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Unterrichtsreihe zum Thema "Sterbehilfe"


Hitler-Brief vom 1.9.1939 mit Kommentar
Beauftragung zur Euthanasie

GIF-Bild des Befehls, 4kB

Die handschriftliche Notiz unten lautet: Von Bouhler mir übergeben am 27.9.40 Dr. Gürtner

(Nürnberger Dokument PS-630)

Kommentar

Dieses formlose Geheimschreiben Hitlers (Q 5), der sogenannte "Euthanasiebefehl", ist die einzige Beauftragung zur Vernichtung von Menschen, die Hitler jemals selbst unterschrieben hat.

Er wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert, um den Zusammenhang zwischen den vom "internationalen Finanzjudentum" zu verantwortenden Krieg (Hitler "warnend" vor dem Reichstag im Januar 1939, jedoch wurden auch diese Worte auf den Tag des Kriegsbeginns datiert) herzustellen. Die organisatorischen Vorbereitungen waren bereits vor dem Geheimschreiben in vollem Gange, der schriftliche Führerbefehl legitimierte lediglich den Vorgang, um Bedenken von Ärzten auszuräumen, die sonst ein Mordverfahren befürchten mußten.

Seit Beginn des Krieges waren schon zehntausende polnische psychisch Kranke ermordet worden.

Die Beauftragung durch Hitler erlaubte die Geheimhaltung eines Programms, dessen gesetzliche Regelung er eben wegen der Geheimhaltung abgelehnt hatte. 

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