Rhein-Kreis Neuss
Das Etienne-Krankenhaus verteilt ab sofort „Notfalldosen“
Von Bärbel Broer
Patienten können darin Infos, zum Beispiel zu Vorerkrankungen, notieren. Das soll Ärzten im Notfall bei der Behandlung helfen.
Nordstadt. Ob Blinddarm-Operation, Herzinfarkt oder Geburt – ab sofort erhält jeder Patient des Johanna-Etienne-Krankenhauses (JEK) bei seiner Entlassung kostenlos eine sogenannte Notfalldose. Den darin enthaltenen Fragebogen zu Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenten, Blutgruppe, Patientenverfügung und Notfallkontakt sollte er umgehend ausfüllen und zuhause in den Kühlschrank stellen. Kleine Info-Aufkleber weisen darauf hin, dass in diesem Haushalt eine Notfalldose steht. „Der Kühlschrank ist der ideale Aufbewahrungsort, weil jeder einen hat. Zudem müssen wir dann nicht lange suchen“, erklärt Dr. Annika Stollenwerk, Notärztin und Leiterin der Zentralambulanz am JEK.
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Näheres zur "Notfalldose"
>>> http://www.notfalldose.de/

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält es für wichtig, die BürgerInnen zeitgerecht über "vorsorgliche Verfügungen", wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, zu informieren und dabei anzuleiten, wie solche Verfügungen rechtssicher erstellt werden. Dabei wird v.a. zu verdeutlichen sein, dass besonders einer Vorsorgevollmacht große Bedeutung zukommt. Denn sie stellt bei fehlender Einwilligungs- bzw. Geschäftsfähigkeit eine Rechtsvertretung sicher. Im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung ist darauf aufmerksam zu machen, dass es klarer Festlegungen bedarf, die tunlichst vorweg mit dem Hausarzt bzw. einem Arzt des Vertrauens besprochen werden sollten. Im Übrigen ist es wichtig, alle Verfügungen im Familienkreis zu besprechen und dabei auch zu bestimmen, wer ggf. Verfügungstexte zur Verwendung erhält bzw. wo diese Unterlagen aufbewahrt werden. Dabei versteht sich, dass sie tunlichst so aufbewahrt werden, dass sie schnellstmöglich für alle Beteiligten zur Verfügung stehen. Die näheren Festlegungen bestimmen sich immer nach den Umständen im Einzelfall.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert umfangreich zum Thema, auch in Vorträgen, und macht auf wichtige Buchveröffentlichungen zum Thema aufmerksam, z.B.:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21981
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21906
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21798
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20452
In den Vorträgen und Buchveröffentlichungen wird auf das geeignete Vorgehen im Zusammenhang mit "vorsorglichen Verfügungen" aufmerksam gemacht. Im Übrigen wird dabei auf hilfreiche Anleitungen / Vordrucke verwiesen.
Die nächsten Vorträge zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" sind für den 26.09.2017 in Neuss-Erfttal (Bürgerhaus) und 06.11.2017 in der Volkshochschule Neuss geplant.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit der "Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" (§ 132g SGB V) befassst und dabei aufzeigen können, dass vor der Abgabe von Erklärungen für Notfallsituationen und plötzlich auftretende Krankheitssituationen eine gute Beratung durch Fachpersonal erforderlich ist. Darüber informiert eine Filmdokumentation > https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
Wer nun glaubt, die komplexe Situation der richtigen Vorgehensweise in Notfallsituationen einfach mittels einer "Notfalldose" lösen zu können, hat wahrscheinlich nur unvollkommen geholfen.
Das neuerliche Angebot erinnert ein wenig an die im Oktober 2015 gestartete Aktion "Sterbebegleitung als Kneipenthema". Mit einer Bierdeckelaktion wollte der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln zur Diskussion anregen. Es gab heftige Kritik und das Thema war damit anscheinend erledigt. Siehe insoweit unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/po ... 03&p=88516
Werner Schell