Kunstfehler-Urteil gilt auch für unbekannte Fehler

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Ärztliche Praxis
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Kunstfehler-Urteil gilt auch für unbekannte Fehler

Beitrag von Ärztliche Praxis » 03.04.2009, 07:01

Klage wegen weiterem Behandlungsfehler abgewiesen
Kunstfehler-Urteil gilt auch für unbekannte Fehler


02.04.09 - Gewinnt ein Patient einen Kunstfehlerprozess, sind damit auch solche Fehler erfasst, die ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren.

Daher kann der Patient später keine neue Klage mit weiteren Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen erheben, wenn er von angeblich zusätzlichen Behandlungsfehlern erfährt. Dies geht aus einem am Donnerstag (2. April) bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Koblenz hervor ( Az.: 10 O 172/08 ).

Der Kläger hatte nach einem Krankenhausaufenthalt einen Kunstfehlerprozess gewonnen. Einige Jahre später klagte er erneut und machte einen weiteren Behandlungsfehler geltend. Auch dafür verlangte er Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der früheren Klage habe er von diesem Behandlungsfehler noch nichts gewusst.

Das Landgericht winkte jedoch ab. Unabhängig davon, ob tatsächlich ein weiterer Behandlungsfehler vorgelegen habe, stehe die Rechtskraft der früheren Entscheidung einem neuen Prozess entgegen.

Andernfalls bestehe die Gefahr, dass ein Patient immer wieder angeblich neue Fehler rüge und es zu einer endlosen Prozessserie komme.

dpa / me

Quelle: Bericht vom 2.4.2009
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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