Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Neuer Gesetzentwurf mit Licht und Schatten

Beitrag von Service » 25.10.2008, 07:09

Interview zu Patientenverfügung
Neuer Gesetzentwurf mit Licht und Schatten

Im Interview mit der Kölnischen Rundschau geht der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, auf die aktuelle Diskussion über Patientenverfügungen ein. Den neuerlichen Gesetzentwurf bezeichnete er als "Schritt in die richtige Richtung", der jedoch Mängel aufweist.
(22.10.2008)
» mehr
http://www.rundschau-online.de:80/html/ ... 1135.shtml

Quelle: Mitteilung des Marburger Bundes vom 24.10.2008

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Patientenverfügungen: Zweiter Gruppenantrag vorgestellt

Beitrag von Service » 26.10.2008, 06:27

Debatte um Patientenverfuegungen: Zweiter Gruppenantrag vorgestellt

Berlin (ALfA). In die Debatte um Patientenverfuegungen haben die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Katrin Goehring-Eckardt (Buendnis 90/Die Gruenen), René Roespel (SPD) und Otto Fricke (FDP) einen neuen gemeinsamen Gesetzwurf vorgestellt. "Ziel unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs ist es, das Selbstbestimmungsrecht und das Patientenwohl auch in Situationen zu staerken, in denen der Patient das Bewusstsein verloren hat und darum keine eigene Entscheidung ueber die Fortsetzung oder den Abbruch einer medizinischen Behandlung mehr treffen kann. Dazu werden die Patientenverfuegung und die Vorsorgevollmacht gesetzlich geregelt", erklaerten die Abgeordneten in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 21. Oktober 2008. Bisher gibt es kein Gesetz, das den Umgang mit einer solchen Patientenverfuegung regelt.

Der neue Gesetzentwurf zur Verankerung der Patientenverfuegung im Betreuungsrecht sieht ein Zwei-Stufen-Konzept vor. In einer Patientenverfuegung getroffene Anordnungen ueber Art und Umfang der Behandlung sind demnach nach Verlust der Einwilligungsfaehigkeit grundsaetzlich verbindlich. Auch der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung kann unabhaengig vom Stadium der Erkrankung in einer notariell beurkundeten Patientenverfuegung verbindlich angeordnet werden, der eine umfassende aerztliche Beratung vorausgeht. Eine solche Patientenverfuegung muss alle fuenf Jahre bestaetigt werden. In einer einfachen Patientenverfuegung, ohne vorherige Beratung und Beurkundung, ist die Anordnung eines Behandlungsabbruchs nur verbindlich, wenn eine unheilbare, toedlich verlaufende Krankheit oder ein Fall endgueltigen Bewusstseinsverlusts vorliegt.

Anders als der vor der Sommerpause von einer anderen Gruppe von Abgeordneten im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf lehnt dieser Entwurf eine Pflicht zum Abbruch lebenserhaltender Behandlungen unabhaengig vom Stadium einer Erkrankung ab, wenn der Patientenverfuegung keine aerztliche Beratung vorausgeht. "Lebensschutz und aerztliche Sorge fuer das Patientenwohl werden gewahrt durch die aerztliche und notarielle Aufklaerung vor der Errichtung einer qualifizierten Patientenverfuegung bzw. bei einfachen Patientenverfuegungen ohne Beratung durch die Beschraenkung der Verbindlichkeit auf bestimmte Krankheitsstadien", so die Initiatoren. Der Gesetzentwurf soll nun im November den Abgeordneten vorgestellt und dann als fraktionsuebergreifender Gruppenantrag im Bundestag eingebracht werden. Bislang wird er von etwa 50 Abgeordneten unterstuetzt.

Am 26. Juni diesen Jahres hat der Deutsche Bundestag bereits in erster Lesung ueber einen ersten fraktionsuebergreifenden Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfuegungen beraten (siehe ALfA-Newsletter 25/08 vom 28.06.2008). Verfasst wurde der Gesetzentwurf federfuehrend vom SPD-Rechtsexperten Joachim Stuenker sowie von Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Buendnis 90/Die Gruenen). Der eingebrachte Gesetzentwurf betont ebenfalls das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sieht jedoch vor, dass die vorab verfasste Willenserklaerung eines Patienten grundsaetzlich verbindlich sein soll, unabhaengig von Art und Stadium der Erkrankung. Nur bei Zweifeln ueber den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht soll das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Aeussert der Patient Lebenswillen, so soll eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete fruehere Verfuegung nicht wirksam sein.

Gemischte Reaktionen zum zweiten Gesetzentwurf

Die Deutsche Hospiz Stiftung begruesste in einer Presseerklaerung den nun vorgelegten zweiten Gesetzentwurf um Bosbach als "einen grossen Schritt in die richtige Richtung". Besonders positiv sei, dass Beratungsgespraechen ein hoher Stellenwert eingeraeumt werde. Dennoch gebe es noch einiges nachzuarbeiten, so z.B in Bezug auf die notarielle Beglaubigung und die damit fuer die Patienten verbundenen Kosten. Nachbesserungsbedarf bestehe auch bei der Ermittlung des mutmasslichen Willens. Fuer den Fall, dass keine bzw. keine valide Patientenverfuegung vorliegt, nennt der Entwurf konkrete Anhaltspunkte fuer den mutmasslichen Willen. Das sei begruessenswert. Was hingegen fehle, sei ein eindeutiges Verfahren, das vorschreibt, wer dazu zu befragen ist, erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung Eugen Brysch. Seine Organisation habe dazu bereits eindeutige Vorschlaege gemacht.

Auch der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft fuer Palliativmedizin (DGP) begruessten in einer Pressemitteilung vom 22. Oktober 2008, dass mit diesem Gesetzentwurf die Reichweite fuer Patientenverfuegungen gegenueber der urspruenglich vorgesehenen Fassung erweitert wurde. Allerdings sehen beide Organisationen in den nach diesem Gesetz notwendig werdenden Voraussetzungen, insbesondere der in fuenfjaehrigem Abstand fuer einen grossen Teil der Patientenverfuegungen notwendig werdenden notariellen Beurkundung, grosse Huerden fuer Menschen, die eine Patientenverfuegung verfassen moechten. Diese werden nach Meinung des DHPV und der DGP dem Anliegen der Buergerinnen und Buerger, besonders aelteren Menschen, nicht gerecht. Eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfuegungen solle sich daran orientieren, ob in Grenzsituationen der Dialog aller an der Entscheidungsfindung Beteiligten gefoerdert wird.

Weitere Informationen:
Gesetzentwurf Bosbach, Goehring-Eckardt und Roespel zu Patientenverfuegungen vom 21.10.08 im PDF-Format
http://www.goering-eckardt.de/cms/defau ... uegung.pdf
Weiter uneinig: Bundestagsdebatte zu Patientenverfuegungsgesetz
ALfA-Newsletter 25/08 vom 28.06.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 125489759f

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 41/08 vom 25.10.2008

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Kritik an neuem Vorstoß zu Patientenverfügungen

Beitrag von Service » 27.10.2008, 08:46

Kritik an neuem Vorstoß zu Patientenverfügungen

Der parteiübergreifende Gesetzesentwurf zur Anerkennung von Patientenverfügungen stößt auf Kritik bei anderen Bundestagsabgeordneten. Die Initiative von Abgeordneten aus Union, Grünen, SPD und FDP sei «inakzeptabel», weil sie Millionen Patientenverfügungen im Nachhinein entwerte und dem Willen der Patienten bürokratische und kostenintensive Hindernisse entgegensetze, erklärten die SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und Fritz Rudolf Körper. Mehr dazu unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=802&pn=0

Quelle: Mitteilung von Aktion Mensch, 26. Oktober 2008

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Teure Schikane - Angriff auf Autonomie ist gescheitert

Beitrag von Service » 27.10.2008, 15:31

Teure Schikane - Angriff auf Autonomie ist gescheitert

Der Gesetzesvorstoß, eine heute verbindlich geltende Patientenverfügung zu entwerten und dagegen hohe bürokratische Hürden zu errichten, wird immer massiver kritisiert. Er war vorige Woche federführend von Bosbach (CDU) zusammen mit Göhring-Eckardt und Künast (Grüne) sowie einzelnen Abgeordneten anderer Parteien unter dem irreführenden Titel "Selbstbestimmung stärken - Patientenwohl schützen" unternommen worden. Der Kern des Vorstoßes wird im Spiegel dieser Woche zutreffend mit dem Titel "Angriff auf die Autonomie" beschrieben.

Kommentare zum Entwurf von Bosbach u.a. im Spiegel:

Der Palliativmediziner Prof. Borasio: "Die letzte Lebensphase wird massiv verrechtlicht und damit entmenschlicht." Am absurdesten findet er die sie strikte Unterscheidung zwischen heilbaren und unheilbaren Krankheiten im neuen Gesetzentwurf. Medizinische Beratung sei sinnvoll, "Notarpflicht hingegen eine teure Schikane".

Bundesjustizministerin Zypries: "Wenn der eindeutige Wille der Menschen allein nicht zählt, sondern Bürokratie, Betreuer und Vormundschaftsgerichte zwingend eingeschaltet werden, dann schränkt dies das Selbstbestimmungsrecht massiv ein." "Die geltende Rechtslage stellt dieses Recht sicher, und ich will keine Verschlechterung."
Um stattdessen eine vernünftige gesetzliche Festschreibung der bestehenden Rechtslage zu erreichen, mahnt Zypries die Union. Sie soll sich an die Zusage halten, den Fraktionszwang aufzuheben. Es sei skurril, dass bisher kein einziger Abgeordneter der CDU/CSU dem von ihr favorisierten Entwurf von Stünker u.a. angeschlossen habe.
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Bisher gibt es außerhalb der Initiatoren selbst (d. h. Bosbach und Mitstreiter/innen) keine einzige Stimme, die nicht zumindest an der Idee der notariellen Beurkundung Kritik geäußert hätte. (Die Kosten dafür sollten laut Bosbach bei Bedürftigkeit übrigens von den Kommunen übernommen werden ...). Man kann deshalb voraussagen, dass dieser Angriff auf die Patientenautonomie gescheitert ist.

Selbst der als konservativ geltende frühere Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig hält im Ärzteblatt dagegen. Er kritisiert v. a. einen noch darüber hinausgehenden Passus im Entwurf von Bosbach u. a.: Danach soll der in einer PV ausgedrückte Wille selbst nach ärztlicher Beratung und notarieller Beurkundung dann immer noch nicht verbindlich sein, wenn der Wille in Unkenntnis der Möglichkeit späterer medizinischer Entwicklungen formuliert worden sei.
"Da diese Voraussetzung .von keinem Nichtfachmann je erfüllt werden könnte, wäre mit ihr ein Einfallstor für allfällige Zweifel an der Verfügungsverbindlichkeit gegeben", sagte Schmidt-Jortzig im Interview. "Neue Streitigkeiten" wären abzusehen.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34154

Die Fessel des Richters

Der von Bosbach u. a. vorgeschlagene Kontrollmechanismus, der quasi eine Regelüberprüfung des Sterbewunsches durch Vormundschaftsrichter vorsieht, sollte dringend mit der Überlastung dieser Berufsgruppe in der Praxis konfrontiert werden. Ein Schlaglicht auf die Situation bei schon bestehenden richterlichen Genehmigungspflichten wirft der folgende Beitrag:
<< Die Fesseln des Richters
700 Anfragen pro Jahr. Das war Amtsrichter Michael Irmler zu viel. Deshalb ließ er Bewohner von Pflegeheimen an die Betten fesseln, ohne die Notwendigkeit solcher "Fixierungen" nachzuprüfen. Jetzt steht er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Und mit ihm ein unmenschliches System. ... >>
Weiter: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 17,2644569

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 27.10.2008

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Das Selbstbestimmungsrecht wird zu Grabe getragen!

Beitrag von Lutz Barth » 27.10.2008, 16:22

Die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz droht zu „entgleiten“. Der Gruppenantrag von Bosbach u.a. offenbart das ganze Dilemma: das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen wird zu Grabe getragen und vielleicht später – wenn es denn den ethischen und moralischen Vorgaben der Neopaternalisten entspricht – auch der Patient. Es scheint, als seien die selbsternannten Ethiker auf dem besten Wege, die verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen und dies dürfte im Interesse nicht weniger Sendboten einer „alten“ Sterbekultur liegen. Die Debatte um das Sterben wird nach wie vor tabuisiert – es ranken sich Mythen um den Tod und die selbsternannten Oberethiker des Landes warnen vor den Gefahren einer Patientenverfügung.

Messen wir die Gegner und die ewiggestrigen Mahner von und vor Patientenverfügungen an ihren Argumenten, so fällt das Fazit eher bescheiden aus: das Selbstbestimmungsrecht wird nicht nur in seinem Wesensgehalt angetastet, sondern es wird schlechthin auf „Null“ reduziert. Um ihre Argumentationsschwäche wissend schauen die Oberethiker auch lieber in die ethische Glaskugel, statt in die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der „Ethik“ geht die tragende Achse verlustig, nämlich die Erkenntnis einer beschränkten Ausstrahlungswirkung einer vorgeblich herrschenden Moral in unserer Gesellschaft und ihr Verhältnis zum Verfassungsrecht. Stattdessen schwingen sich die Hobbyphilosophen dazu auf, uns alle zu missionieren und sie wollen uns von ihrer „Sterbekultur“ überzeugen. Dies kann und wird nicht gelingen, dringen doch die Moralisten und Ethiker in den absolut geschützten Kernbereich des verbürgten Selbstbestimmungsrechts ein.

Verfolgen wir die Diskussion, so scheint es in der Tat von Vorteil zu sein, vom Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen oder mit den Worten eines prominenten Rechtswissenschaftlers gesprochen: „Lassen wir doch das lieber mit dem Gesetz“. Nur – so einfach ist eben nicht, wenn wir das Verfassungsrecht ernst nehmen.

Der Gesetzgeber muss aufgrund des Vorbehalts des Gesetzes handeln, um so seinen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrnehmen zu können. Weder der BGH noch die unteren Instanzgerichte sind auf Dauer dazu berufen, quasi die „schützende Hand“ der Rechtsprechung über den Gesetzgeber zu halten.

Es drohen weniger „Gefahren“ vor einer Patientenverfügung als von den „guten Ethikern“, die um ihrer Mission willen es meisterlich verstehen, sich nicht auf eine dogmatisch gebotene Diskussion einzulassen.

Mag auch keiner für sich allein sterben, aber die Entscheidung darüber, ob und wann der Einzelne zu sterben gedenkt, ist letztlich seine ureigene Entscheidung.

Lutz Barth
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Restriktiver Entwurf für Patientenverfügung kritisiert

Beitrag von Presse » 28.10.2008, 07:57

Zypries kritisiert restriktiven Entwurf für Patientenverfügungen

Hamburg/München – Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Befürwortern restriktiver Regeln für Patientenverfügungen vorgeworfen, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu übergehen.„Wenn der eindeutige Wille der Menschen allein nicht zählt, sondern Bürokratie, Betreuer und Vormundschaftsgerichte zwingend eingeschaltet werden, dann schränkt dies das Selbstbestimmungsrecht massiv ein“, sagte Zypries dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. .... [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28221

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Patientenverfügung: Einstellung bleibt im Alter

Beitrag von Presse » 28.10.2008, 19:07

Patientenverfügung: Einstellung der Patienten im Alter konstant
Dienstag, 28. Oktober 2008

Philadelphia – Menschen, die sich in einer Patientenverfügung gegen lebensverlängernde Maßnahmen aussprechen, halten in der Regel an dieser Ansicht fest. Ein Wandel der Einstellung ist nach den Ergebnissen einer Studie in den Archives of Internal Medicine (2008; 168: 2125-2130) am ehesten bei jenen Menschen zu erwarten, die sich anfangs für eine aggressive lebensrettende Therapie aussprechen.
...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34195

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Patientenverfügung bleibt

Beitrag von Ärztliche Praxis » 29.10.2008, 07:58

Verstärkte Beschwerden ohne Einfluss
Patientenverfügung: Die meisten bleiben bei ihrem Standpunkt


28.10.08 - Die Vorstellungen, welche lebenserhaltenden oder -verlängernden Maßnahmen zum Lebensende durchgeführt werden sollen, bleiben bei vielen Menschen über die Jahre hinweg recht konstant. Doch gerade diejenigen, die keine Patientenverfügung geschrieben haben, ändern am ehesten ihre Meinung.
Ein Forscherteam um Dr. Marsha Wittink von der University of Pennsylvania in Philadelphia (USA) hatte 818 Mediziner befragt, die ihr Studium zwischen 1948 und 1964 abgeschlossen hatten (Durchschnittsalter zu Studienbeginn: 69 Jahre).
... (mehr)
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 759239.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Neue Rechtsunsicherheit droht

Beitrag von Presse » 30.10.2008, 17:23

CONTRA / Eine „Koalition der Gutmeinenden“ will regeln, was sich nicht regeln lässt. Es wäre besser, die Palliativmedizin zu verbessern
Neue Rechtsunsicherheit droht

VON FRANK ULRICH MONTGOMERY

Ein in einer Patientenverfügung geäußerter Wille ist heute schon verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, etwa aktive Sterbehilfe, verlangt wird. Die Rechtsprechung lässt daran keinen Zweifel. Wenn die Politik nun den Versuch unternimmt, das geltende, von Gerichten formulierte Recht in komplizierten Formulierungen umzusetzen, wird Rechtsunsicherheit geschaffen, wo bereits Rechtsklarheit besteht.
...
Die Koalition der Gutmeinenden, die uns mit einem Gesetz zu Patientenverfügungen beglücken möchte, sollte stattdessen in der Gesundheitspolitik für die ausreichende Finanzierung von ambulanter und stationärer Palliativmedizin kämpfen. Hospize brauchen wir nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Und der Schmerztherapie stehen gedeckelte Budgets und Leistungseinschränkungen der Medizin im Wege. Hier lohnte es sich für die Politiker zu kämpfen!
... Vollständigen Beitrag lesen unter
http://www.merkur.de/2008_44_gesetz_con ... no_cache=1

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Patientenverfügung – Die gewaltigen Irrtümer des Herrn Montg

Beitrag von Lutz Barth » 31.10.2008, 19:09

„Ein in einer Patientenverfügung geäußerter Wille ist heute schon verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, etwa aktive Sterbehilfe, verlangt wird. Die Rechtsprechung lässt daran keinen Zweifel“, so der Vizepräsident der BÄK Montgomery in einem aktuellen Artikel (Quelle: Rheinischer Merkur v. 30.10.08 – siehe vorstehend)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Was soll man/frau solchen „Sprüchen“ entgegenhalten? Lassen wir an dieser Stelle den „Volksmund sprechen“:

Schuster bleib bei deinen Leisten!

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer scheint die aktuelle Rechtsprechung nicht zu kennen, denn sonst ließe sich seine naive Auffassung nicht erklären. Gerade anhand der Rechtsprechung wird überdeutlich, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Mal ganz davon abgesehen, dass der Gesetzgeber aufgrund des Gesetzesvorbehalts gehalten ist, eine entsprechende Regelung zu treffen.

Ein Gesetz ist daher zwingend notwendig und Herr Montgomery scheint daher gut beraten zu sein, sich auf das zu konzentrieren, was er beherrscht.
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Kritik an einem Gesetz zu Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 02.11.2008, 07:49

Montgomery erneuert Kritik an einem Gesetz zu Patientenverfügungen

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, ist gegen eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Ein in einer solchen Verfügung geäußerter Wille sei heute schon verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes wie aktive Sterbehilfe verlangt werde, schreibt Montgomery in einem Beitrag für die in Bonn erscheinende Wochenzeitung „Rheinischer Merkur" [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34239

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Sterben ist und bleibt ideologiefrei

Beitrag von Lutz Barth » 02.11.2008, 09:51

Das Sterben ist und bleibt ideologiefrei und nach der Verfassung kommt dem Gesetzgeber die zentrale Aufgabe zu, in dem Wertediskurs das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gegenüber der Inpflichtnahme durch intraprofessionelle Bereichethiken, aber auch religiöse Grund- und Werthaltungen, als verfassungsfest zu schützen. Es geht auch nicht um einen - mehr zweifelhaften denn redlichen - „Kampf“ um die Leitprofession beim „Sterben“!

Sowohl die Ärzteschaft, die Pflegenden als auch die geistlichen Würdenträger und im übrigen die Humanisten haben zu akzeptieren, dass die Verfassungsinterpretation aus guten Gründen nicht (!) mit der Philosophie und noch weniger mit einer Partei-, Verband- oder Vereinspolitik gleichzusetzen ist, mag auch der „Wunsch“ nach einer allgemeinen Leitkultur und nach der Dominanz für eine Profession beim „professionellen Sterben“ noch so groß sein.

Gleich, welche „Leitprofession“ sich mit ihrer bereichsspezifischen Ethik im Diskurs durchzusetzen vermag – jede dieser Leitprofessionen wird sich an der selbstbestimmten Entscheidung des Patienten zu orientieren haben, die ihrerseits nicht zur Fremdbestimmung eben der Ärzte oder der Pflege führen darf. Zitate von großen Philosophen können allenfalls zur Orientierung im historisch bedeutsamen Diskurs dienen, uns aber nicht die höchst individuelle und selbstbestimmte Entscheidung abnehmen. Man/frau muss nicht Kant, Sokrates oder die Richtlinien der BÄK zur Sterbebegleitung oder dergleichen gelesen haben, um seine Entscheidung treffen zu können.

Dies gilt freilich auch für die höchstpersönlichen Ansichten eines Herrn Montgomery: Ihm bleibt es freilich unbenommen, sich an der Debatte zu beteiligen. Sofern er sich allerdings auf fremdes Terrain – namentlich das Verfassungsrecht – begibt, darf ein Mindestmaß an Argumentation erwartet werden. Wenn Montgomery mit seiner These Recht haben sollte, dass die Rechtslage hinreichend klar sei, stellt sich die Frage, warum dies hochrangige Rechtswissenschaftler – im Übrigen auch einzelne Senatsmitglieder beim BGH – anders sehen? Hierbei soll im ferner nicht unerwähnt bleiben, dass eben die Richtlinien der BÄK zur Sterbebegleitung nicht (!) verbindlich sind und gleichwohl doch als ein zeitgenössisches Ethikdokument dergestalt Geltung beansprucht, gerade von der gesamten Ärzteschaft umgesetzt zu werden. Wenn denn alles so „klar in der Rechtsprechung sei“, wie gerne von den Funktionären der BÄK behauptet wird, fragt sich, warum eine „Richtlinie“ benötigt wird? Die BÄK und damit die einzelnen Funktionäre sind nicht dazu berufen, anstelle des Gesetzgebers bedeutsame Regelungen zur Absicherung patientenautonomer Entscheidungen am Lebensende zu „erlassen“, die sich in der Konsequenz in der Arzt-Patienten-Beziehung als ethische Superrechtsschranken jedenfalls für die Grundrechte der Patienten erweisen können.

Wir benötigen keine „Koalition der gutmeinenden Ärzteschaft“, die über bedeutsame Grundrechtsentscheidungen philosophiert, zumal diese sich beharrlich verfassungsrechtlicher Notwenigkeiten – man/frau könnte auch sagen „Binsenweisheiten“ – verschließt, sondern ein konsequentes Eintreten des Gesetzgebers für die Absicherung des Selbstbestimmungsrechts. Auch Montgomery polarisiert und ohne Frage kann er sich gewiss sein, dass seine Argumentation von dem stets behaupteten Widerspruch zwischen Patientenverfügung einerseits und Ausbau und Förderung der Palliativmedizin andererseits nicht ohne Gehör und Folgen bleiben wird.

Indes aber gilt: Es gibt keinen Widerspruch und die Ärzteschaft scheint insgesamt gut beraten zu sein, sich endlich von dieser nicht haltbaren Argumentation zu verabschieden. Palliativmedizin und Patientenverfügung schließen sich eben nicht (!) aus und noch weniger „zerstört die Patientenverfügung“ den Hospizgedanken. Diejenigen, die derartige Thesen verbreiten, sind die eigentlich „Gutmeinenden“ in unserer Gesellschaft und es bleibt unserer Phantasie überlassen, was wir davon zu halten haben, wenn gar der zur Selbstbestimmung legitimierte Patient als „egozentrischer Individualist“ diskreditiert wird.

Wenn Herr Montgomery sich schon dazu berufen fühlt, uns an seinem Verkündungsauftrag teilhaben zu lassen, dann wäre es auch sicherlich sinnvoll, wenn dieser in seinen Statements eine gewisse Distanz zu solchen Äußerungen seiner Kollegen offenkundig macht. Dies geschieht aber nicht und da mag es kritischen Zeitgeistern nachgesehen werden, wenn diese meinen, dass wohl einige Ärzte sich auf einer besonderen Mission befinden. Vielleicht ist einer der Gründe auch darin zu erblicken, dass die „Götter“ ihres weißen Gewandes zunehmend in den letzten Jahrzehnten entkleidet wurden und dies von einigen Ärzten bedauert wird. Die Ärzteschaft besitzt kein ethisches Monopol in gewichtigen Grundrechtsfragen und das Recht übernimmt nicht weithin dass, was die Ärzteschaft für sich als intraprofessionell ethisch verbindlich betrachtet!

Dies zu akzeptieren, mag zwar von einigen Professionellen als unübersteigbare Hürde ihres hippokratischen Selbstverständnis begriffen werden, ändert aber freilich nichts an dem Umstand, dass hier das Selbstbestimmungsrecht ein ungleich höheres Gewicht als der ethische Fürsorgeanspruch der Ärzteschaft hat.

Dies zu begreifen, kann doch nicht so schwer sein – es sei denn, man/frau will es nicht verstehen und da dürfte es dann in der Tat auch Sinn machen, in der Gänze auf ein verfassungsrechtliches Literaturstudium und damit eine fundierte Argumentation zu verzichten.

Was also bleibt?

Vielleicht sehen sich einige Verfassungsrechtler in der Lage, namhafte Persönlichkeiten – nicht nur aus der Ärzteschaft – zu einer kostenlosen Fortbildungsveranstaltung einzuladen, die ggf. auch zertifiziert und mit einigen Punkten honoriert wird.

Und ich gestehe hier bereitwillig: langsam „nervt“ mich die laienhafte Diskussion über eines der überragenden Grundrechte in unserer Verfassung. Juristen kämen wohl auch nicht auf die Idee, mal kurzerhand das Skalpell zu „schwingen“ und anstelle der Chirurgen operative Eingriffe vorzunehmen.

Lutz Barth
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Patientenverfügung ist Patientenrecht

Beitrag von PflegeCologne » 08.11.2008, 08:10

Hallo Forum,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass ordentlich abgefasste Patientenverfügungen auch heute durchaus Anerkennung finden. Die Rechtslage ist nach meinem Kenntnisstand eigentlich klar. Nur gibt es viele Ärzte, die m.E. noch nicht ausreichend begriffen haben, dass der Patient für alle Entscheidungen zuständig ist. Dies, obwohl die BÄK wiederholt gesagt hat, dass Patientenverfügungen verbindlich sind.
Wir müssen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen achten, dann sind so manche auf formelle Erfordernisse abstellende Vorschriften entbehrlich. Ich halte den jetzt vorgelegten Entwurf für ein Patientenverfügungsgesetz für zu kompliziert und zu sehr das Patientenrecht einengend.
Ich sage daher auch: lieber kein Gesetz, als ein Gesetz entsprechend der Bosbach-Vorlage!

Mit freundlichen Grüßen
PflegeCologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Neuer Gesetzesvorschlag zur Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 09.11.2008, 10:24

Neuer Gesetzesvorschlag zur Patientenverfügung

In der Diskussion über sogenannte Patientenverfügungen liegt jetzt ein weiterer parteiübergreifender Vorschlag für eine gesetzliche Regelung auf dem Tisch. Patientenverfügungen sollen dann greifen, wenn sich schwer kranke Menschen nicht mehr zu ihrer medizinischen Behandlung äußern können. [mehr]
http://mail.tagesschau.de/red.php?lid=30626&ln=12

Quelle: tagesschau-Newsletter vom 08.11.2008 (Auszug)

LVZ: Neuer Gesetzentwurf zu Patientenverfügung noch im November im Bundestag
Leipzig (ots) - Leipzig. Der jahrelange Streit über Patientenverfügungen geht mit einem neuen Gesetzesvorstoß in die entscheidende Runde. Eine Abgeordnetengruppe um den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, will ihren Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" (Samstag-Ausgabe) noch in diesem Monat in den Bundestag einbringen. Nächste Woche wird der fraktionsübergreifende Gruppenantrag offiziell vorgestellt.
... (weiter)
http://www.presseportal.de/pm/6351/1297 ... lkszeitung

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Beitrag von Service » 10.11.2008, 12:03

Deutsche Hospiz Stiftung: Entwurf von Zöller und Faust für ein Patientenverfügungsgesetz alles andere als ein guter Kompromiss

Berlin. "Dieser Entwurf fällt leider weit hinter den aktuellen Stand der Diskussion zurück", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den Gesetzesvorschlag für ein Patientenverfügungsverfügungsgesetz, den die Abgeordneten um Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust diesen Monat in den Bundestag einbringen wollen. "Auch wenn zu begrüßen ist, dass der Bundestag die Debatte jetzt intensiviert - der Entwurf von Zöller und Faust ist nichts als ein Placebo und alles andere als ein gangbarer Kompromiss."

Einfallstor für Fremdbestimmung und Missbrauch

Besonders bedenklich ist, dass der Vorschlag jede mündliche Äußerung, und sei sie nur nebenbei geäußert, als gültige Patientenverfügung auffasst. "Anders als die vorliegenden Entwürfe lässt dieser Vorschlag damit selbst die elementarsten Sicherungen gegen Fremdbestimmung und Missbrauch außen vor", erklärt Brysch. "Fehlinterpretationen ist damit Tür und Tor geöffnet."

Ein echter Kompromiss wäre erforderlich

"Ein Kompromiss kann dieser Vorschlag wahrlich nicht genannt werden", hält der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung fest. Dabei wäre ein solcher dringend erforderlich. "Dem Stünker-Entwurf fehlt die Einsicht, dass Beratungsgespräche wichtig sind, um zu einer aufgeklärten und damit wirklich selbstbestimmten Patientenverfügung zu gelangen. Der Entwurf von Bosbach und Göring-Eckardt hingegen räumt den Vormundschaftsgerichten eine zu große Rolle ein, selbst wenn eine aufgeklärte Patientenverfügung vorliegt. Ein echter Kompromiss müsste hier einen Ausgleich schaffen."

Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
hartmann@hospize.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2008

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