Leichenschau auf dem Prüfstand

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Leichenschau auf dem Prüfstand

Beitrag von Presse » 12.10.2010, 10:24

Leichenschau auf dem Prüfstand

Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Aufdeckung von Tötungsdelikten müssen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Obduktionsrate mit einbeziehen, fordert Prof. Dr. med. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen.
Es geht dabei um Fälle mit vordergründig natürlicher Todesart, aber mit fraglicher klinischer Todesursache. Auch in diesen Fällen kann sich eine nicht natürliche Todesart ergeben. Bei den Reformvorschlägen müsse zudem unbedingt berücksichtigt werden, im § 137 Abs. 3 SGB V die Obduktion als ein wesentliches qualitätssicherndes Zweitmeinungssystem zu verankern, so Schlake. Er kündigt an, sein Verband werde verstärkt seine Expertise einbringen.

Jedes zweite Tötungsdelikt in Deutschland wird nicht entdeckt, weil bei der äußeren Leichenschau erkennbare, auf einen nicht natürlichen Tod hinweisende Zeichen übersehen werden, so die Aussagen der Rechtsmedizin. Die Justizministerkonferenz beabsichtigt, die äußere Leichenschau zu „professionalisieren“. Sie soll eine behördliche Aufgabe speziell fortgebildeter Ärzte werden.

Pathologen und Rechtsmediziner können durch Leichenschau und Obduktion die Qualität der Aussagen zur Todesart und Todesursachen wesentlich verbessern. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Schulung der die Leichschau durchführenden Ärzte. Erfahrungen bei der zweiten Leichenschau vor einer Einäscherung zeigen, dass eine Qualitätskontrolle der ärztlichen Leichenschau bisher nicht im erforderlichen Umfang erfolgt. Dies gilt insbesondere für Todesfälle außerhalb der Krankenhäuser. Bereits heute nehmen Pathologen wichtige Aufgaben bei der Überprüfung der korrekten Ausstellung von Leichenschauscheinen wahr. Dazu gehört auch die Plausibilitätsprüfung der auf dem Leichenschauschein angegebenen Hauptkrankheiten und Todesursachen

Die Obduktion kann auch Tatverdächtige entlasten. Die von den Staatsanwaltschaften bei unklarer Todesart angeordneten gerichtlichen Obduktionen enden in städtischen Ballungszentren nämlich zu etwa 50% mit der Feststellung eines natürlichen, krankheitsbedingten Todes, der lediglich unter ungewöhnlichen Umständen oder zumindest plötzlich oder unerwartet eingetreten ist und daher ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt hat.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden damit beauftragt, entsprechende Reformvorschläge einer Projektgruppe der Justiz-, Innen- und Kultusministerkonferenz zu prüfen.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2010
Dr. Christine Winkler
- Pressereferentin -
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.
Invalidenstr. 90
10115 Berlin
E-Mail: presse@pathologie.de
Mobil: 0172 2167794

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Bei der Leichenschau häufen sich die Fehler

Beitrag von Presse » 23.02.2011, 13:51

Nicht entkleidet, schlampig untersucht
Bei der Leichenschau häufen sich die Fehler

Medical Tribune Bericht
ESSEN – Schlupfloch für Mörder? Bei jeder fünften Leichenschau passieren gravierende Fehler, wie Rechtsmediziner aus Essen und Münster herausfanden.
Die Qualität der ärztlichen Leichenschau lässt sich ganz einfach überprüfen – man geht ins Krematorium. Denn vor jeder Feuerbestattung ist eine erneute Untersuchung des Leichnams vorge­schrieben, damit polizeilich relevante Umstände nicht unwiederbringlich verlorengehen..... (mehr)
http://www.medical-tribune.de/patienten/magazin/26910/

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Leichenschauen & Gewalt in der Pflege

Beitrag von Service » 08.03.2011, 07:40

Westpol
Gewalt in der Pflege
http://www.wdr.de/themen/global/webmedi ... ?ref=10298

Bei einer Umfrage der Polizeihochschule Münster gaben 19,4% der pflegenden Angehörigen und 39,7% der professionellen Pfleger an, schon einmal Gewalt gegenüber einem Pflegefall angewandt zu haben. Die meisten Taten werden nie aufgedeckt, weil die Todesursache von Pflegebedürftigen oft nicht ermittelt wird. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert deshalb mehr professionelle Leichenschauen durch Amtsärzte. Weitere Themen: Heroin auf Rezept, schlechte Ganztagsbetreuung u.a. [webTV]
http://www.wdr.de/themen/global/webmedi ... ?ref=10298

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Leichenschauen & Gewalt in der Pflege

Beitrag von Rita Reinartz » 09.03.2011, 07:47

Hallo,
Gewalt ist in der Pflege, wie auch in der gesamten Gesellschaft, ein Thema. Ich halte es aber für nicht gerechtfertigt, ausgerechnet immer die Pflege in den Mittelpunkt solcher Betrachtungen zu stellen und zu kriminalisieren. Ausgerechnet den Tod von Pflegebedürftigen, die meistens hochaltrig sind, von besonderen Leichenschauern untersuchen zu lassen, halte ich für eine irrige Vorstellung. Wenn an der Leichenschau in Deutschland Veränderungen vorgenommen werden, dann muss es alle Bereiche des Sterbens betreffen. Im Übrigen halte ich den steten Ruf der Hospiz Stiftung nach mehr amtlichen Ermittlungen, staatsanwaltschaften Verfahren, ... usw. für verfehlt. Wir müssen uns alle deutlicher für bessere Pflegebedinungen einsetzen. Dann brauchen wir voraussichtlich auch weniger Klagelieder anzustimmen.
MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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Zu viele ungeklärte Morde

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2011, 18:26

20.11.2011, 19.30 - 20.00 Uhr, WDR-Fernsehen, Westpol

Thema u.a.:
Zu viele ungeklärte Morde

Ein Mensch wird durch einen anderen Menschen getötet - und keiner merkt es. Rechtsmediziner schätzen: In Deutschland kommt das jedes Jahr rund eintausend Mal vor. Der Grund: die Ärzte schlampen bei der Leichenschau und bescheinigen einen natürlichen Tod. Westpol hat immer wieder auf diesen Misstand hingewiesen. Nach langen Beratungen beschlossen die Justizminister der Bundesländer deshalb im Jahr 2009: künftig sollen nur noch speziell geschulte Leichenschauärzte die Todesursache beurteilen. Ein Beschluss ohne Folgen - denn in der Praxis hat sich bis heute nichts geändert.

Weitere Informationen:
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbe ... /morde.jsp
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Obduktionen - seltener - wichtiges Wissen entgeht

Beitrag von Presse » 28.09.2012, 07:15

Dem Tod auf der Spur / Weil Ärzte seltener obduzieren, entgeht ihnen wichtiges Wissen

Baierbrunn (ots) - In Deutschland sinkt die Zahl von Verstorbenen, die obduziert werden. Die geringe Quote verfälscht die Todesursachen-Statistik. "Bei fast jedem Zweiten, den Pathologen sezieren, finden sie eine wesentliche Erkrankung, die zum Tod geführt hat, die jedoch zu Lebzeiten klinisch nicht bekannt war", sagt Professor Johannes Friemann vom Klinikum Lüdenscheid in der "Apotheken-Umschau". Mehr Obduktionen könnten auch die Qualität der Behandlung verbessern. Die Bundesärztekammer fordert deshalb, die Sektionsquote auf rund 30 Prozent anzuheben. Um die Akzeptanz auch bei Angehörigen zu verbessern, wird zunehmend die "virtuelle Autopsie" per CT, MRT oder Endoskopie erforscht. Bisher sind diese Verfahren jedoch der Aussagekraft einer klassischen Leichenöffnung noch nicht gleichwertig.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2012 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.09.2012 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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Feststellung des Todes durch einen Arzt

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2016, 16:02

Feststellung des Todes durch einen Arzt
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bezahlung der Feststellung des Todes eines Menschen durch einen Arzt ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9408 http://dip.bundestag.de/btd/18/094/1809408.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9297 http://dip.bundestag.de/btd/18/092/1809297.pdf ). Wie die Fraktion darin ausführte, besteht beim Tod eines Menschen die gesetzliche Pflicht, einen Arzt zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins heranzuziehen. Dazu verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Bestattungswesens ausschließlich bei den Ländern liege. In der Regel werde bestimmt, dass die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung von denjenigen zu tragen sind, die für die Bestattung zu sorgen haben.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, gehört die Kostenübernahme für die Todesfeststellung und die Bestattung nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Entsprechende Leistungen könnten deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden.
Bis einschließlich des Jahres 2003 wurde von der GKV den Angaben zufolge das Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten gezahlt. Das Sterbegeld habe eine versicherungsfremde Leistung der GKV dargestellt, deren Streichung durch das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz als Solidarbeitrag zur Stabilisierung der finanziellen Situation der GKV als erforderlich angesehen worden sei.
Grundlage für die Abrechnung einer Todesfeststellung, die von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt wird, ist laut Bundesregierung die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe der Vergütung bestimme sich "innerhalb des Gebührenrahmens der GOÄ vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes anhand der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände der Ausführung". Für die Hinterbliebenen bestehe die Möglichkeit, die Richtigkeit einer privatärztlichen Rechnung durch die zuständige Landesärztekammer prüfen zu lassen.

Quelle: Mitteilung vom 19.08.2016
Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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