenn man sich geistig auf der Höhe fühlt, sollte man auch darauf vertrauen. Man wäre schlecht beraten, sich testen zu lassen: Wenn der Test frühe Anzeichen einer Demenz findet, nützt einem dieses Wissen nichts. Dagegen wäre in jedem zweiten Fall die Angst, demnächst schwer dement zu werden, grundlos.

Hintergrund:
Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz“ ist die 46. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen:

positiv 0
tendenziell positiv 3
unklar 17
tendenziell negativ 20
negativ 4
in Überarbeitung 2

Vier weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Zur Bewertung der IGeL „Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz“ im IGeL-Monitor: https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/ig ... emenz.html .

Quelle. Pressemitteilung vom 05.12.2017
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IGeL-Monitor bewertet Laser-Behandlung von Krampfadern mit „unklar“

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2017, 07:30

IGeL-Monitor bewertet Laser-Behandlung von Krampfadern mit „unklar“

Krampfadern können gesundheitliche Probleme verursachen, wenn sie nicht behandelt werden. Eine mögliche Therapie ist die Operation. Eine Alternative dazu ist die Laser-Behandlung, die jedoch als Individuelle Gesundheitsleistung aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Wissenschaftler des IGeL-Monitors kommen nun zu dem Schluss, dass die Laser-Behandlung der Operation weder überlegen noch unterlegen ist. Die Bewertung lautet deshalb „unklar“.

Krampfadern, medizinisch „Varizen“, sind ein verbreitetes Venenleiden. Es betrifft vor allem die Beinvenen, die direkt unter der Haut liegen. Das Blut staut sich und die Venen werden dicker. Oft sind Krampfadern lange sichtbar bevor sie Beschwerden verursachen. Auf eine spontane Erholung kann man nicht hoffen. Krampfadern können zu gesundheitlichen Problemen führen, etwa zu schmerzenden und schweren Beinen, aber auch zu Entzündungen und schlecht heilenden Geschwüren. Wenn konservative Verfahren, wie etwa Kompressionstherapie, Venengymnastik und Lymphdrainage, nicht den gewünschten Erfolg haben, können Krampfadern auch operiert werden. Unter örtlicher Betäubung werden dabei die Verbindungen zum übrigen Blutkreislauf verschlossen und die betroffenen Venen herausgezogen.

Daneben kommen auch andere Verfahren zum Einsatz, wie etwa die Laser-Behandlung, die als Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL, von Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Die Kosten belaufen sich auf einige hundert bis einige tausend Euro, je nachdem, wie aufwändig die Behandlung ist. Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie schlägt vor, dafür etwa 1350 Euro zu berechnen.

Die Laser-Therapie von Krampfadern nennt man endoluminale Lasertherapie (ELT) oder endovenöse Laserablation (EVLA). Um eine Krampfader mit einem Laser zu verschließen, wird eine Lasersonde in der betroffenen, oberflächlichen Vene bis zum Knie beziehungsweise zur Leiste vorgeschoben. Beim langsamen Zurückziehen erwärmt der Laser die Vene und verschließt sie. Die Prozedur wird mit Ultraschall überwacht und erfolgt ambulant. Im Vergleich zur Operation wird die Laser-Therapie als „patientenfreundliche Alternative“ beworben. Es heißt, sie sei sicherer und der Patient sei schneller wieder arbeitsfähig.

Wissenschaftler des IGeL-Monitors wollten wissen: Ist die Laser-Behandlung besser oder schlechter als die Operation? Um das beurteilen zu können, analysierten sie die wissenschaftlichen Studien, die Nutzen und Schaden der Laser-Behandlung mit denen der Operation verglichen haben. Es wurden sieben Übersichtsarbeiten und vier neuere Studien gefunden, die insgesamt neun Nutzen- und acht Schadensaspekte untersuchten. Beim Nutzen ging es zum Beispiel darum, welche Behandlung zu weniger neuen Krampfadern führt und welche Behandlung die Patienten schneller wieder fit für die Arbeit macht. Dabei zeigte sich, dass die Laser-Behandlung insgesamt nicht besser, aber auch nicht schlechter als die Operation abschneidet. Als mögliche Schäden wurden unter anderem Schmerzen und Wundinfektionen untersucht. Auch hier zeigte sich, dass unter dem Strich beide Verfahren gleich viele Nebenwirkungen haben.

Bei gleichem Nutzen und gleichem Schaden lautet die Bewertung „unklar“. Sie fällt damit schlechter aus als die Bewertung aus dem Jahr 2012, als die Laser-Therapie vom IGeL-Monitor mit „tendenziell positiv“ bewertet wurde. Damals lagen jedoch nur Daten aus Studien vor, die die Patienten maximal zwei Jahre lang beobachtetet hatten. Jetzt ging die Nachbeobachtungszeit bis zu fünf Jahre. In den Studien wurden keine der heute üblichen Laser-Geräte der zweiten und dritten Generation verwendet, was die Aussagekraft der Bewertung schwächt. Es könnte also sein, dass die neuen Geräte im Vergleich besser abschneiden würden. Ohne entsprechende Studien ist dies jedoch Spekulation.

Hintergrund:

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Laser-Behandlung von Krampfadern“ ist die Überarbeitung einer Leistung, die der IGeL-Monitor bereits früher bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen:

positiv 0
tendenziell positiv 3
unklar 18
tendenziell negativ 19
negativ 4
in Überarbeitung 1

Vier weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Zur Bewertung der IGeL „Laser-Behandlung von Krampfadern“ im IGeL-Monitor: https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/ig ... ern-1.html.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2017
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Pro & Contra IGeL

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2017, 07:33

Ärzte Zeitung vom 2012.2017:

Krampfadern
IGeL-Monitor wertet Nutzen des Lasers ab

Der MDS hat sein Votum zur Laser-Behandlung bei Krampfadern revidiert: Statt "tendenziell positiv" heißt es jetzt "unklar". mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr

Pro & Contra IGeL
Zwei IGeL-Experten im Schlagabtausch

Seit 20 Jahren gehören IGeL zum Versorgungsalltag. Gegner sehen sie als Untergang des Abendlandes, Befürworter als systemimmanente Notwendigkeit. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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IGeL - Monitor - Nutzen "unklar für Licht gegen Pickel

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2018, 07:33

Ärzte Zeitung vom 22.02.2018:
IGeL- Monitor
Nutzen "unklar" für Licht gegen Pickel

Nutzt nichts, schadet aber auch nicht, "die Bewertung lautet deshalb ,unklar'"- so das Urteil des IGeL-Monitors für die Lichttherapie bei Akne. Es ist die mittlerweile 47. Bewertung einer Selbstzahlerleistung, die der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) vorlegt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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IGeL-Report 2018: Häufig angebotene IGeL widersprechen medizinischen Empfehlungen und können schaden

Beitrag von WernerSchell » 03.05.2018, 15:02

Pressemitteilung Berlin/Essen, 03. Mai 2018

IGeL-Report 2018: Häufig angebotene IGeL widersprechen medizinischen Empfehlungen und können schaden

Jeder Zweite bekommt beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten, die privat zu bezahlen sind. Der IGeL-Monitor hat in einer repräsentativen Umfrage erstmals die Top 10 der meistverkauften IGeL ermittelt. Fazit: In den Praxen werden häufig Früherkennungsuntersuchungen wie Ultraschall, Augeninnendruckmessung und Ähnliches verkauft. Viele der Topseller widersprechen Empfehlungen medizinischer Fachverbände, weil ihr Schaden den Nutzen überwiegt. Auch die neue Bewertung „MRT zur Früherkennung von Brustkrebs“ erhält von den Wissenschaftlern des IGeL-Monitors die Bewertung „tendenziell negativ“.

IGel sind gut bekannt und sie werden auch oft in Anspruch genommen. Zu den häufigsten angebotenen und angenommen Leistungen gehört die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung. Diese Leistung wurde jedem fünften Versicherten (22 Prozent), der mit IGeL beim Praxisbesuch in Kontakt kam, angeboten und landete auf Platz 1 der Top 10-Liste. Die zweithäufigste und bei den Frauen (30 Prozent) am meisten angebotene Leistung war der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. Weitere Topseller sind der Ultraschall des Bauchraums und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs bei Männern. Die Top 10-Liste wurde im Auftrag des MDS vom Marktforschungsinstitut aserto durch eine repräsentative Umfrage bei 2.072 gesetzlich Versicherten ermittelt. Die Liste deckt über die Hälfte aller angebotenen Leistungen ab (53 Prozent). Die Top 10 werden von Leistungen angeführt, die vom IGeL-Monitor als „negativ“ oder „tendenziell negativ“ bewertet worden sind. Beim Ultraschall der Eierstöcke handelt es sich sogar um eine Leistung, von der die Fachgesellschaft der Frauenärzte abrät, da in Studien kein Nutzen gezeigt werden konnte und es durch Überdiagnosen zu erheblichen Schäden kommen kann. „Unser Fazit ist: Die IGeL-Angebote orientieren sich nicht am nachgewiesenen medizinischen Nutzen, sondern an den Vorlieben einzelner Arztgruppen und an den Umsatzinteressen der Praxen. Zum Teil werden Patienten unter Druck gesetzt, damit sie solche Leistungen annehmen. Das ist nicht hinnehmbar“, fasst Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, die zentralen Ergebnisse zusammen.

Patienten wünschen nur selten von sich aus IGeL – das Vertrauensverhältnis zum Arzt leidet

In der Umfrage wurden die Patientinnen und Patienten auch gefragt, ob sie selbst IGeL nachgefragt haben. Nur bei vier Prozent der erbrachten IGeL ging die Initiative von Patienten aus. „Wenn Ärzte IGeL anbieten, dann geschieht das nur in seltenen Fällen auf Wunsch der Patienten“, sagt Dr. Christian Weymayr, freier Medizinjournalist und Projektleiter des IGeL-Monitors. Nur 68 Prozent der Befragten sind mit der Reaktion des Arztes oder der Ärztin zufrieden, wenn sie eine IGeL angeboten kommen und diese auch annehmen. „Mehr als jeder dritte Patient gab sogar an, dass er sich bedrängt oder unter Druck gesetzt fühlte. Das bestätigt sich auch in den Zuschriften, die wir von Nutzerinnen und Nutzern des IGeL-Monitors erhalten“, erläutert Weymayr.

Bewertungen des IGeL-Monitors sind oft im Einklang mit medizinischen Leitlinien

Ein häufiges Argument für IGeL ist, dass sie in den Arztpraxen als medizinisch notwendig empfohlen werden. Wenn man aber die Bewertungen des IGeL-Monitors mit den Leitlinien, also systematisch entwickelten wissenschaftlichen Handlungsempfehlungen für Ärzte und Patienten vergleicht, kommt man zu einem anderen Schluss. „Die Bewertungen des IGeL-Monitors sind oft im Einklang mit nationalen und internationalen Leitlinienempfehlungen. Dagegen raten sie von den IGeL, so wie sie in der Praxis angeboten werden, eher ab“, sagt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim MDS. Eikermann verdeutlicht am Beispiel Ultraschall zur Eierstockkrebs-Früherkennung, dass das Wissen um mögliche Schäden und den geringen Nutzen seit Langem bekannt sind.
Diese Erkenntnis wird aber zu wenig in der Praxis umgesetzt. „Wissen und daraus abgeleitete Empfehlungen, die aus aufwändig entwickelten evidenzbasierten Leitlinien resultieren, kommen in der Arztpraxis nicht an. Wir sehen ein großes Potenzial zur Bereinigung des IGel-Marktes und zum Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und schädlichen Leistungen. Das vorhandene Wissen muss in die Versorgung gebracht werden – hier sehen wir die medizinischen Fachgesellschaften und Fachverbände in der Pflicht.“

Neue Bewertungen MRT zur Früherkennung von Brustkrebs und Osteopathie bei Kreuzschmerz

Auch die jüngste Bewertung des IGeL-Monitors, die Magnetresonanztomographie zur Früherkennung von Brustkrebs sieht das Wissenschaftlerteam eher kritisch. Die Experten konnten keine Hinweise für einen Nutzen aber Hinweise für Schäden durch die mit der Untersuchung verbundenen Nebenwirkungen in den Studien finden. Daher bewerten sie die Leistung, die Frauen ohne stark erhöhtes Brustkrebsrisiko ergänzend oder alternativ zur Mammographie angeboten wird, als „tendenziell negativ“. Die zweite neue Bewertung ist die Osteopathie bei Kreuzschmerz, bei der eine systematische Recherche und Analyse durchgeführt wurde. Zehn randomisierte kontrollierte Studien wurden auf Nutzen und Schaden unter die Lupe genommen. Insgesamt war die Qualität der Studien schlecht. Nur aus einer methodisch besseren und größeren dieser Studien konnten erste Hinweise abgeleitet werden, nach denen die Patienten durch die Therapie weniger Schmerzen und mehr Beweglichkeit erzielten. Die Studien sagten aber nichts über die Entwicklung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und die Arbeitsunfähigkeit der Patienten aus. Hinweise auf Schäden konnten in den Daten ebenfalls nicht gefunden werden. Daher bewertet der IGeL-Monitor diese Leistung mit unklar.

Hintergrund:

Das Internetportal www.igel-monitor.de wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverband (MDS) betrieben. Es bietet Versicherten eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen. Die Bewertungen des IGeL-Monitors basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL-Leistung recherchiert das Team aus Medizinern und d**e beim MDS in medizinischen Datenbanken. Die Wissenschaftler tragen die Informationen nach einer definierten Vorgehensweise zusammen und werten sie systematisch aus. Das IGeL-Team wägt Nutzen und Schaden gegeneinander ab und fasst das Ergebnis in einer Bewertungsaussage zusammen, die von „positiv“, „tendenziell positiv“ und „unklar“ bis zu „tendenziell negativ“ und „negativ“ reicht.
Alle Analyseschritte einer Bewertung sind auf dem IGeL-Monitor dokumentiert. Jede bewertete IGeL wird in mehreren Ebenen dargestellt, die von Stufe zu Stufe ausführlicher und fachlicher werden: von der zusammenfassenden Bewertungsaussage bis hin zu den für ein Fachpublikum hinterlegten Ergebnissen der wissenschaftlichen Recherche und Analyse. Versicherte erfahren außerdem, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschwerden übernommen werden, für die der Arzt die IGeL-Leistung anbietet. Sie erhalten auch Auskunft über die Preisspanne. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps, wie sich Versicherte im konkreten Fall verhalten können, wenn ihnen IGeL angeboten werden.
Der MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes) berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Tel. 0201 8327-115
Mobil: +49 (172) 3678007
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
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An IGeL scheiden sich die Geister

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2018, 05:53

Ärzte Zeitung vom 04.05.2018:

Nutzen oder Abzocke?
An IGeL scheiden sich die Geister

Decken medizinische Leitlinien bestimmte IGeL ab oder nicht? Darüber ist eine Kontroverse entfacht. Der MDS sieht in einigen Selbstzahlerleistungen Abzocke, die Ärzte wehren sich. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

MDS-Report
Vier IGeL durchgefallen

Individuelle Gesundheitsleistungen sind bei Patienten sehr gefragt, zeigt der neue MDS-Report. Doch die beauftragten Experten sehen vier der zehn häufigsten IGeL kritisch. Der MDS wirft Ärzten Umsatzinteressen vor. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Screening auf Prostatakrebs - Besser Finger weg von der digital rektalen Untersuchung

Beitrag von WernerSchell » 15.06.2018, 06:47

Ärzte Zeitung vom 15.06.2018:
Screening auf Prostatakrebs
Besser Finger weg von der digital rektalen Untersuchung

Das rektale Abtasten der Prostata taugt laut Resultaten einer kanadischen Studie nicht zum Screening auf Prostatakrebs in der Hausarztpraxis. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Brustkrebsscreening - MDS bekräftigt Skepsis gegen Ultraschall

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2018, 06:17

Ärzte Zeitung vom 19.06.2018:
Brustkrebsscreening
MDS bekräftigt Skepsis gegen Ultraschall

Der IGeL-Monitor hat die Studienlage zur Ultraschalluntersuchung der Brust einer erneuten Sichtung unterzogen: Danach hat sich an dem bisherigen Urteil "Nutzen unklar" nichts geändert. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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WernerSchell
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Kein EKG bei Screening von symptomlosen Patienten mit niedrigem Herzrisiko?

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2018, 11:38

Kein EKG bei Screening von symptomlosen Patienten mit niedrigem Herzrisiko? Empfehlung einer US-Behörde
Publiziert am 2. Juli 2018 von Prof. Helmut Schatz, Bochum

Zu einem routinemäßigen Gesundheitscheck gehört in vielen Arztpraxen auch die Untersuchung des Herzens mittels Elektrokardiogramm (EKG). Eine amerikanische Behörde hat sich nun gegen das Routine-EKG ausgesprochen, wenn der Patient kein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen hat, welches sich aus Blutwerten und anderen Faktoren errechnen lässt. Denn wenn beim EKG – auch unbedeutende – Veränderungen entdeckt werden, muss der Arzt unter Umständen eine invasive Diagnostik anwenden, die für den Patienten mehr Risiko als Vorteile bedeutet.

Die amerikanische Behörde US Preventive Services Task Force (USPSTF) spricht sich in ihrem neuen Recommendation Statement vom 12. Juni 2018 (1) gegen ein routinemäßiges Ruhe- und Belastungs-EKG bei symptomlosen Erwachsenen mit niedrigem Herz-Kreislauf-Risiko aus.
Weiterlesen > https://blog.endokrinologie.net/ekg-scr ... nten-3777/

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2018
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IGeL: Hohe Einkommen bevorzugt

Beitrag von WernerSchell » 26.02.2019, 18:52

IGeL: Hohe Einkommen bevorzugt

(26.02.19) Ob ein Arzt einem Patienten eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbietet, hängt weniger vom Alter und Gesundheitszustand des Patienten ab als von seinem Portemonnaie. Das ist das Ergebnis einer Umfrage für den aktuellen WIdOmonitor des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Mehr als jeder Dritte mit einem Haushaltseinkommen über 4.000 Euro bekam von seinem Arzt ein entsprechendes Angebot. Im Durchschnitt aller Befragten war es nur etwas mehr als jeder Vierte.

Weitere Informationen und Ergebnisse des WIdOmonitors 1/2019:
https://aok-bv.de/presse/pressemitteilu ... 21811.html
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Quelle: Pressemitteilung vom 26.02.2019
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WIdO meldet erstmals Rückgang der IGeL-Offerten

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2019, 07:31

Ärzte Zeitung vom 27.02.2019:
Leistungen für Selbstzahler
WIdO meldet erstmals Rückgang der IGeL-Offerten

Ärzte bieten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) häufiger den Besserverdienenden unter ihrer gesetzlich versicherten Klientel an. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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Umgang mit IGeL in Augenarztpraxen verunsichert Patienten

Beitrag von WernerSchell » 30.08.2019, 14:48

IGeL-Monitor: Umgang mit IGeL in Augenarztpraxen verunsichert Patienten

Fast jeder zweite Versicherte bekommt beim Praxisbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Besonders häufig sind Patientinnen und Patienten damit in Augenarztpraxen konfrontiert. Der IGeL-Monitor nimmt den Umgang mit Selbstzahlerleistungen kritisch unter die Lupe und stellt als neue Bewertung die Früherkennung eines Glaukoms mit der Optischen Kohärenztomographie vor.

Der Markt für Individuelle Gesundheitsleistungen boomt. Rund 1 Mrd. Euro setzen Arztpraxen damit im Jahr um. IGel sind gut bekannt und werden oft in Anspruch genommen. Das Informationsbedürfnis der Versicherten nimmt ebenfalls zu. Täglich informieren sich knapp 2.000 Besucherinnen und Besucher auf dem Internetportal IGeL-Monitor. Besonders groß ist das Informationsbedürfnis bei IGeL in der Augenarztpraxis. Von den insgesamt 51 Bewertungen im IGeL-Monitor werden die beiden bisherigen Bewertungen zur Glaukom-Früherkennung am meisten abgerufen – sie machen rund 15 Prozent der Seitenabrufe aus. Bei den Zuschriften von Versicherten an den IGeL-Monitor thematisieren knapp 40 Prozent augenärztliche IGeL. Die Erfahrungen, die dabei geschildert werden, belegen zum Teil aggressives Praxismarketing. So berichten Versicherte vielfach, dass sie bereits von den Praxiskräften zum Kauf von IGeL aufgefordert werden oder dass davon der Arzttermin abhängig gemacht wird. „Augenarztpraxen halten sich häufig nicht an die anerkannten Regeln für den Verkauf von IGeL. Stattdessen wird ausgesprochen unseriöses Marketing betrieben und selbst vulnerable Patientengruppen wie ältere Menschen, Patienten mit wenig Geld und Versicherte in ländlichen Regionen mit wenig Praxisangebot fühlen sich unter Druck gesetzt“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Daher appellieren wir an die Ärzteschaft, sich an die anerkannten Regeln zu halten und zu einem seriösen Umgang mit IGeL zurückzukehren.“

IGeL-Monitor bewertet OCT zur Glaukom-Früherkennung mit „tendenziell negativ“

Der IGeL-Monitor hat in seiner neuen Bewertung eine weitere IGeL zum Thema Augen untersucht. Die Expertinnen und Experten haben dabei recherchiert, ob die Optische Kohärenztomographie (OCT) als Früherkennungsuntersuchung verhindern kann, dass Menschen wegen eines Glaukoms erblinden. Die Fachleute konnten dazu keine aussagefähigen Studien finden. Sie konnten ebenfalls keine Studien finden, die zeigen, dass eine frühe Therapie nützlich ist. Indirekte Schäden durch Überdiagnosen sind aber auch bei der OCT zur Glaukom-Früherkennung zu erwarten. Bei der Abwägung des Schaden- und Nutzenpotenzials kamen die Experten daher zu dem Schluss, dass diese Früherkennungsuntersuchung mit „tendenziell negativ“ zu bewerten ist. Im Vorfeld hatten sich Versicherte an den IGeL-Monitor gewandt und nach der OCT zur Glaukom-Früherkennung gefragt. Der IGeL-Monitor hat deshalb zunächst recherchiert, ob die OCT dafür überhaupt eingesetzt wird. „Eine erste Nachfrage bei Augenärzten zum Stellenwert der OCT zur Früherkennung ergab, dass der Einsatz skeptisch gesehen wird. Auch in den Leitlinien wird diese Untersuchung nicht zur Früherkennung empfohlen. Unsere Recherche bei 100 Augenarztpraxen zeigt aber, dass 25 Prozent der Praxen die OCT genau zu diesem Zweck anbieten“, erklärt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim MDS.

IGeL-Monitor macht Regeln für Versicherte transparent

Angestoßen durch die Beschwerden der Patientinnen und Patienten hat der IGeL-Monitor die zentralen, anerkannten Regeln für den Verkauf von IGeL in der Arztpraxis ausgewertet und kurz zusammengefasst. Diese gehen auf das Patientenrechtegesetz, den Bundesmanteltarifvertrag der Ärzte und Empfehlungen der Ärzteschaft zurück. Demnach dürfen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als IGeL angeboten werden. Das Angebot und die Durchführung einer Kassenleistung darf nicht vom Kauf einer Selbstzahlerleistung abhängig gemacht werden. Es ist auch nicht zulässig, Druck auf Patientinnen und Patienten auszuüben. Sie sind über Nutzen und Schaden aufzuklären und eine schriftliche Vereinbarung über Leistung und Kosten ist Pflicht. „Die Zuschriften an den IGeL-Monitor belegen, dass die Regeln in der Praxis nicht immer befolgt werden und dass sich viele Versicherte dadurch verunsichert fühlen. Es ist nicht in Ordnung, wenn nicht sorgfältig über Schaden und Nutzen aufgeklärt wird“, sagt Dr. Christian Weymayr, freier Medizinjournalist und Projektleiter des IGeL-Monitors.

Die Evidenz der Selbstzahlerleistungen überzeugt nicht

Der IGeL-Monitor stellt auf seinem Informationsportal 51 Bewertungen und 4 Beschreibungen zur Verfügung. Das Wissenschaftlerteam bewertet 4 IGeL als „negativ“ – das heißt der Schaden ist deutlich größer als der Nutzen. Das gilt zum Beispiel für den Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. 22 IGeL werden als „tendenziell negativ“ eingestuft. Der zu erwartende Schaden ist dabei größer als der Nutzen – dazu gehört auch die jüngste Bewertung zur OCT. 20 IGeL schnitten mit „unklar“ ab, weil es keine aussagekräftigen Studien gibt oder sich Schaden und Nutzen die Waage halten. Das trifft zum Beispiel auf den M2-PK-Test zur Darmkrebsfrüherkennung zu. Das IGeL-Monitor-Team bewertet aktuell 2 IGeL mit „tendenziell positiv“, weil der zu erwartende Nutzen größer als das Schadenspotenzial ist – das trifft zum Beispiel auf die Akupunktur zur Migräneprophylaxe zu. Keine IGeL konnte bislang mit „positiv“ bewertet werden.

Hintergrund:

Das Internetportal www.igel-monitor.de wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) betrieben. Es bietet Versicherten eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen. Die Bewertungen des IGeL-Monitors basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL-Leistung recherchiert das Team aus Medizinern und d**e beim MDS in medizinischen Datenbanken. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen die Informationen nach einer definierten Vorgehensweise zusammen und werten sie systematisch aus. Das IGeL-Team wägt Nutzen und Schaden gegeneinander ab und fasst das Ergebnis in einer Bewertungsaussage zusammen, die von „positiv“, „tendenziell positiv“ und „unklar“ bis zu „tendenziell negativ“ und „negativ“ reicht.

Alle Analyseschritte einer Bewertung sind auf dem IGeL-Monitor dokumentiert. Jede bewertete IGeL wird in mehreren Ebenen dargestellt, die von Stufe zu Stufe ausführlicher und fachlicher werden: von der zusammenfassenden Bewertungsaussage bis hin zu den für ein Fachpublikum hinterlegten Ergebnissen der wissenschaftlichen Recherche und Analyse. Versicherte erfahren außerdem, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschwerden übernommen werden, für die eine IGeL-Leistung angeboten wird. Sie erhalten auch Auskunft über die Preisspanne. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps für den Umgang mit IGeL.

Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem per Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2019
Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Tel.: 0201 8327-115
Mobil: 0172 3678007
m.gehms@mds-ev.de
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