Erste Medienbericht und Statements zum HPG - Entwurf vom 18.03.2015:
Ärzte Zeitung, 19.03.2015:
Gesetzentwurf: Gröhe will Hospizarbeit ausbauen
Mit einem Hospizgesetz will Gesundheitsminister Gröhe die Versorgung von Sterbenden verbessern. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die Kassen bis zu 500 Millionen Euro mehr pro Jahr dafür ausgeben. Ärztliche Leistungen sollen besser vergütet werden.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4108
Rheinische Post / NGZ, 19.03.2015:
Bundesregierung will Versorgung verbessern
200 Millionen Euro mehr für Sterbenskranke
Berlin. Die Bundesregierung will die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern. Die Betroffenen sollen zuhause, im Heim oder in der Klinik mehr Hilfe erhalten. Der Gesetzentwurf fällt mitten in die Sterbehilfe-Debatte.
Von
Eva Quadbeck
Sterbenskranke Menschen sollen in Deutschland künftig mehr Hilfe erhalten. Die Bundesregierung will die Ausgaben für Palliativ- und Hospizversorgung, die Pflege, Hilfsmittel und Arzneien für unheilbar Kranke umfasst, von heute rund 400 Millionen Euro auf 550 bis 600 Millionen Euro erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium von Hermann Gröhe (CDU) wurde am Mittwoch bekannt. .... (weiter lesen unter) ...
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4954834
+++
Gesundheitsminister will Versorgung Sterbenskranker verbessern
Rund 900.000 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland - viele nach einem Prozess des Leidens.
Ein Gesetzentwurf soll ihre Versorgung verbessern, vor allem auf dem Land.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 24279.html
+++
PRESSEMITTEILUNG vom 19.3.2015
DGP unterstreicht Notwendigkeit des Ausbaus palliativmedizinischer Angebote:
Jeder schwerstkranke Patient muss unabhängig von Alter, Grunderkrankung, Familienstatus oder Wohnort gut versorgt werden
Berlin, 19.3.2015. „Die Zeit ist reif für einen umfassenden Rechtsanspruch auf eine ambulante wie stationäre Palliativversorgung.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich aktueller Medienberichte zu einem Gesetzentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz.
Jeder Mensch mit einer schweren lebensbegrenzenden Erkrankung muss sich darauf verlassen können, im Krankenhaus, im Hospiz, im Pflegeheim und zuhause Zugang zu einer allgemeinen oder spezialisierten Palliativversorgung zu haben, wann immer er diese im Laufe seiner Erkrankung benötigt. Ein derartiger Rechtsanspruch böte erhebliche Entlastung für sterbende Patienten und ihre Angehörigen, unterstrich der Bonner Palliativmediziner als einer von 5.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern der DGP: „In diesem Sinne wäre die baldige Verabschiedung eines Hospiz- und Palliativgesetzes dringend geboten.“
Maßnahmen zum Ausbau der allgemeinen Palliativversorgung vor allem in Pflegeeinrichtungen und zur Vernetzung der in diesem Aufgabenbereich Tätigen könnten die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland deutlich verbessern. Darüber hinaus gibt es noch einiges zu tun auf dem Weg zu einer flächendeckenden Umsetzung eines Anspruchs auf Palliativ- und Hospizversorgung:
• In die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurden im Jahr 2013 nur 37.564 Patienten neu aufgenommen, dies entspricht weniger als 45 Prozent der jährlich ca. 89.000 Patienten in Deutschland, bei denen ein SAPV-Bedarf anzunehmen ist. Wichtig wäre deshalb, die Lücken in der flächendeckenden SAPV-Versorgung systematisch zu identifizieren und zu schließen. Dies betrifft auch die Sicherstellung der psychosozialen Versorgung. Die Teilnahme sämtlicher SAPV-Teams am Nationalen Hospiz- und Palliativregister der DGP sowie die wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten könnten wesentliche Schritte auf diesem Weg darstellen.
• Mit rund 300 Palliativstationen und 200 stationären Hospizen, d.h. insgesamt etwa 5.000 stationären Betten, ist Deutschland auf einem guten Weg mit Blick auf die stationäre Versorgung, dennoch liegt dies noch deutlich unter dem geschätzten Bedarf von 7.000 bis 8.000 notwendigen Betten für das gesamte Bundesgebiet. Neben der Entwicklung in der ambulanten Palliativversorgung ist deshalb ein Ausbau der stationären Palliativversorgung notwendig, bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Qualität z.B. durch Festlegung von ausreichender Personalstärke und adäquater Qualifikation. Hierfür bedarf es der Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung.
• Nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er aus Sicht der DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte. Wichtig wäre deshalb, mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik und jeder stationären Pflegeeinrichtung dafür zu sorgen, dass Strukturen der Palliativversorgung entwickelt werden können, die den Bedürfnissen der Patienten in den jeweiligen Einrichtungen gerecht werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin sieht jedoch nicht allein die Politik, die Finanzierung, die Forschung, die Lehre und die Klinik in der Pflicht. So betont Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP: „Es ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Kräften aus verschiedenen Berufsgruppen, aber auch den Angehörigen, Freunden, Nachbarn und Kollegen dafür zu sorgen, dass sich sowohl alleinstehende wie auch familiär eingebundene schwerkranke Menschen aller Altersgruppen in ihrer letzten Lebenszeit gut aufgehoben fühlen.“
Stellungnahme der DGP zum Eckpunktepapier „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... ativ_2.pdf
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP,
redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Aachener Str. 5 / 10713 Berlin
Tel.: 030 / 30 10 100 - 13
+++
Ärzte Zeitung vom 19.03.2015:
Palliativstiftung: "Hospizgesetz darf SAPV-light nicht fördern"
Die Deutsche Palliativstiftung sieht gute Ansätze im Referentenwurf zum Hospizgesetz,
fordert aber weitere Verbesserungen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... apv&n=4110
+++
Gesetz zur Palliativversorgung darf keine Symbolpolitik sein
Zum aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für ein Hospiz- und Palliativgesetz:
Grundsätzlich begrüßen wir die überfälligen Neuregelungen. Sie werden aber dem tatsächlichen Bedarf in den verschiedenen Bereichen der Palliativ- und Hospizversorgung nicht gerecht. Leider sind wir in Deutschland noch weit von einer flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung entfernt. Zudem ist sie für die Betroffenen oft nicht ausreichend zugänglich oder zu wenig bekannt. Wir setzen uns dafür ein, dass der kranke Mensch und seine Angehörigen im Mittelpunkt stehen. Palliativ- und Hospizversorgung muss für alle Menschen zugänglich sein – egal wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen. Es darf daher nicht bei rein symbolischen Schritten bleiben. Wir werden deshalb den Gesetzentwurf von Herrn Gröhe konstruktiv, aber kritisch prüfen und auch eigene Vorschläge vorlegen.
Elisabeth Scharfenberg, MdB
Postanschrift in Berlin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 74531
Fax: 030 - 227 76655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de
http://www.elisabeth-scharfenberg.de/
+++
Ärzte Zeitung vom 20.03.2015:
Sterbebegleitung: Koalition setzt verstärkt auf Vertragsärzte
Die Koalition will die Hospiz- und Palliativversorgung demografiefest machen. Ärzte warnen vor "Versorgung light".
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4111
Kommentar zum geplanten Hospizgesetz: Palliative Großbaustelle
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4111
+++
Reinhardt: Flächendeckende Umsetzbarkeit hat oberste Priorität
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat die vom Gesetzgeber geplante Stärkung der Palliativmedizin ausdrücklich begrüßt. Dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dem Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorlegen wolle, sei ein wichtiges Signal. Ebenso bedeutend wie die Frage der Finanzierung sei es nun, sich intensiv mit den Strukturen der palliativmedizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten auseinanderzusetzen. Reinhardt: „Alle Maßnahmen zur Stärkung von Palliativmedizin müssen zu allererst auf ihre flächendeckende Umsetzbarkeit geprüft werden“. Dies erfordere funktionierende regionale Strukturen und einen niedrigschwelligen Zugang zu ambulanter Palliativmedizin. Grundsätzlich mache es in diesem Zusammenhang Sinn, dass der meist über Jahre mit dem Patienten vertraute Kollege die Fäden in der Hand halte, so Reinhardt. „Entscheidend ist, dass man Haus- aber auch Fachärzten klare Funktionen im Rahmen der Versorgung zuordnet und dass es klar definierte und organisierte Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den verschiedenen Versorgungseinheiten gibt.“
Quelle: Pressemitteilung vom 20.30.2015
Andrea Reich
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung/
Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Kurfürstenstr. 132
10785 Berlin
Telefon 030 206208-11
Telefax 030 206208-711
andrea.reich@hartmannbund.de
http://www.hartmannbund.de
+++
Qualifizierte Hospiz- und Palliativversorgung ist längst überfällig
Diakonie Deutschland fordert erhebliche zusätzliche Mittel der Kranken- und Pflegekassen für die Versorgung sterbender Menschen in Krankenhäusern, Pflegediensten und Pflegeheimen.
Berlin, 20. März 2015 "Mit dem gestern vorgestellten Gesetzentwurf erklärt die Bundesregierung die Palliativversorgung zu einem Teil der Regelversorgung", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. "Krankenhäuser, Pflegedienste und Pflegeheime werden ausdrücklich zu einer qualifizierten Versorgung, Pflege und Begleitung sterbender Menschen verpflichtet. Das ist ein längst überfälliger, aber bei weitem nicht hinreichender Schritt." Aus Sicht der Diakonie Deutschland werden damit lediglich Aufgaben präziser benannt, die in der Praxis schon selbstverständlich ausgeführt werden - allerdings immer unter großem Zeitdruck. "Wir haben palliativ hoch qualifizierte Fachkräfte, können sie aber nicht in ausreichendem Umfang einsetzen, weil die palliative Versorgung bisher nicht genügend vergütet wird", sagt der Diakonie-Präsident. "Erforderlich sind erhebliche zusätzliche Mittel der Kranken- und Pflegekassen speziell für diese Aufgaben."
Die Position der Diakonie zur Finanzierung palliativer Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie unter
http://www.diakonie.de/08-2014-finanzie ... 15746.html
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2015
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail:
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail:
diakonie@diakonie.de |
http://www.diakonie.de
****************************************
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband ist der Dachverband der Diakonischen Werke der evangelischen Landes- und Freikirchen sowie der Fachverbände der verschiedensten Arbeitsfelder. Zur Diakonie gehören etwa 28.100 stationäre und ambulante Dienste wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 450.000 Mitarbeitenden und etwa 700.000 freiwillig Engagierten.