Patientenverfügungen - BÄK-Empfehlungen
Verfasst: 30.04.2010, 15:30
Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen überarbeitet
Um den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland eine Orientierung zu geben, wie sie mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten umgehen sollten, hat die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK die bisherigen Empfehlungen überarbeitet. Nach Inkrafttreten des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im vergangenen Herbst war eine Überarbeitung der Empfehlungen aus dem Jahr 2007 geboten. Diese knüpfen an die BÄK-Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung an und berücksichtigen die Änderungen des Gesetzgebers im Betreuungsrecht.
„Zwar kann der Arzt dem Patienten die oftmals schwierige und als belastend empfundene Entscheidung über das Ob und Wie einer vorsorglichen Willensbekundung nicht abnehmen, wohl aber Informationen für das Abwägen der Entscheidung beitragen“, heißt es in den Empfehlungen. So könne der Arzt über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und über seine Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben.
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis.pdf (Stand: 16.04.2010)
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... K-ZEKO.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2010
Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .8151.8193
Um den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland eine Orientierung zu geben, wie sie mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten umgehen sollten, hat die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK die bisherigen Empfehlungen überarbeitet. Nach Inkrafttreten des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im vergangenen Herbst war eine Überarbeitung der Empfehlungen aus dem Jahr 2007 geboten. Diese knüpfen an die BÄK-Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung an und berücksichtigen die Änderungen des Gesetzgebers im Betreuungsrecht.
„Zwar kann der Arzt dem Patienten die oftmals schwierige und als belastend empfundene Entscheidung über das Ob und Wie einer vorsorglichen Willensbekundung nicht abnehmen, wohl aber Informationen für das Abwägen der Entscheidung beitragen“, heißt es in den Empfehlungen. So könne der Arzt über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und über seine Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben.
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis.pdf (Stand: 16.04.2010)
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... K-ZEKO.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2010
Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .8151.8193