Patientenautonomie -- Patientenrechtegesetz überfällig

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenautonomie -- Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2009, 18:11

Patientenautonomie am Lebensende – Patientenrechtegesetz überfällig
Absage an eine Überregulierung per Patientenverfügungsgesetz, das sich möglicherweise als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beratungsinstitutionen oder Notare präsentiert


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch die neuerlichen Hinweise zur vermeintlichen Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes, u.a. zu den Aktivitäten der Deutschen Hospiz Stiftung, bringen mich nicht ab von der Überzeugung, dass anhand der vorliegenden Gesetzentwürfe eher von einer Beschlussfassung abgesehen werden sollte.

Anhand der gegebenen Rechtslage sind Patientenverfügungen verbindlich und müssen umgesetzt werden. Insoweit bieten die vorliegenden Entwürfe keine neuen Erkenntnisse, skizzieren eher neue Hürden, so dass von überzogenen Beratungserfordernissen und sogar von einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Notare die Rede war.

Bekannt sind natürlich immer wieder auftretende Durchsetzungsprobleme. Diese können aber nicht durch ein Gesetz behoben werden. Durchsetzungsproblemen sollte eher durch eine (weitere) Aufklärungsoffensive entgegen getreten werden.

Eine andere Frage ist auch, ob Patientenverfügungen den Einzelwillen immer ausreichend deutlich beschreiben. Dieses Problem wird aber auch bei einer gesetzlichen Regelung bleiben. Insoweit wird ein Rechtsvertreter für die notwendige Klarheit eintreten können.

Wichtiger als neue Vorschriften erscheint mir daher, intensiver für die zeitgerechte Erstellung von Vorsorgevollmachten zu werben. Ein geeigneter Rechtsvertreter, Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer, muss sich um die Geltendmachung des jeweiligen Patientenwillens kümmern und für die Durchsetzung eintreten!

Interessanterweise setzen sich zur Zeit u.a. diejenigen Institutionen besonders stark für eine gesetzliche Regelung mit einem Beratungsgebot ein, die selbst mit Beratungshilfen und Textvorschlägen für Patientenverfügungen „auf dem Markt“ sind. Darüber darf man nachdenken.

Wenn man die Patientenautonomie am Lebensende gesetzgeberisch gestalten will, gehören solche Vorschriften in ein Patientenrechtegesetz, das sich umfassend mit den (verfassungsrechtlichen bzw. vertraglichen) Rechten und Pflichten bei Vorsorge, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Pflege befasst. Zu einem solchen Patientenrechtegesetz passten die Ausführungen zur Patientenautonomie am Lebensende. Alles andere wäre Stückwerk.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de


Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen – Überregulierung vermeiden!
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Patientenautonomie am Lebensende:
Zeitschrift „CAREkonkret“ berichtet am 15.05.2009 zum Strafrechtsurteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009 und schreibt u.a.:
„Der Pflegeexperte Werner Schell hält die Verurteilung des Münchner Anwalts für falsch“.
Vollständiger Bericht hier:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 052009.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Sr. Gundula
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Danke für Engagement

Beitrag von Sr. Gundula » 01.06.2009, 15:49

Lieber Herr Schell,

ich danke Ihnen für Ihr Engagement wegen der gebotenen Achtung des Patientenwillens und gegen eine Überregulierung im Zusammenhang mit den Entwürfen für ein Patientenverfügungsgesetz.

Noch einen schönen Pfingstmontag wünscht Ihnen
Sr. Gundula
Christliche Kirchen sind zur menschenwürdigen Pflege verpflichtet. - Allerdings sehe ich noch erhebliche Umsetzungsmängel!

Gita Neumann

Pro Patientenverfügungsgesetz

Beitrag von Gita Neumann » 02.06.2009, 06:41

WernerSchell hat geschrieben: ... Patientenautonomie am Lebensende – Patientenrechtegesetz überfällig
Absage an eine Überregulierung per Patientenverfügungsgesetz, das sich möglicherweise als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beratungsinstitutionen oder Notare präsentiert ...
Lieber Herr Schell,

Ihr Statement ist für mich nicht überzeugend. Stand der Dinge ist der, dass es diverse Änderungen gibt, was Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist. So hat auch Bosbach inzwischen von der notariellen Bezeugung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer PV ohne Reichweitenbeschränkung Abstand genommen (es ist also Unsinn, weiter den Begriff der Arbeitsbeschaffung für Notare zu kolportieren). Stünker wiederum hat den Passus eines "Dialogprosses" aufgenommen, Zöller wiederum die ärztliche Beratung als Soll-Bestimmung.

Wenn ich Ihre Kriterien richtig verstehe, müsste ja wohl der Stünker-Entwurf Ihr Favorit sein (keine Angaben zur ärztlichen Beratung im Vorfeld)- oder der Zöller-Entwurf (Absage an Überregulierung). Und das ist auch gut so, denn einer von beiden dürfte "das Rennen machen".

Völlig unverständlich ist mir, dass Sie - genau wie Vertreter der katholischen Kirche - stattdessen (?) die Erstellung von Vorsorgevollmachten befürworten. Der Status des Bevollmächtigten ist doch längst im BtR verankert (Gesundheitsvollmacht muss schriftlich sein und die §§ 1904 und 1906 umfassen, um voll wirksam sein zu können). Was hat denn aber der so bevollmächtigte Angehörige davon, wenn er eine bestehende PV ggf. nur schwer durchsetzen kann? Und was hat der Vorsorgewillige davon, einen in kritischen Fragen wirkungslos bleibenden Angehörigen zu bevollmächtigen?

Summa summarum scheinen die verbleibenden Streitpunkte zum PV-Gesetzt eher parteipolitischer als sachlicher Natur. D. h. wir haben eine Situation kurz vor dem Ziel einer ausgereiften gesetzgeberischen Verankerung der Patientenverfügung. Dies dürfe insbesondere für Betreuuer von Bedeutung sein. Wie lange soll Ihrer Meinung nach - nach nunmehr 5 Jahren - das Thema PV die Debatte noch beschäftigen?

Am 18. 6. ist die Abstimmung auf der Tagesordnung. Es liegt dazu ein vernünftiger Geschäftsordnungs-Antrag vor (nämlich das jeder Abgeordneter einen Stimmzettel mit den drei vorliegenden Entwürfen erhält). Das sollten wir jetzt unterstützen (oder abwarten) und weitere Zerreden vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Gita Neumann
Bundeszentralstelle Patientenverfügung
10179 Berlin, Wallstr. 65
+49 30 613904-11, Fax: -36
g.neumann@hvd-berlin.de
http://www.patientenverfuegung.de

Anmerkung der Moderation:
In der Angelegenheit fand per E-Mail ein weiterer Meinungsaustausch statt. Es wird nun abzuwarten sein, wie der Deutsche Bundestag das Thema am 18.06.2009 behandelt bzw. beschließt.

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Patientenverfügung - ´Zu gefährlich oder zu kompliziert`

Beitrag von Presse » 02.06.2009, 17:41

Patientenverfügung - ´Zu gefährlich oder zu kompliziert`
© ZEIT ONLINE, Tagesspiegel 28.5.2009

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe begründet, warum er dafür ist, auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ganz zu verzichten. Interview
... (mehr)
http://www.zeit.de/online/2009/23/patie ... ung-hueppe

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Entscheidung über Gesetz erneut vertagt

Beitrag von Presse » 02.06.2009, 17:55

Bernard Bode
Gordischer Knoten
ABSTIMMUNG

Entscheidung über Gesetz erneut vertagt. Nächster Termin: 18. Juni


Druckversion . Am 18. Juni wird der Bundestag erneut versuchen, eine Entscheidung über das Thema Patientenverfügung zu erreichen. Denn bereits seit sechs Jahren wird im Parlament intensiv über eine gesetzliche Regelung für die Willenserklärung diskutiert.
.... (weiter)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 74124.html

Cordula Tutt
Sterben ist auch ein Stück Leben
PATIENTENVERFÜGUNG


Seit Jahren wird um verbindliche Regeln für das Lebensende gestritten

Druckversion . Irmgard Vogt (Namen von der Redaktion geändert) will sterben, wie sie gelebt hat. Im Kreis ihrer Familie möchte sich die 95-Jährige verabschieden. "Niemand soll mich aufhalten, wenn es Zeit ist", hat sie immer wieder gesagt. Und resolut hinzugefügt, der Körper könne mit über 90 Jahren sicher selbst entscheiden, wann es gut sei.
... (mehr)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 74742.html

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Patientenrechtegesetz (PatRG) überfällig

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2010, 06:48

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Vorstand, Dozent für Pflegerecht, Buchautor: Werner Schell
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de


Pressemitteilung vom 22.02.2010

Patientenrechtegesetz (PatRG) überfällig
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert klare und verbindliche Aussagen zur Patienten - Selbstbestimmung

Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, andererseits, sind in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten.

Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen und eine Art „Waffengleichheit“ zwischen den Beteiligten herauszustellen. In diesem Zusammenhang wurden z.B. Regeln über die Aufklärungspflicht und die Beweislastumkehr in Medizinschadensangelegenheiten geprägt.

Dies alles hat in den zurückliegenden Jahren verschiedene Bundes- und Länderministerien veranlasst, Broschüren mit den „Patientenrechten in Deutschland“ zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausbringen. Diese Informationsschriften befassen sich vor allem mit den Rechten und Pflichten im Behandlungsverhältnis und den Möglichkeiten, in einem Schadensfall gegebene Rechtsansprüche zu verfolgen. Ergänzt wurden diese Broschüren durch gezielte Informationen zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung.

Trotz all dieser Bemühungen von Rechtsprechung und Behörden ist es aber immer noch so, dass die Patientenrechte nur unvollkommen zur Geltung kommen und von Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen mangels ausreichender Kenntnisse auch nicht immer konsequent eingefordert werden.

>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert daher, die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Gesundheitswesen in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) umfassend festzuschreiben. Dabei sollte auch vorgesehen werden, dass Behandlungs- und Pflegefehler einer noch zu schaffenden zentralen Institution zu melden und von dort einer wissenschaftlichen Auswertung zuzuführen sind. Im Übrigen erscheint es sinnvoll, für die Verfolgung von Medizinschäden (zivilrechtlich wie strafrechtlich) Schwerpunktzuständigkeiten im Justizbereich vorzusehen. Die komplexe Materie macht es nämlich erforderlich, dass sich vornehmlich speziell ausgebildete Bedienstete und Richter mit solchen Streitfällen befassen. In diesem Zusammenhang wäre auch an eine Ausgestaltung des medizinischen Gutachterwesens zu denken in der Absicht, dass immer wirklich unabhängige Sachverständige in die Prozessauseinandersetzungen einbezogen werden können. Bekanntlich werden die Entscheidungen in Medizinschadensfällen maßgeblich durch die Gutachter bestimmt.

Mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes sollten auch die Vorschriften über die Patientenverfügung, die derzeitig als Teil des Betreuungsrechtes (BGB) ausgestaltet sind, in den entsprechenden Gesetzestext eingebunden werden. Grundsätzliche Aussagen über in der Zukunft liegende Behandlungs- bzw. Pflegesituationen sind Ausdruck des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes und müssen auch in einem Patientenrechtegesetz im Zusammenhang mit der Bedeutung des Patientenwillens dargestellt sein. Die isolierten Ausführungen über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen allein im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht entbehren der notwendigen Klarheit und werfen weiterhin zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf. Die mit den jetzigen Vorschriften über die Patientenverfügung geschaffene Rechtslage gibt bereits wenige Monate nach ihrer Einfügung in das BGB zu vielfältigen Diskussionen und Gesetzesauslegungen Anlass. Dieser unbefriedigende Zustand sollte schnellstmöglich im Zusammenhang mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes überwunden werden.

Ein Patientenrechtegesetz sollte sich nicht allein auf die Arzt-Patienten-Beziehung konzentrieren, sondern auch die Grundsätze des in den Pflegesystemen maßgeblichen Pflegerechts erfassen. Vor allem sollten die Grundsätze der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ einbezogen werden mit der Folge, dass die entsprechenden Gewährleistungen zu subjektiv-öffentlichen Rechten mit Anspruchscharakter ausgestaltet werden.

Dass sich wiederholt verschiedene Organisationen der Gesundheitsberufe gegen ein Patientenrechtegesetz ausgesprochen haben, ist unbeachtlich. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, Patientenrechte wären bereits jetzt ausreichend gesichert, geht an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei und kann nur als einseitiges und interessengeleitetes Statement verstanden werden.

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern ?

Beitrag von Presse » 06.05.2010, 06:24

Siehe Forum:
viewtopic.php?p=51656#51656
viewtopic.php?t=12034&highlight=patientenrechte

Deutsches Ärzteblatt vom 05.05.2010

Patientenrechte:
Zöller gegen Beweislastumkehr

Interview mit Wolfgang Zöller zum Patientenrechtegesetz
Berlin – Der Patienten­beauftragte der Bundes­regierung, Wolfgang Zöller (CSU) hat sich gegen eine Beweislastumkehr im geplanten Patientenrechtegesetz ausgesprochen.

Das würde dazu führen, Fehler eher vertuschen zu wollen und die Haftungsprämien für die Ärzte in die Höhe treiben ..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... umkehr.htm

Deutsches Ärzteblatt print
Interview mit Stefan Etgeton, Verbraucherzentrale-Bundesverband: „Die Zeit ist reif . . .“
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=74624

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Arzt und Patienten auf Augenhöhe - ist das realistisch?

Beitrag von Presse » 06.05.2010, 07:05

Arzt und Patienten auf Augenhöhe - ist das realistisch?
Die Koalition in Berlin plant ein Patientenrechtegesetz. Ob es positive Veränderungen bringt, ist umstritten.


Mehr Rechte für Patienten fordert der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CDU). Deutschland habe ein international anerkanntes Gesundheitssystem, sagt er. "Patienten werden aber zu wenig auf Augenhöhe behandelt. Hier sehe ich Handlungsbedarf".

Das von der Koalition geplante Patientenrechtegesetz werde für Klarheit darüber sorgen, welche Rechte und Pflichten Patienten und Ärzte hätten. Der CSU-Politiker ist zuversichtlich, dass mit dem parlamentarischen Verfahren in absehbarer Zeit begonnen werden kann.

.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=601096

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Patientenrechtegesetz notwendig

Beitrag von Presse » 09.05.2010, 11:39

Dtsch Arztebl 2010; 107( 18 ): A-857
Krüger-Brand, Heike E.; Schmitt-Sausen, Nora
Interview mit Dr. Stefan Etgeton, Referatsleiter Gesundheit beim Verbraucherzentrale-Bundesverband: „Die Zeit ist reif . . .“
THEMEN DER ZEIT: Interview
Stefan Etgeton zu der Not­wendig­keit eines Patienten­rechte­gesetzes und seinen Erwartungen an den Ärztetag


.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=74624

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Wer den Arzt schwächt, verletzt den Patienten

Beitrag von Presse » 12.05.2010, 12:04

Wer den Arzt schwächt, verletzt den Patienten
Warum laufen Rechte von Patienten manchmal ins Leere? Gesetzeslücken? Vielleicht - aber in der Realität sind es Komplexität und Verantwortungslosigkeit, die Grund dafür sind, dass Patienten allein gelassen werden. Ein Patientenschutzgesetz ist in Wirklichkeit nutzloser Rechtsrokoko - ein Alibi für die Gutmeinenden. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=602 ... itik&n=126

WernerSchell
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Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2010, 14:12

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Neuss, den 11.05.2010

Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich
Ablehnungsfront der Ärzteschaft unverständlich


Im Zusammenhang mit dem Deutschen Ärztetag vom 11. - 14.05.2010 wendet sich die Bundesärztekammer (BÄK) vehement gegen ein Patientenrechtegesetz (PatRG) und behauptet, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten würde durch ein solches Gesetz beeinträchtigt / gestört. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Ein Patientenrechtegesetz würde (endlich) dazu beitragen, dass die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten partnerschaftlich und auf Augenhöhe gestaltet und damit sogar vorhandene Vorbehalte / Hürden abgebaut werden können. Es muss nämlich auch rechtlich klargestellt werden, dass Ärzte im Rechtsverhältnis zum Patienten medizinische Dienstleister sind und keineswegs weiterhin von einer „überhöhten“ Sichtweise geprägt sein dürfen. Insoweit ist Änderungsbedarf dringend geboten. Das sollte durch die Ärzteschaft (BÄK) nicht zerredet werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit einer Presseerklärung vom 22.02.2010 klare und verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbsthilfebestimmung in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) gefordert und damit eindeutig Position bezogen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist übrigens mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung der Meinung, dass im Zusammenhang mit einem Patientenrechtegesetz (PatRG) keine generelle Umkehr der Beweislast im Zusammenhang mit vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern erwogen werden sollte. Die jetzigen Haftungsregelungen mit den durch die Gerichte zugelassenen eingeschränkten Beweiserleichterungen (z.B. im Bereich der Aufklärungs- oder Dokumentationsmängel oder der groben Fehler) erscheinen ausreichend. Verbessert werden muss aber die gutachterliche Praxis im Zusammenhang mit medizinischen Streitfällen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird das Thema „Patientenrechtegesetz“ beim Pflegetreff am 16.11.2010 in Neuss-Erfttal ansprechen. Sollte es seitens der BÄK eine Bereitschaft geben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, wird hiermit eine entsprechende Einladung ausgesprochen. Es könnte dann gemeinsam mit den Betroffenen, den Patienten, diskutieren werden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
+++
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!

Die Medien berichteten u.a.: Adresse immer vollständig in den Browser übernehmen!
http://www.openpr.de/news/428292.html
http://www.openbroadcast.de/artikel/461 ... rlich.html
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=14367

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=14150
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenrechtegesetz und Autonomie

Beitrag von Presse » 20.05.2010, 15:32

Ärzte Zeitung, 20.05.2010

Patientenrechte: Zöller bestätigt Fahrplan für Gesetz
BERLIN (fuh). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) hat am Donnerstag im Bundestag noch einmal den Fahrplan für ein von der Koalition geplantes Patientenrechtegesetz vorgestellt: Bis Ende 2010 wird ein Diskussionspapier vorgelegt, mit Beginn des nächsten Jahres soll dann das parlamentarische Verfahren beginnen. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=603659

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Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenrechtegesetz - Eckpunkte

Beitrag von Presse » 23.03.2011, 07:39

Ärzte Zeitung, 22.03.2011
Patientengesetz nimmt die GKV strenger in die Pflicht
Patientenbeauftragter Zöller legt Eckpunkte vor /
Montgomery: "Vernünftig"

BERLIN (sun). Das seit langem angekündigte Patientenrechtegesetz nimmt jetzt Gestalt an. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hat am Dienstag in Berlin erstmals ein Grundlagenpapier vorgelegt. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=646341

Regierung will Patientenrechte stärken - Eckpunkte für Gesetz
Berlin – Die Bundesregierung will die Patientenrechte stärken und hat erste Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt.Demnach sollen Krankenversicherte künftig schneller von ihrer Kasse eine Rückmeldung [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=39765

WernerSchell
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Patientenrechtegesetz - Eckpunkte

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2011, 08:57

Weitere Beiträge ab 23.03.2001 unter
Patientenrechtegesetz - Eckpunkte
viewtopic.php?p=58345#58345
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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