Die meisten Ärzte-Fehler passieren bei der Diagnostik

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Die meisten Ärzte-Fehler passieren bei der Diagnostik

Beitrag von Presse » 08.12.2010, 07:55

Die meisten Ärzte-Fehler passieren bei der Diagnostik

Ärzten unterlaufen häufiger Fehler bei der Diagnose von Krankheiten als bei der Therapie. Das hat jetzt die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein festgestellt. Die Folge: Erhebliche Leidenswege für Patienten und Mehrkosten. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=632 ... ment&n=763

KPHNeuss
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Diagnosefehler - höhere Hürden für Schadensersatz

Beitrag von KPHNeuss » 08.12.2010, 18:11

Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es aber bei Diagnosefehler für Patienten höhere Hürden für die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches.

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Einfacher oder grober Diagnosefehler ?

Beitrag von WernerSchell » 08.01.2016, 07:52

Einfacher oder grober Diagnosefehler ?

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.11.2015 - 26 U 13/15 -

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Leitsätze:
Ein einfacher Diagnosefehler liegt vor, wenn über einen bloßen Diagnoseirrtum hinaus die Diagnose für einen gewissenhaften Arzt bei ex-ante-Sicht medizinisch nicht vertretbar gewesen ist. Ein grober Diagnosefehler liegt dann vor, wenn eindeutig gegen bewährte Diagnoseregeln oder gesicherte Erkenntnisse verstoßen wird und dieser Fehler aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die richtige Diagnose muss für den Arzt auf der Hand liegen.

Quelle / Urteilsschrift:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm ... 51117.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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