AIDS-Patient steckt Ehefrau an – der Arzt haftet

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast

AIDS-Patient steckt Ehefrau an – der Arzt haftet

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 11:38

Gerichtsurteil aus Sydney auch für deutsche Ärzte relevant - AIDS-Patient steckt Ehefrau an – der Arzt haftet

von Isabel Clages

Patienten dürfen ansteckende Krankheiten gegenüber nahestehenden Personen nicht verheimlichen – dafür hat der Arzt zu sorgen.
18.07.03 - Ein australisches Gericht hat zwei Ärzte verurteilt, einer Frau Schadensersatz in Höhe von 700000 Australischen Dollar (rund 460000 Euro) zu zahlen, nachdem sich die 28-Jährige bei ihrem Ehemann mit dem HI-Virus angesteckt hatte.
Der Ehemann hatte in der Arztpraxis der beiden Ärzte einen AIDS-Test gemacht, der positiv ausfiel. Dieses Ergebnis teilte er seiner Frau nicht mit, die ahnungslos weiterhin mit ihm unverhüteten Sex hatte. Das Ende vom Lied: Sie infizierte sich – und verklagte die Ärzte auf Schadenersatz.
...
Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/db/shown ... /news.html

Antworten