"Zwei-Klassen-Medizin" ist rechtlich gedeckt
Verfasst: 02.09.2009, 07:29
"Zwei-Klassen-Medizin" ist rechtlich gedeckt
Juristisch gesehen dürfen Kassenärzte Privatpatienten bevorzugen
Baierbrunn (ots) - Auch wenn dies für Kassenpatienten ärgerlich ist: Als "freier Unternehmer" darf ein niedergelassener Kassenarzt Privatpatienten bevorzugt behandeln, berichtet die "Apotheken Umschau". Der Arzt kann dies als Eigenart seiner Praxisorganisation ansehen, für die es keine rechtlichen Vorgaben gibt. Die Freiheit endet jedoch bei einem Notfall oder wenn sich die Wartezeit für andere Patienten unangemessen verlängern würde. Auf keinen Fall, so das Gesundheitsmagazin, dürfen Ärzte Kassenpatienten ablehnen, weil sie sonst zu wenig Zeit für ihre Privatpatienten hätten. "Kassenärzte" tragen deshalb diesen Namen, weil sie sich verpflichtet haben, die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2009 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 2.9.2009
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
http://www.wortundbildverlag.de
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Juristisch gesehen dürfen Kassenärzte Privatpatienten bevorzugen
Baierbrunn (ots) - Auch wenn dies für Kassenpatienten ärgerlich ist: Als "freier Unternehmer" darf ein niedergelassener Kassenarzt Privatpatienten bevorzugt behandeln, berichtet die "Apotheken Umschau". Der Arzt kann dies als Eigenart seiner Praxisorganisation ansehen, für die es keine rechtlichen Vorgaben gibt. Die Freiheit endet jedoch bei einem Notfall oder wenn sich die Wartezeit für andere Patienten unangemessen verlängern würde. Auf keinen Fall, so das Gesundheitsmagazin, dürfen Ärzte Kassenpatienten ablehnen, weil sie sonst zu wenig Zeit für ihre Privatpatienten hätten. "Kassenärzte" tragen deshalb diesen Namen, weil sie sich verpflichtet haben, die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2009 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 2.9.2009
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