Aufklärung ausländischer Patienten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Aufklärung ausländischer Patienten

Beitrag von Presse » 03.11.2009, 09:52

Keine Dolmetscher-Pflicht bei der Aufklärung ausländischer Patienten

fzm – Patienten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, haben beim ärztlichen Aufklärungsgespräch nicht automatisch das Recht auf einen Dolmetscher. Der Arzt kann auch auf andere nicht-professionelle „Sprachmittler“ zurückgreifen. Darauf weist ein Experte für Medizinrecht in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2009) hin.
Bitte lesen Sie hier weiter:
http://www.thieme.de/presseservice/fzme ... 01336.html

H.-J. Rieger:
Aufklärung ausländischer Patienten.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2009; 134 (44): S. 2245-2246

º Bitte schicken Sie mir den Artikel von H.-J. Rieger per Mail.

Quelle: Mitteilung vom 3.11.2009
Thieme Verlagsgruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christine Schoner
Tel: 0711 8931-573
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: Christine.Schoner@thieme.de

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Ärztliche Risikoaufklärung bei einem kaum Deutsch sprechenden Patienten

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2018, 12:24

Ärztliche Risikoaufklärung bei einem kaum Deutsch sprechenden Patienten

Ein Arzt hat sich bei der OP-Aufklärung eines Patienten, der kaum Deutsch spricht, darüber zu vergewissern, dass der als Dolmetscher agierende Familienangehörige seine Erläuterungen verstanden hat und sich durch Rückfrage an den Patienten einen Eindruck davon verschaffen, ob dieser die Aufklärung verstanden hat. Willigt der Patient nach einer solchen "übersetzten" Aufklärung in die Operation ein, obwohl er bis auf einen Blick auf einen Prothesenmodell über keinerlei weiteren Informationen hinsichtlich der Eingliederung einer Hüft-Endoprothese verfügt, so ist es nicht plausibel, dass er, wenn er über das operationsimmanente Risiko einer Nervenschädigung, welches lediglich bei 2 % liegt, aufgeklärt worden wäre, ernsthafter vor der Frage gestanden hätte, die Operation nicht durchzuführen.

Urteil des OLG Köln vom 09.12.2015, Az.: 5 U 184/14
Downlaod > https://openjur.de/u/877240.html

Weitere Informationen
> https://www.iww.de/quellenmaterial/id/188951
> https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... ieren.html
> Ärztliche Aufklärung fremdsprachiger Patienten – Neue Anforderungen! von Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke > https://thieme-compliance.de/fileadmin/ ... r_2017.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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