SAPV - Leistungserbringer muss Vergütung erstreiten !

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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WernerSchell
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SAPV - Leistungserbringer muss Vergütung erstreiten !

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2009, 08:31

IQB – Internetportal
zum Medizin-, Pflege- &. Gerontopsychiatrierecht
http://www.iqb-info.de

Ass. jur. Lutz Barth, 23.03.09

Mitteilung:

Aus aktuellem Anlass darf auf den folgenden Beschluss verwiesen, da insoweit in jüngster Zeit in renommierten Ärztezeitungen das Thema um die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung problematisiert wird.

SG Wiesbaden: SAPV – Anstelle des Versicherten muss der Leistungserbringer den Streit über die Vergütung mit der Krankenkasse austragen

SG Wiesbaden, Beschl. v. 06.03.09 ( Az. S 17 KR 16/09 ER) – nicht rechtskräftig

Quelle: vgl. dazu die Mitteilung bei rsw.beck.de, Beck-aktuell
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10

Siehe auch in diesem Forum:
Palliativversorgung per Gericht erstreiten
viewtopic.php?t=11265
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Ärztliche Praxis
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Spezielle ambulante Palliativversorgung umsetzen!

Beitrag von Ärztliche Praxis » 27.03.2009, 08:02

Schmerztherapeuten mahnen Umsetzung geltenden Rechts an
"Kassen verschleppen Einführung von Palliativ-Care-Teams"


26.03.09 - Seit nunmehr zwei Jahren ist das Recht, gut versorgt zu Hause in Würde sterben zu können, gesetzlich verbrieft. Doch die Kassen - so der Vorwurf von Dr. Thomas Nolte, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie - verschleppen die Etablierung der speziellen ambulanten Palliativversorgung.

Um die jährlich 80.000 bis 100.000 Menschen palliativmedizinisch zu versorgen, die nach Schätzungen eine solche intensive Betreuung in ihrer letzten Lebensphase benötigen, bräuchte man rund 320 Palliativ-Care-Teams, in denen Hausärzte, speziell geschulte Pflegekräfte und Palliativmediziner kooperieren und rund um die Uhr erreichbar und einsatzfähig sind.

Palliativmedizin ist die beste Antwort ...
Seit April 2007 hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine solche spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn er besonders schwer erkrankt ist und das Lebensende naht. Die Krankenkassen erhielten den Auftrag, mit Palliativ-Care-Teams entsprechende Verträge zu schließen.

... auf den Ruf nach aktiver Sterbehilfe
Doch bis heute gibt es solche Verträge nur vereinzelt, der Gesetzesauftrag wird von den Krankenkassen nur zögerlich umgesetzt. "Es wird ewig diskutiert, ohne an die Patienten zu denken", sagt Nolte, der das Schmerz- und Palliativzentrum Wiesbaden leitet. Dabei sei die Palliativmedizin die beste Antwort auf den Ruf nach aktiver Sterbehilfe.

Nur in wenigen Regionen - auf eigenes Risiko und ohne entsprechende Verträge - haben Fachkräfte und Palliativmediziner schon vor einigen Jahren begonnen, die notwendigen Netze aufzubauen. Ein Beispiel ist das Hospiz-PalliativNetz Wiesbaden und Umgebung, das mit der Techniker Krankenkasse einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen hat.

Petition nimmt Bundestag in die Pflicht
Vielerorts "ist die geforderte flächendeckende Umsetzung durch die für die Sicherstellung verantwortlichen Krankenkassen nicht erfolgt", beklagt sich Thomas Sitte vom Palliativnetz Osthessen in einer Petition an den Deutschen Bundestag, die man noch bis 17. April elektronisch unterzeichnen kann.

Mehr zum Thema:
Petition an den Bundestag unterzeichnen (kurze Registrierung erforderlich)
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... ition=2519

me / ProScience Communications / Deutscher Schmerztag 2009

Quelle: Bericht vom 26.3.2009
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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