Beinlängendifferenz nach Hüftopepration
Kürzeres Bein kein Behandlungsfehler
18.05.09 - Bleibt nach einer Hüftoperation ein Bein um bis zu eineinhalb Zentimeter kürzer, ist das nicht als Behandlungsfehler zu werten. Zu diesem Urteil kam des Münchner Amtsgericht im Streit um ein Ärztehonorar (Az.: 154 C 24159/04).
Der Operierte hatte nach Angaben des Gerichts die Bezahlung der Rechnung über knapp 3.000 Euro mit dem Argument verweigert, die Operation sei nicht kunstgerecht ausgeführt worden. Dem widersprach der Operateur. Seine Auffassung wurde von einem Sachverständigen bestätigt. Eine Belinlängendifferenz von 1 bis 1,5 cm sei bei solchen Operationen typisch. Der Patient muss die Rechnung begleichen. Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa / me
Quelle: Bericht vom 18.5.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 511013.htm
Beinlängendifferenz - Kürzeres Bein kein Behandlungsfehler
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Re: Beinlängendifferenz - Kürzeres Bein kein Behandlungsfehl
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass das Amtsgericht München so entschieden hat. Es ging dabei ja nur um einen Honorarstreit.Ärztliche Praxis hat geschrieben: Beinlängendifferenz nach Hüftopepration
Kürzeres Bein kein Behandlungsfehler. ... . Eine Belinlängendifferenz von 1 bis 1,5 cm sei bei solchen Operationen typisch. Der Patient muss die Rechnung begleichen. Das Urteil ist rechtskräftig. ....
Ich habe aber Probleme damit anzuerkennen, dass eine Beinlängendifferenz generell hinzunehmen ist. Daher warne ich vor falschen Folgerungen aus der Entscheidung eines Amtsgerichts.
Gaby
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