Patientenverfügung und ihre Bindungswirkung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Presse
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Patientenverfügung und ihre Bindungswirkung

Beitrag von Presse » 14.09.2010, 06:50

Waldkirch, 13. September 2010

Freier Patientenwille setzt lebensnahe pflegerische Aufklärung voraus
PflegerechtsCongress zu Ernährung und Patientenverfügung im Senioren-Wohnpark Waldkirch


Während spezialisierte Ernährung ein wichtiger Baustein moderner Pflege ist, wird sie am Ende des Lebens oft zum Spannungsfeld zwischen dem Willen des Patienten und der Fürsorgepflicht der Pflegeeinrichtung oder Klinik. Welche Willenserklärungen bindend sind und wo die Grenzen der Selbstbestimmung enden, diskutierten jetzt Juristen, Mediziner und Pflegende beim PflegerechtsCongress im Senioren-Wohnpark Waldkirch.

Auf Einladung der Einrichtung der Marseille Kliniken AG kamen Experten und Praktiker heute im Schwarzwald zusammen, um die aktuellen pflegerischen Expertenstandards zur Ernährung zu erörtern und auf den Pflegealltag zu übertragen.

Juristen wie der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Volker Großkopf von der Katholischen Hochschule in Köln sowie der Rechtsanwalt und Betreuungsrechtler Hubert Klein stellten dar, welche Bindungswirkung eine Patientenverfügung hat, wie sich Pflegende aber auch absichern können, um wegen der Achtung des Patientenwillens später nicht juristisch belangt zu werden. "Dokumentation und eine lebensnahe Aufklärung der Patienten sind dabei die wichtigsten Aufgaben der Pflege", betonte Prof. Großkopf im Gespräch mit den Pflegenden.

Gleichzeitig legten die Juristen aber dar, dass in Einzelfällen auch bei Patienten, die unter Betreuung stehen, zentrale ärztliche Maßnahmen nur nach einer zusätzlichen Einschaltung des Betreuungsgerichts durchgeführt werden dürfen.

Dass die Vermeidung von Mangelernährung eine komplexe Aufgabe für die Leitungsebene einer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses darstellt, begründete der leitende Oberarzt des evangelischen Krankenhauses in Hattingen, Dr. Ulrich Kampa. Er ergänzte damit die pflegerischen Ausführungen von Carsten Jehle, der sinnvolle Strategien zur Umsetzung des DNQP-Expertenstandards zur Förderung der oralen Ernährung aufzeigte.

Mit dem PflegerechtsCongress will der Seniorenwohnpark Waldkirch den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis anregen. Die heutige Fachtagung war Teil der derzeit laufenden Eröffnung einer Pflegeklinik auf dem Gelände der Einrichtung im Schwarzwald.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2010
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Gaby Modig
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Patientenwille auch bei der Enährung achten

Beitrag von Gaby Modig » 14.09.2010, 08:52

Presse hat geschrieben: .... Dass die Vermeidung von Mangelernährung eine komplexe Aufgabe für die Leitungsebene einer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses darstellt, begründete der leitende Oberarzt des evangelischen Krankenhauses in Hattingen, Dr. Ulrich Kampa. Er ergänzte damit die pflegerischen Ausführungen von Carsten Jehle, der sinnvolle Strategien zur Umsetzung des DNQP-Expertenstandards zur Förderung der oralen Ernährung aufzeigte. ....
Hallo,
die Mangelernährung in Krankenhäusern und Heimen ist ein großes Problem. Dabei spielen nicht nur Standards eine Rolle, sondern vor allem muss es auch um die Akezptanz des Patientenwillens gehen. Es darf hier nur auf die vielfach als unnötig beschriebenen Magensonden verwiesen werden.
Zu diesem Thema wurde ja hier im Forum bereits vielfach geschrieben.
MfG Gaby
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