Gesetz betr. Patientenverfügung - Unsicherheiten bleiben

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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Patientenverfügung und Demenz

Beitrag von Lutz Barth » 19.06.2009, 18:32

Aufgrund aktueller Verlautbarungen u.a. von namhaften Kirchenvertretern ist darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich auch für den Fall einer späteren Demenz oder einem „Wachkoma“ eine Patientenverfügung getroffen werden kann.

„Künftig, so Zollitsch, müsse man genau überprüfen, ob die vorab verfasste Patientenverfügung wirklich dem aktuellen Willen des Schwerstkranken entspreche und seiner individuellen Krankheits- und Sterbesituation gerecht werde. „Nochmals betonen wir, dass Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz sich nicht in der Sterbephase befinden». Nach dem vermutlich im frühen Herbst in Kraft tretenden Gesetz fallen auch solche Patienten in den Geltungsbereich der Verfügung.“

Dabei soll aber auch ein „natürlicher Wille“ als neue Äußerung gelten, etwa wenn ein demenzkranker Mensch nicht mehr sprechen kann, trotzdem aber Lebensfreude zeigt und so deutlich macht, dass er leben will.“


Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... iftung.htm <<< (html)

Durch derartige Hinweise, wie in dem hier kommentierte Beitrag, darf nicht der Eindruck entstehen, als dass der „künftige Demenzpatient“ nicht auch ausreichend Sorge dafür tragen kann, dass er im Zustande höchster kognitiver Beeinträchtigung – die gleichsam die Einwilligungsunfähigkeit bedingt – nicht behandelt werden möchte. Der „natürliche Wille“, so er sich denn als „Lebensfreude“ erweisen sollte, kann für den Fall kognitiver Beeinträchtigungen in der Patientenverfügung ausgeschlossen werden. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass in der „Äußerung“ eines natürlichen Willens kein Widerruf der Patientenverfügung zu erblicken ist.

Der Fall des „natürlichen Willens“ wird insbesondere nur in den Fällen vakant, wenn und soweit keine Patientenverfügung vorliegt; aber auch hier gilt grundsätzlich, dass der mutmaßliche Wille aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln ist und hierbei insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten als Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen des Betreuten maßgeblich sind. Der im Zustande einer Demenzerkrankung geäußerte „natürliche Wille“ ist demzufolge auch vor diesen Anhaltspunkten zu reflektieren, so dass auch entgegen dem „natürlichen Willen“ eine ärztliche Maßnahme „seinem Willen“ entsprechend zu unterbleiben hat.

Der Fall „Jens“ ist diesbezüglich ein beredtes Beispiel.

Im Übrigen ist Herrn Kauch beizupflichten; die Kritiker schauen offrensichtlich nach wie vor in die "Glaskugel", auch wenn dies nicht verwundert: Nach wie vor scheinen sich die Kritiker auf ihrer Mission zu befinden und da macht es offensichtlich Sinn, weiter Ängste zu schüren.

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Rechtliches Fundament für die Patientenverfügung gelegt

Beitrag von Presse » 20.06.2009, 06:57

Rechtliches Fundament für die Patientenverfügung gelegt

Hamburg (ots) - Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das lange Ringen um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Patientenverfügungen abgeschlossen und Regelungen zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen verabschiedet. Nach wie vor bleibt es wichtig, sich vor der Formulierung einer Patientenverfügung Zeit zu nehmen, sich genau mit dem Inhalt auseinanderzusetzen und die Patientenverfügung möglichst durch eine Vorsorgevollmacht zu flankieren.

Durch die gesetzlichen Vorgaben, die voraussichtlich zum 1. September in Kraft treten werden, wird die Unsicherheit darüber beseitigt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ärzte der Patientenverfügung Folge leisten müssen und dürfen. Bisher gab es in diesem Bereich zwar gewisse von der Rechtsprechung geschaffene Leitlinien. Trotzdem kam es zu häufig zu Situationen, in denen die beteiligten Ärzte, Angehörigen und Betreuer unsicher waren, ob der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen tatsächlich vorgenommen werden durfte und ob der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille gegebenenfalls auch gegen die Empfehlung des Arztes durchgesetzt werden konnte.

Die jetzt beschlossenen, klarstellenden gesetzlichen Regelungen sehen insbesondere folgende Eckpunkte vor:

- Die Patientenverfügung ist mindestens schriftlich abzufassen.
Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
- Wenn der Betroffene keine Entscheidungen mehr treffen oder
äußern kann, sind Betreuer und Bevollmächtigte an die
schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen allerdings
prüfen, ob die Festlegungen in der Verfügung der aktuellen
Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des
Betroffenen zur Geltung bringen.
- Es gibt keine sog. Reichweitenbegrenzung, die den
Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für
unbeachtlich erklären würde.
- Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den
Patientenwillen einig, bedarf es keiner Beteiligung des
Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen
Meinungsverschiedenheiten, ist bezüglich schwerwiegender
Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
einzuholen.

Das Gesetz legt also die Rahmenbedingungen bezüglich des Umgangs mit Patientenverfügungen fest. Hingegen enthält es keine genauen Maßgaben zum Inhalt einer Verfügung. Dies ist auch insofern nachvollziehbar, als dass die Lebenssituationen und die Vorstellungen Betroffener derart vielfältig sind, dass sich eine pauschale gesetzliche Inhaltsvorgabe oder ein gesetzliches Muster nicht anbieten. Angesichts dieses Gestaltungsspielraums und der elementaren Entscheidungen, die mit einer Patientenverfügung verbunden sind, sollte man nicht zwischen Tür und Angel ein beliebiges Muster unterschreiben, sondern sich vor der Abfassung der Verfügung überlegen, ob und in welchen Situationen man den Abbruch einer ärztlichen Behandlung tatsächlich wünscht. Für Patienten, die bereits in ärztlicher Behandlung sind, bietet es sich an, sich mit dem behandelnden Arzt über den möglichen Krankheitsverlauf auszutauschen, um eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können.

Ferner sollte im Zuge der Erstellung einer Patientenverfügung an die Erteilung einer Vorsorgevollmacht gedacht werden. So gibt Notar Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer zu bedenken: "Die beste Patientenverfügung nutzt ohne begleitende Vorsorgevollmacht wenig. Denn der niedergelegte Wille muss gegenüber Ärzten und Pflegepersonal auch kommuniziert werden, wozu der Patient in der Situation, für die die Verfügung gedacht ist, selbst nicht mehr in der Lage ist. Eine begleitende Vollmacht ist daher unbedingt zu empfehlen."

Mit einer Vollmacht kann man zugleich für andere Situationen vorsorgen und dem Bevollmächtigen etwa auch die Erledigung von Bankgeschäften und Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen anvertrauen.

Auch wenn weder die Patientenverfügung, noch die Vorsorgevollmacht der notariellen Form bedürfen, gilt nach wie vor, dass man sich über die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und die Patientenverfügungen durch einen Notar eingehend beraten lassen kann. Die notarielle Mitwirkung stellt nicht nur sicher, dass wirksame, klare und eindeutige Formulierungen gewählt werden. Notarielle Urkunden werden im Ernstfall auch eher akzeptiert als privatschriftlich verfasste Erklärungen, weil der Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit des Erklärenden prüft und Zweifel an der Echtheit der Dokumente damit ausgeschlossen werden. Zu bedenken ist ferner, dass der Bevollmächtigte unter Umständen ein Grundstück verkaufen oder beleihen muss, um etwaige Pflegekosten zu finanzieren. In diesem Fall hilft nur eine notarielle Vorsorgevollmacht weiter.

Pressekontakt:
Juni 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer, Dr. Rainer Regler von der Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der Notarkammer Pfalz sowie Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.

Bitte beachten Sie die neue Homepage: http://www.notar-recht.de

Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.2009

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Kostenloser Ratgeber zur neuen Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 21.06.2009, 10:04

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Quelle: Pressemitteilung vom 21.06.2009
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Gesetz zur Regelung von Patientenverfuegungen

Beitrag von Presse » 21.06.2009, 10:17

1. Ende einer langen Debatte: Deutscher Bundestag beschliesst Gesetz zur Regelung von Patientenverfuegungen

Berlin (ALfA). Am 18. Juni hat sich der Deutsche Bundestages auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen geeinigt. Er beschloss in dritter Lesung mit einer Mehrheit von 317 Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und fuenf Enthaltungen einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stuenker (SPD), Michael Kauch (FDP) und weiterer Parlamentarier, der die Patientenverfuegung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Damit wurde nach gut sechs Jahren Diskussion ueber das Thema nach langjaehriger Uneinigkeit kurz vor Ende der Legislaturperiode ein vorlaeufiger Schlusspunkt in der Debatte gesetzt. Kuenftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfuegungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfuegung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst aeussern kann. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens am 1. September 2009 in Kraft treten.

Regelungen zu Patientenverfuegungen im Einzelnen

Laut dem verabschiedeten Gesetzentwurf (Drucksache 16/8442) sind kuenftig Betreuer und Bevollmaechtigter im Fall der Entscheidungsunfaehigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfuegung gebunden. Sie muessen pruefen, ob die Festlegungen in der Patientenverfuegung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen. Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Faellen fuer unbeachtlich erklaert, wird es nicht geben, d.h. sie gelten unabhaengig vom Stadium der Erkrankung. Dies gilt auch, wenn der Patient, der sich nicht mehr aeussern kann, in der Verfuegung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Massnahmen gefordert hat. Festlegungen in einer Patientenverfuegung, die auf eine verbotene Toetung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben jedoch unwirksam.

Patientenverfuegungen koennen jederzeit formlos widerrufen werden. Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfuegung zu verfassen. Gibt es keine Verfuegung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmaechtigte unter Beachtung des mutmasslichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den aerztlichen Eingriff einwilligt. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer aerztlichen Massnahme wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmaechtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prueft, was medizinisch indiziert ist und eroertert die Massnahme mit dem Betreuer oder Bevollmaechtigten, moeglichst unter Einbeziehung naher Angehoeriger und sonstiger Vertrauenspersonen. Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmaechtigter ueber den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, muessen folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Das Abstimmungsverfahren

Vorangegangen war der endgueltigen Entscheidung ueber eine Neuregelung zunaechst eine 100minuetige Debatte in der noch einmal alle Rednerinnen und Redner ihre Argumente vortrugen und um Unterstuetzung fuer die einzelnen Gesetzentwuerfe warben. Danach folgte als erstes eine nicht namentliche Abstimmung ueber einen Antrag der Abgeordneten Hubert Hueppe, Beatrix Philipp, Prof. Dr. Norbert Lammert (alle CDU/CSU) und weiterer Abgeordneter (Drucksache 16/13262), die darin forderten, eine gesetzliche Ueberregulierung der Patientenverfuegung zu vermeiden und kein Gesetz zu beschliessen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit wurde der Weg fuer eine namentliche Abstimmung ueber die vorliegenden Gesetzentwuerfe frei gemacht. Anschliessend wurde in einer Geschaeftsordnungsabstimmung per Stimmzettelverfahren ueber die Abstimmungsreihenfolge der insgesamt drei vorliegenden Gesetzentwuerfe entschieden, nachdem hierueber bis zuletzt Uneinigkeit herrschte, die Reihenfolge jedoch Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis haben wuerde. Wegen diesen Differenzen wurde die gesamte Abstimmung bereits Ende Mai von der Tagesordnung gestrichen (siehe ALfA-Newsletter 21/09 vom 30.05.2009). Mit 309 zu 258 Stimmen entschieden sich die Abgeordneten nun, erst ueber den Entwurf von Zoeller, dann von Bosbach, und zuletzt den von Stuenker abzustimmen.

Der Entwurf der Unionsabgeordneten Wolfgang Zoeller und Dr. Hans Georg Faust (Drucksachen 16/11493 und 16/13314) hatte neben schriftlichen auch muendlich geaeusserte Erklaerungen als Patientenverfuegungen gelten lassen wollen. Doch musste in beiden Faellen immer der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder Bevollmaechtigtem individuell ermittelt werden. Fuer den Gesetzentwurf stimmten 77 Abgeordnete, 486 waren dagegen und acht enthielten sich. Damit wurde der Text in zweiter Beratung abgelehnt. Der Entwurf einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfang Bosbach (CDU/CSU) (Drucksache 16/11360) hatte strengere formale Bedingungen fuer eine Patientenverfuegung vorgesehen. Dazu gehoerte unter anderem eine vorangehende umfassende aerztliche Beratung. Er wurde mit 220 Ja-Stimmen zu 344-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen in zweiter Beratung ebenfalls abgelehnt.

Bei der namentlichen Abstimmung ueber den Gesetzentwurf "Drittes Gesetz zur Aenderung des Betreuungsrechts" der Abgeordneten Joachim Stuenker und Michael Kauch (Drucksachen 16/8442 und 16/13314) stimmten 320 Abgeordnete mit Ja, 241 mit Nein, fuenf enthielten sich. Damit wurde der Text in zweiter Beratung angenommen. Dieser Entwurf kam damit in die dritte Lesung, wurde auch hier erwartungsgemaess angenommen und wird damit nun Gesetz. Wie die Abstimmungen innerhalb der Fraktionen konkret aussahen, findet sich in den Abstimmungslisten des Bundestages sowie im ausfuehrlichen Kommentar von Stefan Rehder in einem Artikel in der der Tagespost vom 20. Juni (siehe unten).

Ende einer langen Diskussion

Ueber eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfuegung wurde seit langem diskutiert. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf fuer eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema jedoch ohne die Bindung an Fraktionsgrenzen beraten wollten, hatte die Bundesregierung auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichtet und Bundesjustizministerin Zypries den Entwurf zurueckgezogen. Zuletzt waren die Fronten zwischen den einzelnen Gruppen mit ihren jeweiligen Vorschlaegen jedoch so verhaertet, dass eine Einigung kaum in Sicht schien. Bis zuletzt feilten die Abgeordneten schliesslich an ihren Gesetzentwuerfen und Aenderungsantraegen und kamen nun zu dem verabschiedeten Kompromiss. Eine Bewertung dieses Kompromisses gibt es im naechsten Bericht.

Weitere Informationen:

Namentliche Abstimmungsergebnisse ueber Patientenverfuegung auf der Webseite des Bundestages mit allen zugehoerigen Drucksachen
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... mabst.html

ZDF-Parlameter mit den Abstimmungsergebnissen aller Abgeordneten inklusive umfangreicher Filterfunktion wie Bundeslaender, Alter, Geschlecht, Kinderanzahl, Status etc.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/ ... Popup=true

"Lebensschutz, nein danke"
Von Stefan Rehder
Diesem Parlament ist nicht mehr zu helfen. Alle hatten sie die Abgeordneten gewarnt, besser kein Gesetz zu beschliessen als ein schlechtes
DIE TAGESPOST 20.06.09
http://www.die-tagespost.de/2008/index. ... 3&Itemid=5

Eklat ueber Abstimmungsreihenfolge: Debatte und Schlussabstimmung ueber Patientenverfuegungsgesetz verschoben
ALfA-Newsletter 21/09 vom 30.05.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 07f7c8f64b
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2. Wenig Lob, viel Kritik: Stimmen zur Neuregelung von Patientenverfuegungen

Berlin (ALfA). Von den Politikern, Kirchen, Lebensrechtsgruppen und Verbaenden wurde das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfuegungen unterschiedlich aufgenommen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich sehr erfreut ueber den Bundestagsentscheid. "Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfuegungen. Vor allem die ueber 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfuegung haben, koennen sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem Ringen gelungen ist, die Patientenverfuegung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Buergerinnen und Buergern zu erfuellen", erklaerte Zypries in einer Pressemitteilung im Anschluss an die Abstimmung. "Alle Beteiligten brauchen klare Vorgaben und verlaessliche Regelungen, wenn sie ueber aerztliche Eingriffe bei Menschen entscheiden muessen, die ihren Willen nicht mehr selbst aeussern koennen. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Die heute beschlossene Regelung enthaelt daher zu Recht keine Einschraenkung der Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen. Sie gelten in jeder Lebensphase. Wir knuepfen die Beachtlichkeit des Patientenwillens weder an hohe buerokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit", so die Ministerin. Mit dem Gesetz sei sichergestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden koennen, ob und wie sie behandelt werden moechten. Zugleich sei gewaehrleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln ueber den Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet.

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, bezeichnete das neue Gesetz dagegen als eine "Katastrophe" sowohl fuer den Lebensschutz als auch fuer das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende. "Entgegen aller Mahnungen der Bundesaerztekammer, medizinischer Fachgesellschaften, der Kirchen und der Lebensschutzbewegung haben sich die Abgeordneten mehrheitlich fuer die schlechteste aller zur Wahl gestandenen Alternativen entschieden. Mit der behaupteten Selbstbestimmung hat das neue Gesetz allenfalls oberflaechlich etwas zu tun", erklaerte Kaminski in einer Pressemitteilung vom selben Tag. "Eine wahrhaft selbstbestimmte Entscheidung darueber, welche medizinische Massnahmen ein Mensch dulden will und welche nicht, setzt eine umfassende Beratung ueber die Moeglichkeiten und Grenzen von Therapien, ihre Vertraeglichkeit und moegliche Nebenwirkungen voraus. Genau dies sieht das beschlossene Gesetz jedoch ausdruecklich nicht vor", warnte die ALfA-Bundesvorsitzende. "Auch wenn der Staat sicher nicht die Pflicht hat, seine Buerger unter allen denkbaren Umstaenden daran zu hindern, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, so hat er doch Sorge dafuer zu tragen, dass Menschen in so sensiblen, Leben und Sterben betreffenden Fragen, keine Entscheidungen treffen, deren Tragweite sie - ohne Aufklaerung - unmoeglich in jedem Fall ermessen koennen", so die Aerztin. Auch hier versage das beschlossene Gesetz. Im Gegenteil: Mit ihm werde die in Zeiten knapper Kassen ohnehin voellig uebertriebene Angst von Menschen vor einer Uebertherapie schamlos ausgenutzt und - beabsichtigt oder nicht - der Gefahr Vorschub geleistet, dass Menschen mit dem, was sie in ihren Patientenverfuegungen kuenftig verfuegen, ihr eigenes Todesurteil abfassen. Aehnlich kritisch aeusserten sich die Christdemokraten fuer das Leben (CDL), eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der Union.

Auch die Deutsche Hospiz Stiftung, die kurz zuvor noch eine grosse Kampagne gestartet hatte und Buerger dazu aufrief, in persoenlichen Briefen an die Abgeordneten zu appellieren, endlich ein Patientenverfuegungsgesetz zu erlassen, zeigte sich wenig erfreut ueber den angenommenen Gesetzentwurf. "Jahrelang haben wir gerungen. Wir haben zwar jetzt ein Gesetz, das besser ist als keins. Als Schulnote wuerde man aber nur ein "gerade versetzt" vergeben", erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung in einer Presseaussendung. "Bisher wurde von Vormundschaftsgericht zu Vormundschaftsgericht unterschiedlich ueber lebensverlaengernde Massnahmen entschieden. Jetzt sind Leitplanken eingezogen worden. Allerdings ist die Beratung nur eine Empfehlung, so wird der Fuersorgepflicht des Staates leider nur ausreichend genuege getan. Denn echte Selbstbestimmung setzt Aufklaerung voraus", gab auch Brysch zu bedenken. Er mahnte zudem an, dass die praktische Arbeit jetzt erst beginne. "Schliesslich entscheiden sich die Menschen fuer eine Patientenverfuegung, weil sie Angst vor Pflege und Abhaengigkeit im Alter haben. Der beste Patientenschutz ist ein die Wuerde wahrendes Pflegesystem und nicht ein Patientenverfuegungsgesetz. Waehrend ein Patientenverfuegungsgesetz die Politik nichts kostet, wird eine reformierte Pflege die die Herausforderungen der naechsten zehn Jahre bewaeltigt, nicht zum Nulltarif zu haben sein", stellte Brysch klar.

Vertreter der beiden grossen Kirchen zeigten sich ebenfalls enttaeuscht ueber das neue Gesetz. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, bekraeftigte den Sinn einer Patientenverfuegung, da sie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten entspricht. "Nach unserem Verstaendnis muss aber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen wie die nun vorliegende, die einseitig die Selbstbestimmung des Patienten betont, genau daraufhin ueberprueft werden, ob sie dem vorab verfuegten Willen des Patienten und seiner individuellen Krankheits- und Sterbesituation gerecht wird. Nochmals betonen wir, dass Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz sich nicht in der Sterbephase befinden", erklaerte Zollitsch.

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, sieht in dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz ueber Patientenverfuegung keine Verbesserung gegenueber der bisherigen Rechtslage. Er bedauerte in einer Presseaussendung, dass der Deutsche Bundestag sich unter mehreren Moeglichkeiten mehrheitlich fuer den unter dem Namen des Abgeordneten Joachim Stuenker eingebrachten Gesetzesentwurf entschieden hat. "Wir haben uns zwar grundsaetzlich fuer eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, aber es war gerade der vom Abgeordneten Joachim Stuenker initiierte Entwurf, der in den Kirchen erhebliche Kritik auf sich gezogen hat", so Huber. Er wuerdigte die gehaltvolle Debatte, die der Abstimmung vorausging, gab aber ebenfalls zu bedenken, dass der Gesetzentwurf einseitig von einer zu eng gefassten Vorstellung von Selbstbestimmung ausgehe: "Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fuersorge stimmt nicht." Der Ratsvorsitzende erinnerte daran, dass bei allen Gesetzesvorhaben, ueber die ohne Fraktionszwang entschieden worden ist, der ernstliche Versuch gemacht worden sei, in der praktischen Umsetzung so weit wie moeglich auf andere Ueberzeugungen Ruecksicht zu nehmen. "Das Instrument der Patientenverfuegung ist von grosser Bedeutung. Nachdem die Richtungsentscheidung getroffen worden ist, muessen nun alle Moeglichkeiten ausgeschoepft werden, um wenigstens in der Umsetzung auch die kritischen Stimmen, insbesondere vieler Aerzte, so angemessen wie moeglich zu beruecksichtigen", so der EKD-Vorsitzende abschliessend.

Eine ausfuehrliche Betrachtung ueber die konkreten Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die bisherige Praxis bietet der Rechtsexperte Oliver Tolmein in seinem FAZ.NET Blog Biopolitik. Weitere Kommentare und Berichte zur Debatte gibt es im umfassenden Pressespiegel (siehe unten).

Weitere Informationen:

Patientenverfuegungen - Das neue Gesetz in der Praxis
Die grosse parlamentarische Schlacht um die gesetzliche Normierung von Patientenverfuegungen ist geschlagen, jetzt steht die Phase der journalistischen Nachbereitung an.
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 19.06.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... raxis.aspx

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALFA Mitteilung 24/09 vom 20.06.2009

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Patientenverfügungen - hohe unbegrenzte Verbindlichkeit

Beitrag von Presse » 22.06.2009, 05:53

Patientenverfügungen bekommen hohe unbegrenzte Verbindlichkeit

Nach Jahre langem Streit hat der Bundestag am Donnerstag eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Sie haben in Deutschland künftig hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Mehr dazu unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=960

Quelle: Mitteilung vom 21.06.2009
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet: www.aktion-mensch.de
E-Mail: info@aktion-mensch.de

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Gesetz zu Patientenverfügungen bringt Ärzten neue Probleme

Beitrag von Presse » 22.06.2009, 12:29

Ärzte Zeitung, 22.06.2009

Gesetz zu Patientenverfügungen bringt Ärzten neue Probleme
Eine jahrelange Kontroverse über die Patientenverfügung ist im Parlament beigelegt. Ob das Gesetz tatsächlich Rechtssicherheit schafft, ist ungewiss.

Von Rebecca Beerheide

317 Stimmen dafür - 241 dagegen: Nach sechs Jahren Debatte um eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen sah das Abstimmungsergebnis für den so genannten Stünker-Entwurf deutlich aus, die Bundestagsabgeordneten sind aber weiter gespalten. Der Entwurf des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker hatte sich gegen die Anträge von Wolfgang Zöller (CSU) und Wolfgang Bosbach (CDU) durchgesetzt, auch mit Unterstützung von FDP, Grünen und Linken.

Vielfältiges Echo auf den Bundestags-Beschluss
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=553958

Lesen Sie dazu auch den Gastkommentar:
Montgomery: Ein Bärendienst für Ärzte und Patienten
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=553955

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Kritik am Gesetz zu Patientenverfügungen hält an

Beitrag von Service » 23.06.2009, 12:07

Kritik am Gesetz zu Patientenverfügungen hält an

München – Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, kritisiert das am Donnerstag beschlossene Gesetz zu Patientenverfügungen. In Wahrheit sei es ein „Patientenverfügungs-Verhinderungsgesetz“, das viele Gerichtsverfahren nach sich ziehen und die Schwellenangst vor einer derartigen Niederschrift erhöhen werde, sagte er dem Nachrichtenmagazin Focus.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... elt_an.htm

aerzteblatt.de
Patientenverfügungsgesetz: Kritik von Kirchen und Hospiz-Stiftung
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=37020
Patienten­verfügungen bekommen hohe unbegrenzte Verbindlichkeit
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=37012

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Kritik "hält an"...

Beitrag von Lutz Barth » 23.06.2009, 14:10

Dass die Kritik des Vizepräsidenten an dem Patientenverfügungsgesetz unvermindert aufrechterhalten wird, verwundert nicht. Offensichtlich hat dieser bis zum heutigen Tage sich nicht "belesen" und von daher kann er nicht zu neuen Einsichten gelangen. Insofern setzt er seine "Tradition" fort und wartet mit markigen Sprüchen auf.

Immerhin scheint sich ein Lernerfolg eingestellt zu haben: die Behauptung, ein Widerruf der Patientenverfügung sei nicht möglich, wird nicht von ihm wiederholt.

Die ratio legis des Gesetzes wird sich ihm vielleicht später erschließen. Hier widerrum könnte es hilfreich sein, die Materialien zum Gesetz und nochmals die einzelnen sachverständigen Expertisen auf sich wirken lassen.

Bedauerlich freilich ist, dass allen voran die BÄK nicht verstärkt dafür wirbt, Patientenverfügungen nach einer entsprechenden (freien) Beratung zu verfassen.

Insgesamt bleibt ein fader Beigeschack, dass die Ärztekammern sich gegen den Willen des Gesetzgebers stellen, der im Übrigen den Willen der Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung widerspiegelt. Hier muss im Übrigen nachdenklich stimmen, dass zuletzt auch der Sächische Ärztetag sich eindeutig gegen ein Patientenrechtegesetz ausgesprochen hat. Nicht nachvollziehbar, aber letztlich traurige Wahrheit.

So wird die Debatte weiter gehen müssen, auch wenn es den Funktionärsvertretern der Ärzteschaft nicht beliebt und Unbehagen bereitet, mal ganz von der Notendigkeit der Legalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid abgesehen.

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Schiedsstelle für Konflikte um Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 24.06.2009, 07:58

Patienten- und Verbraucherschutz: Deutsche Hospiz Stiftung richtet Schiedsstelle ein / Hilfe bei Konflikten um Patientenverfügungen

Dortmund. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei Konflikten rund um Patientenverfügungen berät. Sowohl Angehörige als auch Ärzte können dort Hilfe von Experten in Anspruch nehmen, wenn die Auslegung einer Verfügung zweifelhaft ist. Diesen Service bietet die Stiftung allen Betroffenen gebührenfrei an. Die Schiedsstelle ist im Internet unter http://www.die-schiedsstelle.de und telefonisch unter 0231/ 7380730 erreichbar.

"Das vom Bundestag verabschiedete Patientenverfügungsgesetz stellt hohe Anforderungen an Vorsorgedokumente", erklärt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung. "Eine Patientenverfügung muss sich auf eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff beziehen und auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Das heißt: Standardformulierungen, nach denen Menschen etwa künstliche Ernährung generell ausschließen, sind nicht ausreichend. Da gleichzeitig keine individuelle Beratung beim Verfassen von Patientenverfügungen vorgeschrieben ist, wird es zu Konflikten kommen. Bevor diese eskalieren und vor Gericht enden, bieten wir allen Beteiligten an, einen fachkundigen Blick auf die Vorsorgedokumente zu werfen. Im Streitfall werden wir jede Patientenverfügung innerhalb von zwei Werktagen genau prüfen."

Eindringlich weist Brysch noch einmal auf die Bedeutung der Aufklärung hin. "Nur fachkundige Beratung kann sicherstellen, dass Patientenverfügungen detailliert und konkret genug sind. Wer unsicher ist, ob seine Patientenverfügung den Anforderungen des Gesetzes entspricht, sollte unseren 12-Punkte-Check machen." Der Check befindet sich ebenfalls auf der Webseite http://www.die-schiedsstelle.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.06.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
www.die-schiedsstelle.de http://www.hospize.de

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Menschliches Leben - keine Verfügung durch Menschen

Beitrag von Presse » 24.06.2009, 13:06

Menschliches Leben darf nicht der Verfügung durch Menschen anheimgestellt werden - Bischof Fürst äußert zum Parlaments-Beschluss

(Rottenburg/drs) - Die Sorge um ein würdiges und von vermeidbarem Leiden entlastetes Sterben ist für Bischof Gebhard Fürst ein zutiefst existenzielles Anliegen, das jeden Menschen auf jeweils sehr persönliche Weise betrifft. Viele, so der Bischof, seien daher erleichtert, dass es jetzt nach langjähriger Diskussion zu einer Entscheidung des Parlaments gekommen sei. Es sei zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Debatte um die rechtliche Regelung von Patientenverfügungen in einer würdigen und nicht durch parteipolitisch motivierte Polemik geprägten Weise geführt habe, so Bischof Fürst, der auch Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz ist.
.... (mehr)
http://www.glaubeaktuell.net/portal/nac ... &Aktuell=0

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Gegen Patientenverfügungsgesetz

Beitrag von Service » 25.06.2009, 08:12

Einige Hinweise von Horst Deinert:

Die Gegner des beschlossenen Patientenverfügungsgesetzes (u.a. CDU,
Bundesärztekammer, Kirchen) schießen weiter aus allen Rohren. Eine Auswahl:


http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... lt-an.html
http://www.aerzteblatt.de/blogs/37061/P ... treuer.htm
http://www.welt.de/die-welt/article3960 ... ungen.html
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=553958

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Recht im Übermaß

Beitrag von Presse » 25.06.2009, 12:28

PATIENTENVERFÜGUNG / Das Parlament hat geregelt, was sich im Parlament nicht regeln lässt
Recht im Übermaß
Das Gesetz bevormundet alle: den Arzt, die Angehörigen und auch den Patienten.

VON WOLFGANG THIELMANN

Es gibt ein Übermaß an Medizin. Etwa wenn Ärzte nicht gelernt haben, das Sterben zu erkennen und ihm seinen Lauf zu lassen. Wenn sie unsicher sind, wie weit der Auftrag reicht, zu heilen. Wenn sie sich unter Druck fühlen, weil Angehörige eines Schwerkranken sie auf unterlassene Hilfeleistung verklagen könnten.
... (mehr)
http://www.merkur.de/2009_26_polkom_pat ... no_cache=1

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Beitrag von thorstein » 25.06.2009, 16:31

Das Argumentationsniveau von Herrn Thielmann kann einen schon erschrecken. Da wird nach wie vor Selbstbestimmung als Gegensatz zur Fürsorge definiert, als ob mit einer Patientenverfügung der Anspruch auf Fürsorge entfällt.
Und Patientenverfügungen sind selbstverständlich das Ergebnis von einsamen Beschlüssen, als ob man sie nicht mit seinem Arzt und Angehörigen vorab besprechen könnte.
Selbst im Merkur sollte bei diesem Thema auf eine derart durchschaubare Polemik verzichtet werden.

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Patientenverfügung: Das Beste hoffen

Beitrag von Presse » 26.06.2009, 08:25

Patientenverfügung: Das Beste hoffen - Umfrage: Sieben von zehn Deutschen wollen lieber Angehörige entscheiden lassen
Baierbrunn (ots) - Jeden kann es treffen: Unfähig sich zu artikulieren, vielleicht ohne Bewusstsein, eine unvorhersehbare, langwierige Krankheit. Per Patientenverfügung kann jeder festlegen, was im schlimmsten Fall geschehen soll. Doch die meisten Deutschen verzichten darauf - sie vertrauen ihrem Umfeld, wollen bis zuletzt kämpfen, oder haben sich einfach noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag der "Apotheken Umschau". Mehr als acht von zehn Deutschen (82,2%) haben bisher keine solche Verfügung verfasst. Nach den Gründen dafür befragt, sagen von diesen die meisten (86,2%), dass sie im Ernstfall auf ihre Angehörigen vertrauen. Drei Viertel (75,9%) verlassen sich darauf, dass die Ärzte die richtigen Entscheidungen treffen. Ähnlich viele (71,6%) geben an, dass sie um jede Chance kämpfen wollen, dass der Schutz des eigenen Lebens in jedem Fall Vorrang hat. Zwei von drei Befragten geben zu, dass sie sich nicht näher mit dem Thema 'Leiden und Tod' beschäftigen wollen (69,6%) oder haben Zweifel daran, wie sie sich im Ernstfall wirklich entscheiden würden (67,9%).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheits- magazins "Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.973 Personen ab 14 Jahren.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.6.2009
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Neue Kräfteverhältnisse und schlechte Verlierer

Beitrag von Service » 28.06.2009, 06:38

Neue Kräfteverhältnisse und schlechte Verlierer
Falls der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier ...
http://www.patientenverfuegung.de/pv-newsletter


Die ZEIT Nr. 27 (25.6.) kommentiert die neuen Kräfteverhältnisse bei der Patientenselbstbestimmung und die Hintergründe für das parlamentarische Überraschugns-Ergebnis:

„Fünf Jahre sind eine kurze Zeitspanne, wenn es um die Veränderung von Denkweisen und Mentalitäten geht. Fünf Jahre lang hat der Bundestag um den gesetzlichen Umgang mit Patientenverfügungen gestritten, bis er am Donnerstag der vergangenen Woche mit großer Mehrheit die einfache und klare Regelung beschloss, für die das Lager der Liberalen seit jeher warb. Was ein Patient festlegt für den Fall, dass er sich in eigener Sache nicht mehr äußern kann, das muss sein Arzt beachten, Punktum. ...

Das Ende aber war überraschend: Kein Kompromiss, sondern der konsequenteste Vorschlag eines der streitenden Lager setzte sich durch. Was hatte die Kräfteverhältnisse zuletzt so dramatisch geändert?

m Rückblick auf diese Debatte fällt vor allem eines auf: Wie fremd Tonfall und Gedankengang älterer Beiträge schon heute wirken. Die Empörung über die »Selbsttötungs- und Selbstliquidierungs-Propaganda« aus dem Lager der Liberalen, ... die Befürchtung, die alternde Gesellschaft werde ihre Kranken und Schwachen aus Kostengründen dazu drängen, sich in einen verfrühten Tod zu schicken - all diese Argumente spielten am Ende kaum noch eine Rolle. Weil sie widerlegt waren? Oder fanden sie einfach keinen Widerhall, waren sie zu weit entfernt von einer Wirklichkeit, in der viele überwiegend ältere Menschen weniger die Angst vor dem sozialen Druck plagt, aus dem Dasein scheiden zu sollen, als die Sorge, ihre wohlerwogenen und schriftlich niedergelegten Wünsche könnten am Ende missachtet werden?

... Von Anfang an hatte der Konflikt Züge eines Schattengefechts, weil ein wichtiger Akteur vorzugsweise indirekt in Erscheinung trat: die katholische Kirche. In seiner Enzyklika Evangelium vitae hatte Papst Johannes Paul II einen umfassenden Werteverfall beklagt, Folge einer »entarteten Vorstellung von Freiheit«, der sich in Verbrechen gegen das Leben ausdrückte, zu denen der Papst neben Mord, Völkermord, Abtreibung und Euthanasie eben auch den Vorsatz zählte, dass man ´den Tod in dem Augenblick vorwegnimmt, den man selbst für den geeignetsten hält´.

Man muss die Verbindung solcher Überlegungen mit dem Streit um Patientenverfügungen nicht zwingend finden. Die Kirche aber zog diesen Schluss - und erlitt eine verheerende Niederlage. Zu Beginn prägten Politiker wie die grüne Bundestagsabgeordnete Christa Nickels und die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner die Debatte, beide Mitglieder im Zentralkomitee der Katholiken. Mithilfe der Enquetekommission »Ethik und Recht der modernen Medizin« zogen sie zunächst sogar eine Mehrheit des Parlaments auf ihre Seite.

Es folgten die Sacharbeit in den Ausschüssen, die penible Untersuchung möglicher Fallkonstellationen ... Da waren in Deutschland Strafverfahren gegen Mediziner und Anwälte, die unbestreitbar im Interesse ihrer Patienten gehandelt hatten - all das schwächte das Lager der Lebensschützer. ... Am Ende hatte die katholische Kirche nur noch wenige Ansprechpartner im Bundestag ... Und zwischen den beiden Kirchen waren die Patientenverfügungen zuletzt so heftig umstritten, dass sie eine gemeinsame Kapitulationserklärung unterzeichneten. Ein `in jeder Hinsicht überzeugender Regelungsvorschlag liegt bislang nicht vor´ - das war die Quintessenz der kirchlichen Versuche, auf die Gesetzgebung zur Patientenverfügung Einfluss zu nehmen. ... " Quelle DIE ZEIT
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Überprüfungsangebote zu bestehenden Patientenverfügungen

Dabei wird es jetzt in der praktischen Umsetzung darum gehen, die begründeten Einwände der Gegner des jetzt verabschiedeten Gesetzes (sehr) ernst zu nehmen und im Auge zu haben. Patientenverfügungs-Beratungstellen, sei es der Deutschen Hospizstiftung (DHS) oder des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) haben entsprechende Angebote aus der Schublade gezogen. Zum Beispiel wird von beiden Organisationen Hilfe bei der Überprüfung bestehender Patientenverfügung angeboten. Siehe http://www.patientenverfuegung.de/vorhandene-pv (HVD) und http://www.hospize.de/docs/Patientenver ... _Check.pdf (DHS).
Die DHS hat darüber hinaus eine Schiedsstelle bei Konflikten zur Patientenverfügung angeboten. Ob dieses Service nur für (Förder-) Mitglieder gilt, wie dies beim HVD der Fall ist, oder für jeden Ratsuchenden, wird leider nicht transparent gemacht.

Auch wenn es jetzt darum geht, die neuen Herausforderungen anzunehmen, auch diejenigen, deren Bedenken schwer wiegen, dabei „mitzunehmen" und nicht etwa als „Siegerlaune" aufkommen zu lassen, wird ein abschließender Blick auf die schlechten Verlierer erlaubt sein.

Schlechte Verliierer

Denn die Gegner des beschlossenen Patientenverfügungsgesetzes „schießen weiter aus allen Rohren", mit höchst fragwürdigen Mitteln. Dies sind - neben Kirchen und CDU - in erster Linie die stark christlich geprägten Funktionäre der Bundesärztekammer Prof. Hoppe (Präsident) und Dr. Montgomery (Vizepräsident).

Eine Auswahl:

Als besonders „schlechter Verlierer" erweist sich der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Hoppe (oder zeigt er nun seine wahre Meinung zur Patientenverfügung, die doch laut BÄK immer schon verbindlich sein sollte?). Der Köllner Rundschau gegenüber droht Hoppe:
„Die Ärzte werden sich sehr genau überlegen müssen, ob sie überhaupt einen Behandlungsvertrag eingehen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Der Gesetzgeber hat ja überhaupt nicht bedacht, dass ein Behandlungsvertrag eine beiderseitige Angelegenheit ist."

Und in der WELT war zu lesen:
„ Ärztekammer-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery erklärte am Freitag, nun hätten viele Menschen Angst, eine Verfügung zu verfassen. Denn es gebe laut dem neuen Gesetz keine Möglichkeit, eine Verfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu widerrufen. Dabei steht in dem beschlossenen Gesetz: "Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden."

Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach zeigt sich von seinen eigenen Reihen enttäuscht: "Wenn sich meine eigene Fraktion bei dieser wichtigen Frage in drei Fraktionen spaltet, darf man sich über dieses Ergebnis nicht wundern". Der Bundestagsabgeordnete Gerald Weiß (CDU) hat unterdessen davon abgeraten, eine Patientenverfügung zu verfassen. Auch die Vertreter der Kirchen sehen keine Verbesserung der Rechtslage. "Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht", sagte Bischof Wolfgang Huber, der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche.

Quellen:
aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/
krankenkassenratgeber.de/news/arzt-patient/gesetz-zu-patientenverfuegungen-kritik-haelt-an

Quelle: Mitteilung NL Patientenverfügung 27. Juni 2009
http://www.patientenverfuegung.de

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