Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt

Beitrag von Presse » 20.05.2009, 13:51

Antrag gegen Gesetz zu Patientenverfügungen vorgelegt

Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
... (mehr)
http://hpd.de/node/7058

Antrag

der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...

Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.

Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.

Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.

Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.

Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.

Dieter Radke
Full Member
Beiträge: 168
Registriert: 13.11.2005, 16:46

Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden

Beitrag von Dieter Radke » 21.05.2009, 08:11

Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden

Eine gute Nachricht aus Berlin.
Dem entsprechenden Antrag kann man nur zustimmen!

MfG
Dieter Radke
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Ein "Antrag" - jenseits von Gut und Böse!

Beitrag von Lutz Barth » 21.05.2009, 08:16

Die Frage, ob es „lachende“ und nach meiner Einsicht insbesondere frohlockende „Vierte“ gibt, scheint beantwortet zu sein.

Die Abgeordneten um die Herren Hüppe und den Bundestagspräsidenten Lammert haben es verstanden, mit ihrem Antrag insbesondere die einschlägigen Fachkreise zu überraschen, gehen die Abgeordneten doch davon aus, dass die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum gezeigt habe, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung weder notwendig noch überzeugend möglich ist.

Nun weiß ich persönlich nicht, ob die Abgeordneten sich in den letzten Jahren an einem Ort aufgehalten haben, der völlig von der Außenwelt und insbesondere von den allgemein zugänglichen Quellen zu den Medien und zur Fachliteratur abgeschnitten war, wenngleich doch ein solches durchaus in Anbetracht dieser absurden Behauptung nicht ausgeschlossen werden kann. Gerade die Fachdiskussion lässt keinen (!) Zweifel offen, dass eine gesetzliche Regelung nicht nur wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten ist.

Hier offenbart sich nicht nur Unwissenheit, sondern vor allem auch eine kaum zu überbietende Ignoranz gegenüber einer seit Jahren lebhaft geführten Debatte und da darf denn schon einmal daran erinnert werden, dass bereits mit dem im Jahre 2000 zum 63. Deutschen Juristentag vorgelegten Gutachten von Jochen Taupitz „Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Leben?“ die Diskussion im wissenschaftlichen Raum eröffnet und letztlich bis zum gegenwärtigen Tage lebhaft wurde. Das Votum der „Wissenschaft“ hierbei ist insofern eindeutig, als dass von der ganz überwiegenden Mehrheit die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nachhaltig gefordert wird.

Dass nicht „jeder denkbare Fall“ einer Normierung zugänglich ist, ist schlicht eine rechtliche Binsenweisheit, die zu betonen nicht notwendig ist.

Völlig neben der Sache liegt indes der Hinweis, dass für die Ärzteschaft mit den Richtlinien der BÄK zur Sterbebegleitung gleichsam Rechtsklarheit geschaffen wurde. Hier verkennen die Abgeordneten die Qualität der Richtlinien, denen eben keine Rechtsnormqualität beigemessen werden können und im Übrigen insofern verfassungsrechtlich bedenklich sind, in dem diese die Gewissenentscheidung der verfassten Ärzteschaft arztethisch präjudizieren!

Ebenso abenteuerlich ist die These, dass sich der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter Rechtsprechung bewährt hat. Hier scheinen die Abgeordneten nicht die Rechtsprechung zu kennen, in der dass selbstbestimmte Sterben vielfach erst nach einem erfolgreichen Beschreiten eines Instanzenzugs im Zweifel ermöglicht wird.

Die Abgeordneten scheinen also völlig unbeeindruckt von dem bisher erreichten Status quo in der wissenschaftlichen Debatte zu sein und da finde ich es – aufrichtig formuliert – völlig unverschämt, nunmehr die Öffentlichkeit mit einem „Antrag“ zu konfrontieren, der bar jeder Vernunft ist und allenfalls als „Glaubensbekenntnis“ besonderer Art Geltung beanspruchen kann.

Der Bundestag möge diesen sonderbaren Antrag der ihn unterstützenden Abgeordneten ausdrücklich nicht (!) beschließen, läuft er doch auf eine Dokumentation einer „beharrlichen Arbeitsverweigerung“ hinaus, die angesichts der grundrechtlichen Schutzverpflichtung und dem Parlamentsvorbehalt zwar nicht mit „Kündigung“, aber mit Nichtbeachtung abgestraft werden sollte.

Auch das „C“ im Parteinamen rechtfertigt nicht, dass manche Abgeordnete – so jedenfalls mein Eindruck – mehr ins Evangelium vitae schauen, als in das Verfassungsrecht. Zur Erinnerung: Gerade im Evangelium vitae sind Optionen für Volksvertreter beschrieben, wie in solchen „grenzwertigen Situationen“ gehandelt werden könne.

An dieser Stelle darf ich auf den diesseitigen Kurzbeitrag

Der „radikale Ethikerlass“? Erinnerung(en) – 33 Jahre ist es her…
>>> http://www.lutzbarth.de/Radikaler_Ethik ... r_2008.pdf


Kurzum: Nehmen wir das Evangelium vitae beim geschriebenen Wort ernst, dann ist hierin unverhohlen der Aufruf zum Boykott parlamentarisch gebotener Arbeit enthalten und dies führt – wie nunmehr offensichtlich aus Respekt vor den Kirchen und anderen wirkmächtigen Gruppen in unserem Lande geschehen – zum Gesetzgebungsnotstand.

Was also bleibt?

Die Hoffnung, dass ein Großteil der Abgeordneten – insbesondere diejenigen, die noch nicht entschieden sind – sich nicht von einem durch und durch unsäglichen Antrag „blenden lassen“ und vielmehr erkennen, dass das Selbstbestimmungsrecht ein überragendes Rechtsgut ist und im Übrigen der Vorbehalt des Gesetzes kein Zweifel darüber aufkommen lässt, dass die (!) Abgeordneten sich jedenfalls nicht einer konstruktiven Parlamentsarbeit verweigern dürfen.
Sowenig wie ein arztethischer Paternalismus anbefohlen ist, gilt dies freilich auch in einem besonderen Maße für die Politiker, die ihr Recht auf freie Gewissensentscheidung nicht dazu ausüben sollten, entgegen den „Zeichen der Zeit“ ein Gesetz ad acta legen zu wollen, dass eben nicht aus einer Augenblickssituation heraus dem „mainstream“ geschuldet ist, sondern der Verfassungsrechtslage und den Erfordernissen des Vorbehalt des Gesetzes entspricht!

Die Nachricht aus Berlin ist daher beileibe nicht "gut", sondern muss eigentlich Bestürzung auslösen!

Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 22.05.2009, 07:01

Abstimmung am 28.5.2009: Wie schoen ist doch Demokratie - im Internet

Unglaubliches gesetzgeberisches Arbeitspensum für Abgeordneten am 28.5.: Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.

Inmitten von: Mehreren Strafrechtsreformen, einem „Bad-Bank-Gesetz", den DDR-Renten, der Mandatsverlängerung im Kosovo, der Micl-Exportsubvention, der Flugsicherung, dem Kommunalen Wahlrecht für Ausländer und den Rechten von Homosexuellen (Tagesordnung s.u. Link).

Grund genug, dass vorsorgefreudige Bürger/innen den dazu noch unentschlossenen (und ggf. unwissenden) Abgeordneten noch ein wenig auf die Sprünge helfen?

Auf die noch Unschlüssigen kommt es an
Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).

Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier deren Namen (mit Partei) - nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach - die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt ...)
Interessant ist auch: Innerhalb des - mit über 200 Unterschriften größten - Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei - parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! Es bleibt jedoch fraglich, ob es überhaupt zu einem Mehrheitsergebnis kommt - viele Abgeordnete wollen ja das tun, was den Bürger/innen gern vorgeworfen wird: Wahl- bzw. Stimmenenthaltung praktizieren. Dann ist die Gesetzgebungsarbeit der letzten 5 Jahre hinfällig und es wird wohl niemand in der neuen Legislaturperiode Lust verspüren, sich da noch einmal ganz von vorn daran zu machen.

Noch kann sich jeder Bürger einmischen
Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, siehe hier:

http://www.humanistische-union.de/theme ... ung/jetzt/

Sollten Sie darauhin Ihrem (oder dem einen oder anderen) Abgeordneten noch etwas mit auf den Weg geben, können Sie es auch hier tun, wo es gleichzeitig veröffentlicht einsehbar ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html

Achtung, Politikerbeschimpfungen oder Unflätigkeiten sind bei Abgeordnetenwatch von der Veröffentlichung ausgeschlossen!

(Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)
--------------------------------------------------------------------------------

Quelle Tagesordnung im Bundestag am 28.5.:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/

Quelle: E-Mail-Zuschrift vom 22.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gesetzesvorhaben auf der Kippe

Beitrag von Presse » 23.05.2009, 12:09

Gesetzesvorhaben auf der Kippe
Freitag, 22 Mai 2009

Nach der Bundestagsentscheidung zum Thema Spätabtreibungen steht ein anderes intensiv diskutiertes Gesetzesvorhaben nun auf der Kippe. Über die drei konkurrierenden Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen will das Parlament am 28. Mai beraten. Doch für kein Konzept ist eine Mehrheit in Sicht. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen nun einen Antrag «Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden», der auf den Verzicht auf ein Gesetz abzielt.
.... (mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/3863/1/

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Auf ein Wort zum Sonntag!

Beitrag von Lutz Barth » 24.05.2009, 06:36

Auf ein Wort zum Sonntag: Der „große Irrtum“ in der Sterbehilfe-Debatte und die Folgen für das Patientenverfügungsgesetz?

v. Lutz Barth, 24.05.09

>>> http://www.iqb-info.de/Wort_zum_Sonntag ... h_2009.pdf <<<
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

ProPflege
Sr. Member
Beiträge: 262
Registriert: 29.07.2008, 12:37

Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen

Beitrag von ProPflege » 24.05.2009, 15:40

Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen
– Überregulierung vermeiden!

Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Endphase in Patientenverfuegungs-Debatte

Beitrag von Service » 25.05.2009, 05:55

Endphase in Patientenverfuegungs-Debatte: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009

Berlin (ALfA). Nach Abschluss der Debatte ueber eine Neuregelung von Spaetabtreibungen vergangene Woche geht vermutlich nun auch die Debatte ueber eine rechtliche Absicherung von Patientenverfuegungen in die letzte Runde. Laut Tagesordnung zur kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages stimmen die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung am Donnerstag, den 28. Mai, nach vorheriger ca. 75-minuetiger Aussprache ueber insgesamt drei fraktionsuebergreifende Gesetzentwuerfe ab, die Patientenverfuegungen kuenftig rechtlich bindend machen wollen. Wie die Abstimmung ausgehen wird, ist derzeit voellig unklar. Eindeutige Mehrheiten zeichnen sich bislang noch nicht ab. Umstritten sind dabei vor allem der Grad der Verbindlichkeit und die Reichweite einer Patientenverfuegung.

Der Entwurf einer Gruppe um Joachim Stuenker (SPD) betont dabei das Selbstbestimmungsrecht. Wichtigste Voraussetzung fuer die Verbindlichkeit der Patientenverfuegung soll hier ihre schriftliche Form sein. Sofern diese vorliegt, soll der Patientenwille verbindlich sein, voellig unabhaengig von Art und Stadium der Erkrankung. Das Konzept einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) sieht dagegen je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit einer Patientenverfuegung vor und setzt zudem auf aerztliche und rechtliche Beratung. Nach dem Vorschlag einer Gruppe um Wolfgang Zoeller (CSU) sollen dagegen Verfuegungen grundsaetzlich verbindlich sein. Dabei wird die Rolle des Arztes als Entscheider betont. Auch muendlich geaeusserte Patientenverfuegungen sollen sogar anerkannt werden. Beschraenkungen auf Erkrankung oder Behandlungssituation macht der Gesetzentwurf jedoch nicht. Bei einer Expertenanhoerung im Rechtsausschuss des Bundestages Anfang Maerz zeichnete sich keine eindeutige Favorisierung der Entwuerfe ab. Auch eine erste Beratung im Plenum des Bundestages im Januar zeigte eine grosse Uneinigkeit unter den Abgeordneten in der Thematik (siehe ALfA-Newsletter 09/09 vom 07.03.2009). Auf einen mehrheitsfaehigen Kompromiss konnten sich die Autoren der drei fraktionsuebergreifenden Gruppenantraege bislang nicht einigen. Stattdessen folgten gegenseitige Schuldzuweisungen und der Vorwurf, es mangele an Gespraechsbereitschaft.

Seit Anfang dieser Woche liegt zusaetzlich ein Antrag um die Unions-Abgeordneten Hubert Hueppe, Beatrix Philipp und Dr. Norbert Lammert mit dem Titel "Gesetzliche Ueberregulierung der Patientenverfuegung vermeiden" vor, fuer den momentan Unterschriften gesammelt werden. Dies teilte der Bueroleiter von Hubert Hueppe am 19. Mai mit. In dem Antrag heisst es, die mehrjaehrige Debatte im oeffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum habe gezeigt, dass eine ueber die gegenwaertige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfuegung weder notwendig noch ueberzeugend moeglich sei. Die Praxis zeige, dass vorhandene Patientenverfuegungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie die tatsaechliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode fuehrt. Auch der Praesident der Bundesaerztekammer, Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, hatte kuerzlich erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfuegungsgesetz abzusehen. Mit einer "Verrechtlichung des Sterbens" sei niemandem gedient. Des weiteren liegt noch ein aelterer Antrag der FDP-Fraktion zur Abstimmung vor, in dem die Liberalen die Bundesregierung aufgefordert hatten, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die notwendigen Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfuegungen vornimmt.

Die Debatte über Patientenverfuegungen wird wieder wie alle anderen Debatten auch, online live auf der Webseite des Deutschen Bundestages uebertragen. Kurze Zeit spaeter werden dort auch die Abstimmungsergebnisse veroeffentlicht.

Weitere Informationen:

Debatte ueber Patientenverfuegungen: Uneinigkeit bei Expertenanhoerung im Rechtsausschuss des Bundestages
ALfA-Newsletter 09/09 vom 07.03.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 37dac87de1

Tagesordnung der 224. Sitzung im Deutschen Bundestag, Donnerstag, 28.05.2009, 09.00 - ca. 02.10 Uhr
(Dort Punkt 8a und 8b mit allen relevanten Drucksachen)
http://www.bundestag.de/parlament/plena ... o/224.html

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - Mitteilung vom 23./24.05.2009
Inhaltlich verantwortlich: C. Frodl
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Antrag v. Hüppe kommt einer "Insolvenzerklärung" g

Beitrag von Lutz Barth » 25.05.2009, 10:07

Der jüngste Antrag vom Abgeordneten Hüppe u.a. erweist sich in letzter Konsequenz als „Insolvenzerklärung aller ersten Ranges“ nach einer seit Jahren mehr als lebhaft geführten Diskussion und negiert hierbei die sachverständigen Expertisen, die nahezu einhellig davon ausgehen, dass ein Patientenverfügungsgesetz dringend erforderlich ist.

Sofern die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in ihrer vorstehenden Mitteilung darauf hinweist, dass auch der Präsident der BÄK erst kürzlich erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert hat, von einem detaillierten Patientenverfuegungsgesetz abzusehen, ist daran zu erinnern, dass die Meinung des Präsidenten auch in Ärztekreisen umstritten ist. Es darf hier sogar die These geäußert werden, dass hier der Präsident der BÄK eine Mindermeinung vertritt, die im Übrigen nicht von allen Landesärztekammern geteilt wird.

Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

ProPflege
Sr. Member
Beiträge: 262
Registriert: 29.07.2008, 12:37

Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung ...

Beitrag von ProPflege » 25.05.2009, 10:26

Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen – Überregulierung vermeiden!
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

thorstein
Sr. Member
Beiträge: 457
Registriert: 04.03.2008, 22:22

Beitrag von thorstein » 25.05.2009, 11:16

Worüber wurde denn jahrelang gestritten und diskutiert, wenn angeblich gar kein Regelungsbedarf besteht.

Meiner langjährigen Erfahrung in der stationären Altenpflege entspricht diese Einschätzung keinesfalls. Auch wenn häufig die Patientenverfügung als Entscheidungshilfe herangezogen wird, kann man sich nicht darauf verlassen, das die darin enthaltenen Verfügungen auch eingehalten werden.

Bei Ärzten ist es wohl immer noch der Grundimpuls, Leben in jedem Fall retten zu müssen oder die Angst, wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt zu werden.

Angehörigen wird trotz Patientenverfügung Druck gemacht: wollen sie ihre Mutter verhungern lassen?

Meiner Ansicht nach wäre es durchaus vertretbar, Patientenverfügungen mit einer Beratungspflicht durch den Hausarzt zu koppeln und dann aber auch verbindlich zu machen.

Cicero
Sr. Member
Beiträge: 388
Registriert: 30.06.2007, 10:11

Patientenverfügungen sind verbindlich - auch ohne Gesetz

Beitrag von Cicero » 25.05.2009, 12:05

Patientenverfügungen sind verbindlich - auch ohne Gesetz
thorstein hat geschrieben:.... Meiner Ansicht nach wäre es durchaus vertretbar, Patientenverfügungen mit einer Beratungspflicht durch den Hausarzt zu koppeln und dann aber auch verbindlich zu machen. ....
Sehr geehrter Herr Thorstein,
Patientenverfügungen sind heute schon verbindlich. Das kann nicht ernstlich bestritten werden. Ob sich ein Patient vor der Erstellung einer Patientenverfügung beraten lassen will, muss seiner Entscheidung überlassen bleiben. Die Patientenautonomie verlangt dies! Allerdings ist eine Beratung möglicherweise sinnvoll. Aber das ist ein anderes Thema.
Wir haben, wie in der o.a. Pressemitteilung völlig zurecht dargestellt wurde, kein Regelungs-, sondern auch Durchsetzungsproblem. Daher wäre ein Gesetz, dass sich als Beratungs- bzw. Formularmonster darbietet, nicht hilfreich, sondern eher schädlich. Auf keinen Fall wäre es mit der Patientenautonmie vereinbar!
Mit freundlichen Grüßen
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Nochmals...

Beitrag von Lutz Barth » 25.05.2009, 13:36

muss daran erinnert werden, dass wir hier keine Entscheidungsalternativen habe!

Insofern liegt Thorstein mit seiner Annahme durchaus richtig.

Es kann doch nicht so schwer sein, nachzuvollziehen, dass sich der grundrechtliche Schutzauftrag des Gesetzgebers nicht darin erschöpft, das Problem der Judikative zu überantworten. Die Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes ist zu beachten und steht nicht im Belieben des Gesetzgebers! Dass u.a. der BGH sich mit diesen Fragen hat beschäftigen müssen, liegt einzig daran, dass der Gesetzgeber bisher nicht (!) seiner Aufgabe nachgekommen ist.
Insofern ist der Antrag von Hüppe mehr als unsäglich, dokumentiert er doch letztlich die abenteuerliche Vorstellung, "Nichts" durch "Nichts" regeln zu wollen. Dies kommt einer beharrlichen Arbeitsverweigerung gleich und in der Tat fragt sich dann nicht nur der Laie, warum wir überhaupt in den letzten Jahren eine Debatte geführt haben.

Die Stellungnahmen sind eindeutig und da finde ich es schon ein wenig unverschämt, wenn ein Politiker meint, die Expertisen der Sachverständigen mit einem höchst bedenklichen Antrag gleichsam in einer Leichtigkeit des Seins und einem Federstrich "wegwischen" zu können.

Nicht vor einem "Patientenverfügungsgesetz" müssen wir Angst haben, sondern vielmehr vor solchen Botschaften, die üblicherweise von Missionaren überbracht werden.

Fazit: So geht das beileibe nicht!

Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenverfügung - Bis zum bitteren Ende

Beitrag von Presse » 25.05.2009, 16:41

Patientenverfügung - Bis zum bitteren Ende

Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag ringen die Parlamentarier erbittert um eine Lösung für Patientenverfügungen.

Von FOCUS-Korrespondent Rainer Pörtner und FOCUS-Korrespondentin
Margarete van Ackeren, Berlin


Der Stoff, aus dem die Alpträume der Deutschen sind: ein qualvolles Lebensende in einer sterilen Krankenhaus-Umgebung, angeschlossen an ein Gewirr bedrohlicher Schläuche und Geräte. Fast zehn Millionen Menschen haben nach inoffiziellen Schätzungen eine Patientenverfügung gemacht – und genau dieses Horror-Szenario ist es, vor dem sich die meisten frühzeitig schützen wollen. ....
(mehr)
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 02050.html

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenverfügungen - Verweigerungshaltung

Beitrag von Presse » 25.05.2009, 18:38

Deutsches Ärzteblatt:

Patientenverfügungen: Zypries wirft Unionspolitikern Verweigerungshaltung vor

München – Wenige Tage vor der Bundestagsentscheidung über eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor einem Scheitern der Bemühungen gewarnt. Zugleich warf sie im „Focus“ Unionspolitikern mangelnde Bereitschaft zur Verständigung vor. Fachpolitiker von CDU/CSU verweigerten sich Gesprächen, die einen Konsens noch möglich machen könnten.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ng_vor.htm

Gesperrt