Gesetz betr. Patientenverfügung - Unsicherheiten bleiben

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Umfrage zu Patientenverfuegungen

Beitrag von Presse » 28.06.2009, 14:00

Umfrage zu Patientenverfuegungen: Sieben von zehn Deutschen wollen lieber Angehoerige entscheiden lassen

Baierbrunn / Dortmund (ALfA). Die meisten Deutschen verzichten offenbar auf eine Patientenverfuegung und vertrauen ihrem Umfeld, oder haben sich einfach noch nicht mit dem Thema beschaeftigt. Das zeigen die Ergebnisse einer repraesentativen GfK-Umfrage unter 1.973 Personen ab 14 Jahren im Auftrag der "Apotheken Umschau". Mit einer Patientenverfuegung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst aeussern kann. Wie das Blatt in einer Presseaussendung am 26. Juni mitteilte, haben mehr als acht von zehn Deutschen, d.h. 82,2 Prozent, bisher keine solche Verfuegung verfasst. Nach den Gruenden dafuer befragt, sagten von diesen 86,2 Prozent, dass sie im Ernstfall auf ihre Angehoerigen vertrauen. Gut Drei Viertel der Befragten, d.h. 75,9 Prozent, verlassen sich darauf, dass die Aerzte die richtigen Entscheidungen treffen. Interessanterweise gaben 71,6 Prozent an, dass sie um jede Chance kaempfen wollen, dass der Schutz des eigenen Lebens in jedem Fall Vorrang hat. In den Debatten wurde vielfach angefuehrt, dass viele Patienten am Lebensende Angst vor einer Uebertherapierung haben und sich davor mit einer Patientenverfuegung schuetzen wollen. Offenbar ist es jedoch eher gegenteilig. Zwei von drei Befragten, d.h. 69,6 Prozent, gaben zu, dass sie sich nicht naeher mit dem Thema "Leiden und Tod" beschaeftigen wollen. Zudem hegten 67,9 Prozent Zweifel daran, wie sie sich im Ernstfall wirklich entscheiden wuerden.

Schiedsstelle zu Patientenverfuegungen

Die Deutsche Hospiz Stiftung hat unterdessen eine gebuehrenfreie Schiedsstelle eingerichtet, die bei Konflikten rund um Patientenverfuegungen beraet. Sowohl Angehoerige als auch Aerzte koennen dort Hilfe von Experten in Anspruch nehmen, wenn die Auslegung einer Verfuegung zweifelhaft ist, teilte die Stiftung in einer Presseaussendung am 23. Juni mit. Die Schiedsstelle ist im Internet unter http://www.die-schiedsstelle.de und telefonisch unter 0231 / 7380730 erreichbar. Vergangene Woche erst hatte der Deutsche Bundestag nach langjaehrigen Debatten eine Regelung zu Patientenverfuegungen beschlossen. Kuenftig werden damit die Voraussetzungen von Patientenverfuegungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt (siehe ALfA-Newsletter 24/09 vom 20.06.2009). Bisher habe hier nach Auffassung der Gesetzesinitiatoren und diverser Verbaende grosse Unsicherheit bei den Betroffenen geherrscht.

"Das vom Bundestag verabschiedete Patientenverfuegungsgesetz stellt hohe Anforderungen an Vorsorgedokumente", erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Stiftung zur Einrichtung der Schiedsstelle. "Eine Patientenverfuegung muss sich auf eine Heilbehandlung oder einen aerztlichen Eingriff beziehen und auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Das heisst, Standardformulierungen, nach denen Menschen etwa kuenstliche Ernaehrung generell ausschliessen, sind nicht ausreichend. Da gleichzeitig keine individuelle Beratung beim Verfassen von Patientenverfuegungen vorgeschrieben ist, wird es zu Konflikten kommen. Bevor diese eskalieren und vor Gericht enden, bieten wir allen Beteiligten an, einen fachkundigen Blick auf die Vorsorgedokumente zu werfen. Im Streitfall werden wir jede Patientenverfuegung innerhalb von zwei Werktagen genau pruefen", so Brysch. Eindringlich wies er noch einmal auf die Bedeutung der Aufklaerung hin. Nur fachkundige Beratung koenne sicherstellen, dass Patientenverfuegungen detailliert und konkret genug sind. "Wer unsicher ist, ob seine Patientenverfuegung den Anforderungen des Gesetzes entspricht, sollte unseren 12-Punkte-Check machen", riet Brysch. Der Patientenverfuegungscheck befindet sich ebenfalls auf der Webseite der Schiedsstelle.

Weitere Informationen:

Schiedsstelle der Deutschen Hospiz Stiftung zu Patientenverfuegungen
http://www.die-schiedsstelle.de

Ende einer langen Debatte: Deutscher Bundestag beschliesst Gesetz zur Regelung von Patientenverfuegungen
ALfA-Newsletter 24/09 vom 20.06.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 569379b8e6

Quelle: Mitteilung vom 28.06.2009
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
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Beitrag von enno » 30.06.2009, 01:02

na endlich
aber gesetze kann man auch umgehen!!!!!!
ärzte und professionelle wollen doch auch verdienen und somit werden sie die patientenverfuegung nicht rechtzeitig finden-----schon ist man versuchkaninchen zumgeldverdienen,es bleibt nur---auf die brust taetoviere--keine reanimation,nur so kann man rechtlich vorgehen--wegen missachtung.
mfg enno

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Patientenverfügung in Gebärdensprache

Beitrag von Gaby Modig » 30.06.2009, 12:55

Patientenverfügung in Gebärdensprache
Gehörlosenseelsorger der Evangelischen Kirche von Westfalen haben laut dpa eine Patientenverfügung in Gebärdensprache entwickelt. Damit ist es nach Angaben der Kirche nun bundesweit erstmals auch gehörlosen Menschen möglich, ihren Willen für den Fall einer tödlichen Krankheit eindeutig zum Ausdruck zu bringen. Am 29.06.2009 wurde das Projekt in Bielefeld vorgestellt. Auf einer DVD übersetzt eine Gebärden-Dolmetscherin mit Hilfe von Händen, Armen und Gesichtsausdruck einen Text, der auch in gedruckter Form beiliegt. Der Bundestag hatte vor kurzem Patientenverfügungen überraschend für weitgehend verbindlich erklärt.

G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Sterben als Teil des Lebens annehmen

Beitrag von Presse » 01.07.2009, 12:22

„Wir müssen lernen, das Sterben als Teil des Lebens anzunehmen“ – ein Gespräch mit dem Palliativmediziner Gian Borasio

„Wir müssen wieder lernen, das Sterben als Teil des Lebens anzunehmen“, erklärt der Palliativmediziner Gian Borasio im Gespräch mit Goethe.de und erläutert, wie eine Patientenverfügung aussehen sollte und warum die Palliativmedizin Pflichtfach in der medizinischen Grundausbildung werden muss.
.... (mehr)
http://www.goethe.de/ges/phi/thm/etg/de4757631.htm

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Patientenverfügung - Wünsche konkret formulieren

Beitrag von Presse » 04.07.2009, 12:10

Interview zu Patientenverfügung
Wünsche konkret formulieren

Von Elke Landschoof, 03.07.09

Gerhard Hohmann, Mitbegründer des Hospizvereins in Rösrath, war als Vormundschaftsrichter auch in Bergisch Gladbach tätig. Die langjährige Diskussion um die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung hat er intensiv verfolgt. .... (mehr)
http://www.ksta.de/html/artikel/1246439324994.shtml

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Patientenverfügungen - das neue Gesetz

Beitrag von Presse » 06.07.2009, 06:43

Diskussion des Monats: Patientenverfügungen - das neue Gesetz

Was meinen Sie, stärkt des Patientenverfügungsgesetz das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende oder leistet es einem "gesetzlich geregelten Automatismus" des Sterbens Vorschub, mit dem nicht unbedingt dem sich möglicherweise veränderten Willen des Sterbenden Rechnung getragen werden kann? Debattieren Sie mit in unserer Diskussion des Monats!
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=969

Quelle: Mitteilung vom 5.7.2009
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet: www.aktion-mensch.de
E-Mail: info@aktion-mensch.de

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Gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung

Beitrag von WernerSchell » 08.07.2009, 10:35

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 18.06.2009 betreffend Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts - Link zur Bundesratsdrucksache 593/09
Gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung hier
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0593-09.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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CDU hat Bedenken bei Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 09.07.2009, 14:43

CDU hat Bedenken bei Patientenverfügung

Die Landtags-CDU Baden-Württemberg hat laut dpa-Meldung erhebliche Bedenken gegen das neue Gesetz zur Patientenverfügung. „Es ist eine Illusion, zu glauben, das Sterben gesetzlich regeln zu können“, sagte der CDU-Abgeordnete Bernhard Lasotta am Donnerstag in der Plenardebatte. Der Bundestag hatte Mitte Juni die neue Regelung beschlossen. Sie stelle das Selbstbestimmungsrecht über den Lebensschutz, sagte Lasotta, weil künftig jeder vorab entscheiden müsse, ob eine Behandlung abgebrochen wird, selbst wenn die Erkrankung noch heilbar wäre. FDP und Grüne hingegen sehen in der neuen Regelung einen großen Fortschritt, weil sie Rechtssicherheit bringe.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.07.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Gesetz zur Patientenverfügung passiert Bundesrat

Beitrag von Presse » 10.07.2009, 11:44

Gesetz passiert Bundesrat: Patientenverfügungen weitgehend verbindlich

Berlin. Nach jahrelangem Streit hat der Bundesrat heute ein Gesetz zu Patientenverfügungen passieren lassen. Die Verfügungen sind künftig weitgehend verbindlich. Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist (CAREkonkret berichtete).

Quelle: Mitteilung vom 10.9.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Gesetz zu Patientenverfügungen kann in Kraft treten

Beitrag von Presse » 11.07.2009, 07:41

Gesetz zu Patientenverfügungen kann in Kraft treten

Berlin – Die jahrelange Kontroverse um Patientenverfügungen hat ein Ende. Der Bundesrat ließ am Freitag (10.07.2009) ein Gesetz passieren, wonach der Patientenwille künftig oberste Priorität hat. Dies gilt unabhängig von Art und Stadium der Krankheit – also auch dann, wenn die Krankheit nicht zwingend zum Tod führt. Die Verfügung ist jederzeit formlos widerrufbar.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... treten.htm

Deutsches Ärzteblatt print
Patientenverfügungen: Wenig Akzeptanz für das Gesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=65243
Gesetz zu Patientenverfügungen: Autonomie des Patientenwillens
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=65144
aerzteblatt.de
Kritik am Gesetz zu Patientenverfügungen hält an
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=37056

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In jeder Patientenverfügung auch Organspende berücksichtigen

Beitrag von Presse » 11.07.2009, 12:05

Deutsche Stiftung Organtransplantation appelliert: In jeder Patientenverfügung auch Organspende berücksichtigen

(PA) Zum aktuellen Beschluss des Bundesrates zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung: Deutsche Stiftung Organtransplantation appelliert:
In jeder Patientenverfügung auch Organspende berücksichtigen

Frankfurt am Main, 10. Juli 2009. In einer gesetzlich abgesicherten Patientenverfügung sollte nach Ansicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende geregelt werden.

„Wer in einer Patientenverfügung seinen Willen dazu formuliert, in welchen Situationen das eigene Leben im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr künstlich verlängert werden darf, sollte auch an das Leben anderer Menschen denken, indem er einer Organspende ausdrücklich zustimmt und dies schriftlich festhält,“ erklärt Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO. Jedes gespendete Organ bedeute für einen der bundesweit 12.000 schwer kranken Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation die Aussicht auf ein neues Leben. Diese Chance, nach dem eigenen Tod einem anderen Menschen ein Weiterleben zu ermöglichen, dürfe in einer Patientenverfügung nicht außer Acht gelassen werden, so Beck. Die DSO fordert deshalb, das Thema Organspende stärker in die Aufklärung über Patientenverfügungen mit einzubinden.

„Die Zustimmung zur Organspende steht nicht im Widerspruch zu einer Patientenverfügung“, betont Professor Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Für eine postmortale Organentnahme müssen intensivmedizinische Maßnahmen beibehalten werden. „Dies darf jedoch nicht mit einer lebensverlängernden Maßnahme verwechselt werden“, so Kirste weiter. Die medizinische Voraussetzung für eine Organentnahme in Deutschland ist der eindeutig nachgewiesene Hirntod, also der vollständige und irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen. Zur Vorbereitung der Organentnahme wird der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig durch Maschinen künstlich aufrecht erhalten, um die Organe zu schützen. „Diese Maßnahme dient lediglich der Aufrechterhaltung der Funktionen der Organe und bedeutet keine Lebensverlängerung“, erläutert der Mediziner.

Dementsprechend sollte in der Patientenverfügung der Organspende Vorrang vor dem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen eingeräumt werden. Das Bundesministerium für Justiz gibt beispielsweise in seiner Broschüre zur Patientenverfügung konkrete Formulierungen vor, mit denen die persönliche Entscheidung zur Organspende hinreichend dokumentiert werden kann.

Fragen beantwortet das Infotelefon Organspende, eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Unter der kostenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2009
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9411, Fax: + 49 69 677328 9409, E-Mail:
Internet: http://www.dso.de

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Musterformulare kritisch lesen!

Beitrag von Lutz Barth » 12.07.2009, 06:50

Aus ggf. Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass im Internet Muster zum Abfassen von Patientenverfügungen zum Download angeboten werden, die kritisch zu lesen sind.

Manche Patientenverfügungen sind nicht hinreichend präzise abgefasst und teilweise in sich widersprüchlich!

Es sollte daher auf eine grammatikalisch exakte Formulierung geachtet werden, um so unnötige Interpretationserfordernisse weitestgehend ausschließen zu können.

Vor allem sind offenkundige Widersprüche zu vermeiden und es wird im Übrigen angeregt, gerade für den Fall eines demenziellen Erkrankungsprozesses hinreichend klar und deutlich ggf. auch zwischen den einzelnen Phasen der möglichen Verlaufssymptomatik zu differenzieren.

Hier wird in erster Linie das Gespräch mit einer Ärztin resp. Arzt Ihres Vertrauens zu suchen sein, sofern Sie auch Vorsorge für ihren selbstbestimmten Willen im Fall einer Demenz zu treffen beabsichtigen. Ein solches gilt auch für den Fall, dass Sie im Rahmen Ihrer Patientenverfügung den Grund und die Grenzen einer Pharmakotherapie im Allgemeinen und einer Schmerzmedikation im Besonderen vor dem Hintergrund medizinischer Indikationen selbst bestimmen wollen. Hier sollten Sie sich dringend über die Möglichkeiten der Schmerzmedikation auf für den Fall schier unerträglicher Schmerzen aufklären lassen. Ein pauschaler Hinweis darauf, dass Sie einerseits eine optimale Schmerztherapie wünschen, andererseits aber eine solche Schmerztherapie mit Medikamenten mit sedierendem Charakter ablehnen, weil Sie solange wie möglich Ihre geistige Klarheit bewahren wollen, um Ihr Lebensende selbst so lange wie möglich bewusst erleben und bestimmen zu können, sind nicht nur irritierend, sondern im Zweifel auch kontraproduktiv.

In manchen Patientenverfügungen werden im Übrigen „gut gemeinte juristische Ratschläge“ aufgeführt, wonach Hinweise zur Rechtslage erteilt werden. Solche „oberlehrerhaften“ Hinweise sollten angesichts der aktuellen Rechtslage vermieden werden, ebenso wie ein Hinweis darauf, dass der eingesetzte Bevollmächtigte angehalten ist, bei Verstößen gegen die Patientenverfügung „Strafanzeige und Strafantrag“ entweder gegen die Ärzte, Pfleger oder ggf. auch gegen den Betreuungsrichter zu stellen.

Ich würde Ihnen daher empfehlen wollen, sich an eine namhafte Stiftung zu wenden, die Ihnen bei dem Abfassen einer Patientenverfügung hilfreich zur Seite steht und dass Sie natürlich das Gespräch mit einem Arzt Ihres Vertrauens suchen sollte.

Ich persönlich nehme auf den Seiten des IQB aus ganz prinzipiellen Erwägungen davon Abstand, ein „Muster-Exemplar“ vorzustellen, da ich gerade in dem konkreten Abfassen einer Patientenverfügung insbesondere auch die Möglichkeit erblicke, dass der Verfügende seiner hohen Selbstverantwortung bei Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts gerecht werden kann.

In diesem Sinne darf ich denn auch auf einschlägige Quellen, z.B. Bundesministerium der Justiz, Landesministerien, Ärztekammern, der Deutschen Hospiz Stiftung, des Humanistischen Verbands Deutschland usw. verweisen.

Lutz Barth
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Re: Musterformulare kritisch lesen!

Beitrag von Rauel Kombüchen » 12.07.2009, 08:46

Lutz Barth hat geschrieben: .... Hier wird in erster Linie das Gespräch mit einer Ärztin resp. Arzt Ihres Vertrauens zu suchen sein, sofern Sie auch Vorsorge für ihren selbstbestimmten Willen im Fall einer Demenz zu treffen beabsichtigen. ....
Eine Beratung scheint immer wichtig für diejenigen, die sich nicht selbst medizinisch und rechtlich Klarheit verschaffen können. Der Arzt des Vertrauens sollte so in aller Regel beteiligt werden. Allerdings darf man von einem Arzt nicht zuviel erwarten. Er wird sich bezüglich der medizinischen Aspekte äußern können. Für juristischen Aspekte der Patientenautonomie halte ich ihn für weniger kompetent. Insoweit brauchen Ärzte selbst nicht selten Nachhilfe.
Bei allgemeinen Beratungen sollte man vorsichtig sein, wenn es um Entgelte für Beratungen etc. geht. Ob insoweit z.B. Stiftungen und ähnliche Institutionen besonders geeignet sind, darf hinterfragt werden. Möglicherweise können sie evtl. als "Entgelt" für Beratung und sonstige Hilfem auf eine entsprechende Zuwendung des "Kunden" spekulieren. Da muss man aufpassen.
Mein Empfehlung für Texte geht in Richtung bayerische Vorschläge. Siehe hier:
Aktueller Hinweis (Stand Februar 2008): Informationsbroschüre mit Mustertexten des Bayerischen Justizministeriums:
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtl ... /index.htm

Gruß Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Abseits von Moral und Ethik: Laut nachgefragt!

Beitrag von Lutz Barth » 13.07.2009, 08:18

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass unsere Gesellschaft sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels vor beachtliche gesundheitsökonomische Probleme gestellt sieht, die derzeit nicht ohne weiteres lösbar zu sein scheinen. Immer mal wieder keimt die Debatte um Rationalisierung, Rationierung und Priorisierung medizinischer Leistungen auf und insofern hat unlängst der Präsident der Bundesärztekammer eigentlich nur eine alte Diskussion wieder neu belebt.

Ohne hier die Diskussion vertiefen zu wollen, ist denn auch daran zu erinnern, dass offensichtlich die Gesundheitsausgaben sowohl am Beginn als auch am Ende eines Lebens signifikant höher sind, als in anderen Lebensphasen und dass (ohne eine Wertung damit verbinden zu wollen) eigentlich all diejenigen, die eine Patientenverfügung verfassen, einen Beitrag zur Entlastung des „Budgets“ leisten und sofern diese dann auch noch in ihrer Patientenverfügung eine Regelung zur Organspende getroffen haben, tragen die Verfügenden zur Milderung des chronischen Organnotstandes bei.

Ohne hier eine moralische Grundsatzdebatte führen zu wollen, möchte ich hier auf unspektakuläre Weise auch unter Inkaufnahme eines möglichen Vorwurfs unmoralischer Ideen an Sie, verehrte UserInnen, eine Frage richten:

Halten Sie es – vorbehaltlich einer weiteren Ausdifferenzierung – für überlegenswert, dass der Staat finanzielle Anreize für all diejenigen in Aussicht stellt (z.B. in Form von steuerlichen Freibeträgen oder einem „Bonussystem“), die eine Patientenverfügung nebst einer Organspende verfasst haben?

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich zu einem Kommentar im BLOG unter

>>> http://patientenverfuegung-patientenaut ... chgefragt/

durchringen könnten, auch wenn ich natürlich weiß, dass diese Frage im Zweifel für Sie „ungeheuerlich“ ist und eine moralische Entrüstung geradezu herausfordert.
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88 Prozent für die neue gesetzliche Regelung

Beitrag von Presse » 16.07.2009, 06:43

Eindeutige Meinung der deutschen Bevölkerung zur Patientenverfügung

88 Prozent für die neue gesetzliche Regelung
... (mehr)
http://www.news4press.com/Eindeutige-Me ... 73169.html

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