Behandlungsfehler - 2/3 der Patienten würden klagen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Behandlungsfehler - 2/3 der Patienten würden klagen

Beitrag von Presse » 31.10.2009, 07:44

Ärztliches Fehlverhalten - Umfrage: Zwei Drittel der Patienten würden wohl klagen

Ärztliche Behandlungsfehler passieren häufiger als gedacht. Was kann der Patient in einem solchen Fall tun? Natürlich verklagen, sagen die Deutschen. Vor allem Privatversicherte sind dazu recht entschlossen. Die meisten Patienten würden außerdem ihre Krankenkasse oder ähnliche Stellen informieren. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag der "Apotheken Umschau". Knapp zwei von drei Bundesbürgern (61,7%) geben an, bei einem Behandlungsfehler ihren Arzt vor den Richter bringen zu wollen. Vier von zehn Befragten (41,8%) würden dies aber nur dann tun, wenn sie genügend fachliche und moralische Unterstützung von anderen bekämen. Ein Fünftel (19,9%) gibt an, auf jeden Fall gegen den Arzt zu klagen. Besonders engagiert zeigen sich hierbei Privatversicherte. Mehr als jeder Vierte (27,0%) von ihnen würde auch ohne Unterstützung auf jeden Fall juristische Schritte einleiten. Von vornherein eine Klage auszuschließen, käme nur für einen von acht Deutschen (12,9%) in Frage. Jeder Zweite (52,6%) würde das ärztliche Fehlverhalten seiner Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Patientenbeauftragten etc. melden. Jeder Elfte (9,5%) sagt, dass er in einem solchen Fall die Medien informieren wolle. Auch der Gang ins Internet käme in Betracht: Ein Zwölftel (8,1%) würde passende Foren aufsuchen und sich dort über den Mediziner beschweren.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.014 Bundesbürgern ab 14 Jahren.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.10.2009
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
http://www.wortundbildverlag.de

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enno
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Beitrag von enno » 06.11.2009, 00:44

klagen ?eine krähe hackt der anderen kein auge aus.
würde der "mensch,als mensch-individium gesehen,würden nach meiner meinung weniger fehler gemacht,
standartmedizin heilt nicht--sondern macht krank bzw tötet,füllt krankenhausbetten,verlängert leiden und hilft der pharma.
ich habe schon öfter die erfahrung gemacht,wie man mit patienten umgeht.
meinen angehörigen werde ich nicht mehr in die hände einer stationären einrichtung geben,lasse ihn lieber zu hause sterben,als ihn als bettenfüller,qualvoll leiden zulassen.er wird auch kein versuchskaninchenund auch kein "lehrnobjekt"sein.
ich wünsche mir menschliches medizinisches "personal".

alles gute für die,die wirklich heilen wollen.

Sabrina Merck
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Behandlungsfehler - 2/3 der Patienten würden klagen

Beitrag von Sabrina Merck » 29.11.2009, 09:25

Presse hat geschrieben: ..... Ärztliche Behandlungsfehler passieren häufiger als gedacht. Was kann der Patient in einem solchen Fall tun? Natürlich verklagen, sagen die Deutschen. Vor allem Privatversicherte sind dazu recht entschlossen. Die meisten Patienten würden außerdem ihre Krankenkasse oder ähnliche Stellen informieren. ....
Hallo,
die Abklärung von ärztlichen Behandlungsfehlern ist nicht einfach. In der Folge gibt es dann auch erhebliche Schwierígkeiten in einer eventuellen Streitsache erfolgreich zu sein. Patienten sind nämlich dem Grundsatz nach verpflichtet, den behaupteten Fehler vor Gericht zu beweisen. Nur in einzelnen Situationen gibt es Beweiserleichterungen.
Weil Klagen mit Risiken behaftet sind, muss man das Vorgehen sorgsam bedenken. Kostenfrei für Patienten sind Überprüfungen durch die gesetzliche Krankenkasse bzw. die ärztlichen Gutachterstellen möglich. Man sollte aber ggf. vorweg mit einem Anwalt für Medizinschadensrecht sprechen und das konkrete Vorgehen erörtern.
MfG
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
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Behandlungsfehler - 2/3 der Patienten würden klagen

Beitrag von Gaby Modig » 02.12.2009, 08:08

Sabrina Merck hat geschrieben: ...die Abklärung von ärztlichen Behandlungsfehlern ist nicht einfach. In der Folge gibt es dann auch erhebliche Schwierígkeiten in einer eventuellen Streitsache erfolgreich zu sein. Patienten sind nämlich dem Grundsatz nach verpflichtet, den behaupteten Fehler vor Gericht zu beweisen. Nur in einzelnen Situationen gibt es Beweiserleichterungen.
Weil Klagen mit Risiken behaftet sind, muss man das Vorgehen sorgsam bedenken. Kostenfrei für Patienten sind Überprüfungen durch die gesetzliche Krankenkasse bzw. die ärztlichen Gutachterstellen möglich. Man sollte aber ggf. vorweg mit einem Anwalt für Medizinschadensrecht sprechen und das konkrete Vorgehen erörtern. ....
Guten Morgen Sabrina,
ich habe in den letzten Tagen wieder einige Filmbeiträge im TV über Behandlungsfehler gesehen. Es ist wahrlich nicht einfach, gegen Ärzte und Kliniken vorzugehen. Daher ist es in der Tat, ein großes Problem, als Patient erfolgreich zu sein.
Es ist leicht gesagt, gegen Behandlungsfehler vorgehen zu wollen. Die reale Lage ist aber mit Schwierigkeiten gespickt. Da kann einem schnell die Klagelust vergehen.
Ich bin daher Deiner Meinung, dass man das Vorgehen sorgsam bedenken muss. Einige Möglichkeiten zur Aufhellung der Ansprüche sind wohl nahezu kostenlos.
MfG Gaby
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Rechte und Pflichten per Gesetz festlegen

Beitrag von Marlene Böttinger » 05.12.2009, 13:31

Mit der Klagefreudigkeit der Patienten ist das so eine Sache. Theoretisch sind viele stark, aber im praktischen Teil werden dann die Schwächen deutlich.
Deutschland braucht ein Patientenrechtegesetz, indem die wechselseitigen Rechte und Pflichten klar beschrieben sind, auch für ein mögliches Klageverfahren. Solange es ein solches Gesetz nicht gibt, nützen Erhebungen über die Klagefreudigkeit reichlich wenig.

Das meint
Marlene
Pflege braucht Zuwendungszeit!

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