Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Zypries attackiert Union wegen Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 28.05.2009, 12:04

Zypries attackiert Union wegen Patientenverfügung

Der Streit zwischen Union und SPD um eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen nimmt immer weiter an Schärfe zu, soll aber noch in den nächsten Wochen entscheiden werden.
....
Der Streit ist vom Ältestenrat, in dem die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen sitzen, zwar nicht endgültig gelöst worden. Klar ist den Informationen zufolge aber nun, dass das Parlament in zwei Wochen zunächst darüber befindet, ob überhaupt eine gesetzliche Lösung nötig ist. Falls dies bejaht werde, ist aber immer noch nicht beschlossen, wie über die drei konkurrierenden Gesetzmodelle entschieden wird. Unabhängig davon sind Zweifel immer größer geworden, dass ein Antrag überhaupt die erforderliche Mehrheit erhält.
.... (mehr)
http://www.stern.de/news/entscheidung-u ... 56944.html

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SPD-Rechtsexperte pocht auf Gesetz zur Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 29.05.2009, 07:21

SPD-Rechtsexperte pocht auf Gesetz zur Patientenverfügung

Köln/Düsseldorf – Im Streit um gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung dringt der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker auf eine rasche Entscheidung. Die Menschen brauchten bei solch einer existenziellen Frage Rechtssicherheit, sagte der Bundestagsabgeordnete, unter dessen Federführung einer von drei konkurrierenden Gesetzentwürfen verfasst wurde, am 28. Mai im Deutschlandfunk. Betroffene müssten darauf vertrauen können, dass bestimmte medizinische Behandlungsmethoden nicht gegen ihren Willen vorgenommen würden.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... uegung.htm

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Es wird ungemütlich

Beitrag von Presse » 31.05.2009, 06:42

"Es wird ungemütlich"
NRZ, 29.05.2009, Angela Gareis/Miguel Sanches

Unions-Fraktionschef Kauder über das "Spielgeld" der SPD und warum er gegen ein Gesetz über Patientenverfügungen ist.

Peter Struck sitzt im Abgeordnetenhaus genau eine Etage tiefer. „Über uns ist nur der liebe Gott”, sagt Volker Kauder. Die Fraktionschefs, Struck für die SPD, Kauder für CDU/CSU, gingen vier Jahre lang durch dick und dünn. Aber politisch stimmt die Chemie in der großen Koalition nicht mehr, sagt Kauder im NRZ-Interview.

Herr Kauder, soll man Patientenverfügungen gesetzlich regeln?

Das ist eine sehr schwierige Frage. Die Zahl derjenigen, die gar keine gesetzliche Regelung wünschen, wächst.
...
(mehr)
http://www.derwesten.de/nachrichten/nrz ... etail.html

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Patientenverfügungsgesetz jetzt ???

Beitrag von Service » 31.05.2009, 06:46

Patientenverfügungsgesetz jetzt - Näheres:
http://www.hospize.de/patientenverfuegu ... jetzt.html

Weitere Infos, insbesondere der aktuelle Text aller Entwürfe:
http://wiki.btprax.de/Synopse

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Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt

Beitrag von Marlene Böttinger » 31.05.2009, 10:45

Presse hat geschrieben: ... Antrag gegen Gesetz zu Patientenverfügungen vorgelegt - Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden ....
Dieser Antrag ist mir mehr als sympathisch, er kommt genau richtig und zeigt hoffentlich Wirkung. Ich sehe die Patientenautonomie durch eine gesetzliche Regelung, v.a. wie Herr Bosbach das anstrebt, in Gefahr.

Marlene
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Schlussabstimmung über Patientenverfügungsgesetz verschoben

Beitrag von Presse » 31.05.2009, 17:41

Eklat ueber Abstimmungsreihenfolge: Debatte und Schlussabstimmung ueber Patientenverfuegungsgesetz verschoben

Berlin (ALfA). Die fuer den 28. Mai angekuendigte Bundestagsdebatte mit abschliessender Abstimmung ueber eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfuegungen (siehe ALfA-Newsletter 20/09 vom 23.05.2009) wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Grund hierfuer waren Streitigkeiten der Gesetzesinitiatoren ueber die Abstimmungsreihenfolge der vorliegenden Gesetzentwuerfe und Antraege. Aus Regierungskreisen hiess es, Joachim Stuenker, Initiator einer der drei Gesetzentwuerfe, habe gefordert, dass sein Gesetzentwurf als letzter zur Abstimmung kaeme, also erst nach einzelnen Abstimmungen ueber die Gesetzentwuerfe der Gruppen Zoeller/Faust und Bosbach/Roespel. Da kaum jemand mit einer Mehrheit fuer Zoeller/Faust und Bosbach/Roespel rechnet, haetten so moeglicherweise einige Unterstuetzer dieser Vorlagen nach deren Scheitern fuer Stuenker gestimmt, mit der Begruendung, damit wenigstens ueberhaupt eine gesetzliche Regelung zu bekommen. Auf diese Stimmen habe Stuenker offenbar spekuliert, hiess es.

Diese von Stuenker gewuenschte Reihenfolge waere jedoch sehr unueblich und gegen die Geschaeftsordnung des Bundestages, denn normalerweise wird zuerst ueber die weitestgehende Vorlage abgestimmt. Das waere nach vorherrschender Meinung der Stuenker-Entwurf. Zweite Moeglichkeit ist, die als erstes eingebrachte Vorlage als erste zur Abstimmung zu stellen. Auch das waere die Vorlage von Stuenker gewesen, da sein Gesetzentwurf im Maerz 2008 eingebracht wurde. Die Entwuerfe von Bosbach und Zoeller kamen erst im Dezember letzten Jahres. Schliesslich gaebe es noch die Variante, die Vorlage mit den meisten Unterzeichnern als erste zur Abstimmung zu stellen. Dies waere mit 206 Unterzeichnern ebenfalls der Gesetzentwurf von Stuenker. Angesichts des durchschaubaren Kalkuels von Stuenker wollten die anderen Abgeordneten einer Ausnahmeregelung fuer eine geaenderte Abstimmungsreihenfolge nicht zustimmen. Denkbar waere eventuell noch eine Geschaeftsordnungsabstimmung im Plenum gewesen, d. h. die Entscheidung ueber die Abstimmungsreihenfolge im Plenum zur Abstimmung zu stellen. Aber auch da wuerden wohl nur die, die dem Stuenker-Entwurf zur Mehrheit verhelfen wollen, zustimmen - alle anderen dagegen, und Stuenker koennte keine Mehrheit fuer seine Wunsch-Abstimmungsreihenfolge erwarten, so eine Einschaetzung aus Unionskreisen.

Nach letzten Medienberichten haben sich die Parlamentarischen Geschaeftsfuehrer nun darauf geeinigten, das Thema Patientenverfuegungen voraussichtlich am 18. Juni abschliessend zu behandeln. Die Reihenfolge der Vorlagen bei der Abstimmung ist nach wie vor jedoch unklar. Sofern es zu keiner Einigung kommt, bliebe noch eine Sitzungswoche im Juli, andernfalls duerfte der Versuch, ein Patientenverfuegungsgesetz zu verabschieden, endgueltig auf laengere Zeit gescheitert sein, da die Legislaturperiode im September zu Ende geht und nicht behandelte Gesetzentwuerfe und Antraege damit verfallen.

Stimmen zur Absetzung der Patientenverfuegungsdebatte

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, hat unterdessen die Absetzung der Debatte ueber ein Patientenverfuegungsgesetz begruesst. Aus Sicht der ALfA sei keiner der vorgelegten drei Gesetzentwuerfe geeignet, den Lebensschutz am Ende des Lebens zuverlaessig zu gewaehrleisten. "Da zudem alle Gruppenentwuerfe in der letzten Woche noch einmal eine Ueberarbeitung erfahren haben, haette sich ohnehin die Frage gestellt, wie viele der Abgeordneten diese Aenderungen noch mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis haetten nehmen koennen. Gerade bei Entscheidungen, die Fragen von Leben und Tod betreffen, muss grundsaetzlich gelten: Besser kein Gesetz - als ein schlechtes und mit heisser Nadel geflicktes", erklaerte Kaminski in einer Pressemitteilung vom 28. Mai. Patientenverfuegungen sind generell ein hoechst zwiespaeltiges Instrument. Aus Sicht der ALfA sei deshalb Vorsorgevollmachten - wo immer moeglich - auch der Vorzug zu geben. "Es ist bedauerlich, dass dieses Instrument in der Diskussion bislang nur wenig Beachtung findet", kritisierte die Aerztin.

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plaedierte angesichts des andauernden Ringens um eine Regelung fuer Patientenverfuegungen dafuer, vorerst auf gesetzliche Vorgaben zu verzichten. "Es kann nicht darum gehen, ein Gesetz um jeden Preis zu verabschieden", sagte der EKD-Ratsbevollmaechtigte, Praelat Bernhard Felmberg, der "Rheinischen Post" am 28. Mai. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten in keinem der vorliegenden Entwuerfe die erforderliche Qualitaet gewaehrleistet sehe, dann solle von dem Vorhaben jetzt abgesehen werden. Ohnehin seien die Menschen, ob mit oder ohne Gesetz, nicht davon befreit, selbst Verantwortung zu uebernehmen. Aufgabe der Kirchen sei es, in diesem Zusammenhang "gewissensbildend" zu wirken. Die christliche Patientenverfuegung der Evangelischen Kirche sei inzwischen bereits drei Millionen Mal angefordert worden.

Der Marburger Bund, der Verband der angestellten und beamteten Aerztinnen und Aerzte Deutschlands, haelt ebenfalls eine Neuregelung der Patientenverfuegung fuer verzichtbar. "Vielen Menschen in Deutschland ist allein durch die Debatten im Bundestag klar geworden, dass auch ohne ein neues Gesetz das informierte Einverstaendnis der Patienten Voraussetzung fuer jede aerztliche Intervention ist. Die Diskussionen im Deutschen Bundestag zum Thema Patientenversorgung waeren folglich - auch ohne Gesetzesaenderung - nicht vergeblich gewesen", so Rudolf Henke, erster Vorsitzender des Marburger Bundes. Das geltende Recht enthalte bereits heute gute Moeglichkeiten, um fuer Behandlungsentscheidungen vorzusorgen, die im Fall eigener Einwilligungsunfaehigkeit getroffen werden muessen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung dagegen beklagte, die Parlamentarier habe offenbar der Mut verlassen. "Die Leidtragenden des unertraeglichen Hin und Hers sind die Millionen Menschen, die seit Jahren auf ein Patientenverfuegungsgesetz warten", so Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung. "Derzeit stecken Betroffene, Angehoerige, Aerzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Daraus muessen sie endlich befreit werden", forderte Brysch. Es sei fuer die Menschen und den Rechtsfrieden unertraeglich, dass Fragen der erlaubten Formen der Sterbehilfe in Deutschland hoechst unterschiedliche richterliche Entscheidungen fallen. Es sei hoechste Zeit, dass das "taktische Geplaenkel ein Ende hat", so Brysch. Die Deutsche Hospiz-Stiftung hat daher kurzfristig eine Kampagne gestartet, in dem die Buerger dazu aufgefordert werden, sich an ihre Wahlkreis-Abgeordneten zu wenden und ein Patientenverfuegungsgesetz einzufordern.

In den Medien wurde in Kommentaren die Absetzung der Debatte und Abstimmung ueber eine Patientenverfuegungsregelung ueberwiegend scharf kritisiert. Hauptsaechlich wurde den Abgeordneten vorgeworfen, unfaehig zu sein, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio erhob in der FAZ den Vorwurf, "die Politik versagt vor dem Sterben", die Sueddeutsche Zeitung sprach von "peinlichem Geschacher", die Financial Times Deutschland erlaeuterte ausfuehrlich, "wie der vorletzte Wille erstickt wird". In Pressemitteilungen und Interviews schoben sich die Abgeordneten gegenseitig die Schuld fuer die jetzige Situation in der Debatte zu. Mehr dazu im Pressespiegel unten.

Weitere Informationen:

Endphase in Patientenverfuegungs-Debatte: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 28. Mai
ALfA-Newsletter 20/09 vom 23.05.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 15e1cf5a43

Stuenker: Patientenverfuegung noch ohne Rechtsgrundlage
SPD-Politiker fordert Rechtssicherheit fuer Patienten
Joachim Stuenker im Gespraech mit Friedbert Meurer
DEUTSCHLANDFUNK 28.05.09
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... lf/972613/

"Zu gefaehrlich oder zu kompliziert"
Der CDU-Abgeordnete Hubert Hueppe fordert, auf eine gesetzliche Regelung fuer die Patientenverfuegung ganz zu verzichten.
TAGESSPIEGEL 28.05.09
http://www.tagesspiegel.de/politik/deut ... 22,2808577

Patientenverfuegung: "Wir wollen Vertrauen zwischen Arzt und Patient"
Von Matthias Kamann
Obwohl sie jahrelang darueber beraten haben, koennen sich die im Bundestag vertretenen Parteien nicht auf einen Gesetzestext zur Patientenverfuegung einigen. Auf WELT OLINE beschuldigt der CSU-Politiker Wolfgang Zoeller Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die Angelegenheit weiter zu verzoegern.
WELT Online 28.05.09
http://www.welt.de/politik/article38148 ... tient.html

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - Mitteilung vom 31.5.2009

WernerSchell
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Patientenautonomie -- Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2009, 18:09

Patientenautonomie am Lebensende – Patientenrechtegesetz überfällig
Absage an eine Überregulierung per Patientenverfügungsgesetz, das sich möglicherweise als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beratungsinstitutionen oder Notare präsentiert


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch die neuerlichen Hinweise zur vermeintlichen Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes, u.a. zu den Aktivitäten der Deutschen Hospiz Stiftung, bringen mich nicht ab von der Überzeugung, dass anhand der vorliegenden Gesetzentwürfe eher von einer Beschlussfassung abgesehen werden sollte.

Anhand der gegebenen Rechtslage sind Patientenverfügungen verbindlich und müssen umgesetzt werden. Insoweit bieten die vorliegenden Entwürfe keine neuen Erkenntnisse, skizzieren eher neue Hürden, so dass von überzogenen Beratungserfordernissen und sogar von einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Notare die Rede war.

Bekannt sind natürlich immer wieder auftretende Durchsetzungsprobleme. Diese können aber nicht durch ein Gesetz behoben werden. Durchsetzungsproblemen sollte eher durch eine (weitere) Aufklärungsoffensive entgegen getreten werden.

Eine andere Frage ist auch, ob Patientenverfügungen den Einzelwillen immer ausreichend deutlich beschreiben. Dieses Problem wird aber auch bei einer gesetzlichen Regelung bleiben. Insoweit wird ein Rechtsvertreter für die notwendige Klarheit eintreten können.

Wichtiger als neue Vorschriften erscheint mir daher, intensiver für die zeitgerechte Erstellung von Vorsorgevollmachten zu werben. Ein geeigneter Rechtsvertreter, Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer, muss sich um die Geltendmachung des jeweiligen Patientenwillens kümmern und für die Durchsetzung eintreten!

Interessanterweise setzen sich zur Zeit u.a. diejenigen Institutionen besonders stark für eine gesetzliche Regelung mit einem Beratungsgebot ein, die selbst mit Beratungshilfen und Textvorschlägen für Patientenverfügungen „auf dem Markt“ sind. Darüber darf man nachdenken.

Wenn man die Patientenautonomie am Lebensende gesetzgeberisch gestalten will, gehören solche Vorschriften in ein Patientenrechtegesetz, das sich umfassend mit den (verfassungsrechtlichen bzw. vertraglichen) Rechten und Pflichten bei Vorsorge, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Pflege befasst. Zu einem solchen Patientenrechtegesetz passten die Ausführungen zur Patientenautonomie am Lebensende. Alles andere wäre Stückwerk.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de


Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen – Überregulierung vermeiden!
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Patientenautonomie am Lebensende:
Zeitschrift „CAREkonkret“ berichtet am 15.05.2009 zum Strafrechtsurteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009 und schreibt u.a.:
„Der Pflegeexperte Werner Schell hält die Verurteilung des Münchner Anwalts für falsch“.
Vollständiger Bericht hier:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 052009.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gesetz für Patientenverfügung vertagt

Beitrag von Presse » 01.06.2009, 06:25

Gesetz für Patientenverfügung vertagt

Der Bundestag hat - nicht ganz unerwartet - seine Entscheidung über ein Gesetz für Patientenverfügungen vertagt. Am Dienstag setzte sich im Kreis der Parlamentarischen Geschäftsführer die SPD-Seite mit ihrer Forderung nach Absetzung der abschließenden Zweiten und Dritten Lesung von der Tagesordnung für den 28. Mai durch. Jetzt ist quer durch alle Fraktionen der Streit darüber entbrannt, wer die Verantwortung für das vorläufige Scheitern des Vorhabens trägt:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=939

Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch vom 31.5.2009
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet: http://www.aktion-mensch.de
E-Mail: info@aktion-mensch.de

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Patientenautonomie sichern, nicht beschränken

Beitrag von Cornelia Süstersell » 01.06.2009, 07:55

WernerSchell hat geschrieben: .... Patientenautonomie am Lebensende – Patientenrechtegesetz überfällig
Absage an eine Überregulierung per Patientenverfügungsgesetz, das sich möglicherweise als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beratungsinstitutionen oder Notare präsentiert ...
Hallo Herr Schell,
dem neuerlichen Statement kann ich uneingeschränkt zustimmen. Auch nach meiner Kenntnis ist die jetzige Rechtslage eigentlich klar und unmissverständlich - Patientenverfügungen sind verbindlich. Was soll ein Gesetz verbessern? Es kann eigentlich nur die Rechtslage bekräftigen. Im Übrigen wird es, so ja auch die Entwürfe, die gegebenen Freiräume der Patienten nur einschränken. Der Bosbach-Entwurf ist insoweit "führend". Aus Patientensicht bedarf es solcher Einschränkungen nicht.
Wenn es Regelungen geben soll / muss, dann bitte per Patientenrechtegesetz. Herr Schell, Ihre diesbezügliche Forderung trifft genau! Bin auf Ihrer Seite. Hoffentlich werden solche Forderungen auch in Berlin zur Kenntnis genommen, oder sind die Abgeordneten durch ihren Abstimmungsstreit nicht mehr erreichbar / ansprechbar ?
MfG
Cornelia Süstersell
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.

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Danke für Engagement

Beitrag von Sr. Gundula » 01.06.2009, 15:50

Lieber Herr Schell,

ich danke Ihnen für Ihr Engagement wegen der gebotenen Achtung des Patientenwillens und gegen eine Überregulierung im Zusammenhang mit den Entwürfen für ein Patientenverfügungsgesetz.

Noch einen schönen Pfingstmontag wünscht Ihnen
Sr. Gundula
Christliche Kirchen sind zur menschenwürdigen Pflege verpflichtet. - Allerdings sehe ich noch erhebliche Umsetzungsmängel!

Gita Neumann

Pro Patientenverfügungsgesetz

Beitrag von Gita Neumann » 02.06.2009, 06:41

WernerSchell hat geschrieben: ... Patientenautonomie am Lebensende – Patientenrechtegesetz überfällig
Absage an eine Überregulierung per Patientenverfügungsgesetz, das sich möglicherweise als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beratungsinstitutionen oder Notare präsentiert ...
Lieber Herr Schell,

Ihr Statement ist für mich nicht überzeugend. Stand der Dinge ist der, dass es diverse Änderungen gibt, was Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist. So hat auch Bosbach inzwischen von der notariellen Bezeugung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer PV ohne Reichweitenbeschränkung Abstand genommen (es ist also Unsinn, weiter den Begriff der Arbeitsbeschaffung für Notare zu kolportieren). Stünker wiederum hat den Passus eines "Dialogprosses" aufgenommen, Zöller wiederum die ärztliche Beratung als Soll-Bestimmung.

Wenn ich Ihre Kriterien richtig verstehe, müsste ja wohl der Stünker-Entwurf Ihr Favorit sein (keine Angaben zur ärztlichen Beratung im Vorfeld)- oder der Zöller-Entwurf (Absage an Überregulierung). Und das ist auch gut so, denn einer von beiden dürfte "das Rennen machen".

Völlig unverständlich ist mir, dass Sie - genau wie Vertreter der katholischen Kirche - stattdessen (?) die Erstellung von Vorsorgevollmachten befürworten. Der Status des Bevollmächtigten ist doch längst im BtR verankert (Gesundheitsvollmacht muss schriftlich sein und die §§ 1904 und 1906 umfassen, um voll wirksam sein zu können). Was hat denn aber der so bevollmächtigte Angehörige davon, wenn er eine bestehende PV ggf. nur schwer durchsetzen kann? Und was hat der Vorsorgewillige davon, einen in kritischen Fragen wirkungslos bleibenden Angehörigen zu bevollmächtigen?

Summa summarum scheinen die verbleibenden Streitpunkte zum PV-Gesetzt eher parteipolitischer als sachlicher Natur. D. h. wir haben eine Situation kurz vor dem Ziel einer ausgereiften gesetzgeberischen Verankerung der Patientenverfügung. Dies dürfe insbesondere für Betreuuer von Bedeutung sein. Wie lange soll Ihrer Meinung nach - nach nunmehr 5 Jahren - das Thema PV die Debatte noch beschäftigen?

Am 18. 6. ist die Abstimmung auf der Tagesordnung. Es liegt dazu ein vernünftiger Geschäftsordnungs-Antrag vor (nämlich das jeder Abgeordneter einen Stimmzettel mit den drei vorliegenden Entwürfen erhält). Das sollten wir jetzt unterstützen (oder abwarten) und weitere Zerreden vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Gita Neumann
Bundeszentralstelle Patientenverfügung
10179 Berlin, Wallstr. 65
+49 30 613904-11, Fax: -36
g.neumann@hvd-berlin.de
http://www.patientenverfuegung.de

Anmerkung der Moderation:
In der Angelegenheit fand per E-Mail ein weiterer Meinungsaustausch statt. Es wird nun abzuwarten sein, wie der Deutsche Bundestag das Thema am 18.06.2009 behandelt bzw. beschließt.

Lutz Barth
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Patientenverfügungsgesetz

Beitrag von Lutz Barth » 02.06.2009, 07:38

Ergänzend ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass seinerzeit aus der Sicht der Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" gute Gründe dafür bestanden haben, dass Thema Patientenverfügung separat zu behandeln; dies war und ist auch gegenwärtig konsequent, weil kein Zweifel daran besteht, dass ein Gesetz zwingend notwendig ist.

Überdies mag der Hinweis auf ein "Patientenrechtegesetz" durchaus zielführend sein, wenngleich doch in diesem Zusammenhang daran zu erinnern ist, dass sich hiergegen erhebliche Widerstände (und dies schon seit Jahren) formiert haben und demzufolge keine zeitnahen Lösungen zu erwarten anstehen.

Von daher ist also der Gesetzgebung hier der Fortgang zu geben, zumal auch einiges dafür spricht, dass ein vermeintlich "schlechtes Gesetz" besser als gar keines ist. Immerhin stände dann auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet ein Gesetz zur Überprüfung an, wenn und soweit hierin verfassungsrechtliche Verstöße erblickt werden sollten.

Andererseits sollte dies nicht die politisch Verantwortlichen entlasten, für ein "gutes Gesetz" im Sinne der Patientenautonomie zu streiten und ggf. hier zu Kompromisslösungen zu kommen.

Mit Verlaub - soweit liegen die entscheidenden Positionen nicht mehr auseinander und da könnte es Sinn machen, die Politiker vielmehr daran zu erinnern, dass sie eine Entscheidung zu treffen haben, die gerade im Interesse der Grundrechtsadressaten liegt und nicht etwa im Hinblick auf höhere ethische Werte, die insbesondere von den Kirchen generiert werden. Das "C" in den Parteinamen spielt hierbei im säkularen Verfassungsstaat keine entscheidende Rolle, mag dies auch die Landtagspräsidentin von NRW erst kürzlich in einer Rede anders sehen.

Ein Gesetz ist mehr als "überfällig" und da sollten wir in der Tat eher darauf bedacht sein, den langjährigen Diskussionsprozess nicht einfach ad acta zu legen oder - wie nunmehr vereinzelt gefordert wird - ggf. in die nächste Legislaturperiode zu verlagern.

Der Gesetzgeber hat seine grundrechtlichen Schutzverpflichtungen wahrzunehmen und überdies zeigt uns in dramatischer Weise gerade die mittlerweile umfangreiche Judikatur, dass ein "rechtsförmiges Sterben" vielfach erst nach mehreren Instanzenzügen ermöglicht wird - ein wie ich meine unerträglicher Zustand, der letztlich darauf zurückzuführen ist, dass eben an breiter Front keine Rechtssicherheit besteht und zwar gerade in Ermangelung eines Gesetzes.

Erstaunlich ist zuweilen auch, dass in dem Diskurs nicht hinreichend bedacht wird, dass ein Gesetz nicht nur wünschenswert, sondern schlicht erforderlich ist! Dies gebietet der Vorbehalt des Gesetzes!

Lutz Barth
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Patientenverfügung - ´Zu gefährlich oder zu kompliziert`

Beitrag von Presse » 02.06.2009, 17:38

Patientenverfügung - ´Zu gefährlich oder zu kompliziert`
© ZEIT ONLINE, Tagesspiegel 28.5.2009

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe begründet, warum er dafür ist, auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ganz zu verzichten. Interview
... (mehr)
http://www.zeit.de/online/2009/23/patie ... ung-hueppe

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Entscheidung über Gesetz erneut vertagt

Beitrag von Presse » 02.06.2009, 17:54

Bernard Bode
Gordischer Knoten
ABSTIMMUNG

Entscheidung über Gesetz erneut vertagt. Nächster Termin: 18. Juni


Druckversion . Am 18. Juni wird der Bundestag erneut versuchen, eine Entscheidung über das Thema Patientenverfügung zu erreichen. Denn bereits seit sechs Jahren wird im Parlament intensiv über eine gesetzliche Regelung für die Willenserklärung diskutiert.
.... (weiter)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 74124.html

Cordula Tutt
Sterben ist auch ein Stück Leben
PATIENTENVERFÜGUNG


Seit Jahren wird um verbindliche Regeln für das Lebensende gestritten

Druckversion . Irmgard Vogt (Namen von der Redaktion geändert) will sterben, wie sie gelebt hat. Im Kreis ihrer Familie möchte sich die 95-Jährige verabschieden. "Niemand soll mich aufhalten, wenn es Zeit ist", hat sie immer wieder gesagt. Und resolut hinzugefügt, der Körper könne mit über 90 Jahren sicher selbst entscheiden, wann es gut sei.
... (mehr)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 74742.html

valenta
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Wessen Interessen vertritt Herr Schell?

Beitrag von valenta » 02.06.2009, 20:51

Wessen Interessen vertritt Herr Schell?

Gesperrt