Kunstfehlerprozess - Tod nach der Fettabsaugung

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Kunstfehlerprozess - Tod nach der Fettabsaugung

Beitrag von Ärztliche Praxis » 07.05.2009, 17:56

Kunstfehler-Prozess gegen Schönheitschirurg
Tod nach der Fettabsaugung


07.05.09 - Um attraktiver zu werden, hatte sich die 49-jährige Berlinerin Anja S. entschlossen, die störenden Polster am Bauch operativ beseitigen zu lassen. Doch die Schönheitsoperation verlief tödlich. Jetzt steht der Chirurg vor Gericht.

Zu der Op. hatte sich die mehrfache Mutter und Großmutter im Frühjahr 2006 entschlossen. Doch es gab Komplikationen und Anja S. starb zwölf Tage nach der Operation an Hirntod.

Seit 7. Mai muss sich der inzwischen 59-jährige Schönheitschirurg wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Berliner Landgericht verantworten. "Ich widerspreche dem Vorwurf ausdrücklich", betonte der aus einer Medizinerfamilie stammende Arzt zum Prozessauftakt.

In seiner Praxis im Bezirk Charlottenburg hatte der Schönheitschirurg in einer vierstündigen Operation Fettgewebe abgesaugt. Dabei brach das Herz-Kreislauf-System der Patientin zusammen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner zwei Kunstfehler vor:

habe er keinen Narkosearzt hinzugezogen,
habe er es trotz des lebensbedrohlichen Zustands seiner Patientin versäumt, nach dem Eingriff sofort einen Rettungswagen anzufordern.
Der Arzt sprach dem als Nebenkläger anwesenden Witwer sein "tiefes Mitgefühl" aus. Er sei selber erschüttert über den Tod der Patientin. Die Schuld liege aber nicht bei ihm.

Die Frau habe entgegen der Anweisung vor der Operation etwas getrunken und deswegen erbrochen. Es sei zu einer unerwarteten Komplikation gekommen, bei der auch ein Narkosearzt nicht mehr hätte tun können.

Der erste Verteidiger hatte das Mandat niedergelegt
Für einen schnellen Transport hatte der Mediziner keine Veranlassung gesehen. Die Patientin habe bei ihm dieselbe Versorgung erhalten wie im Krankenhaus. Dort sei sie mit fatalen Folgen falsch gelagert worden, wies der Arzt jegliche Schuld von sich.

Ein erster Prozessanlauf war nach viermonatiger Dauer ausgesetzt worden. Der Verteidiger hatte wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses das Mandat niedergelegt. Der Arzt ist gegen Kaution und Meldeauflagen von der Untersuchungshaft verschont.

dpa / me

Quelle: Bericht vom 7.5.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 39.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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