Patientenrechtliches Einsetzen- jetzt droht Kündigung
Verfasst: 27.04.2010, 15:36
Guten Tag,
ich weiß nicht, ob ich diesem Forum richtig bin oder im Forum für Recht der bzw. für Pflegende. Ich weiß nur, das ich einen Rat benötige zum Thema Patientenverfügung.
Ich arbeite auf einer Intensivstation. Einer unserer Patienten erkrankte vor ca. zwei Jahren an einem Wangencarzenom.Als er von dieser Diagnose erfuhr, willigte er der Behandlung ein und verfasste zeitgleich eine Patientenverfügung. in dem er seine Ehefrau als Bevollmächtige benannte. Der Patient wurde bis dato fünfmal operiert und neunmal bestrahlt. Sein Wangenkrebs ist zwar mittlerweile behoben, aber als Spätfolgen hat er Loch in der Wangen sowie eine Kiefersperre, die ihn nicht mehr ermöglicht sich oral zu ernähren oder sich die Zähne zu putzen. Da das Loch in der Wange nicht zu heilt und alles was der Patient dann doch versucht sich oral zu zufügen aus diesem Loch austritt, hat der Patient seit ca zwei Jahren seine Wohnung nur verlassen um seine Arzttermine wahr zunehmen.
Vergangen Donnerstag kam er zu einer erneuten Nachuntersuchung ins Krankenhaus.Dort stellte man eine beidseitige Pneumonie fest.
Der Patient wurde auf unsere Intensivstation verlegt, "nur zur Überwachung".
Am Samstag wurde der Patient respiratorisch insuffizient. Im Vorfeld erklärte der Patient mehrfach, er wolle nicht mehr leben. Er möchte auch keine weiteren Operation, um sein Loch zu verschliessen. Als seine Luftnot zu nahm, beschlossen die Ärzte den Patient beim Atmen zu helfen, wie mir die Ehefrau gestern und heut erzählte und zwar nur mit einem kleinen Schlauch in der Nase und den Sauerstoff bekäme aus einer Maschine. Der Patient wollte nicht wirklich zu stimmen, ließ sich aber dann überzeugen, da diese Therapie nur kurz dauern würde.
Mittlerweile hat sich der Patient zweimal versucht sich selber zu extubieren. Die Ehefrau ist sprach in den letzten beiden Tagen mehrfach mit den Oberärzten, mit der Bitte sich doch an Wunsch ihres Mannes zu halten, da er seit längerer Zeit kein Lebensqualität mehr hätte. Dieses wurde ärztlicher seits abgelegt. Begründung: Sie als Ehefrau sei mit der Situation überfordert und würde deshalb darauf bestehen, die "schwammige" Patientenfügung um zu setzen.
Die Ehefrau frug mich, was sie jetzt machen sollte.Ich riet ihr sich rechtlich beraten zu lassen und ein Gespräch mit dem Hausarzt zu führen.
Mein Oberarzt hörte dieses und unterstellte mir, ich würde die Ehefrau aufhetzen den Amtsrichter kommen zu lassen und hätte damit meine Kompetenzen überschritten, mich strafbar gemacht, desweiteren eine ärztliche Therapie um gangen. Diese sei nicht tragbar und hätte Konsequenzen. Mein Verhalten würde dafür sorgen, das die Station nicht zu führen sei so lange ich hier arbeite.
Meine Frage ist, habe ich mich wirklich strafbar gemacht? Muß ich jetzt mit beruflichen Konsequenzen rechnen?
Ich entschuldige mich für diesen etwas längeren Bericht.
ich weiß nicht, ob ich diesem Forum richtig bin oder im Forum für Recht der bzw. für Pflegende. Ich weiß nur, das ich einen Rat benötige zum Thema Patientenverfügung.
Ich arbeite auf einer Intensivstation. Einer unserer Patienten erkrankte vor ca. zwei Jahren an einem Wangencarzenom.Als er von dieser Diagnose erfuhr, willigte er der Behandlung ein und verfasste zeitgleich eine Patientenverfügung. in dem er seine Ehefrau als Bevollmächtige benannte. Der Patient wurde bis dato fünfmal operiert und neunmal bestrahlt. Sein Wangenkrebs ist zwar mittlerweile behoben, aber als Spätfolgen hat er Loch in der Wangen sowie eine Kiefersperre, die ihn nicht mehr ermöglicht sich oral zu ernähren oder sich die Zähne zu putzen. Da das Loch in der Wange nicht zu heilt und alles was der Patient dann doch versucht sich oral zu zufügen aus diesem Loch austritt, hat der Patient seit ca zwei Jahren seine Wohnung nur verlassen um seine Arzttermine wahr zunehmen.
Vergangen Donnerstag kam er zu einer erneuten Nachuntersuchung ins Krankenhaus.Dort stellte man eine beidseitige Pneumonie fest.
Der Patient wurde auf unsere Intensivstation verlegt, "nur zur Überwachung".
Am Samstag wurde der Patient respiratorisch insuffizient. Im Vorfeld erklärte der Patient mehrfach, er wolle nicht mehr leben. Er möchte auch keine weiteren Operation, um sein Loch zu verschliessen. Als seine Luftnot zu nahm, beschlossen die Ärzte den Patient beim Atmen zu helfen, wie mir die Ehefrau gestern und heut erzählte und zwar nur mit einem kleinen Schlauch in der Nase und den Sauerstoff bekäme aus einer Maschine. Der Patient wollte nicht wirklich zu stimmen, ließ sich aber dann überzeugen, da diese Therapie nur kurz dauern würde.
Mittlerweile hat sich der Patient zweimal versucht sich selber zu extubieren. Die Ehefrau ist sprach in den letzten beiden Tagen mehrfach mit den Oberärzten, mit der Bitte sich doch an Wunsch ihres Mannes zu halten, da er seit längerer Zeit kein Lebensqualität mehr hätte. Dieses wurde ärztlicher seits abgelegt. Begründung: Sie als Ehefrau sei mit der Situation überfordert und würde deshalb darauf bestehen, die "schwammige" Patientenfügung um zu setzen.
Die Ehefrau frug mich, was sie jetzt machen sollte.Ich riet ihr sich rechtlich beraten zu lassen und ein Gespräch mit dem Hausarzt zu führen.
Mein Oberarzt hörte dieses und unterstellte mir, ich würde die Ehefrau aufhetzen den Amtsrichter kommen zu lassen und hätte damit meine Kompetenzen überschritten, mich strafbar gemacht, desweiteren eine ärztliche Therapie um gangen. Diese sei nicht tragbar und hätte Konsequenzen. Mein Verhalten würde dafür sorgen, das die Station nicht zu führen sei so lange ich hier arbeite.
Meine Frage ist, habe ich mich wirklich strafbar gemacht? Muß ich jetzt mit beruflichen Konsequenzen rechnen?
Ich entschuldige mich für diesen etwas längeren Bericht.