Aufklärung des Patienten - ggf. auch telefonisch

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Aufklärung des Patienten - ggf. auch telefonisch

Beitrag von Presse » 20.07.2010, 17:30

Aufklärung des Patienten - ggf. auch telefonisch

In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem
telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären,
wenn der Patient damit einverstanden ist.


Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Juni 2010 - VI ZR 204/09 - OLG München, LG Traunstein

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 6&anz=3648
Siehe auch Medienbericht: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=612630

Antworten