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Patientenverfügungen - BÄK-Empfehlungen

Verfasst: 30.04.2010, 15:30
von Presse
Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen überarbeitet

Um den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland eine Orientierung zu geben, wie sie mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten umgehen sollten, hat die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK die bisherigen Empfehlungen überarbeitet. Nach Inkrafttreten des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im vergangenen Herbst war eine Überarbeitung der Empfehlungen aus dem Jahr 2007 geboten. Diese knüpfen an die BÄK-Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung an und berücksichtigen die Änderungen des Gesetzgebers im Betreuungsrecht.

„Zwar kann der Arzt dem Patienten die oftmals schwierige und als belastend empfundene Entscheidung über das Ob und Wie einer vorsorglichen Willensbekundung nicht abnehmen, wohl aber Informationen für das Abwägen der Entscheidung beitragen“, heißt es in den Empfehlungen. So könne der Arzt über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und über seine Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben.

Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis.pdf (Stand: 16.04.2010)
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... K-ZEKO.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2010
Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .8151.8193

Verfasst: 09.05.2010, 00:34
von G. Fröhlich- Rockmann
Na da iss doch scheen das mal ein Gesetz dazu beigetragen hat den Arzt an seine eigentlichen Aufgaben und Kompetenzen zu erinnern.

Mal was erfreuliches zum Abend...

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann

Ärzte müssen endlich Patientenautonomie anerkennen

Verfasst: 09.05.2010, 06:53
von PflegeCologne
G. Fröhlich- Rockmann hat geschrieben: .... Na da iss doch scheen das mal ein Gesetz dazu beigetragen hat den Arzt an seine eigentlichen Aufgaben und Kompetenzen zu erinnern. ....
Guten Morgen,
natürlich ist es zu begrüßen, wenn sich die BÄK mit ihrem Chef zu scheinbar die Patientenautonomie achtenden Erklärungen bekennt. Solche Bekenntnisse gibt es aber bereits seit 1998. Auch 2003 hat die BÄK erklärt, dass Patientenverfügungen, entsprechend den BGH-Urteilen, verbindlich seien. Nur bei den Ärzten vor Ort kommen solche Botschaften eher nicht an. Sie beanspruchen weiterhin die Entscheidungskompetenz.
Insoweit muss sich etwas ändern!
MfG Pflege Cologene

Verfasst: 09.05.2010, 13:12
von G. Fröhlich- Rockmann
auch hier stimme ich gerne zu. Veränderungen vor Ort werden aber nur in der Auseiandersetzung zwischen Arzt und mündigem Patient bzw. dessen Vertreter gaaanz langsam vor sich gehen.

MfG
GFR

Patientenverfügungen - BÄK-Empfehlungen

Verfasst: 10.05.2010, 06:24
von Cicero
Presse hat geschrieben: Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen überarbeitet ...
Bis auf einige kleine Textstellen kann man den Empfehlungen der BÄK grundsätzlich zustimmen. Wenn man genau liest, schimmert in einigen Passagen die Dominanz der medizinischen Wissenschaft durch.

Cicero

Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Verfasst: 12.05.2010, 12:19
von Presse
Die neuen Empfehlungen sind jetzt auch zitierfähig veröffentlicht:

Dtsch Arztebl 2010; 107( 18 ): A-877

Bekanntmachungen: Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... t&id=74652